Beiträge von Gerhart

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein routinierter Alltagsradler oder gar Radsportler auf einem Pedelec ein höheres Unfallrisiko hat als auf einem Fahrrad

    Eventuell schon. Wenn ich müde bin, bringe ich weder körperliche noch kognitive Leistungen, fahre also automatisch langsam. Mit Pedelec würde ich vielleicht doch schnell unterwegs sein und mich dabei nicht konzentrieren können.


    Der Unfallfahrer soll gesundheitliche Probleme gehabt haben (evtl. Krampf), und deswegen das Gaspedal durchgedrückt haben . . .

    Wenn ein Radfahrer einen Krampf im Bein hat, passiert sowas nicht.
    Gibt's irgendwo Statistiken über das Fremdgefährdungspotential von Radfahrern vs. Autofahrern? Nach dem Motto "n Radfahrer (Autofahrer) trugen die Hauptschuld an m toten/verletzten anderen Verkehrsteilnehmern im Jahr 201x"

    Es hat sogar schon Urteile gegeben, dass Radler zu Fußgängern 80cm Sicherheitsabstand halten müssen, da bekannt ist, dass diese auch mal unvermittelt die Richtung ändern können. Ich kenne wenige getrennte Geh- und Radwege, auf denen das möglich ist.

    Kann ich mir so nicht vorstellen. Wenn ein Radfahrer unter beengten Platzverhältnissen sehr vorsichtig und nur langsam am Fußgänger vorbeifährt und der Fußgänger dann einen Schritt nach links auf den Radweg macht, was ist dem Radfahrer dann noch vorzuwerfen?
    Klar, wenn der Radfahrer mit 30km/h und 50cm Abstand am Fußgänger vorbeizischt und es zum Unfall kommt, sollte es zumindest eine Teilschuld geben.

    @alle, die es noch nicht kennen: Wüsstet ihr auf Anhieb, was es bedeuten soll?

    Na, ist doch ganz klar. Der Parkplatz darf auch von Fußgängern (Kerle und Kerle mit Rock) genutzt werden. Autos dürfen in beide Richtungen geparkt werden, das sind genaugenommen zwei Autos von denen aus Platzgründen jeweils nur die Hälfte dargestellt ist. Eines ist von vorne, das andere von hinten.

    Gibt es gemeinsame Geh- und Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind?
    Es wurden in der letzten Zeit einige RWBP aufgehoben. Wenn ein vom Gehweg getrennter Radweg nicht klar erkennbar ist, bedeutet es dann immer, dass Radfahrer die Fahrbahn benutzen müssen?

    Zum Z.240 steht in der StVO: "Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)."
    Das impliziert doch, dass es grundsätzlich gemeinsamen Geh- und Radwege gibt. Wenn Z.240 steht, müssen Radfahrer dort fahren.

    Im Kettler steht wohl auch entsprechendes auf Seite 35/36. (Darf man hier kurze Abschnitte aus Copyrightgeschützten Büchern abtippen?)

    Die Schilder werden nach Lust und Laune aufgestellt. Hamburg bevorzugt [Zeichen 237] , vielleicht war es günstiger nur eine Schilderart zu kaufen. Andere Städte pflastern alles mit [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] zu, [Zeichen 239] und [Zeichen 237] sieht man dagegen kaum. In der Regel kann man die Schild wohl auch beliebig austauschen, in Sonderfällen mag das anders sein.

    Heute im Lokstedter Steindamm der Klassiker. RWBP ist schon einige Zeit aufgehoben. Irgendwas wird dort gegraben und mit [Zeichen 240] beschildert.
    StVB angerufen, die können gerade nicht persönlich rausfahren wegen Personalmangel. Baustellenleiter auf das Problem angesprochen, der meinte, er müsse das so ausschildern und aus dem Z. 240 ergebe sich keine Benutzungspflicht. StVO gezeigt und ihn widerlegt, er hat auf seiner Meinung beharrt. Hat mir auch irgendein Formular gezeigt wo auf "RSA" verwiesen wurde. Konnte ich nichts mit anfangen.
    StVB nochmal angerufen und Telefon weitergereicht. Dann ging plötzlich alles ganz schnell ^^
    Halbe Stunde später auf dem Rückweg nochmal dran vorbeigekommen, Schild war weg, aber in der Gegenrichtung stand nochmal dasselbe. Baustellenleiter gesucht, aber der war gerade unterwegs, um [Zusatzzeichen 1022-10] zu besorgen.
    Nun frage ich mich natürlich, wer das [Zeichen 240] tatsächlich angeordnet hat. Das Formular konnte ich nicht nachvollziehen, leider auch kein Foto gemacht.

    Erstes Bild von Mittwoch letzte Woche, zweites Bild von heute.

    Zitat von PK17


    Herr XXX,

    vielen Dank für ihre Mail vom 15.04.2014.
    Die Radwegebenutzungspflicht im Grindelberg wurde bereits im März 2014 aufgehoben.
    Die von ihnen festgestellten Verkehrszeichen 237 wurden tatsächlich übersehen.
    Die zuständigen Stelle wurde von uns informiert, dass die VZ 237 umgehend zu entfernten sind.

    Also… wenn euch irgendwelche Blauschilder auffallen wo die Vermutung nahe liegt, dass die dort offiziell gar nicht mehr stehen sollten, hilft eventuell eine unbürokratische Anfrage beim zuständigen PK.

    Dass aber (beinahe) alle Radfahrer die Radwege in Münster und Umgebung benutzen, lässt auf eine gute Qualität der Radwege zumindest in Münster schließen.

    Daraus, dass (fast) alle Menschen irgendetwas tun, kann man nicht schließen dass es gut ist. Daraus, dass die Obrigkeit irgendetwas vorschreibt oder sagt dass es gut ist, kann man auch nicht schließen, dass es tatsächlich gut ist.
    Jeder muss selbst entscheiden, was gut und was falsch ist. Man kann auch versuchen, andere von seiner Meinung zu überzeugen, aber bitte mit Sachargumenten anstatt mit solchen hier. Im Geschichtsunterricht sollte jeder Deutsche gelernt haben, dass blindes Hinterherlaufen problematisch sein kann.

    Möglichkeit 0: Ruf die Straßenverkehrsbehörde an.

    Möglichkeit 1: Sorg dafür, dass die Medien drauf aufmerksam werde.
    Hast du eine Videokamera? Kennst du deine Bremsen? Dann bau 5x die Woche einen Beinahe-Unfall und dokumentier das. Pro Tag 5 Sekunden Video, zusammenschneiden, rauf auf Youtube. Vielleicht mit einer Überschrift, die der Blöd würdig ist. "Todes Ampel in Stellingen"

    Möglichkeit 2: Verwaltungsrechtlichen Weg gehen.
    Stell einen Antrag, dass die Kreuzung verbessert wird und oben erstelle Doku beilegen.

    Möglichkeit 3: Politischer Weg, bring das Problem in den Regionalausschuss.