Hallo,
ein Nachtrag. Ich denke der Satz "Die Tarifbestimmungen gelten nicht im Binnenverkehr des HVV." bezieht sich auf "SH-plus-HVV".
Von daher freie Fahrt!
Hallo,
ein Nachtrag. Ich denke der Satz "Die Tarifbestimmungen gelten nicht im Binnenverkehr des HVV." bezieht sich auf "SH-plus-HVV".
Von daher freie Fahrt!
Moin,
Alles anzeigenI Allgemeines
1 Geltungsbereich
Die Tarifbestimmungen für den Gemeinschaftstarif
Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif)
gelten für die Beförderung von Personen,
Sachen und Tieren auf allen Linien- und
Linienabschnitten, Strecken und Fährverbindungen
der Verkehrsunternehmen in Schleswig-
Holstein, die in Anlage 1 aufgeführt sind.
Ausnahmen hiervon sind in Anlage 2 geregelt.
Also auch von Bad Segeberg nach Bad Oldesloe (die Nordbahn ist in Anlage 1).
In Anlage 2 steht nichts von HVV.
ZitatAlles anzeigenDie Tarifbestimmungen gelten auch für die
einbrechenden Verkehre in den Hamburger
Verkehrsverbund (HVV) nördlich der Elbe
außerhalb des Tarifbereichs Hamburg AB
(Ringe A und B) einschließlich der Gegenrichtung
sowie für Strecken und Linien, die
unmittelbar in den Tarifbereich Hamburg AB
einbrechen, einschließlich der Gegenrichtung.
Für im Tarifbereich Hamburg AB weiter führende
Fahrten gelten die Tarifbestimmungen
des HVV-Sonderangebotes „SH-plus-HVV“. Die
Tarifbestimmungen gelten nicht im Binnenverkehr
des HVV.
Man kann es aber auch kompliziert ausdrücken... Der letzte Satz widerspricht obigem aber schon.
Es kann also sein, dass Du streng nach den Bedingungen z.B. nur für die Relation Bad Oldesloe-Bad Segeberg keine gültige Fahrkarte hast. Es kann aber keiner kontrollieren ob Du nicht vorher oder nachher doch außerhalb des HVV fährst und daher das mehr oder weniger stillschweigend und bewusst toleriert wird.
Zustimmung. Oder als Berater, "Experte" oder was auch immer. Erstmal selbständig auf Provisionsbasis nebenbei. Muss nur dein Haupt-Arbeitgeber zustimmen und die nötige Flexibilität an den Tag legen...
Schreib den Leuten doch du berätst für 80 Euro die Stunde und schau was zurück kommt.
Na im Prinzip würde es ja reichen, wenn Beiträge moderiert werden, also manuell freigegeben werden müssten.
Hier im Forum mit der Hand voll Beiträgen pro Tag wäre das ja noch möglich (würde mich dazu auch anbieten, da mitzuhelfen), aber wie Twitter, Youtube usw. das Handhaben wollen, keine Ahnung.
Du bist in jedem Fall nicht der einzige mit dieser Herausforderung und ich hoffe sehr, dass sich hier noch eine vernünftige Lösung findet.
So, jetzt hier der richtige Link. Man muss bei Mapillary wohl immer über "teilen" gehen.
So. Nochmal.
Das am rechten Bildrand ist eine kombinierte Streuscheibe. (Auf Google Maps noch reine Fußgängerampel)
Und es gilt jetzt immer die Radfahrerampel?
Na dann lag ich falsch. Aber Leute, es kann doch niemand erwarten dass das jemand versteht! Auf Schutzstreifen gelten andere Ampeln als auf Radfahrstreifen!? Und selbst ich der sich jetzt schon einiges mit der Thematik beschäftigt hats bisher "falsch" gemacht.
Und dass Radfahrstreifen nicht zur "Fahrbahn" gehören, besonders bei der Regel "Auf der Fahrbahn gilt die Fahrbahnampel". Meine Güte...
Off Topic:
Radfahren ist schon kompliziert. Erst Recht wenn man die Strecke nicht regelmäßig fährt. Erst muss man rechts und links nach Benutzungspflichten suchen, den Zustand und Verlauf des Radwegs für die nächsten paar 100m einschätzen und nach Falschparkern absuchen, dann an der nächsten Kreuzung überlegen, wie man sie am geschicktesten quert, welche Ampel so gilt und wieder von vorne. Kein Wunder dass sich kaum jemand die Mühe macht sich wirklich dran zu halten.
Frust-Off-Topic:
Heute: Mutter steht mit Kind und Kinderwagen auf dem Radweg und wartet an der Fußgängerampel. Ich halte an, genervt: "Hmpf, hier ist ein Radweg..." Sie: "Ja dann fahren Sie doch drumrum!". Ich: "Darf ich nicht...", fahre drumrum und ärgere mich wenig später, dass ich dem Kind nicht erklärt habe dass Mama hier ein schlechtes Vorbild ist weil man ja nicht einfach so auf dem Radweg rumstehen darf.
Nur Radwege benutzen, wenn der Abstand zu parkenden Autos gewahrt werden kann. So mache ich es zumindest.
