Hallo,
nochmal zu dem Grünen Jäger und §10:
Grundstück: Nein
Fußgängerzone: Nein
verkehrsberuhigter Bereich: Nein
von anderen Straßenteilen: nein(?), was für ein anderer Straßenteil soll die Aufpflasterung sein?
über einen abgesenkten Bordstein: nein (?), Der Bordstein ist ja nicht "abgesenkt", sondern "niedrig", wenn man das überhaupt als Bordstein ansehen kann. Der Bordstein läuft für mich um die Kurve rum.
Google sagt:
Substantiv, maskulin [der]
- (gegenüber der Fahrbahn erhöhte) steinerne Einfassung des Bürgersteigs, durch die der Bürgersteig von der Fahrbahn abgegrenzt wird
... und ein Bürgersteig ist es aus meiner Sicht nicht.