Ja, darfst du. Du musst aber der Furt folgen.
Beiträge von Gerhart
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Gemeint hatte ich den Eventualvorsatz.
Der Absatz im verlinkten Artikel:
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"Es sei eine absolut jugendtypische Tat, hieß eine weitere Entschuldigung des Gerichts für die Täter."
Ich bin (war) sicher auch nicht der normgerechte Autofahrer. Aber Autorennen? Nope.
Aber was soll man machen, die Täter einsperren? Damit ist niemandem geholfen. Tot ist tot.
Vielmehr sollte die Strafe für Autorennen angehoben werden, auch wenn niemand konkret gefährdet wurde. Und einfach mal mehr Polizei auf die Straßen, um sowas auch zu kontrollieren.
Fahrerlaubnis entziehen, 2 Jahre Führerscheinsperre, 90 Tagessätze (beim 1. Mal), Fahrzeug in die Schrottpresse und das Video davon bei Youtube hochladen.
Also nicht beim Unfall, sondern allein bei der Teilnahme an nem (illegalen) Rennen. -
Etwas off-topic hier, aber mir gefällt's:
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Es kommt ein einseitiger Radfahrstreifen in absoluter Mindestbreite, bei dem Abschnittsweise auch noch die Wasserablaufrinne und der Breitstrich zum Querschnitt von 1,60m gezählt werden.
Ich stell mir die "Lichte Breite" immer so vor, dass man links und rechts eine Wand hat. Wenn dann links unten direkt neben der Wand ein Streifen markiert ist, schwebt zwar der Lenker darüber, aber der Reifen ist rechts davon. So ähnlich ist das mit der Gosse rechts.
Und da man nicht mit dem Lenker an die Wand stoßen mag, und da man als Radfahrer etwas schwankt, hält man noch so ca. 20cm Abstand zu beiden Seiten. Bleiben noch 1.20m. Radfahrer sind 60cm breit. Passen also 2 Stück nebeneinander, überholen ist auf diesen Streifen möglich
Würde der Streifen mit dem Mindestmaß von 1.50m gebaut werden, ginge das offenkundig nicht mehr. Also sind doch 3mio € für 10cm Platz (= Überholmöglichkeit) gerechtfertigt!(Wer Ironie findet, darf sie der Verwaltung wo hin stecken)
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Wie transportierst du deine Kokosnüsse? Auch in Watte damit die ja nicht kaputt gehen?
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Im Grandweg war die Fahrbahn heute Nachmittag auch vollgeschneit. Und es hat auch niemand den Versuch unternommen, mich zu überholen
Und der Radweg zwischen Grandweg und Siemersplatz war auch nicht geräumt. Auf der Fahrbahn alles schön langsam+vorsichtig und auch regelmäßiges Gehupe (mal nicht wegen dem Scheiß-Radfahrer).
Nach §16 Abs.1 Nr. 2 StVO dürfte Hupen bei leichter Glätte legal sein, oder? -
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Die Piktogramme lassen vermuten, dass es sich um einen baulich angelegten nicht benutzungspflichtigen Radweg handeln soll.
Dazu noch die roten Pflastersteine und der Breitstrich. Das deutet alles auf Radweg hin.
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§32 sehe ich hier auch nicht anwendbar, gerade weil Poller+Gitter auch in §43 explizit benannt werden.
Warum §45 nicht einschlägig sein soll, weiß ich aber nicht.
"Im Übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind" heißt doch, dass die Straßenverkehrsbehörde anordnet "Hier muss ein Poller hin!"
Die Straßenbaubehörde darf höchstens noch sagen ob der in Neon oder Tarnfleck ausgeführt wird bzw. auch die Größe.§45 Abs.9 dürfte also auch relevant sein.
Poller machen insbesondere dann Sinn, wenn man Autos daran hindern will, irgendwo hinzufahren, wo sie nicht fahren dürfen.
Kennst du einen wirklich unmotivierten Poller? Dann verklag ihn, zeig ihm dass auch für ihn Gesetze gelten!
