Beiträge von Schlau Meier

    Hallo,

    da ich in das Forum "Verhalten im Straßenverkehr" noch nicht reinkomme mal hier folgende Frage. Passt auch zu "Themen Abseits des Radweges". Konkret: Rechts davon.

    Darf ich hier als Fußgänger überhaupt gehen? Ist ja alles irgendwie ein Radweg. Oder nicht? Warum nicht VZ241?

    Hamburg, Billhorner Brückenstraße, kurz vor den Elbbrücken. (Diese Kombi sehe ich öfter...)

    Stefan

    Hallo,

    schonmal vielen Dank für Eure Antworten.

    Zitat

    Als Radfahrer ist man Verkehrsteilnehmer, kein Verkehrshindernis. Ein Grundrecht auf ungebremste Raserei außerorts gibt es nicht. Vielmehr gilt es, die Fahrweise den Verkehrsgegebenheiten anzupassen. Als Radfahrer ist man genau eine solche Gegebenheit. Man ist als Radfahrer auch keine Gefahrenquelle. Wie die Unfallstatistiken belegen ist mit großem Vorsprung eine unangepaßte Fahrweise der Kfz-Lenker Hauptunfallursache bei Unfällen zwischen Radfahrern und Kfz.

    Grundsätzlich richtig. Wenn jeder rücksichtsvoll und geduldig führe, gäbe es weniger Unfälle.

    Irgendwie ist aber jeder Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenquelle...

    Innerorts sehe ich das genau so wie Du. Auf Landstraßen wie dieser provoziere ich riskante Überholmanöver und empfinde mich da durchaus als Hindernis. Für mich vielleicht etwas sicherer (glaube ich hier aber nicht, dass es wirklich sicherer sein soll auf der Straße zu fahren), bringt aber auch nichts wenn sich meinentwegen einer tot fährt. Ich würde mich hier als Autofahrer auch ärgern weil es einfach unnötig ist!

    Solange nichts passiert wirst du sicherlich keinen Ärger dafür bekommen.

    Aber *dürfen* tust du es meiner Meinung nach nicht.

    Was du tun kannst: Dir gut überlegen, wie du's gerne hättest ([Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240]) und dann 04531890218 anrufen.

    Danke! Die haben schon vor ein paar Tagen eine E-Mail von mir bekommen... Ich bleib dran!

    Stefan

    Hallo,

    ich hoffe das Forum ist nicht ganz falsch, ich hab auf jeden Fall kein passenderes gefunden.

    Folgende Situation:

    Google Maps

    Landstraße außerorts durch Wald und Wiesen. Tempo 70 bis 100 über mehrere Kilometer.

    In Fahrtrichtung links führt ein Weg parallel zur Fahrbahn. Ich würde diesen gerne mit dem Rad (mit ca. 20-25km/h) nutzen. Darf ich das?

    Ich kenne die Straße selber als Autofahrer gut. Viel befahren und ausreichend Gegenverkehr um nur selten überholen zu können. Von daher wäre ich als Radfahrer auf der Straße ein Verkehrshindernis und Gefahrenquelle. Auf dem Parallelweg müsste ich zwar auch etwas gucken, da zwei Zufahrten zu Waldparkplätzen kreuzen, mehr aber auch nicht. In jedem Fall ein deutlich entspannteres Fahren.

    Der Weg ist in beide Richtungen nicht als Radweg (auch nicht als "Radfahrer frei") beschildert, nur kleine grüne Schildchen weisen auf überregionale Radwege hin, die hier teilweise entlang laufen.

    Mit welchem Argument darf ich hier fahren?

    In die Gegenrichtung ist die Situation ebenfalls nicht beschildert, dann fahre ich aber zumindest nicht auf falscher Seite und kann sagen der ist als Radweg erkennbar. Oder?

    Stefan

    Hallo,

    bin noch neu hier. In letzter Zeit fahre ich mal wieder mehr Rad und so richtig genau auf die Schilder geachtet habe ich bisher nicht (was nicht heißt, dass ich bisher nicht versucht habe, mich an Verkehrsregeln zu halten). Erst jetzt fällt mir aber auf wie irrsinnig das doch teilweise ist.

    Hamburg, Nagelsweg, Richtung Norden. Rechts ein Radweg auf dem Fußweg, nicht benutzungspflichtig. Links ein Radweg auf dem Fußweg, nicht benutzungspflichtig. Bis hier...

    In die Gegenrichtung übrigens ein ähnliches Bild, hier fängt die Benutzungspflicht rechts auch plötzlich mit der Baustelle an...

    Apropos, Halteverbot gilt für Eiswagen nicht, oder?

    Stefan