Beiträge von Gerhart
-
-
-
https://www.google.de/search?q=http%…sschlitten.html
Die hat wohl "Kleinwagen" mit "Fahrrad" verwechselt? -
Zitat von Ich (27.11.2015)Alles anzeigen
In der Drucksache 20-1196 der Bezirksversammlung Eimsbüttel
()
fordern Sie, dass ein Teil der Hagenbeckallee für sämtlichen
Individualverkehr mit Zeichen 250 oder Zeichen 267 gesperrt wird. Davon
sind auch Radfahrer betroffen.
Bitte ändern Sie Ihren Antrag so ab, dass Radfahrer hier weiterhin
fahren dürfen. Vielleicht mit Zeichen 1022-10, 1020-12, 251 oder 260.Zitat von SPD (28.11.2015)
vielen Dank für Ihre Email.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir erläutern können, worin Sie eine
Einschränkung für die Fahrradfahrer durch die beantragte Verkehrsführung erkennen.Zitat von Ich (28.11.2015)Alles anzeigen
Zeichen 250 bzw 267 bedeutet, dass auch Radfahrer diesen
Straßenabschnitt nicht mehr nutzen dürfen.Das ist ganz klar eine Einschränkung für die Radfahrer.
Eine Fahrrad-Route, die wegfiele, ist
Hagenbeckstraße --> Hagenbeckallee --> Basselweg --> Wördemannsweg.
Der Radfahrer müsste stattdessen die stinkende-lärmende Koppelstraße
befahren. -
(illegale) PKW-Stellflächen werden erhalten? Hat jemand genauere Infos dazu?
-
Kann man Gebühren für Transparenzanfragen von der Steuer absetzen?
-
(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Der letzte Satz hier, "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen."
Ich verstehe den so, dass man Radverkehrsführungen beim Abbiegen nicht einfach verlassen darf. Da @timovic bereits auf so einer Führung fährt, muss er sie auch bis zum Ende weiterfahren, d.h. bis er die zweite Furt erreicht. Dort dann ohne Beachtung der zweiten Ampel im 90°-Winkel links abbiegen.
"Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“". Wenn man bereits auf der Kreuzung ist und indirekt links abbiegt, kann man nicht mehr vor der Kreuzung halten. Das Rotlicht ist also egal. Aber "Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten."
-
-
Ja, darfst du. Du musst aber der Furt folgen.
-
Gemeint hatte ich den Eventualvorsatz.
Der Absatz im verlinkten Artikel:
-
"Es sei eine absolut jugendtypische Tat, hieß eine weitere Entschuldigung des Gerichts für die Täter."
Ich bin (war) sicher auch nicht der normgerechte Autofahrer. Aber Autorennen? Nope.
Aber was soll man machen, die Täter einsperren? Damit ist niemandem geholfen. Tot ist tot.
Vielmehr sollte die Strafe für Autorennen angehoben werden, auch wenn niemand konkret gefährdet wurde. Und einfach mal mehr Polizei auf die Straßen, um sowas auch zu kontrollieren.
Fahrerlaubnis entziehen, 2 Jahre Führerscheinsperre, 90 Tagessätze (beim 1. Mal), Fahrzeug in die Schrottpresse und das Video davon bei Youtube hochladen.
Also nicht beim Unfall, sondern allein bei der Teilnahme an nem (illegalen) Rennen. -
Etwas off-topic hier, aber mir gefällt's:
-
Es kommt ein einseitiger Radfahrstreifen in absoluter Mindestbreite, bei dem Abschnittsweise auch noch die Wasserablaufrinne und der Breitstrich zum Querschnitt von 1,60m gezählt werden.
Ich stell mir die "Lichte Breite" immer so vor, dass man links und rechts eine Wand hat. Wenn dann links unten direkt neben der Wand ein Streifen markiert ist, schwebt zwar der Lenker darüber, aber der Reifen ist rechts davon. So ähnlich ist das mit der Gosse rechts.
Und da man nicht mit dem Lenker an die Wand stoßen mag, und da man als Radfahrer etwas schwankt, hält man noch so ca. 20cm Abstand zu beiden Seiten. Bleiben noch 1.20m. Radfahrer sind 60cm breit. Passen also 2 Stück nebeneinander, überholen ist auf diesen Streifen möglich
Würde der Streifen mit dem Mindestmaß von 1.50m gebaut werden, ginge das offenkundig nicht mehr. Also sind doch 3mio € für 10cm Platz (= Überholmöglichkeit) gerechtfertigt!
(Wer Ironie findet, darf sie der Verwaltung wo hin stecken)
-
Wie transportierst du deine Kokosnüsse? Auch in Watte damit die ja nicht kaputt gehen?
-
Im Grandweg war die Fahrbahn heute Nachmittag auch vollgeschneit. Und es hat auch niemand den Versuch unternommen, mich zu überholen

Und der Radweg zwischen Grandweg und Siemersplatz war auch nicht geräumt. Auf der Fahrbahn alles schön langsam+vorsichtig und auch regelmäßiges Gehupe (mal nicht wegen dem Scheiß-Radfahrer).
Nach §16 Abs.1 Nr. 2 StVO dürfte Hupen bei leichter Glätte legal sein, oder? -
-
-
Die Piktogramme lassen vermuten, dass es sich um einen baulich angelegten nicht benutzungspflichtigen Radweg handeln soll.
Dazu noch die roten Pflastersteine und der Breitstrich. Das deutet alles auf Radweg hin.
-
§32 sehe ich hier auch nicht anwendbar, gerade weil Poller+Gitter auch in §43 explizit benannt werden.
Warum §45 nicht einschlägig sein soll, weiß ich aber nicht.
"Im Übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind" heißt doch, dass die Straßenverkehrsbehörde anordnet "Hier muss ein Poller hin!"
Die Straßenbaubehörde darf höchstens noch sagen ob der in Neon oder Tarnfleck ausgeführt wird bzw. auch die Größe.§45 Abs.9 dürfte also auch relevant sein.
Poller machen insbesondere dann Sinn, wenn man Autos daran hindern will, irgendwo hinzufahren, wo sie nicht fahren dürfen.
Kennst du einen wirklich unmotivierten Poller? Dann verklag ihn, zeig ihm dass auch für ihn Gesetze gelten!
-
Ich wüsste aber nicht, dass ich auf eigene Kosten Fahrzeuge im öffentlichen Raum abschleppen lassen kann
Sorry, meinte irgendwie, das mal so gelesen zu haben. Wahrscheinlich geht das also wirklich nicht.
Also: Polizei.