Beiträge von Gerhart
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Dann hat man immer noch die Chance, in eben dieser Zeit das zu sehen. Aber irgendwann ist's einfach Pech. Die Wahrscheinlichkeit für die Situation ist nur ein Bruchteil so groß.
Aber klar, schöner wäre es, auch dann nicht alleine rückwärts fahren zu dürfen. Aber das ist gänzlich unrealistisch. -
Wenn das Opfer hinter'm Auto auf dem Boden liegt, und davon musste das Gericht ausgehen, helfen die Spiegel nicht.
Nächstes mal ist's dann keine gestürzte Seniorin sondern ein Kind, das hinter dem Auto steht und für den Spiegel zu kurz ist. Auch Freispruch?
[stvo]Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.[/stvo]
Kann doch echt nicht zuviel verlangt sein, vor'm Rückwärtsfahren mal kurz hinter's Auto zu schauen.
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Zum einen: Warum erfahre ich aus der "falschen" Richtung kommend nicht, dass dort Kfz offiziell fahren dürfen?
Siehe
[stvo](1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.[/stvo]Für die KFZ-Lenker ist es nicht von Belang, weil sie dort eh nicht reinfahren dürfen. Für dich als Radfahrer ist es nicht von Belang, weil du kein KFZ führst. Wenn, dann bräuchte es ein Warnzeichen "Vorsicht KFZ!" analog zu
, aber so ein Zeichen existiert natürlich nicht. Warum sollte man auch Autofahrer vor Autofahrern warnen? Ach, oops, es gibt ja nicht nur Autofahrer. Und dann gibt es noch die §45 Abs. 9:
[stvo](9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.[/stvo]Ergo: Da das Schild nicht gebraucht wird, darf es nicht aufgestellt werden.
zweitens: Benötigt ein
zwingend ein
am anderen Ende?
Hierzu finde ich in StVO und VwV-StVO keine Regelung. Ich gehe davon aus, dass es in anderen Regelwerken so definiert ist.
Davon unabhängig: Manch ein Autofahrer weiß nicht wasbedeutet. Würde man
nicht aufstellen, müsste man mit vermehrten Geisterfahrten durch KFZ rechnen. Von daher macht es Sinn.
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Schick - aber wie schaffe ich es, mit dem Fahrrad auf die Startbahn des Flughafens oder durch den Autobahn-Elbtunnel bzw. über die Köhlbrandbrücke zu kommen?
Nicht meckern, besser machen:
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Ein Link sagt mehr als Tausend Worte:
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Kein Bezug zum Fahrrad, aber die Wortwahl ist mal wieder unglaublich. Massenkarambolage auf der A1
ZitatEin Autofahrer habe verkehrsbedingt abbremsen müssen [..] Offenbar konnte er jedoch nicht rechtzeitig das Tempo drosseln und fuhr auf seinen Vordermann.
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Parken 20 Euro, Halten 10 Euro, richtig? Macht das beim Lerneffekt einen so großen Unterschied?
Mit Behinderung.
15 vs. 30 Euro.Und 30 Euro tun dann doch schon etwas weh.
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am liebsten dann noch ein kleiner Bordstein zwischen Radweg und Fahrbahn
Bloß nicht. Siehe oben.
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diese krasse Ablehnung gegen alles, was nicht auf der Fahrbahn stattfindet, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich habe nichts gegen gute RVA fernab von Straßen. Zum Beispiel die Veloroute 8 zwischen Berliner Tor und Rauhes Haus, oder die Strecke zwischen Deichtorhallen und Tatenberger Schleuse. Tolle Strecken! Besser wie jede verMIVfte Fahrbahn!
Aber wo sowas nicht möglich ist und man sich Platz mit MIV teilen muss, bin ich zur Überzeugung gelangt, dass Radverkehr auf oder mit Farbe getrennt neben die Fahrbahn gehört. Dort fühle ich mich am sichersten, dort macht mir Radfahren am meisten Spaß. Das Problem in Hamburg (und D allgemein), ich wiederhole es gerne noch einmal: Die Radfahrstreifen sind viel zu schmal.
