Ich hatte Schubert im Mai 2015 eine Mail zu dem Thema geschrieben und nachgefragt. Eine Antwort gab es nie.
Ich selbst lese aus der StVO heraus, dass Radfahrstreifen, mit oder ohne Zeichen 237, Sonderwege für Radfahrer, aber keine Radwege, darstellen. Diese sind kein Teil der Fahrbahn. Nach §2 Abs. 1 und 4 StVO dürfen diese von Radfahrern nicht genutzt werden, denn Fahrzeuge (d.h. auch Radfahrer) müssen die Fahrbahn benutzen. Und einen Radweg gibt es nicht.
Das ergibt natürlich überhaupt keinen Sinn. Aber wo genau ist mein Denkfehler?