Auckland/Neuseeland erstickt im Autoverkehr. Deren Lösungsansatz: City-Maut für mehr Fahrgemeinschaften, Autos vernetzen für weniger Unfälle, mehr Straßen und ein paar mehr Busse.
Ist doch jetzt schon abzusehen, dass das nicht funktionieren wird.
Wir können uns in Deutschland und sogar in Hamburg wirklich glücklich schätzen. Wir haben ein funktionierendes Bahnsystem und einen zweistelligen %Satz Radfahrer, Tendenz steigend.
Beiträge von Gerhart
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Habe bereits drei Mal beim PK 23 angefragt, für wen genau dieses VZ 237 gilt. Keine Antwort...
Wenn du das als Transparenzanfrage stellst, müssen sie innerhalb eines Monats darauf reagieren. Wenn nicht --> Beauftragter für Datenschutz+Informationsfreiheit.
Da das aber eine große Straße ist, ist vermutlich das VD51 zuständig. -
Heute Abend um 18:00 (s.t.) Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude
Volles Programm mit Wiesendamm, Martinistraße, Tempo 30 und mit Flüchtlingsunterkünften. -
Danke, dass du diesen hübschen Thread wiederentdeckt hast! Ich hab den schon gesucht.
Ja, du hast natürlich vollkommen Recht. Hast du einen eigenen Blog, den ich abonnieren kann?
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Was dem Ami seine Schusswaffe ist, ist dem Deutschen sein Auto.
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Kenn mich in Hamburg leider nicht aus.
Hätte durchaus Interesse an einer "Hardcore Horror Tour". Verlass mich da voll auf euch.
Wer hätte denn ab wann Zeit?An welchem Tag denn?
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Die hört das Kind aber rechtzeitig und verlässt sofort brav die Straße und spielt danach weiter.
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Dein Link ist kaputt.
Hier nochmal korrekt: -
Kann ich mit dem Abendblatt nicht umgehen? Geisterradeln finde ich auch mehr als bedenklich, aber wo sind die anderen acht Sünden? Gibt es eine "weiter" Taste die mir entgeht?
Dasselbe Problem habe ich auch. Vielleicht hatte der Autor Feierabend.
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Zu schnell fahren (83 (vor Abzug der Toleranz) statt erlaubten 50) wird a) selten geahndet, b) kostet nur 100€ und c) gibt nichtmal ein Fahrverbot.
Das ist damit ein Kavaliersdelikt, sonst würde es ja häufiger und härter bestraft werden. -
Ich wäre da etwas vorsichtiger. Ein verwaltungsakt wäre in solchen Fällen m.E. nur dann nichtig, wenn die Hindernisse (Falschparker, "Dooring-Zone", Fußgänger) dauerhaft oder zumindest sehr oft an einer Stelle vorhanden sind. Andernfalls wäre fast jedes
nichtig, diese Hindernisse überall immer wieder vorhanden sind.
Wiederum wäre es mir neu, dass an einem Hindernis vorbei geschoben werden muss. Wo genau kann man das nachlesen? Mein letzter Stand ist, dass man dann das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren.Ich meine was in der Art von "temporär nichtig".
Fakt ist dass niemand den Verwaltungsakt (Radweg anstatt Fahrbahn benutzen) in diesem Moment ausführen kann. Damit ist er dem Wortlaut des BVwVfG nach nichtig.
Da ist natürlich fraglich, ob ein Dauerverwaltungsakt je nach Wetterlage mal nichtig und mal gültig sein kann.Selbst wenn man den ganzen § weglässt, ändert es am Ergebnis nicht. Ich muss den Radweg anstatt der Fahrbahn benutzen. Aber ich kann es nicht. Wie soll ich mich verhalten? Solange warten bis es geht? 110 oder meinen Psychiater anrufen? Bluescreen anzeigen und explodieren? Oder die nicht erfüllbare Anweisung ignorieren und meinen Verstand benutzen? Ich entscheide mich für letzteres.
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Ich bin, wenn ich autofahre, nicht der Meinung, dass ich den Platz nach rechts sonderlich gut einschätzen kann. Daraus wird dann wohl mehr Abstand als eigentlich nötig gewesen wäre.
Offenbar kriegen die allermeisten Autofahrer das mit dem Abstand auf die Reihe. Ich wurde im Längsverkehr noch nicht berührt. Unangenehm eng war's aber auch schon. -
Zitat
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
ZitatDer Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
Zitatein Verwaltungsakt [ist] nichtig, den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann / der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht
Das heißt wenn die Nutzung des Radwegs technisch gesehen nicht möglich ist (nicht erreichbar, komplett blockiert), saugefährlich ist (Dooring Zone, vereist) oder wenn man Owis begeht (Fußgänger gefährden, Fußweg mitbenutzen, zu dicht an Autos, ...), dann ist der Verwaltungsakt (die Anordnung, das Schild) nichtig. Und wenn das Schild nicht gilt, darf man auf der Fahrbahn fahren. So einfach ist das.
Ein echtes Fahrbahnbenutzungsverbot entsteht nur durch.
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Fahrrad-Rowdy fährt bei Kontrolle Polizisten umMan könnte auch sagen "Polizist springt vor schnelles Fahrzeug".
Offenbar lassen sich Fixies doch nicht anständig abbremsen? -
Auftragskiller
pro Jahr für 3500 Tote und mehrere hunderttausend Verletzte
Was du auf deiner Liste vergessen hast: Ordentliche Ausbildung.
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Nie gehört. Aber es stimmt schon, dass es aus dem Auspuff weniger nach Blumenwiese stinkt als auf dem Land.
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"Hierbei übersah er die Frau, die gerade auf ihr Fahrrad aufsteigen und weiterfahren wollte." -
Die sind in spätestens zwei Wochen wieder vergessen.
So, die zwei Wochen sind um. Der letzte Beitrag in Ideen ist schon wieder über eine Woche alt.
Also doch mal was ordentliches aufziehen? Ich wäre dabei.
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