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Feuerwehr kommt wegen Falschparkern später an? Die Schadenshöhe steigt? Dann sollten die Verursacher der Schadensdifferenz in Regress genommen werden.
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Wenn ich es schaffe, auf einem 1,60 m breiten Radfahrstreifen zu überholen, geht das auch auf einem zwei Meter breiten Radweg. Normale Räder sind ja nicht breiter als 80 cm denke ich.
Mein Rad hat 60cm. Das heißt der rechte Radfahrer hat vielleicht noch 30-50cm Abstand zum Parkzeug rechts, Abstand zum linken Radfahrer sind 40cm, und der fährt dann auch so auf Kante, dass der PKW links von ihm nicht mit 1.5m überholt sondern nur 50cm.
Also, ja, geht. Aber sicher ist das nicht. Wenn ich auf Radfahrstreifen überhole, dann weiche ich grundsätzlich auf die Fahrbahn aus.
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Die Lösung rechts von den parkenden Autos benötigt also weniger Platz als links bzw. bietet mehr fahrbare Breite.
Ich hab da kürzlich nen üblen Artikel in den Nachrichten gelesen: Da ist ein Fußgänger zwischen parkenden Autos auf die Fahrbahn gelaufen, das Auto auf der rechten Spur konnte leider nicht mehr bremsen.
Du hast den Artikel sicher auch schon paar mal gelesen.Worauf ich hinaus will: Wenn rechts Autos parken, müssen (oder sollten zumindest!) auch fahrende Autos einen großzügigen Abstand dazu halten. Sonst ist mal wieder'n Fußgänger tot. Radfahrer müssen zu Kraftparkzeugen auch Abstand halten (1, besser 1.5m). Aber Autos eher noch mehr, weil sie schneller sind, weil sie viel mehr Schaden anrichten können. Als ich noch mit dem Auto fuhr war das aus diesem Grund bevorzugt die linke Spur.
Zu den Fußgängern reicht ein Abstand von 30 - 50 cm.
Nö. Aber mag schon weniger sein als 1.5m. Je nachdem wie besoffen die Fußgänger sind. Übrigens ein weiterer Grund, warum ich lieber auf der Fahrbahn fahre.
Wo Fußgänger wenig Abstand brauchen ist zu Parkzeugen.
Ich hab das gerade mal durchrechnet.
Meine Annahme ist, dass im Straßenquerschnitt 1 fahrender PKW, 1 Radfahrer, 1 geparkter PKW und 1 Fußgänger sind.Hier die Breiten und Abstände, wie ich sie für sinnvoll halte:
- p = 1.8m, breite PKW (fahrend oder parkend)
- r = 0.6m, breite Radfahrer
- f = 1.5m, breite Fußgänger (ok, das sind eigentlich zwei â 0.6m mit Abstand 0.3m in der MItte)
- v = 1.5m, Überholabstand PKW / Radfahrer
- w = 1.5m, Abstand Radfahrer, Kraftparkzeug. Egal ob links oder rechts vorbei.
- x = 0.5m, Abstand Fußgänger, Kraftparkzeug
- y = 2.0m, Abstand PKW, Kraftparkzeug
- z = 1.0m, Abstand Radfahrer, Fußgänger.
Szenario 1: Radfahrstreifen links vom Parkzeug. Gesamtbreite: p + v + r + w + p + x + f = 9.2m. Der Radfahrstreifen ist tolle v+r+w = 3.6m breit (inklusive aller Abstände).
Szenario 2: Hochbordradweg rechts vom Parkzeug. Gesamtbreite: p + y + p + w + r + z + f = 10.2m. Der Radweg ist hier w+r+z = 3.1m breit (auch inklusive Abstände), also halben Meter schmaler.Du kommst zu dem Ergebnis, mit dem Hochbordradweg hätte man insgesamt mehr Platz. Ich komme zum Gegenteil. Bei mir hat man mit 1m weniger Platz einen 0.5m breiteren Radfahrstreifen und die Fußgänger haben sehr viel Abstand zum fließenden Verkehr.
