Beiträge von Gerhart

    • Auch das Hantieren mit reinen Navigationsgeräten, eigentlich allen elektronischen Geräten, ist nun verboten, kostet Radfahrer nun 55€ und Autofahrer 100€, 150+1M bei Gefährdung, 200€+1M bei Sachbeschädigung.
    • KFZ-Führer dürfen ihr Gesicht nicht mehr verhüllen, Burkaverbot am Steuer. Helme für Motorrad sind explizit ausgenommen. 60€ Strafe.
    • Rettungsgasse nicht gebildet: 200€, 240€+1M bei Behinderung, 280€+1M bei Gefährdung und 320€+1M bei Sachbeschädigung.
    • Zu schweren oder zu hohen LKW gefahren trotz klarer Beschilderung: 500€+2M.
    • Der Reformationstag in diesem Jahr wird explizit als Feiertag (Sonntagsfahrverbot!) definiert. (§30 StVO)

    Und dann noch paar andere Kleinigkeiten.

    Klar, die Elbchaussee ist an vielen Stellen zu schmal, als dass man gleichzeitig ausreichend Platz für getrennte Wege für KFZ-, Rad- und Fußverkehr hätte. Strand ist nun abgelehnt, die Gärten darüber will keiner der Stadt verkaufen.

    Was ist mit der Bernadottestraße? Die liegt nur paar hundert Meter gen Norden und geht ja auch bis in die City.
    Kann man nicht sagen eine der beiden Straßen wird dem Radverkehr gewidmet, die andere dem KFZ-Verkehr?

    Um @bettercycling in Schutz zu nehmen: Es geht wohl um die Auslegung der StVO:
    [stvo]Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.[/stvo]

    Und Überholen tut man, soweit ich weiß, tatsächlich nur auf derselben Fahrbahn. Wer also auf der Fahrbahn fährt und sich an einem Radfahrer auf dem Radfahrstreifen vorbeibewegt, überholt ihn nicht, die obige Vorschrift käme also nicht zum Tragen.
    Die StVO hat hier eine Lücke, weil diese Situation nicht definiert ist.

    [stvo]
    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
    [/stvo]

    Ich weiß nicht was es für Urteile oder Fachmeinungen dazu gibt, aber aus meiner Sicht kann man aus §1 ableiten, dass man einen angemessen Abstand halten muss. Letztlich konkretisieren die ganzen übrigen §§ nur den §1.

    Gibt es in Hamburg eine vergleichbare Kontrollinstanz?

    Es gibt die obere Straßenbehörde (VD 51), ich weiß aber nicht in wieweit die sich kümmert, wenn die untere Behörde Mist baut.
    Ansonsten haben wir die Judikative als Kontrollinstanz für die Exekutive.

    Edit: Auf der überörtlichen Straßen ist sowieso die VD 51 zuständig.

    Bei normalen Regen gehen meine Magura noch recht gut. Nur wenn's wirklich gießt, klappt's mit dem Bremsen nicht mehr so gut. Aber dann kann man ja mal etwas langsamer fahren.
    Disclaimer: Ich bin mir nicht sicher, in wieweit sich das Alter der Bremsbelege bei verschiedenen Regenmengen auswirkt.

    Ist der Widerspruch an sich schon eine Klage? Und an wen richte ich die Anträge?

    So ähnlich, aber noch ohne Richter. Lies mal in der VwGO ab §68. Dort nennt sich das "Vorverfahren".
    Zu stellen bei der zuständigen Behörde; welche das ist, ist nicht immer klar.
    Es gibt
    Aber da kriegt man scheinbar keine Adresse.

    Ich denke "Straßenverkehrsbehörde Friedrichshafen".

    Rufst die Leute an und fragst freundlich (Da arbeiten Menschen!) nach, ob die für die Anordnung dieser Schilder zuständig sind.


    Und nochmal: Frist 1 Jahr wirklich noch nicht abgelaufen? Musst du evt. nachweisen oder einem Gericht gegenüber glaubhaft machen.

    Hallo!
    Ich bin auch gerade in der Nähe (Wangen i.A.).
    Gibt (relativ) viele Radfahrer, zumindest im Sommer.
    Manche Radstrecken ziemlich toll, sowas würde man sich in Hamburg wünschen.
    Andererseits wird hier viel zu viel mit rechtswidrigen Benutzungspflichten gearbeitet.


    Mein erstes Anliegen ist eine völlig unsinnige Vorfahrtregelung:
    http://sags-doch.de/bms/5572

    Hab ich nicht ganz verstanden. Foto könnte helfen.
    Fahrbahn ist Vorfahrtsstraße, Radweg hat hingegen [Zeichen 205] ?
    Dann sind das vermutlich zwei voneinander unabhängige Verkehrswege. Wenn dir das nicht passt, darfst du, selbst wenn der Radweg ein Blauschild hat, auf der Fahrbahn fahren. Schreibt der Kettler bzw. steht auch in der VwV-StVO:

    "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln."


    das zweite ist die Radverkehrsführung in der Innenstadt:
    http://sags-doch.de/bms/5787

    Vermutlich würdest du vor Gericht Recht bekommen. Aber da musst du dann auch hin.


    Hierzu habe ich auch noch eine Frage: Kann mir jemand sagen, ob zu aufgestellten VZ eine Anordnung vorliegen muss?

    Eigentlich schon. Aber zumindest in Hamburg ist es so, dass mal irgendwann, wohl 1997 in Panik, das ganz schnell ging und irgendwann Akten auch mal vernichtet werden.
    Dort ist es eher Regel als Ausnahme, dass keine Anordnung vorliegt.

    Die Behörde muss innerorts nachweisen, dass a) der Radverkehr im Mischverkehr erheblich unsicherer wäre als üblich und b) es auf dem Radweg sicherer ist. b) können sie wohl begründen, aber a) müssen sie auch.
    Dazu soll linksseitig laut VwV und ERA i.d.R. sowieso nicht angeordnet werden.
    Stell einen WIderspruch (so du noch kannst, Frist 1 Jahr seit du das Schild kennst). Ansonsten (aber €€€) versuch's über einen Antrag auf Neubewertung und ggfs. Herstellung vom regelkonformem Radweg (mit Verweis auf die ERA) ersatzweise Aufhebung der RWBP. Wird ablehnt -> Widerspruch -> abgelehnt -> Klage.


    Ich würde nun gerne nochmal der Straßenverkehrsbehörde, auf freundlichem weg, ein Schreiben mit ein paar Fragen zukommen lassen:

    Sieht soweit gut aus, aber es wird dir vermutlich nicht viel bringen. Du kannst schonmal Widersprüche (Frist beachten!) anfangen zu schreiben.


    Die Stadt macht es sich bei uns durchgehend leider wirklich einfach um an der Infrastruktur nichts machen zu müssen. Es werden halt schilder hin geknallt, bis sie meinen es passt.

    Die Stadt muss erstmal lernen, wie man es richtig macht. Und das geht nur auf die harte Tour.