Es kommt ein einseitiger Radfahrstreifen in absoluter Mindestbreite, bei dem Abschnittsweise auch noch die Wasserablaufrinne und der Breitstrich zum Querschnitt von 1,60m gezählt werden.
Ich stell mir die "Lichte Breite" immer so vor, dass man links und rechts eine Wand hat. Wenn dann links unten direkt neben der Wand ein Streifen markiert ist, schwebt zwar der Lenker darüber, aber der Reifen ist rechts davon. So ähnlich ist das mit der Gosse rechts.
Und da man nicht mit dem Lenker an die Wand stoßen mag, und da man als Radfahrer etwas schwankt, hält man noch so ca. 20cm Abstand zu beiden Seiten. Bleiben noch 1.20m. Radfahrer sind 60cm breit. Passen also 2 Stück nebeneinander, überholen ist auf diesen Streifen möglich
Würde der Streifen mit dem Mindestmaß von 1.50m gebaut werden, ginge das offenkundig nicht mehr. Also sind doch 3mio € für 10cm Platz (= Überholmöglichkeit) gerechtfertigt!
(Wer Ironie findet, darf sie der Verwaltung wo hin stecken)