Ich sage nicht, dass das toll zu fahren ist. Aber es geht.
Beiträge von Gerhart
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Mir fiele jetzt auf die schnelle auch gar kein Seitenstreifen ein, auf dem man neben einem Radweg fahren könnte — da wird ja in der Regel drauf geparkt.
In der Dehnhaide gibt's das.
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Würde ich dafür einen Bescheid kriegen, würde ich erstmal schauen, ob der Schutzstreifen überhaupt benutzbar war, also a) außerhalb der Dooring Zone und b) weit genug entfernt von der Fahrbahnmitte war und wenn nicht Widerspruch einlegen.
Für mich klingt das auch eher so, als hätten Autofahrer trotz zu geringen Abstands überholt. -
Die 141446 (illegales Fahrbahnradeln) wurde 427x verhängt. Dazu 1x mit Behinderung, 42x mit Unfall. Es besteht also wohl doch ein gewisser Verfolgungsdruck, wenn auch in geringem Maße.
Was ich ganz vermisse: Alkohol + Drogen.
Auch interessant sind die 3x 123624.Und 2528 der 5580 Verstöße, also gut 45%, waren wegen roter Ampeln. Da sieht man ganz klar, was hauptsächlich kontrolliert+sanktioniert wird.
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Yep, was dem Ami seine Schusswaffe ist, ist dem Deutschen sein Auto (bzw. das Tempolimit).
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Fußgänger auf Radweg von Radfahrer umgefahren
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Tempo 30 hätte vermutlich ein weiteres Menschenleben gerettet. -
Der Straßenverkehr ist ein Schnäppchenladen für Straftäter.
Das wirkliche Problem ist, dass derartige Vergehen (60 zu schnell innerorts) eine läppische Owi sind und keine Straftat.
TBNR 103766, 280€, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot. Für eine Tat, die man nur vorsätzlich begehen kann, die Menschen massiv gefährdet und, wie man sieht, auch mal tötet.
Die Strafe würde mich kaum abschrecken. Punkte werden irgendwann gelöscht, 2 Monate KFZ-Fahrverbot sind mir als Radfahrer egal. 280€ sind deutlich weniger, als Behörden für Transparenzauskünfte gerne hätten. Also warum nicht einfach mal'n Auto ausleihen und durch die Stadt heizen?! Zumal man in 99% der Fälle eh nicht erwischt wird.Meiner Meinung nach gehört für derartiges Rasen sofort die Fahrerlaubnis entzogen (und MPU bei neuem Antrag) und eine empfindliche Geldstrafe (pro km/h zu viel 1.5 Tagessätze) verhängt.
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Finde ich eine angemessene Strafe. Die sollte aber gegen jeden verhängt werden, der innerorts mit diesem Tempo fährt; und natürlich mehr Kontrollen, um möglichst viele zu erwischen.
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Von 2011 bis 2015 keine getöteten Kinder. Von 2011 bis 2014 im Schnitt 10 schwerverletzte, in 2015 auch 10. Also keine Veränderung hier. Sind eh so kleine Zahlen dass eine leichte Veränderung keine Schlüsse zulässt.
2015 waren's deutlich mehr leichtverletzte Kinder. Also wohl sowas wie Schürfwunden. Ich vermute mal, dass einfach mehr Kinder in die Notaufnahme kommen, früher wurde sowas zu Hause behandelt und deshalb nicht mitgezählt.45.1% der verletzten Kinder waren mit dem Rad unterwegs. Ok.. und? Viele Kinder fahren mit dem Rad und sind noch etwas unsicher dabei. Hingefallen, Schürfwunde, Notaufnahme? Solche Zahlen sind vollkommen nutzlos.
"Beispielsweise habe sich ein Kind in einem Fall in einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße gelegt - und wurde dann von einem abbiegenden Pkw erfasst. Mangelt es den Kindern immer öfter an richtiger Verkehrserziehung?"
"Kinderspiele sind überall erlaubt", "Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren". Also wem mangelt es hier an der richtigen Verkehrserziehung?
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Es ist nicht Aufgabe des Anzeigenden, die passende TBNR herauszusuchen.
Im Prinzip nicht.
Aber die Bußgeldstelle muss einen korrekten Bescheid rausschicken.
Würde ich einen fehlerhaften Bußgeldbescheid, z. B. falsche TBNR, bekommen, würde ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, in der Hoffnung, dass die Sache fallen gelassen wird; hat schon zweimal funktioniert.Die Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle kennen nicht jede konkrete Beschilderung und werden sicher auch nicht dort vorbeifahren.
Klar, man kann nun raufschreiben "parkte auf mit Z.237 beschildertem Radweg mit Behinderung", oder man schreibt gleich "141101" drauf. -
@Kampfradler, dein Link ist kaputt.
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Ich probier's dann mal...
Erstmal vorneweg: OpenStreetMap ist keine Karte, sondern eine Datenbank. Es gibt aber Webseiten, die aus diesen Daten Karten erstellen.
Gespeichert sind Objekte der echten Welt, d.h. Position (GPS-Koordinate), und dazu eine Liste von Tags (Key-Value-Pairs).
