Beiträge von Gerhart

    Klar, natürlich kann man als einigermaßen geübter Radfahrer auch direktes Linksabbiegen praktizieren. Das ist aber auch mir dann zu blöd, wenn auf dem Fahrstreifen zum Linksabbiegen wieder eine ganze Menge Kraftfahrzeuge warten und man eh nicht in einem Schwung über die Kreuzung kommt.

    Wenn man seine Lieblingskreuzung und die LSA-Schaltung genau kennt, kann man Manöver 109106 (…7/…8) fahren.

    Ich hab das Problem regelmäßig am Siemersplatz Richtung Kollaustraße. Indirektes Linksabbiegen ist dort vollkommen bekloppt. Und je nach Tageszeit ist die Phase für's direkte Abbiegen ziemlich kurz.

    Ich hab gerade keinen Link parat, aber die Planung ist, direkt südlich der Fontenay einen Wendehammer zu bauen ohne Durchfahrtsmöglichkeit für KFZ. Es kommt also etwas Parkplatzsuchverkehr dazu, aber ansonsten bleibt's eine gute Strecke für Radfahrer. Und für Anwohner, die dann nur wenig Lärm+Dreck ertragen müssen.

    Sah jetzt auf dem Bild oben nicht so aus, als wäre es schad drum ... aber wahrscheinlich bin ich voreingenommen und verfröstelt und kann den Reiz des Strandes nur nicht schätzen.

    Entgegen landläufiger Meinung liegt Hamburg halt nicht am Meer sondern ist von Ost- und Nordsee jeweils knapp 100km entfernt. Der Elbstrand erfreut sich dann schon einer hohen Beliebtheit. Auch wenn ich gestehen muss, dass ich dort noch nie verweilt habe und nur ein paar Mal überhaupt dort längsgefahren bin. Liegt vielleicht auch an der Schiebestrecke, die das unattraktiv macht.

    Fußgänger sind dort allerdings auch durchgelaufen

    Ich war noch zum Bahnhof, wo ja der andere Tunnel gesperrt ist. Da stand ein Aufpasser hinter der Sperre und hat versucht einem Fußgänger zu erklären dass der Tunnel gesperrt ist. Ich hab den Fußgänger dann auf den Bus hingewiesen. Hoffe er hat das kapiert.
    Am Bahnhof sprach mich dann noch jemand an wegen der Sperrung.
    Da ist scheinbar nichts ausgeschildert, die Leute werden alleine gelassen.
    Viele gehen deshalb ordnungswidrig durch den Tunnel anstatt den Bus zu nehmen.

    Ich gehe auch erstmal zum Verkehrsausschuss. Das Thema ist dort aber ganz am Anfang, und anders als im Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude bekommt der Souverän vermutlich nur ganz am Anfang Zeit paar Fragen zu stellen und muss dann den Mund halten.

    Also gut möglich, dass das ganze Thema nach ner Stunde um ist und man um 20:00 bequem am Binsbarg sein kann. Aber sieht man dann.

    Traumhafte Verhältnisse in Hamburg?
    Das Widerspruchsverfahren ist hier in BY vor Jahren abgeschafft worden. Ich müsste also gegen jede Anordnung klagen.

    Wenn der Widerspruch abgelehnt wird und man danach eh vor Gericht zieht, hat das viel Zeit gekostet. Da ist es eher positiv, wenn das Vorverfahren abgeschafft wird.
    Aber klar, andererseits macht ein Widerspruch weniger Aufwand und verursacht weniger Kosten.

    Kannst ja deine Behörde bitten, den Missstand zu beseitigen. Wenn das nicht passiert, drohst du die Klage an. Wenn noch immer nichts passiert, reichst du Klage ein. Wenn die Behörde mehrfach nicht spurt, beschwerst du dich bei der Politik darüber, dass die Behörde ihre Arbeit nicht ordentlich macht und durch vollkommen unnötige Gerichtsverfahren viel Geld und personelle Ressourcen verbrannt werden.

    Bußgelder werden zugegebenermaßen nicht verhängt

    Also nachdem ich mal schriftlich Widerspruch gegen die Anordnung eingelegt hatte, wurde (angeblich) ein Bußgeld verhängt (70€ laut Katalog?) und ich wurde gebeten, den Widerspruch zurückzuziehen.
    Und eigentlich wurde die Beschilderung immer umgehend korrigiert :)

    Die Wortwahl ist schlecht. "indem" impliziert dass ein Radfahrer, der den Schutzstreifen nicht nutzt, gegen das Rechtsfahrgebot verstößt. Aber diese Auslegung ergibt keinen Sinn, weil zuerst die Sicherheit kommt. Was wenn auf dem Streifen ein Gulli offensteht, aber zwischen Gulli und Kantstein noch 5cm Platz sind? Es drauf ankommen lassen, weil es ja möglich ist? Oder doch lieber mit ausreichend Abstand links vom Streifen?

    Diese Bußgeldvorschrift bestimmt lediglich die Höhe des Bußgeldes, wenn man gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat, hat aber keine normativen Auswirkungen.

    Und sogar bei Schutzstreifen konstruieren autofahrende Rechtsverdreher eine Benutzungspflicht aus dem Rechtsfahrgebot.

    Natürlich ist der benutzungspflichtig, genauso wie auch benutzungspflichtige Radwege benutzungspflichtig sind. Wenn es passt, fährt man drauf, und wenn nicht, dann fährt man halt woanders.

    Als Radfahrer kann man Schutzstreifen ignorieren, so tun als gäbe es sie nicht. Zumindest ist mir keine Regelung bekannt, die Radfahrern im Zusammenhang mit diesen irgendwas verbietet, erlaubt oder vorschreibt. Das Rechtsfahrgebot gilt für Radfahrer unabhängig davon ob da ein Schutzstreifen aufgemalt ist oder auch nicht. Wenn sich der Radfahrer an das Rechtsfahrgebot hält, fährt er in der Regel (mit vielen Ausnahmen) automatisch auf dem Schutzstreifen; einfach weil er rechts liegt.

    Ich hab bisher (bei anderen PKs) gute Erfahrung damit gemacht, unter der Woche direkt bei der Straßenverkehrsbehörde anzurufen.
    Sind sind zuständig. Die müssen der Baufirma sagen, wie sie zu beschildern hat. Und wenn sich die Firma nicht daran hält was die Behörde ihr sagt, wird die Behörde böse :)