Beiträge von Gerhart

    Zu schnell fahren (83 (vor Abzug der Toleranz) statt erlaubten 50) wird a) selten geahndet, b) kostet nur 100€ und c) gibt nichtmal ein Fahrverbot.
    Das ist damit ein Kavaliersdelikt, sonst würde es ja häufiger und härter bestraft werden.

    Ich wäre da etwas vorsichtiger. Ein verwaltungsakt wäre in solchen Fällen m.E. nur dann nichtig, wenn die Hindernisse (Falschparker, "Dooring-Zone", Fußgänger) dauerhaft oder zumindest sehr oft an einer Stelle vorhanden sind. Andernfalls wäre fast jedes [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] nichtig, diese Hindernisse überall immer wieder vorhanden sind.
    Wiederum wäre es mir neu, dass an einem Hindernis vorbei geschoben werden muss. Wo genau kann man das nachlesen? Mein letzter Stand ist, dass man dann das Recht hat, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Ich meine was in der Art von "temporär nichtig".
    Fakt ist dass niemand den Verwaltungsakt (Radweg anstatt Fahrbahn benutzen) in diesem Moment ausführen kann. Damit ist er dem Wortlaut des BVwVfG nach nichtig.
    Da ist natürlich fraglich, ob ein Dauerverwaltungsakt je nach Wetterlage mal nichtig und mal gültig sein kann.

    Selbst wenn man den ganzen § weglässt, ändert es am Ergebnis nicht. Ich muss den Radweg anstatt der Fahrbahn benutzen. Aber ich kann es nicht. Wie soll ich mich verhalten? Solange warten bis es geht? 110 oder meinen Psychiater anrufen? Bluescreen anzeigen und explodieren? Oder die nicht erfüllbare Anweisung ignorieren und meinen Verstand benutzen? Ich entscheide mich für letzteres.

    Ich bin, wenn ich autofahre, nicht der Meinung, dass ich den Platz nach rechts sonderlich gut einschätzen kann. Daraus wird dann wohl mehr Abstand als eigentlich nötig gewesen wäre.
    Offenbar kriegen die allermeisten Autofahrer das mit dem Abstand auf die Reihe. Ich wurde im Längsverkehr noch nicht berührt. Unangenehm eng war's aber auch schon.

    Zitat

    Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

    Zitat

    Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).

    Zitat

    ein Verwaltungsakt [ist] nichtig, den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann / der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht


    Das heißt wenn die Nutzung des Radwegs technisch gesehen nicht möglich ist (nicht erreichbar, komplett blockiert), saugefährlich ist (Dooring Zone, vereist) oder wenn man Owis begeht (Fußgänger gefährden, Fußweg mitbenutzen, zu dicht an Autos, ...), dann ist der Verwaltungsakt (die Anordnung, das Schild) nichtig. Und wenn das Schild nicht gilt, darf man auf der Fahrbahn fahren. So einfach ist das.
    Ein echtes Fahrbahnbenutzungsverbot entsteht nur durch [Zeichen 254][Zeichen 250] .

    Willst Du damit andeuten, der Bestohlene wäre selbst schuld, wenn er das Ding nicht mehr zurückbekommt, weil er es versäumt hat, sich ausreichend gegen Diebstahl und die Folgen zu schützen?

    Aber nein! Wir leben doch in einem Land, in dem es kaum Einbrüche und (Fahrrad)-Diebstähle gibt, und dazu die Aufklärungsquote bei knapp 99% liegt. Warum sollte man sich hier selbst absichern, wo sich doch die Polizei kümmert?

    Ok, Sarkasmus mal beiseite gelegt. Ich sehe leider keine andere realistische Möglichkeit, als dass sich möglichst viele Menschen gegen Einbrüche und Diebstahl besser absichern. Wenn es immer weniger einfache Ziele gibt, dann müssen sich die Diebe irgendwann einen anderen Job suchen.
    Mein Keller wurde auch mal aufgebrochen, bzw. auch die von den ganzen Nachbarn gleich mit. Mit einem einfachen Bolzenschneider. Was haben meine Nachbarn getan? Den alten Zustand wiederhergestellt, der Trick mit dem Bolzenschneider klappt also nochmal. Was habe ich gemacht? Mich paar Stunden in die Werkstatt gestellt und gebastelt. Nun muss man schon mit der Flex anrücken, oder gut im Lock-Picken sein.
    Und was soll die Polizei machen? Totalüberwachung in meinem Wohnhaus einrichten? Oder einen riesigen Aufwand treiben, um doch noch einer eventuell hinterlassenen Spur zu folgen? Halte ich beides für unrealistisch.

    Der bestohlene Radfahrer wird sein Velomobil nicht wiederkriegen. Das sieht klar nach einer gezielten Tat aus. Das Velo dürfte längst im Ausland sein, irgendwo, wo das niemand kennt. Wäre schön, wenn die Tat doch noch aufgeklärt würde, ich halte selbst auch die Augen offen. Aber ich sage: das Ding ist weg.
    Eine besser gesicherte Garage oder ein GPS-Tracker hätte durchaus helfen können!

    Hab mich damit nicht ausgiebig beschäftigt. Hieße viel rumbasteln (Batterien laden über Naben-Dynamo, irgendwie ins Rohr reinkriegen, Antenne(n) müssen gehen, etc.) und kostet bei meinem Fahrrad auch unverhältnismäßig viel Geld.
    Und ja, man wird wohl ein proprietäres System haben, wo man auf schäbige Software + Server vom Anbieter angewiesen ist, Dinge dich ich selbst besser programmieren könnte ;)