Beiträge von Gerhart

    Könnte so sein: Die Firma kauft ein Neufahrzeug, die Kosten dafür können als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Hier subventioniert der Steuerzahler also den Autokauf.
    Der Mitarbeiter muss seinen Geldwerten Vorteil versteuern. Die Frage ist: Kommen insgesamt mehr oder weniger Steuern zusammen?

    Ja, ich habe erwähnt, dass Radwege sicher sind. Davon habe ich aber aufgrund der Abbiegeschwierigkeiten und -unfälle Stellen wie Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen ausdrücklich ausgenommen.

    Wir sollten auch noch Radwege mit schlechtem Belag davon ausnehmen und ganz wichtig Radwege die von Fußgängern benutzt werden könnten oder wo Fußgänger weniger als 3m entfernt von sind. Außerdem noch die Radwege neben Autotüren und Hauseingängen. Achja, schmale Radwege natürlich auch und Zweirichtungsradwege sowie Radwege wo Glasscherben drauf liegen. Vereiste Radwege im Winter lassen wir auch mal außen vor.

    Ja, Radwege sind sicher!

    Womit wir mal wieder bei der Frage wären, woran man einen Radweg als Radweg erkennen kann. So wirklich definiert ist das ja nirgends.

    Meine Meinung dazu: Ein Radweg muss entweder ausgeschildert sein (dann benutzungspflichtig) oder als solcher baulich erkennbar sein, z. B. rote Steine neben grauen Platten oder Asphalt neben roten Steinen oder durch Markierung (Weißer Strich trennt zwei Streifen, einer hat Fahrradpiktogramme).
    Wenn es nur einen Weg gibt und keine Beschilderung, dann ist das immer ein Fußweg, denn den Fußgängern als schwächsten Verkehrsteilnehmern sollte immer ein eigener Weg zur Verfügung stehen.

    In der VwV-StVO steht zu §2 Abs.4 und Z.237,239,240,241 noch Interessantes:
    * "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.". Etwas, was für den Radverkehr vorgesehen ist, haben Fußgänger nicht zu nutzen.
    * "Der Klarstellung durch das Zeichen (239) bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.". Also ist, wenn etwas nicht wie ein Fußweg aussieht, das Schild aufzustellen. Wenn kein Schild steht, muss also erkennbar sein, um was es sich handelt.
    * "Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist". Man kann davon ausgehen, dass Radfahrer i.d.R. nichts auf Gehwegen zu suchen haben.
    * "Die Anordnung dieses Zeichens (240) kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt". Noch ein Hinweis darauf, dass ohne dieses Schild oder ZZ "Radfahrer frei" hier kein Radverkehr stattfinden darf.
    * "Die Anordnung dieses Zeichens (241) kommt nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Eine homogene asphaltierte Fläche darf also nicht mit 241 beschildert werden. Man kann daraus wieder schließen, dass hier auch kein getrennter Fußweg + anderer Radweg existiert, wenn der Radweg als solcher nicht erkennbar ist.

    MLR, überzeugt?

    Bitte! Komm uns mal in Hamburg besuchen und wir zeigen dir, dass die Realität von deiner Vorstellung erheblich abweicht. Die Autofahrer fahren hier in der Fahrradstraße schneller als 30km/h und überholen regelwidrig. Es wird teils auch noch gehupt etc.
    In Fahrradstraßen sollte es keine bzw. kaum Unfälle zwischen KFZ und Radfahrern geben, aber dazu müssen solche Straßen richtig geplant/gebaut werden und die Autofahrer müssen sich an die Regeln halten, die viele von ihnen vermutlich gar nicht kennen.

    Bei Z.237 steht "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)."
    Wenn hier der Singular genutzt wird, bedeutet das nicht, dass das Schild nur für einen konkreten Radweg gilt? Wo aber hört ein Radweg auf? An der nächsten baulichen Unterbrechung (i.d.R. an jeder Einmündung/Kreuzung) oder gehören mehrere so getrennte Teilstücke zu demselben Radweg?

    Ich denke nicht, dass die Frage abschließend geklärt ist. Und wenn bei einer so wichtigen Regelung Unklarheiten bestehen, sollte der Gesetzgeber mal nachbessern.

    * Laut §9 Abs. 1 StVO muss man sich links einordnen, also die normale Fahrspur benutzen
    * Laut Abs. 2 braucht man dies nicht, wenn man indirekt links abbiegen möchte.
    * Unklar ist der Satz "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.".

