"Server negotiated HTTP/2 with blacklisted suite"
Beiträge von Gerhart
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Hauptbahnhof bis Elbphilharmonie in 23 Minuten? Ging der Weg einmal um die Alster rum?
Die direkte Strecke ist nur ca. 2.6km. Das schafft man ganz bequem in 10 Minuten. -
Link ist kaputt. Hier ein anderer:
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Vor 2.5 Jahren laut Blöd 6800/Tag
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Forderung nach Rundumkameras für LKW
"Kleinere Verkehrsteilnehmer wie Autos, Motorräder oder Fußgänger werden übersehen, mit verheerenden Folgen."
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Es wird ja geplant, Radfahrstreifen (oder Schutzstreifen?) anzulegen.
Nun beschwert sich ein Bürger, das sei aufgrund der hohen Verkehrsbelastung gar nicht zulässig, da müsse man Radwege anlegen. -
Ideen hast Du eine Menge.
Keine Sorge, dass Du Dich zwischen so vielen parallelen Projekten verzettelst ... und am Ende keines davon je fertigstellst?Dafür könnte man ja mitmachen (GitHub-Repository).
Aber ich hab selbst auch gerade genug zu tun. -
Ich hoffe mal, dass er bei Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis nach der Sperre erstmal durch die MPU muss. Die sollte er aufgrund offensichtlicher charakterlicher Mängel nicht bestehen können.
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dass ich ja ständig mit dem Fahrrad führe, obwohl ich eigentlich im Netz die ganze Zeit nur am Abkotzen sei, wie scheiße Fahrradfahren doch wäre
Autofahren ist auch scheiße, da stehste nur im Stau und die Radfahrer fahren an dir vorbei und lachen dich aus.
ÖPNV ist auch scheiße, da sind viel zu viele ungewaschene Menschen um dich rum.
Bahn ist auch scheiße, da geht sowieso immer alles schief.
Fliegen ist scheiße, diese nervigen Sicherheitskontrollen, zu hohe (oder zu niedrige) Preise, Umwelt, ...
Arbeit ist scheiße, ständig muss man sich mit anderen dummen Menschen arrangieren.
Politiker sind scheiße.Aber dennoch tut man's immer wieder. Ein Deutscher der nicht nörgelt ist defekt.
Mal sehen, was draus wird. Äh, ja, was haltet ihr davon?
Finde ich auch gut. Vielleicht noch paar Fotos von gut gedmachter Infrastruktur? -
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Da würde ich es für nicht unbedingt gesund halten, mich rechts an Linksabbiegern vorbeizuquetschen selbst wenn die Linie da schon durchgezogen sein sollte.
Ich schau's mir mal an wenn's soweit ist.
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Davon unabhängig fahre ich an solchen Stellen schon grundsätzlich nicht nach vorne. Wo soll ich denn da vorne stehen?
Kommt immer darauf an. Aber im Zweifel zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt. Da ist man im Blick, da behindert man die Fußgänger nicht. Und wenn man bei grün zügig wegkommt, behindert man auch die Autofahrer nicht.
Zugegeben, das funktioniert eigentlich nur, wenn man der einzige Radfahrer ist. Aber das ist man in den Situationen dann auch fast immer.
Man kann sich auch auf dem Linksabbieger ganz davor stellen, in der Kreuzungsmitte muss eh gewartet werden bis der Gegenverkehr nachlässt.
(Hinweis: Die Haltelinie zu überfahren entspricht nicht der StVO, halte ich aber für sinnvoll.)Kreuzung gibt's hier:
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Hier noch paar Argumente:
Es gilt das Rechtsfahrgebot. Würde man auf einer mehrspurigen Straße (in dieselbe Richtung) den Radfahrern erlauben, in der Mitte zwischen zwei Fahrstreifen zu überholen, muss man damit rechnen, dass diese nicht rechts fahren, wenn sich der übrige Verkehr wieder in Bewegung setzt.
Nicht so beim Linksabbiegen. Der Radfahrer der irgendwo in der Mitte zwischen den übrigen Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr links abbiegt, ist hinterher automatisch wieder ganz rechts, wo er hin soll.Interessant ist hier noch §7a der StVO: "Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden."
Dort geht es zwar um Geschwindigkeit, aber das Prinzip ist dasselbe. -
Ja, jeder biegt sich die Paragraphen halt so zurecht, wie es ihm passt.
Nur, wenn ein Autofahrer das tut, ist das Geschrei in Radfahrerforen groß.Kannst du Gerichtsurteile anbringen, die meiner Auslegung widersprechen?
Ich bin der Meinung, dass Gesetze und Verordnungen nur eine grobe Richtlinie darstellen. Ich erwarte also auch nicht von Autofahrern, dass sie sich exakt an alle Regeln halten.
Dazu ein konkretes Beispiel: Auf der eigenen Spur fährt ein langsameres Fahrzeug (Ich als Radfahrer). Der Autofahrer überholt auf der Gegenspur und überfährt dabei eine durchgezogene Linie. Der Gegenverkehr wird dabei weder gefährdet noch behindert.
Der Autofahrer freut sich, denn er hat wieder freie Fahrt. Der Radfahrer freut sich, weil er niemanden aufhält und mit reichlich Abstand überholt wird. Der Anwohner freut sich, weil der Autofahrer nicht hupt. -
Da der Linksabbieger vom Geradeausstreifen mit einer breiten durchgezogenen Linie getrennt ist, gehe ich davon aus, dass das nicht einfach zwei nebeneinander liegende Fahrstreifen sind, sondern dass es sich um zwei eigenständige Fahrbahnen handelt. Rechts von dem Linksabbieger gibt es also keinen weiteren Fahrstreifen.
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"irgendwo dazwischen" ist für Dich eine brauchbare Verkehrsregelung?
Funktioniert in der Praxis ganz gut, zumindest an anderen Orten. Ist m.E. auch nach §5 Abs.8 StVO geregelt, wonach man wartende Fahrzeuge rechts überholen darf.
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Ich finde das in Ordnung. Dann sollen die unsicheren Radfahrer indirekt links abbiegen, alle anderen reihen sich halt entweder auf dem Fahrzeug-Linksabbieger oder dem neuen Fahrzeug-Geradeausstreifen oder irgendwo dazwischen ein.
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Bis heute wurde auch noch nicht die Frage des Gerichts beantwortet, worin der Unterschied zwischen der Barmbeker Straße und etwa der Hoheluftchaussee (auf der die RWBP - aufgrund einer Klage - aufgehoben wurde) bestehe
Die verschiedenen Straßen seien grundsätzlich miteinander *nicht* vergleichbar, sagte der Polizist gestern. Ich meine er hätte das irgendwie auch begründet, aber am an die erinnere ich mich nicht mehr.
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Polizist hatte in etwa gesagt, das Gericht habe gesagt, dass die RWBP aufgrund der hohen Verkehrsbelastung (> 48000 kfz/tag o.ä.) prinzipiell rechtens ist (wegen ERA-Diagramm). Aufgrund der recht vielen Radfahrerunfälle solle die Straßenverkehrsbehörde aber nochmal prüfen, ob diese Unfälle bei Fahrbahnnutzung hätten verhindert werden können.
Hat auch unmissverständlich gesagt, dass die Behörde an der RWBP festhalten möchte und wegen des Urteils nun tätig wird, um den Radverkehr in den Nebenflächen sicherer zu machen. Und eine Maßnahme ist halt die rote Farbe. -
Auch das Parken in der Jarrestadt ("Wiesendamm") steht wieder auf der Tagesordnung. Lebhafte Diskussionen sind damit vorprogrammiert.