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Ich wüsste aber nicht, dass ich auf eigene Kosten Fahrzeuge im öffentlichen Raum abschleppen lassen kann
Sorry, meinte irgendwie, das mal so gelesen zu haben. Wahrscheinlich geht das also wirklich nicht.
Also: Polizei. -
Wie lasse ich denn abschleppen? Geht das bei kleinen LKW überhaupt so einfach? Ich weiß aber nicht, ob ich mir das antun will.
Wenn du selbst einen Schlepper bestellst, zahlst du den im Voraus und musst die Gebühren vom "Täter" einfordern und (vermutlich) dafür geradestehen, wenn das nicht rechtens war.
Geh zur Polizei und bitte die darum, sich zu kümmern. Dann bist du aus der Verantwortung raus. -
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (§1 OWiG)
Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter tätig geworden ist oder im Falle des Unterlassens hätte tätig werden müssen. Wann der Erfolg eintritt, ist nicht maßgebend. (§6 OWiG)
Radweg Zuparken ist eine einzige aktive Handlung, egal wie viele Wochen man da parkt.
In einem zeitlich beschränkten Halteverbot stehenbleiben ist eine Handlung (durch Unterlassen), die zu Beginn der Sperrzeit stattfindet. Wenn man da mittlerweile wieder stehen durfte und eine neue Sperrzeit beginnt, dürfte das eine neue Owi sein, denn man unterlässt es erneut, sein Fahrzeug rechtzeitig zu entfernen.
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So sehe ich das, ja. Oder du wirst abgeschleppt.
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"außerdem soll die Parkraumsituation verbessert werden"
Na, dann ist ja alles klar. Parkraum für Autos vor Verkehrsraum für alle. Die Verkehrsteilnehmer werden gegeneinander aufgehetzt.
Vorschlag: Alten Radweg zurückbauen, Ladezonen statt Parkflächen, Radfahrstreifen so breit machen, dass auch unsichere Radfahrer gerne darauf fahren.
Dann klappt's auch mit dem Miteinander im Straßenverkehr. -
Mach Fotos von den Rädern, so dass man genau sehen kann ob sich da was bewegt hat. Wenn nicht, dann ist es ein einziger Verstoß. Bestätigt auch kurzes Googlen. Zum Teil wird aber trotzdem versucht, mehrere Owis draus zu machen, aber das dürfte rechtlich nicht haltbar sein.
Frag lieber mal die Polizei, ob sie den woanders hinstellen mag.
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Ist denn knappes Überholen, sagen mit ca. 50 cm Abstand, eine Gefährdung? Es ist weder Zufall, wenn nichts passiert, noch mein Können...
Hier steht noch was zum Thema:
Ansonsten mal im Bußgeldkatalog die 105112 und 105113 nachschauen:
105113: "Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall. -- 35€".
Die 105112 ohne Unfall kostet 30€. Steht nichts von Gefährdung, aber da es zwischen 105112 und 105113 nichts mehr gibt, dürfte 105112 die Gefährdung bereits beinhalten.Andererseits: Wenn zwischen Außenspiegel und Schulter noch 50cm bleiben und die Geschwindigkeitsdifferenz nicht gar zu groß ist, passiert in aller Regel nichts. Das widerspricht also der Definition der Gefährdung.
Keine Ahnung, frag nen Fachanwalt
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Die Griechen sind uns voraus:
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Gefährdung ist ein Unfall, der nur durch puren Zufall oder besonderes Können gerade noch verhindert werden konnte.
Falschparker gefährden also i.d.R. nicht.
Der entleerte Swimmingpool wäre dann eine Gefährdung, wenn es jemand nicht sieht und vom Sprungbrett abspringt und sich im letzten Moment am Brett festhalten kann.
Bremsleitungen durchschneiden und den Fahrer darauf aufmerksam machen, dass die Bremsen nicht mehr gehen, ist keine Gefährdung. Aber natürlich Sachbeschädigung etc.