Wenn man alle gleichen Variablen rauskürzt, bleiben v + x und y + z übrig. Über diese Variablen kann man natürlich diskutieren, je nachdem was man einsetzt bekommt man was anderes heraus. y (Abstand PKW Parkzeug) würde ich nicht unter 1m gehen:
Und Abstand Fahrrad Fußgänger mit weniger als 1m halte ich schon für bedenklich. Man muss heutzutage davon ausgehen, dass alle Radfahrer 25 km/h fahren können.
Dann wären beide Breiten identisch mit 9.2m, aber der Fußgänger wäre noch immer besser dran und der Radfahrer hat trotzdem noch halben Meter mehr Verkehrsfläche.... wo zur Hölle ist mein Denkfehler?
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Ich weiß nicht, ob ich diese Anleitung hier schonmal verlinkt habe:
Hilft natürlich nicht immer, kann den Polizisten aber zu einer richtigen Entscheidung bringen.
Traut sich jemand zu, das für Hamburg zu übersetzen?
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Zitat
Insgesamt stehen laut Verkehrsbehörde bis 2020 rund 35 Millionen Euro für diese Projekte zur Verfügung. 30 Millionen stammen aus Bundesmitteln, nur 5 Millionen muss Hamburg selbst aufbringen.
2.5 Jahre, 1.8 Millionen Einwohner, 5 Millionen Euro. Hamburg steckt also pro Jahr und Bürger EINEN EURO in Radwege. Da bin ich mal echt beruhigt, dass meine Steuern sinnvoll ausgegeben werden. -
Der Herr Verkehrsminister sollte auch mal eine Plakette bekommen, als die ganz große Leuchte die er ist.
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@bettercycling, Radfahrer können eine bauliche Trennung zwischen Fahrbahn und Radweg nicht ohne Sturzrisiko überfahren. Es gibt aber ständig Situationen, in denen man das möchte. Sei es an Knotenpunkten, oder weil man irgendwo zum Geschäft gegenüber wollte oder um einem Hindernis (stehend oder langsam fahrend) auszuweichen. Ich war in Kopenhagen, diese bauliche Trennung und damit einhergehend indirektes Linksabbiegen fand ich nur ätzend. Das führt dann dazu, dass der Radfahrer auf seinem Radweg bleibt und im Stau steckt, der Autofahrer nebenan nicht durch Radfahrer belästigt wird.
Was in Kopenhagen besser läuft ist die Breite der Radwege (In Hamburg nimmt man dem Autofahrer ja bloß keinen Platz weg! Lieber 1.25m Schutzstreifen in der Dooring Zone, es entspricht ja den ERA), neue Verbindungen über Gewässer hinweg (Abkürzungen), ausreichend Stellplätze z. B. am Bahnhof, das Gefühl, dass Radfahrer wirklich ernst genommen werden. Und die Mentalität der Menschen dort.
Denn 4cm Bordstein hindern einen Autofahrer nicht daran, auf dem Radstreifen zu parken. In Hamburg wird alles zugeparkt trotz höheren Bordsteinen und Absperrgittern, etc.. Sowas tut man dort einfach nicht.Subjektiv mag vielen so eine bauliche Trennung vom KFZ-Verkehr toll erscheinen, objektiv gesehen ist das aber riesengroßer Mist.
Tempo 30 an Hauptstraßen, 20 im Wohngebiet, nehmt den Autofahrern Fahrspuren und Parkplätze weg, macht die Radfahrstreifen richtig hübsch breit, erhöht die Bußgelder deutlich und schleppt alle Falschparker ab! -
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Bei einer Erneuerung im Bestand, also wenn die alten Anlagen ohne große Veränderung saniert werden, gilt Bestandsschutz.
Wo ist das geregelt?