Beiträge von Gerhart

    Nein, Schlangenlinie und schmal und mal Sand, mal Steine:

    Letzte Seite vom Anhang.

    Ein Radfahrer hat das scharf kritisiert, daraufhin wurde beschlossen, der Verkehr solle schon weiter westlich auf die Fahrbahn.


    Bezirksamt und Polizei sehen das problematisch, denn dann müssten sich KFZ aus der Troplowitzstraße auf zwei Spuren und Radfahrer von der Hoheluftchausse auf noch einer Spur alle gleichzeitig zu einer Spur verdichten. Haben sie ja nicht ganz Unrecht mit.
    Dann meinte ein anderer Radfahrer, man könne doch eine Geradeausspur den Radfahrern übergeben. Politik hat das prüfen lassen.


    Bezirksamt nölt rum, dann gäbe es Rückstau bis in den Grandweg und die Krankenwagen würden nicht mehr durchkommen.
    Ich hab mich letzten Freitag Nachmittag an die Kreuzung gestellt und grob gezählt, wieviel Verkehr wohin will. Gut jeder vierte Geradeaus, der Rest Stadtein- oder auswärts. Grandweg hauptsächlich Stadteinwärts.
    Ich denke das passt schon so mit einer Spur weniger.

    Politik meint, der Bauherr solle nochmal überplanen:

    Und nun wird die Politik voraussichtlich meinen, dass der LSBG bei der Planung helfen soll.

    Ich bin echt gespannt, wie lange der Status Quo (gar kein Radweg) noch erhalten bleibt und was am Ende bei rauskommt :)

    Die Nebenfläche von (Oststeinbek, Möllner Landstraße zwischen Quellental und Heidstücken) wird gerade saniert. Ist auch zwingend nötig, das Ding ist marode. Da stand auch ein gutes Jahr lang "Radfahrer absteigen" dran.
    Aber muss ein innerörtlicher einseitiger Zweirichtungs-Fuß-und-Radweg wirklich wieder auf 2m baulicher Breite errichtet werden, obwohl noch Grünstreifen zur Verfügung stünden? Was denken die sich dabei?

    Die Möllner Landstraße ist eine von Kraftfahrzeugen sehr begehrte Straße, und da der Verkehr fließen muss, hat man sich folgendes überlegt:



    Dem Nicht-Verkehr wird geradeaus die Weiterfahrt verboten, stattdessen geht's erstmal über die Fußgängerampel (Absteigen?) auf den südlichen Gehweg. Dann darf man wieder ein paar Meter bis zur Kreuzung fahren.


    <-- Aus der Gegenrichtung aufgenommen
    Dort folgt die nächste Fußgängerampel. Bis ist kein [Zeichen 240] beschildert, also weiterschieben.



    Aus Sicherheitsgründen soll man also auf einen wunderschönen Trampelpfad und dort schieben.


    Und was nun? Wir stehen gerade erst hier:
    Und die Sperrung geht ja noch ein gutes Stück weiter. Ich muss es den Behörden lassen, die sind einfach genial:



    Hey, aber wenigstens bekommt man einen Ausflug in's Grüne... Tal. Und ich sehe gerade, dass dieser tolle Weg bei OSM fehlt.



    Bei kommt man aus der Umleitung wieder raus. Die Ampel hier ist natürlich auch wieder nur für Fußgänger.

    Nuja, wenn ich es richtig verstanden habe, ist der nicht mit viel Tempo gegen den Radfahrer gefahren?
    Dann ist das halt nur Körperverletzung, kein (versuchtes) Tötungsdelikt.

    Gefängnisstrafen kosten den Staat einen Haufen Geld und der Resozialisierung der Täter helfen die auch eher nicht.
    Warum soll man so jemandem sein Leben versauen (Und das bedeutet eine Gefängnisstrafe meiner Ansicht nach), nur weil er einmal Mist gebaut hat?

    Ich halte 13 Monate auf Bewährung für angemessen. Dazu hoffentlich noch ordentlichen Schadensersatz.

    huch, war das einer von euch?!

    Ich war's nicht, hatte aber durchaus überlegt, dort mal Druck zu machen. Der Radweg ist nur einseitig und je nach Bewuchs kann der auch ziemlich eng werden.

    Aus Richtung Oststeinbek kommend fährt man bergab, der Radweg ist links. Da ist die Fahrbahn klar besser. Und der weitere Verlauf bis zur Horner Rennbahn ist schon letzten Sommer entblaut worden, der Radweg dort ist unbenutzbar.
    Gegenrichtung geht bergauf, da ist der (dann rechte) Radweg wieder OK.

    Die lieben Autofahrer denken sich auf der Strecke leider "Oh, ich sehe grün und keine Häuser. Ich bin wohl außerorts!" und fahren entsprechend.


    Auckland/Neuseeland erstickt im Autoverkehr. Deren Lösungsansatz: City-Maut für mehr Fahrgemeinschaften, Autos vernetzen für weniger Unfälle, mehr Straßen und ein paar mehr Busse.
    Ist doch jetzt schon abzusehen, dass das nicht funktionieren wird.
    Wir können uns in Deutschland und sogar in Hamburg wirklich glücklich schätzen. Wir haben ein funktionierendes Bahnsystem und einen zweistelligen %Satz Radfahrer, Tendenz steigend.

    Zu schnell fahren (83 (vor Abzug der Toleranz) statt erlaubten 50) wird a) selten geahndet, b) kostet nur 100€ und c) gibt nichtmal ein Fahrverbot.
    Das ist damit ein Kavaliersdelikt, sonst würde es ja häufiger und härter bestraft werden.

    Ich wäre da etwas vorsichtiger. Ein verwaltungsakt wäre in solchen Fällen m.E. nur dann nichtig, wenn die Hindernisse (Falschparker, "Dooring-Zone", Fußgänger) dauerhaft oder zumindest sehr oft an einer Stelle vorhanden sind. Andernfalls wäre fast jedes [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] nichtig, diese Hindernisse überall immer wieder vorhanden sind.
    Wiederum wäre es mir neu, dass an einem Hindernis vorbei geschoben werden muss. Wo genau kann man das nachlesen? Mein letzter Stand ist, dass man dann das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Ich meine was in der Art von "temporär nichtig".
    Fakt ist dass niemand den Verwaltungsakt (Radweg anstatt Fahrbahn benutzen) in diesem Moment ausführen kann. Damit ist er dem Wortlaut des BVwVfG nach nichtig.
    Da ist natürlich fraglich, ob ein Dauerverwaltungsakt je nach Wetterlage mal nichtig und mal gültig sein kann.

    Selbst wenn man den ganzen § weglässt, ändert es am Ergebnis nicht. Ich muss den Radweg anstatt der Fahrbahn benutzen. Aber ich kann es nicht. Wie soll ich mich verhalten? Solange warten bis es geht? 110 oder meinen Psychiater anrufen? Bluescreen anzeigen und explodieren? Oder die nicht erfüllbare Anweisung ignorieren und meinen Verstand benutzen? Ich entscheide mich für letzteres.