Beiträge von Gerhart

    Gibt es gemeinsame Geh- und Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind?
    Es wurden in der letzten Zeit einige RWBP aufgehoben. Wenn ein vom Gehweg getrennter Radweg nicht klar erkennbar ist, bedeutet es dann immer, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen?

    Zum Z.240 steht in der StVO: "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)."
    Das impliziert doch, dass es grundsätzlich gemeinsamen Geh- und Radwege gibt. Wenn Z.240 steht, müssen Radfahrer dort fahren.

    Im Kettler steht wohl auch entsprechendes auf Seite 35/36. (Darf man hier kurze Abschnitte aus Copyrightgeschützten Büchern abtippen?)

    Die Schilder werden nach Lust und Laune aufgestellt. Hamburg bevorzugt [Zeichen 237] , vielleicht war es günstiger nur eine Schilderart zu kaufen. Andere Städte pflastern alles mit [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] zu, [Zeichen 239] und [Zeichen 237] sieht man dagegen kaum. In der Regel kann man die Schild wohl auch beliebig austauschen, in Sonderfällen mag das anders sein.

    Heute im Lokstedter Steindamm der Klassiker. RWBP ist schon einige Zeit aufgehoben. Irgendwas wird dort gegraben und mit [Zeichen 240] beschildert.
    StVB angerufen, die können gerade nicht persönlich rausfahren wegen Personalmangel. Baustellenleiter auf das Problem angesprochen, der meinte, er müsse das so ausschildern und aus dem Z. 240 ergebe sich keine Benutzungspflicht. StVO gezeigt und ihn widerlegt, er hat auf seiner Meinung beharrt. Hat mir auch irgendein Formular gezeigt wo auf "RSA" verwiesen wurde. Konnte ich nichts mit anfangen.
    StVB nochmal angerufen und Telefon weitergereicht. Dann ging plötzlich alles ganz schnell ^^
    Halbe Stunde später auf dem Rückweg nochmal dran vorbeigekommen, Schild war weg, aber in der Gegenrichtung stand nochmal dasselbe. Baustellenleiter gesucht, aber der war gerade unterwegs, um [Zusatzzeichen 1022-10] zu besorgen.
    Nun frage ich mich natürlich, wer das [Zeichen 240] tatsächlich angeordnet hat. Das Formular konnte ich nicht nachvollziehen, leider auch kein Foto gemacht.

    Erstes Bild von Mittwoch letzte Woche, zweites Bild von heute.

    Zitat von PK17


    Herr XXX,

    vielen Dank für ihre Mail vom 15.04.2014.
    Die Radwegebenutzungspflicht im Grindelberg wurde bereits im März 2014 aufgehoben.
    Die von ihnen festgestellten Verkehrszeichen 237 wurden tatsächlich übersehen.
    Die zuständigen Stelle wurde von uns informiert, dass die VZ 237 umgehend zu entfernten sind.

    Also… wenn euch irgendwelche Blauschilder auffallen wo die Vermutung nahe liegt, dass die dort offiziell gar nicht mehr stehen sollten, hilft eventuell eine unbürokratische Anfrage beim zuständigen PK.

    Dass aber (beinahe) alle Radfahrer die Radwege in Münster und Umgebung benutzen, lässt auf eine gute Qualität der Radwege zumindest in Münster schließen.

    Daraus, dass (fast) alle Menschen irgendetwas tun, kann man nicht schließen dass es gut ist. Daraus, dass die Obrigkeit irgendetwas vorschreibt oder sagt dass es gut ist, kann man auch nicht schließen, dass es tatsächlich gut ist.
    Jeder muss selbst entscheiden, was gut und was falsch ist. Man kann auch versuchen, andere von seiner Meinung zu überzeugen, aber bitte mit Sachargumenten anstatt mit solchen hier. Im Geschichtsunterricht sollte jeder Deutsche gelernt haben, dass blindes Hinterherlaufen problematisch sein kann.

    Möglichkeit 0: Ruf die Straßenverkehrsbehörde an.

    Möglichkeit 1: Sorg dafür, dass die Medien drauf aufmerksam werde.
    Hast du eine Videokamera? Kennst du deine Bremsen? Dann bau 5x die Woche einen Beinahe-Unfall und dokumentier das. Pro Tag 5 Sekunden Video, zusammenschneiden, rauf auf Youtube. Vielleicht mit einer Überschrift, die der Blöd würdig ist. "Todes Ampel in Stellingen"

    Möglichkeit 2: Verwaltungsrechtlichen Weg gehen.
    Stell einen Antrag, dass die Kreuzung verbessert wird und oben erstelle Doku beilegen.