Natürlich hilft es, Fahrräder an der Ampel rechts vorbei zu lassen! Gegen Kratzer, kaputte Frontscheiben, Blutspuren am Kotflügel, lästigen Papierkram...
Dass es die verdammte Pflicht jeden Autofahrers ist, lernt man doch schon in der Fahrschule, das muss der ACE nicht nochmal wiederholen. ![]()
Moin,
meiner Auffassung nach darf der Breitstrich an Radfahrstreifen von Radfahrern jederzeit überfahren werden sofern der Verkehr auf der Fahrbahn dies zulässt (und in die gleiche Richtung führt).
Teilweise muss man das ja auch um den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einzuhalten oder um falsch haltenden Autos auszuweichen.
Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?
Aus meiner Sicht klar. Auf der Fahrbahn gilt die Fahrbahnampel, auf dem Gehweg (Radfahrer frei?) die kombinierte Fußgänger/Fahrradampel.
Und eine Sekunde später waren beide Ampeln grün?
Hallo,
WSPK1, 2, 3 fehlen aber bei der Kategorisierung.
Ja, keine Ahnung. Wahrscheinlich haben Radfahrer an jeder Straße 50m frei um linksseitig zu fahren.
In Bargteheide gibts so nen Müll auch. Mapillary
ich möchte Sie freundlich bitten, einmal die Radverkehrsführung im Berech Sachsenbrücke/Rampenstr./Tunnelstr. zu prüfen.
Ich bin eben auf dieser Relation gefahren und dort nur schwerlich zurechtgekommen.
Kommt man auf der Fahrbahn von der Sachsenbrücke und möchte links in die Rampenstr. einbiegen, sieht man zwar die Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges, kann diesen aber gar nicht erreichen da nach dem ordnungsgemäßen linksabbiegen der Radweg schon einige Meter oberhalb befindet.
Biegt man nun nach rechts in die Tunnelstraße, sieht man zwar rechts den benutzugspflichtigen Geh/Radweg, kann diesen aber ebenfalls aufgrund der durchgezogenen Linie nicht erreichen.
Ist hier wirklich gewollt dass Radfahrer die Treppe hoch fahren?
Hallo,
sehr gut. Das sollte doch als Leserbrief mal veröffentlicht werden können.
Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, zumal man mit dem Motorrad Radfahrer ja noch leichter überholen kann. Oder es ist noch was anderes vorgefallen was hier nicht dokumentiert ist.
Wenn wir schon über Benutzungspflichten reden, fehlt noch der Hinweis, dass ja auch nicht alle "benutzungspflichtigen" Radwege wirklich benutzt werden müssen. (kaum breiter als der Lenker, Dooringzone, Einordnen).
Sollte das etwa hier gewesen sein, würde ich den Radweg von der Ferne betrachtet als benutzbar einstufen, aber mit dem Rennrad sicher auch kein Vergnügen.
Stefan
Hallo,
vielen Dank nochmal für die Nachträge und Antworten.
Zitat von Pirminator
Eigentlich bräuchte man ja nur in die StVO reinschreiben, dass zumindest (einigermaßen) parallel verlaufende Wege zu Straßen außerorts grundsätzlich von Radfahrern und Fußgängern benutzt werden dürfen. Wenn es dann immer noch unbedingt ne Pflicht sein muss, kann man ja immer noch zu den hässlichen blauen Dingern greifen.
Genau meine Meinung! Und das auch linksseitig.
Hallo,
der Weg im Vordergrund ist Bestandteil des Weges der Auslöser für diese Diskussion war (Link).
Er ist nicht beschildert. Sprich: StVO sagt: Darfst Du nicht benutzen, Behörde sagt: Darfst Du benutzen.
In die Gegenrichtung steht allerdings inzwischen schon ein ![]()
, allerdings nur wenn man von der Seite kommt. (auf dem Bild 3. Mast von links).
Hinter der Kreuzung muss man links weiter fahren, richtig. Allerdings 500m weiter wieder mit einer Ampel auf die rechte Seite...
Das
gilt nur für die Fahrbahn? Wenn ich (an einem anderen fiktiven Kreisverkehr) rechts auf dem Radweg ankomme und "links abbiegen" will, darf ich dann auch "falschrum" fahren?
Hamburger Abendblatt: „Viele Wege in Ammersbek sind für Radler gefährlich“
Hm. Das ist wie im Artikel auch richtig geschrieben ein ![]()
und zwar auf fast 10km! Allerdings fahren dort die meisten Radfahrer und definitiv nicht im Schrittempo. Zumal der "Gehweg" eigentlich schon recht gut mit dem Rad befahrbar ist.
Auf der Fahrbahn sind mir da noch keine Wurzeln aufgefallen.
Allerdings ist das auf der Fahrbahn fahren auf dieser viel befahrenen Straße auch nicht gerade entspannt, von daher verstehe ich dass dort kaum jemand fahren mag. Leider muss man das wenn man sich an die StVO halten möchte.
Ich glaub ich schreib in meinen Leserbrief dass man das
mal abbauen sollte.
Stefan