Beiträge von Gerhart


    In der Tat steht hinter(!) der Münsterstraße noch ein VZ 237. Begründung: Am folgenden Knoten (Christoph-Probst-Weg) sind die Räumzeiten noch nicht angepasst. Das soll aber, wenn ich mich nicht irre, im ersten Quartal 2015 passieren.

    Im weiteren Verlauf steht hinter "Im Tale" noch eins, weil am Knoten Tarpenbekstraße ebenfalls noch die Räumzeiten angepasst werden müssen.

    In der Gegenrichtung steht eines kurz vorm Siemersplatz. Das soll bleiben, weil der Siemersplatz nicht Bestandteil des Verfahrens war. Diesbezüglich liegt aber bereits ein Widerspruch bei der Behörde...


    Anlagen 3 und 4.

    Hier besteht die durchaus ungewöhnliche Situation, dass der Radfahrer dann auf der linken Spur ist, während rechts der KFZ-Verkehr überholt. Normalerweise muss der Radfahrer wegen Rechtsfahrgebots rechts fahren, von daher sind es alle gewöhnt, dass Radfahrer nur links überholt werden. Das Argument mit der RWBP in der Gärtnerstraße ergibt auch Sinn.

    Mal angenommen, man kennt die Kreuzung nicht. Man fährt in Richtung Norden und hat sich rechtzeitig links eingeordnet, das neue Schild sieht man so spät, dass man nicht mehr nach rechts rüberkommt. Dann biegt man direkt links ab, auch wenn es verboten ist, ist nun aber das geringere Übel.
    Nächstes mal nimmt man sich ein wenig Zeit und schaut sich die Kreuzung an. Dann sieht man, dass man hier indirekt links abbiegen kann und soll.

    Ja, direktes Linksabbiegen wäre schneller. Aber dies ist einer der ganz wenigen Stellen, wo ich die Einschränkung für den Radverkehr einigermaßen nachvollziehen kann.

    Das Schild zeigt an, auf welchen Fahrstreifen man wohin fahren darf. Und auf dem ganz linken dürfen keine Radfahrer fahren. Das bedeutet nicht, dass Radfahrer nicht in der Gärtnerstraße fahren dürfen, sie müssen sich nur einen anderen Weg suchen.

    Bessere Vorschläge zur Beschilderung?

    Ein LKW-Fahrer muss wissen, dass er nicht unter jede Brücke passt, er muss dann auswendig lernen, welche wie hoch ist, muss seine Route vorher abstimmen und muss bei unbekannten Brücken erst überlegen, dann fahren.
    Dem Prüfling sei zugute gehalten, dass er nervös war, aber der Lehrer hätte es wissen, bemerken und verhindern müssen.

    Ich fahr ja als Radfahrer auch nicht auf gut Glück auf Radwegen, ohne sie mir vorher von der Fahrbahn aus genau angeguckt zu haben.

    Ich denke man muss jedes der drei Schilder einzeln betrachten.

    Das an der Gärtnerstraße ist sinnvoll, denn hier biegen gleichzeitig die Rechtsabbieger von Norden kommend und die Linksabbieger von Süden kommend ab. Wenn der Linksabbieger versucht, gleich auf die rechte Spur abzubiegen, kann es dort zu schweren Unfällen mit den Rechtsabbiegern kommen. Da ist ein kaputtes Schild das geringere Übel.
    Außerdem haben die Linksabbieger dort einen Grünpfeil (nicht 100% sicher, aber sollte). Es gibt keinen Gegenverkehr, keinen Querverkehr, keine Fußgänger, keine Radfahrer. Die müssen einfach nur links abbiegen. Kann ja so schwer nicht sein, oder?

    An der Julius-Vosseler-Straße nahe Hagenbeck gibt es regen Fuß- und Radverkehr, es gibt aber relativ wenige Linksabbieger. Die müssen sich dann einfach die Zeit nehmen, langsam abzubiegen. Schließlich müssen die auch noch auf die Fußgänger und Radfahrer achten. Die Kurve wird durch das Schild auch so verengt, dass man da langsamer fahren muss. Besser ein kaputtes Schild als ein kaputter Fußgänger!

    Die 3. Kreuzung am Grindel hat sich inzwischen erledigt, hab mir die nie genauer angeschaut um eine Meinung dazu zu haben.
    Die Behörden sollten mal besser in stabilere Schilder investieren, das verhindert dann auch so manche Fahrerflucht.

    Nochmal zu den Steuern: Wenn ich mir privat ein Auto lease, ist das steuerlich nicht absetzbar, ich habe also den vollen Betrag weniger im Portemonnaie. Wenn ich eine Gehaltserhöhung in Form eines Fahrzeugs bekomme, muss ich diese versteuern, zahle also maximal 44.31% vom Preis. Für den Mitarbeiter lohnt sich das also immer. Den 20.000€-Neuwagen kann man also für 88.62€ im Monat fahren.

    Könnte so sein: Die Firma kauft ein Neufahrzeug, die Kosten dafür können als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Hier subventioniert der Steuerzahler also den Autokauf.
    Der Mitarbeiter muss seinen Geldwerten Vorteil versteuern. Die Frage ist: Kommen insgesamt mehr oder weniger Steuern zusammen?

    Ja, ich habe erwähnt, dass Radwege sicher sind. Davon habe ich aber aufgrund der Abbiegeschwierigkeiten und -unfälle Stellen wie Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen ausdrücklich ausgenommen.

    Wir sollten auch noch Radwege mit schlechtem Belag davon ausnehmen und ganz wichtig Radwege die von Fußgängern benutzt werden könnten oder wo Fußgänger weniger als 3m entfernt von sind. Außerdem noch die Radwege neben Autotüren und Hauseingängen. Achja, schmale Radwege natürlich auch und Zweirichtungsradwege sowie Radwege wo Glasscherben drauf liegen. Vereiste Radwege im Winter lassen wir auch mal außen vor.

    Ja, Radwege sind sicher!

    Womit wir mal wieder bei der Frage wären, woran man einen Radweg als Radweg erkennen kann. So wirklich definiert ist das ja nirgends.

    Meine Meinung dazu: Ein Radweg muss entweder ausgeschildert sein (dann benutzungspflichtig) oder als solcher baulich erkennbar sein, z. B. rote Steine neben grauen Platten oder Asphalt neben roten Steinen oder durch Markierung (Weißer Strich trennt zwei Streifen, einer hat Fahrradpiktogramme).
    Wenn es nur einen Weg gibt und keine Beschilderung, dann ist das immer ein Fußweg, denn den Fußgängern als schwächsten Verkehrsteilnehmern sollte immer ein eigener Weg zur Verfügung stehen.

    In der VwV-StVO steht zu §2 Abs.4 und Z.237,239,240,241 noch Interessantes:
    * "Radwege ohne Benutzungspflicht sind für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsflächen ohne Zeichen 237, 240 oder 241.". Etwas, was für den Radverkehr vorgesehen ist, haben Fußgänger nicht zu nutzen.
    * "Der Klarstellung durch das Zeichen (239) bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt.". Also ist, wenn etwas nicht wie ein Fußweg aussieht, das Schild aufzustellen. Wenn kein Schild steht, muss also erkennbar sein, um was es sich handelt.
    * "Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei" kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar ist". Man kann davon ausgehen, dass Radfahrer i.d.R. nichts auf Gehwegen zu suchen haben.
    * "Die Anordnung dieses Zeichens (240) kommt nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt". Noch ein Hinweis darauf, dass ohne dieses Schild oder ZZ "Radfahrer frei" hier kein Radverkehr stattfinden darf.
    * "Die Anordnung dieses Zeichens (241) kommt nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Eine homogene asphaltierte Fläche darf also nicht mit 241 beschildert werden. Man kann daraus wieder schließen, dass hier auch kein getrennter Fußweg + anderer Radweg existiert, wenn der Radweg als solcher nicht erkennbar ist.

    MLR, überzeugt?

    Bitte! Komm uns mal in Hamburg besuchen und wir zeigen dir, dass die Realität von deiner Vorstellung erheblich abweicht. Die Autofahrer fahren hier in der Fahrradstraße schneller als 30km/h und überholen regelwidrig. Es wird teils auch noch gehupt etc.
    In Fahrradstraßen sollte es keine bzw. kaum Unfälle zwischen KFZ und Radfahrern geben, aber dazu müssen solche Straßen richtig geplant/gebaut werden und die Autofahrer müssen sich an die Regeln halten, die viele von ihnen vermutlich gar nicht kennen.

    Bei Z.237 steht "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)."
    Wenn hier der Singular genutzt wird, bedeutet das nicht, dass das Schild nur für einen konkreten Radweg gilt? Wo aber hört ein Radweg auf? An der nächsten baulichen Unterbrechung (i.d.R. an jeder Einmündung/Kreuzung) oder gehören mehrere so getrennte Teilstücke zu demselben Radweg?

    Ich denke nicht, dass die Frage abschließend geklärt ist. Und wenn bei einer so wichtigen Regelung Unklarheiten bestehen, sollte der Gesetzgeber mal nachbessern.