Ich weiß nicht wo du deine Zahlen genau hernimmst.
Ich nehme die Tabelle 3.1.2.
Betrachte nur die Unfälle mit 2 Beteiligten VT, innerhalb + außerhalb geschlossener Ortschaften.
Das sind die Seiten 100, 101, 102, ausgenommen "Alleinunfälle".
Wichtig sind die Spalten "Personenkraftwagen" und "Fahrrad". Zeilen sind jeweils wichtig die "Vom zweiten Beteiligten .. Getötete".
Ich komme damit auf 641 Fremdtötungen durch PKW-Fahrer (Darunter 56 Radfahrer, 204 Fußgänger) und 12 Fremdtötungen durch Radfahrer (5 Radfahrer, 7 Fußgänger).
84 Radfahrer sind bei Alleinunfällen gestorben (Seite 100 ganz oben), 127 durch andere VT getötet (Zeile "Radfahrer", 2. Beteiligter, ganz rechts). 152 hatten bei Unfällen mit anderen VT die Schuld an ihrem Tod (Spalte Radfahrer, alle Zeilen 1. Beteiligter addiert), die meisten bei PKW (100).
Damit kommt man auch fast auf die 383 toten Radfahrer insgesamt (Seite 183 oben Mitte).
Also PKWs haben 641 Unschuldige getötet, Radfahrer 12.
In einem PKW sitzen meines Wissens 1.3 Menschen. PKW sind also 58 Einheiten gefahren, Radfahrer 3. Also knapp 20x so viel. Getötet haben sie aber 53x so viele.
Das heißt nach Personenkilometern ist das Fahrrad um den Faktor 2.7 weniger tödlich als der PKW für Unschuldige.
Wenn man nun Zeitungsmeldungen ließt wie "Fußgänger trat unvermittelt zwischen Parkzeugen hervor auf die Fahrbahn, PKW konnte nicht mehr bremsen, Fußgänger leider tot", dann ist der Fußgänger de jure häufig Schuld an dem Unfall. Der PKW hat ja schließlich Vorfahrt, Regelverstöße durch den PKW-Fahrer lassen sich oft nicht nachweisen.
Würde das PKW-Tempo innerorts reduziert werden und Sichtbeziehungen verbessert, würden auch deutlich weniger hauptschuldige Radfahrer und Fußgänger beim Unfall mit PKW getötet werden.
Das ganze Bild ist also durch die Rechtslage massiv verzerrt.