Hast du in der Richtung schon mal nachgehakt?
nope.
Hast du in der Richtung schon mal nachgehakt?
nope.
Das Archiv von Street View für die Stelle
War mir fast klar, dass es Veilchenweg->Grandweg ist. Ich fahr da auch regelmäßig und störe mich daran. Ist das PK23 zuständig.
Nach der Sondernutzungsgenehmigung für die Webeträger fragen? Ist dafür das gleiche Amt zuständig wie für die Beantragung
Frag einfach irgendwo nach, die müssen dich an die zuständige Stelle verweisen (Siehe Transparenzgesetz).
Du kannst auch die Straßenverkehrsbehörde auf den Missstand aufmerksam machen, die müssen ihn dann im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht beheben (so sie deiner Argumentation folgen).
Oder einen Antrag (Als Vorverfahren zu einer Verwaltungsklage) stellen, der muss bearbeitet und beantwortet werden. Aber das kostet dich noch mehr Zeit und bei Misserfolg auch Geld (bis zu paar Hundert €).
Ich lese das so, dass der Pedelec-Fahrer geradeaus wollte ("überqueren" steht da, bezogen auf de K 80).
Siehe Luftbild. Es gibt dort einen freien Rechtsabbieger mit Zebrastreifen. Da war der Radfahrer wohl und wollte danach die K80 (Ampel) überqueren.
Nicht mehr ganz in Hamburg:
Jaja, der Radfahrer war mit unangepasster Geschwindigkeit auf dem Radweg unterwegs.
Könnte das Problem eher sein, dass dort eine RWBP (und scheinbar auch noch links) angeordnet ist und die Radwege sch*** sind, letztlich die Infrastruktur und der Kreis Stormarn mit verantwortlich sind? Wäre der Radfahrer auf der Fahrbahn gefahren und (bei grün) links abgebogen, wäre das sicherlich nicht passiert.
Vor paar Jahren ist 350m weiter südlich (Waldweg/K80) ein Radfahrer vom LKW getötet worden, klassischer Rechtsabbiege-Unfall.
Parkplätze für Anwohner sind Privatsache. Der Staat sollte sich da raushalten. Wenn Bedarf besteht, werden die Vermieter/Bauträger welche bauen, die Nutzer bezahlen auch dafür. Nennt sich Marktwirtschaft.
Der Staat muss nur Marktverzerrungen abbauen, indem er selbst keine kostenlose Parkplätze für Anwohner anbietet und Wildparker von öffentlichem Grund entfernt.
Kurzzeit-Parkplätze für z. B. Pflegedienste, Post, etc. sind im öffentlichen Interesse, sollten somit auch auf öffentlichem Grund sein.
Ganz Hamburg erstickt im Autoverkehr!
Ganz Hamburg? Ich würde mal vermuten, dass es auf Neuwerk noch halbwegs läuft ![]()
Ich möchte bitte für alle Neubauten auch einen Gleisanschluss mit Abstellanlage für ein paar Diesel-Loks. Wer kann mir dafür ein Gesetz erlassen?
Verkehrszeichenträger "30" nebst "Baustelle" verdreht aufgestellt, darf man sich nicht wundern, wenn sich niemand an eine Anordnung hält, die nicht erkennbar ist.
Ich weiß, darf man nicht, aber fahr doch einfach mal versehentlich dagegen. Vielleicht steht's dann wieder richtig.
PK16 gefragt.
Es ist rund um die Uhr ein Parkplatz. Aber von 8-16 Uhr ist dieser nur für Behinderte, und diese dürfen dort in diesem Zeitraum nur 30 Minuten parken.
Hintergrund ist (Das Schild steht Flora-Neumann-Straße 1, hatte ich oben vergessen), dass dort eine Kita für behinderte Kinder ist. Der Parkplatz ist für das Elterntaxi.
Mit der Höchstparkdauer soll erreicht werden, dass behinderte Messebesucher hier tagsüber nicht dauerparken.
Vielleicht die Drähte vertauscht. Kontaktschleife steuert Fußgängerampel, Knopf Radfahrerampel?
allerdings ist es mir jetzt bei insgesamt drei Versuchen mit zwei verschiedenen Fahrrädern plus Anhänger nicht gelungen, diese Schleife auszulösen
zu Fuß zum Bettelknopf laufen, der dann nämlich auch die Fahrradampel einschaltet
Warum ist die Bettelampel eigentlich grün? Ich sehe niemanden, der gedrückt hat. Auch nicht auf dem ersten Bild.
Tja.... was da wohl passiert sein könnte? ![]()
Nach meinen Verständnis ist das rund um die Uhr ein Geh-Behinderten-Parkplatz, Gehbehinderte dürfen aber Mo-Fr 8-16h nur 30min parken.
Natürlich war nach 18h trotzdem alles von Geh-Faulen Menschen zugeparkt.
ZitatDas Bundesverkehrsministerium fördert den Radverkehr allein 2016 mit über 100 Millionen Euro
Vielen Dank, Herr Dobrindt, für meine 1,26€!
Jetzt muss man also auch noch ein Maßband dabei haben und benutzen, bevor man die Einmündung überquert: Ist der Abstand 4,95 oder vielleicht doch schon 5,01 Meter? Zählt ein Parkstreifen mit oder nicht? Woher weiß das der durchschnittliche Radfahrer?
"Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln." (VwV-StVO).
Heißt in dem Fall müsste
aufgestellt werden.