Bei sieht man links die "Location" und die "Tags".Was man bei den Tags einträgt ist systemseitig nicht eingeschränkt. Man kann also kompletten Unsinn eintragen oder auch mal was neues sinnvolles erfinden. Es macht aber Sinn, sich an Konventionen zu halten, und die sind häufig im Wiki eingetragen:
Hier ist auch verlinkt, was eine Ist-Analyse der benutzten Tags ist.Nun konkret zu den Fahrradständern:
Es gibt scheinbar noch kein Tag für den Abstand zwischen zwei Bügeln. Müsste man sich überlegen wie genau man den nennt und was man als Werte eintragen soll. Vielleicht rack_spacing=85cm.
Wenn irgendwo ein Geschäft ist, und davor ein Fahrradständer auf öffentlichem Grund, dann haben diese beiden Objekte prinzipiell nichts miteinander zu tun.
Wenn der Fahrradständer dem Geschäft gehört, kann man das z. B. mit dem "operator"-Tag eintragen.
Es gäbe theoretisch noch die Möglichkeit, mit einer "Relation" einen Zusammenhang zwischen zwei konkreten Objekten (Ständer x ist für Kunden von Geschäft y) einzutragen. Würde ich hier aber nicht tun.
Was imo auch nicht in die Datenbank gehört ist die Laufweite vom Fahrradständer zum Eingang des Geschäfts. Könnte man zwar eintragen, aber der Wert lässt sich auch automatisch berechnen (Position Eingang/Geschäft, Position Ständer, Wege dazwischen, Mathematik).Es gibt die Möglichkeit, den Eingang von Gebäuden zu taggen. Würde z. B. hier Sinn machen:
Ich weiß zwar, dass der Eingang vorne ist, aber eingetragen ist er nicht. Leider zeigt die Standard-Karte (openstreetmap.org) Eingänge grundsätzlich nicht an. Mehr dazu:
Was auch nicht reingehört ist der aktuelle Füllstand (% der Plätze belegt) o.ä..Also, wie trägt man nun einen neuen Fahrradständer ein?
* Registrieren auf
* GPS-Empfänger besorgen (oder Smartphone), alternativ anhand der Karte abschätzen
* Software besorgen:
* Im Editor einen neuen Node anlegen und die Tags eintragen. Upload drücken, fertig.Klingt jetzt einfacher als es tatsächlich ist. Das größte Problem meiner Meinung nach ist die Position der Objekte möglichst genau zu bestimmen. GPS hat immer ein paar Meter Abweichung. Wenn man sich blind darauf verlässt, steht der eingetragene Ständer dann gerne mal mitten auf der Fahrbahn (Aus demselben Grund parken Autos auch auf Radwegen!) oder im Gebäude drin. In Häuserschluchten wird der Empfang auch nicht gerade besser

Manche Editoren bieten auch Luftbilder an. Können hilfreich sein, aber auch hier ist Vorsicht geboten; die Luftbilder können auch mal gut verschoben sein.
Nicht ohne Grund gibt es professionelle Landvermesser. Es mag in der Stadt als Laie und mit handelsüblicher Ausrüstung besser sein, die Position anhand der Karte abzuschätzen. Irgendwo in der Walachei und mit guten Blick zum Himmel ist aber doch eher GPS vorzuziehen.Wie nutzt man nun die Daten? Man kann auf das Geschäft suchen und schauen, ob es einen Fahrradständer gibt. Wenn man mehr Infos zum Ständer will: Reinzoomen(!!), rechts auf "Layer" (symbol mit 3 Blätter übereinander) klicken und "map data" aktivieren. Dann kann man das Objekt anklicken.
Wenn man kompliziertere Dinge will, z. B. ein Verzeichnis aller Hamburger Läden mit guten Fahrradständern, muss man vermutlich selbst ein Programm dafür schreiben. Die OpenStreetMap-Datenbank kann man runterladen, ist aber ohne Programmierkenntnisse nutzlos.
Weitere Hilfe gibt's hier: oder hier:
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Ähm - wie schnell soll ich denn in dieser Straße auf dem Rad fahren?
30 ? 35? 40 ?Ist ne 30-Zone, also 30 oder drunter.
Wenn jemand drängelt, brauchst+darfst du trotzdem nicht schneller. Und da es laut Streetview auch keine geeigneten Überholstellen gibt, brauchst du auch nicht Platz machen.
Anders wäre es zum Beispiel im Harvestehuder Weg. Da ist auf der Gegenspur genug Platz zum Überholen. -
Mag ja Situationen geben, in denen jemand schneller fahren darf, als ausgeschildert ist.
Z. B. wenn man äußerst eilig ins Krankenhaus muss oder wenn ein Polizist im Privatfahrzeug dringend zum Einsatz muss.Genausowenig wie Autofahrer Radfahrer per Hupe auf die RWBP aufmerksam machen dürfen, dürfen Radfahrer Autofahrer mit unnötigem Blockieren auf Tempolimit ausbremsen.
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"Aufgrund der Tatsache, dass die Fahrbahnen auch als Parkplätze dienen und die Straßen begrenzt sind, ist ein verkehrssicheres Radfahren nicht möglich." (CDU Wandsbek)
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Wo steht das eigentlich "im Gesetz"?
Da es PKW-Parkplätze sind, wird wohl irgendwo ein "P" + PKW-Zeichen + "mit Parkschein" o.ä. beschildert sein.
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Bei den kostenpflichtigen PKW-Parkplätzen haben sie mich gekriegt.
Das Parkticket hatte ich falsch beantwortet.
Sind wir schon zu dritt

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90/100 Punkten.