(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.
Der letzte Satz hier, "Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen."
Ich verstehe den so, dass man Radverkehrsführungen beim Abbiegen nicht einfach verlassen darf. Da @timovic bereits auf so einer Führung fährt, muss er sie auch bis zum Ende weiterfahren, d.h. bis er die zweite Furt erreicht. Dort dann ohne Beachtung der zweiten Ampel im 90°-Winkel links abbiegen.
"Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“". Wenn man bereits auf der Kreuzung ist und indirekt links abbiegt, kann man nicht mehr vor der Kreuzung halten. Das Rotlicht ist also egal. Aber "Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten."