Und sogar bei Schutzstreifen konstruieren autofahrende Rechtsverdreher eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot.
Natürlich ist der benutzungspflichtig, genauso wie auch benutzungspflichtige Radwege benutzungspflichtig sind. Wenn es passt, fährt man drauf, und wenn nicht, dann fährt man halt woanders.
Als Radfahrer kann man Schutzstreifen ignorieren, so tun als gäbe es sie nicht. Zumindest ist mir keine Regelung bekannt, die Radfahrern im Zusammenhang mit diesen irgendwas verbietet, erlaubt oder vorschreibt. Das Rechtsfahrgebot gilt für Radfahrer unabhängig davon ob da ein Schutzstreifen aufgemalt ist oder auch nicht. Wenn sich der Radfahrer an das Rechtsfahrgebot hält, fährt er in der Regel (mit vielen Ausnahmen) automatisch auf dem Schutzstreifen; einfach weil er rechts liegt.