Wenn man eine Kamera laufen lässt, um jeden anzuzeigen, der an der roten Ampel 30cm zu weit über die Haltelinie fährt, ist das sicher nicht mehr verhältnismäßig.
Aber hier geht es ja nur darum, relevante Schäden abzuwenden. Und es kommt im Straßenverkehr oft genug zu seltsamen Situationen bin hin zu vorsätzlicher Körperverletzung. Man braucht die Video-Aufzeichnungen leider.
Ich bin ein Gegner der TK-Vorratsdatenspeicherung. Dort geht es offiziell um Terrorismus und schwere Straftaten, ich kenne aber persönlich niemanden, der davon ein Opfer wurde. Opfer im Straßenverkehr kenne ich aber einige, mich inklusive. Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Daten aus den privaten Kameras lange aufbewahrt werden und weitergegeben werden.
Man müsste mich auf den privaten Video-Aufzeichnungen auch erst einmal identifizieren (Möglich, aber aufwendig!).
Auf TK-Daten haben diverse Geheimdienste usw. immer Zugriff, der Richtervorbehalt ist auch ein Witz.
Wenn also von offizieller Seite eine TK-Vorratsdatenspeicherung gewünscht ist, die objektiv gesehen nicht nötig ist, dann sollte doch aus Sicht des Staates eine Verkehrsüberwachung kein Problem sein, oder?