Selbstverständlich liegt eine Nötigung vor. Der Fußgänger hat den Autofahrer genötigt (ihm den Willen aufgezwungen), nicht weiterzufahren, unter Drohung des empfindlichen Übels, den Fußgänger umzufahren.
Auch liegt eine Nötigung durch den Autofahrer vor: Der Fußgänger soll Platz machen, sonst wird er von einem 2t-Panzer aus dem Weg geschoben.
"Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Der Versuch ist strafbar."
Die Aktion des Autofahrers halte ich für verwerflich. Schließlich hat er versucht, Unrecht (Verstoß gegen die StVO) durch Nötigung durchsetzen.
Der angestrebte Zweck des Fußgängers war es nach meinem Verständnis, der rechtswidrigen Nötigung durch den Autofahrer nicht nachzugeben.
Einerseits finde ich das Verhalten des Fußgängers richtig. Hier könnte sogar eine Notwehrsituation vorliegen. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
Es ist aber das mildeste geeignete Mittel anzuwenden.
Reicht es aus, aus dem Weg zu gehen und eine Anzeige wegen Owi + Nötigung zu stellen, wohl wissend, dass das Verfahren sehr wahrscheinlich eh eingestellt wird?
Wenn man zum Schluss kommt, dass hier wegen der Nötigung eine Notwehrlage vorliegt, gegen die das Opfer selbst vorgehen darf: Wie sieht es aus, wenn ein Radfahrer regelwidrig auf der Fahrbahn fährt und den "Verkehr" behindert?
Das eigentliche Problem ist, dass wir in Deutschland kein funktionierendes Rechtssystem haben, was die Durchsetzung der StVO angeht. Erst dadurch ergeben sich Situationen wie diese, dass der stärkere seinen Willen durchsetzen kann.