    Möglichkeit 3: Politischer Weg, bring das Problem in den Regionalausschuss.

    dabei gibt es spitzwinklig verlaufende Bahnübergänge, bei denen Gummi in den Rillen liegt

    Ja, aber nicht überall. Nachdem ich gelernt habe, dass solche Unfälle ungemein schmerzhaft sein können, fahre ich auch nur noch langsam an Bahnübergänge ran und schau *ganz* genau ob da Gummi liegt.

    Gibt es eine Pflicht, Gummi zu verlegen? Wenn ja, dann ist die Bahn haftbar, sonst nicht.


    So in etwa fahre ich Auto. Erst durch's Gas wegnehmen, also langsamer Fahren, bleibt der Verkehr flüssiger! Leider machen immer wieder einige Autler diesen Fluss kaputt, weil sie mich überholen, dann an der Ampel stehen müssen und ich nur wegen ihnen ebenfalls halten muss. Ich glaube, das nennt man "sportliches Fahren". Gegen Dummheit ist eben kein Kraut gewachsen... ;(

    Man muss den Autofahrer nur so lange am Überholen hindern, dass er dann bei früh-grün ohne zu bremsen über die Ampel fahren kann. Klappt in der Praxis ganz gut.

    Ein Auto schaffe ich mir aber bestimmt nicht an, das ist für den Alltag ja noch viel ungeeigneter als ein Fahrrad - wenn ich allein daran denke, an wie vielen und was für Staus ich in letzter Zeit vorbeigefahren bin (ja, dank Radwegen) ...


    Wenigstens mal ein kluger Kommentar von dir.

    Zitat


    Dennoch habe ich so meine Zweifel, ob es wirklich mit dem ÖPNV (in Münster also mit den Stadtbussen) mithalten kann.


    Ja, mein Fahrrad fährt von Tür zu Tür und wann ich es will. Also kein doofes zur-Bushaltestelle-Laufen oder auf-den-Bus-Warten, sondern einfach aufsteigen und los. Außerdem hält mein Rad nicht alle paar hundert Meter um neue Fahrgäste einzuladen, ich brauche nicht umsteigen und die Streckenführung ist direkt. Ich kann dir versichern, dass es in Hamburg kaum eine Strecke gibt, wo ich mit ÖPNV schneller als mit dem Rad bin. Ausnahmen sind die Hafenfähren (Fährt direkt, Rad heißt *lange* Umwege) und eventuell eine direkte U/S-Bahn-Strecke (Hauptbahnhof->Harburg o.ä.).
    Eine Route die ich während des Studiums ein Jahr lang fahren musste, von Lokstedt nach Harburg:
    * 60 Minuten komplett mit ÖPNV: Fuß, Bus, Bahn, Fuß
    * 50 Minuten komplett mit dem Rad (18km)
    * 36 Minuten gemischt: Rad, Bahn, Rad

    Zitat


    Und die Fahrkarte (Semesterticket) muss ich sowieso zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung (ist hier fester Bestandteil des Semesterbeitrags - das könnte aber auch in Hamburg anders sein).

    Ist auch in Hamburg fester Teil. Aber irgendwann ist man mal fertig mit Studium. ÖPNV ist im Berufsleben günstiger als PKW, aber massiv teurer als Fahrrad.

    "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

    Darunter verstehe ich schon, dass ein KFZ in der Stadt knapp 50 fahren *muss*, wenn die Verkehrslage es zulässt (gute Sichtverhältnisse, gute Straßenverhältnisse, keine langsameren Radfahrer vor einem, Ampel wird eh nicht mehr bei grün erreicht, etc.) und wenn hinter einem noch andere Fahrzeuge fahren. Aber es gibt häufig triftige Gründe, langsamer als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

    Dass Fahrräder als Alltagsverkehrsmittel auf Dauer gesehen völlig untauglich sind, dürfte jedem klar sein und sich von selbst verstehen. (wenn nicht: zu hoher Verschleiß, unnötige Reparaturkosten, geht zu häufig kaputt für den Alltagsgebrauch)

    :D
    Da hast du wohl Recht, zumindest wenn's nach Laufleistung geht. Aber an meinem Rad ist vielleicht 1-2 mal im Jahr irgendwas, das kenn ich mit'm Auto auch nicht anders. Für den Stadtgebrauch ist das Fahrrad das beste Alltagsverkehrsmittel. Spart Zeit und kostet wenig.