Beiträge von Gerhart
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Zitat
Das Bundesverkehrsministerium fördert den Radverkehr allein 2016 mit über 100 Millionen Euro
Vielen Dank, Herr Dobrindt, für meine 1,26€!
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Jetzt muss man also auch noch ein Maßband dabei haben und benutzen, bevor man die Einmündung überquert: Ist der Abstand 4,95 oder vielleicht doch schon 5,01 Meter? Zählt ein Parkstreifen mit oder nicht? Woher weiß das der durchschnittliche Radfahrer?
"Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln." (VwV-StVO).
Heißt in dem Fall müsste
aufgestellt werden. -
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Auf der Brücke haben KFZ und Radfahrer je eine Spur, dann könnte man vor der Ampel auf 2+2 anstatt 3+1 aufteilen. Selbst das wäre noch nicht fair, weil die Autofahrer auch dann noch pro Person deutlich mehr Platz bekommen; den Bus eingerechnet.
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Neues aus Kopenhagen: Die Fahrradhauptstadt versinkt im Fahrradstau
Aufnahme Mai 2016 der dort erwähnten Königin-Luise-Brücke. Finde den Fehler.
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Dann hat man immer noch die Chance, in eben dieser Zeit das zu sehen. Aber irgendwann ist's einfach Pech. Die Wahrscheinlichkeit für die Situation ist nur ein Bruchteil so groß.
Aber klar, schöner wäre es, auch dann nicht alleine rückwärts fahren zu dürfen. Aber das ist gänzlich unrealistisch. -
Wenn das Opfer hinter'm Auto auf dem Boden liegt, und davon musste das Gericht ausgehen, helfen die Spiegel nicht.
Nächstes mal ist's dann keine gestürzte Seniorin sondern ein Kind, das hinter dem Auto steht und für den Spiegel zu kurz ist. Auch Freispruch?
[stvo]Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.[/stvo]
Kann doch echt nicht zuviel verlangt sein, vor'm Rückwärtsfahren mal kurz hinter's Auto zu schauen.
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Zum einen: Warum erfahre ich aus der "falschen" Richtung kommend nicht, dass dort Kfz offiziell fahren dürfen?
Siehe
[stvo](1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.[/stvo]Für die KFZ-Lenker ist es nicht von Belang, weil sie dort eh nicht reinfahren dürfen. Für dich als Radfahrer ist es nicht von Belang, weil du kein KFZ führst. Wenn, dann bräuchte es ein Warnzeichen "Vorsicht KFZ!" analog zu
, aber so ein Zeichen existiert natürlich nicht. Warum sollte man auch Autofahrer vor Autofahrern warnen? Ach, oops, es gibt ja nicht nur Autofahrer. Und dann gibt es noch die §45 Abs. 9:
[stvo](9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.[/stvo]Ergo: Da das Schild nicht gebraucht wird, darf es nicht aufgestellt werden.
zweitens: Benötigt ein
zwingend ein
am anderen Ende?Hierzu finde ich in StVO und VwV-StVO keine Regelung. Ich gehe davon aus, dass es in anderen Regelwerken so definiert ist.
Davon unabhängig: Manch ein Autofahrer weiß nicht was
bedeutet. Würde man
nicht aufstellen, müsste man mit vermehrten Geisterfahrten durch KFZ rechnen. Von daher macht es Sinn. -
Schick - aber wie schaffe ich es, mit dem Fahrrad auf die Startbahn des Flughafens oder durch den Autobahn-Elbtunnel bzw. über die Köhlbrandbrücke zu kommen?

Nicht meckern, besser machen:
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Ein Link sagt mehr als Tausend Worte:
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Kein Bezug zum Fahrrad, aber die Wortwahl ist mal wieder unglaublich. Massenkarambolage auf der A1
ZitatEin Autofahrer habe verkehrsbedingt abbremsen müssen [..] Offenbar konnte er jedoch nicht rechtzeitig das Tempo drosseln und fuhr auf seinen Vordermann.
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Parken 20 Euro, Halten 10 Euro, richtig? Macht das beim Lerneffekt einen so großen Unterschied?
Mit Behinderung.
15 vs. 30 Euro.Und 30 Euro tun dann doch schon etwas weh.
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am liebsten dann noch ein kleiner Bordstein zwischen Radweg und Fahrbahn
Bloß nicht. Siehe oben.
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diese krasse Ablehnung gegen alles, was nicht auf der Fahrbahn stattfindet, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe nichts gegen gute RVA fernab von Straßen. Zum Beispiel die Veloroute 8 zwischen Berliner Tor und Rauhes Haus, oder die Strecke zwischen Deichtorhallen und Tatenberger Schleuse. Tolle Strecken! Besser wie jede verMIVfte Fahrbahn!
Aber wo sowas nicht möglich ist und man sich Platz mit MIV teilen muss, bin ich zur Überzeugung gelangt, dass Radverkehr auf oder mit Farbe getrennt neben die Fahrbahn gehört. Dort fühle ich mich am sichersten, dort macht mir Radfahren am meisten Spaß. Das Problem in Hamburg (und D allgemein), ich wiederhole es gerne noch einmal: Die Radfahrstreifen sind viel zu schmal.
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Feuerwehr kommt wegen Falschparkern später an? Die Schadenshöhe steigt? Dann sollten die Verursacher der Schadensdifferenz in Regress genommen werden.