Hallo,
sehr gut. Das sollte doch als Leserbrief mal veröffentlicht werden können.
Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen, zumal man mit dem Motorrad Radfahrer ja noch leichter überholen kann. Oder es ist noch was anderes vorgefallen was hier nicht dokumentiert ist.
Wenn wir schon über Benutzungspflichten reden, fehlt noch der Hinweis, dass ja auch nicht alle "benutzungspflichtigen" Radwege wirklich benutzt werden müssen. (kaum breiter als der Lenker, Dooringzone, Einordnen).
Sollte das etwa hier gewesen sein, würde ich den Radweg von der Ferne betrachtet als benutzbar einstufen, aber mit dem Rennrad sicher auch kein Vergnügen.
Stefan