    Im Kettler steht, man müsse nur dann indirekt links abbiegen, wenn "eine sogenannte Radverkehrsführung eindeutig das indirekte Linksabbiegen verlangt".
    Was ist eindeutig? Generell darf man direkt links abbiegen. "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt"... und wenn ich das nicht tue, dann brauche ich dieser im Kreuzungsbereich auch nicht zu folgen.
    Eine reine Querungshilfe, wie sie hier aufgemalt wurde, wäre mir nicht eindeutig genug.

    Für die Eindeutigkeit könnte man beispielsweise Linkspfeile rechtzeitig so markieren, dass, wenn man den Pfeilen folgt, automatisch auf dem indirekten Linksabbieger landet.

    Erklär doch bitte mal Deinen Vergleich von Helm und Beschuss hemmender Weste...

    Aber gerne doch!
    Radfahrern wird immer wieder geraten, mal solle doch bitte aus Sicherheitsgründen einen Helm tragen.
    Es besteht kein Zweifel daran, dass ein Helm bei manchen Unfällen Verletzungen mindern kann.
    Warum soll nicht auch jeder eine beschusshemmende Weste tragen? Auch diese schützt bewiesenermaßen vor manchen schweren Verletzungen und dem Tod.
    Aber niemand rät Verkehrsteilnehmern dazu, diese Westen zu tragen. Warum nicht? Wo liegt der Unterschied?
    Und warum tragen Menschen beim Schwimmen i.d.R. keine Schwimmweste? Immerhin ertrinken mehr Menschen in Deutschland als dass sie an Radunfällen sterben.

    Mir hat bisher noch niemand belastbare Zahlen vorlegen können, in wieweit Fahrradhelme tatsächlich schützen. Wie hoch ist in meinem Leben das Risiko, am Radunfall zu sterben, wenn ich einen Helm trage bzw. wenn ich das nicht tue? Meine Vermutung: In beiden Fällen unbedeutend gering, andere Todesursachen überwiegen bei Weitem. Warum also soll ich meine Bequemlichkeit aufgeben und einen Helm tragen?

    während das Auto offensichtlich zu den dümmsten
    Erfindungen des Menschen gehört. Man muß sich eigentlich wundern, das man so etwas überhaupt noch verkaufen kann, zumal da immer
    deselbe Scheiß verkloppt wird und seit Ewigkeiten ohne Erfolg an den Schwächen des Systems Auto herumgebastelt wird.


    Autofahren kann auch viel Spaß machen, und es ist eine tolle Sache, wenn man einfach mal unkompliziert eine größere Ladung über eine längere Strecke transportieren kann.
    Autos sind eine super Erfindung! Natürlich gibt es Schwächen, aber es gibt halt auch enorme Vorteile, die man nicht einfach ignorieren kann.

    Zitat

    Für die Stadt ist es völlig ungeeignet

    Genau das ist der Punkt.
    Mit dem Auto in der Stadt zu fahren ist genauso dämlich wie mit einer Bohrmaschine eine Flasche Wein zu öffnen. Es funktioniert, man kommt ans Ziel. Aber es macht Lärm, kostet Geld und dauert etwas länger als mit dem richtigen Werkzeug.
    PS: Nach dem Erlebnis hab ich mir erstmal einen Korkenzieher besorgt.

    Falls ich das richtig verstehe ist sie mutmaßlich hinter einem am Fahrbahnrand parkenden Lieferwagen auf die Fahrbahn gewechselt, eine Dummheit und Gefährdung anderer, vor der auch kein Helm schützt.
    Statt mit Helm sollte sie besser vorausschauender und mitdenkender am Verkehr teilnehmen.

    Es dauert nur ein paar Stunden bis Tage, das Radfahren zu erlernen, also wie man irgendwie das Gleichgewicht hält, beschleunigt, lenkt und abbremst.
    Aber das richtige Verhalten im Straßenverkehr lernen nicht viele, und dann kommt es halt zu solchen Unfällen.
    Ich kann dem einzelnen Radfahrer die Unkenntnis nicht vorwerfen; es bringt einem ja niemand vernünftig bei und das Selbststudium nimmt viel Zeit und Mühe in Anspruch.

    Beim Unfall in Berne steht auch nichts von Kopfverletzungen.

    Ich frage mich, wieviel Seitenabstand der Radfahrer zum Lieferwagen gehalten hat. Das wichtigste beim Radfahren ist, dass Unfälle gar nicht erst passieren. Und da kann noch sehr viel getan werden. Die Polizei sollte besser darauf hinweisen als auf 1cm fehlende Knautschzone.