Die drei Links dort durchlesen, ist nicht all zu viel und halbwegs verständlich.
Bei den Kosten musst du aufpassen, sonst wollen die plötzlich Hunderte Euros von dir haben.
Generell kannst du nur Informationen beantragen, die vorliegen. Möglichst bereits in Schriftform als Dokument, das man einfach auf den Scanner legen kann.
Die Anfrage sollte so einfach wie möglich zu bearbeiten sein, ohne groß nachzudenken.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen Antrag auf Informationszugang gemäß §11 des Hamburgischen Transparenzgesetzes.In der Musterstraße ist derzeit zwischen X und Y eine Radwegbenutzungspflicht (RWBP) durch Zeichen 237 angeordnet.
Inoffiziellen Informationen zufolge soll diese aufgehoben werden. Offensichtlich ist dies noch nicht geschehen und ich frage mich, weshalb.
Eventuell wurde die Aufhebung noch nicht umgesetzt, weil zunächst Lichtzeichenanlagen an "Radfahrer auf Fahrbahn" angepasst werden müssen.Ich gehe davon aus, dass es schriftliche Anordnungen gibt, die RWBP einzurichten, diese nun aufzuheben und die LZA ggfs. umzuprogrammieren.
Die von mir begehrten Informationen sind eben diese Anordnungen, eventuelle Erledigtmeldungen und Zeitabschätzungen der beauftragten Stellen.Personenbezogene Daten benötige ich nicht, diese können Sie in Ihrem Ermessen unkenntlich machen.
Die Form der Zugänglichmachung soll die kostengünstigste sein; aus meiner Sicht ist das E-Mail.
Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine einfache Auskunft handelt, die nach §1 Abs. 3. Nr. 1 HmbTGGebO gebührenfrei ist.Falls doch eine Gebühr fällig würde, teilen Sie mir bitte vorab die Höhe der Gebühren und die Begründung hierfür mit, damit ich diesen Antrag ggfs. zurückziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Achja, ich übernehme natürlich keinerlei Verantwortung oder Haftung hierfür.