Beiträge von Schlau Meier

    Als Ergänzung könnte man die parallelen Nebenstraßen Stübeheide, Sanderskoppel und Barkenkoppel als eine durchgängige Radroute ausbauen und aktiv als Alternative bewerben und beschildern. Lt. OSM sind da an einer Stelle eine Treppe und eine Durchquerung durch ein Wäldchen.

    Ich fahre öfters mal Stübeheide - Siriusweg - Eckerkamp und ärgere mich jedes Mal über die Treppe am Siriusweg weil das sonst auch eine tolle Radverbindung ist.

    Mich nervt exorbitant, dass man hier schon wieder Schutzstreifen in die Dooring-Zone legt. Auch wenn versucht wird, ein wenig Abstand zwischen Parkplatz und Schutzstreifen zu bekommen, so wird dies nicht ausreichen. Ich würde dann knapp links von dem Schutzstreifen fahren und "den ganzen Verkehr aufhalten" (also so wie jetzt auch) Nur dass man sich dann noch mehr rechtfertigen und diskutieren muss warum man nicht auf den Schutzstreifen fährt. Ich werde das auf jeden Fall mal anmerken. Das Verkehrsaufkommen ist ja dort so hoch, dass der Schutzstreifen sowieso fast durchgehend von Autos mitbenutzt werden muss wegen des Gegenverkehrs.

    Folgende bessere Lösungen fallen mir ein:

    - Straße zur Einbahnstraße machen (außer für Radfahrer). Problem: Es gibt keine so richtige Alternative für die Gegenrichtung außer die "Alte Landstraße". Nur sind diese über mehrere Kilometer nicht verbunden. Das wäre aber die konsequenteste Lösung im Sinne der Verkehrswende.

    - Bäume fällen, zumindest auf einer Seite und dort die Parkplätze weglassen.

    - Parkplätze weglassen und den Hochbordradweg um die Bäume umschlängeln lassen (und da wo es breiter ist etwas breiter machen)

    - Die Grundstücksgrenzen sehen mir so aus, dass da auch teilweise Platz für eine breitere Straße vorgesehen ist. Warum nicht dorthin verbreitern?

    Die aus meiner Sicht einfachste, bessere Lösung:

    Gehweg mit "Radfahrer frei" und zusätzlich Fahrradsymbole in Fahrstreifenmitte alle 200m oder so und die Parkplätze weitgehend entfernen

    Moin,

    Testfahrt "Beim Schlump" außerhalb der HVZ:

    Es ja "nur" ein Radfahrstreifen in der Dooring-Zone, der so breit ist, dass man auch außerhalb der Dooring-Zone radeln kann, ohne zu dicht überholt zu werden. Und auch das Überholen anderer Radfahrer geht problemlos. Andererseits sollte man da bisher auch wohl schon auf der Fahrbahn fahren, jetzt ist der rechte Fahrstreifen nur halt weitgehend frei von Kfz.

    Einmal musste ich dann doch auf die Fahrbahn, da hier jemand aus der Einmündung kam und auf dem Radfahrstreifen frech wartete bis die Fahrbahn frei war.

    Fazit: Wenn kein Stau ist, dann wäre der Radfahrstreifen unnötig, wenn sich Radfahrer dort nicht vom Autoverkehr bedroht fühlten. Ergo: Man nimmt den Autofahrern nur deshalb den Platz weg, weil sich einige nicht vernünftig genug verhalten.

    Zitat

    Zwar könne die Senatsverwaltung befristete Radwege einrichten, ohne dass es einer straßenrechtlichen Teileinziehung bedürfe. Unbedenklich sei ebenso, dass der Radfahrstreifen auf der zuvor durch den Autoverkehr genutzten Fahrbahn liege und die Radwege nur befristet eingerichtet seien. Allerdings dürften Radwege nur dort angeordnet werden, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf ganz konkret auf eine Gefahrenlage hinwiesen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Eine solche Gefahrenlage habe der Antragsgegner nicht dargelegt, sondern sei fälschlich davon ausgegangen, er müsse eine Gefahrenlage nicht begründen.

    Hat da jemand den Bau von Radwegen mit der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht verwechselt? Ist vielleicht nur die Benutzungspflcht (gibt es dort überhaupt eine?) unrechtmäßig?

    Original-PM

    Aus meiner Sicht ist die Limmerstaße eher eine Straße mit sehr breiten Gehwegen. In etwa vergleichbar mit der Hamburger Mönckebergstraße.

    Von daher hat die Limmerstraße doch eher Straßencharakter, da alleine die Stadtbahnschienen deutlich machen, dass man hier doch mal nach links und rechts schauen sollte, sobald man diese Schienen und damit die Haupt"fahrbahn" überquert. In einer "richtigen" Fußgängerzone wie z.B. in der Hamburger Spitalerstraße oder der Hannoverschen Georgstraße ist das ja nicht so. Soll in einer Fußgängerzone viel Rad(durchgangs)verkehr zugelassen werden, so ist es aus meiner Sicht schon besser wenn es eine eindeutige Fahrbahn gibt und auch nur dort geradelt werden darf.

    Bis 2022 10 Millionen Euro. Das sind gerade einmal so viel wie 1km Autobahn Neubau kostet.

    Interessant wäre auch einfach mal ein durchgängiges Radwegenetz. Wir haben hier in S-H so viele tolle asphaltierte Nebenstrecken, die viel schöner zu fahren sind als entlang einer Bundesstraße. Nur leider fallen bei der Routenplanung immer wieder ärgerliche Lücken und Umwege auf. Dazu müsste die Beschilderung durchgängig sein.

    Ortsdurchfahrten auf mülligem Hochbord gibts hier leider zu oft, das müsste sich natürlich ebenfalls ändern, klar.

    Nur leider gibt es bisher rein vom Gesetz her nicht die Möglichkeit, ein Kfz per Knopfdruck auf ein Fahrrad "downzugraden". Sonst könnte man auch am S-Pedelec auf einen Pedelec-Modus umschalten um auf Radwegen, im Wald oder mit Fahrradanhänger zu fahren. Sowas wäre für mich persönlich das ideale Fahrzeug.

    Im Prinzip ist das auch nichts anderes als das Podbike, was aber auf jeden Fall bei 25km/h abschalten soll und höhere Geschwindigkeiten auch nur mit Muskelkraft möglich sind.

    Die Vorteile, im Stadtverkehr legal an Ampelstaus vorbeizufahren, durch Grünanlagen abzukürzen und das Rad einfach irgendwo anschließen zu können gehen mit solch einem Konstrukt aber schnell verloren. Und dann kann man sich auch gleich für wahrscheinlich weniger Geld einen gebrauchten VWup oder Co. mit bewährter Technik anschaffen.

    Grundsätzlich gelten doch alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für Radfahrer oder nicht?

    Für mich ist hier nicht klar, warum Tempo 20 hier nur für Radfahrer gelten soll. Das sollte doch für alle Fahrzeuge gelten, die hier illegal oder mit Ausnahmegenehmigung durch fahren.

    In Hamburg gilt Tempo 25 auf der Mönckebergstraße, zielt aber eher auf die Taxen, Lieferverkehr und Busse.

    Im konkreten Fall (Friedrichsstraße) sehe ich die Geschwindigkeitsbegrenzung aus Rücksicht auf die Fußgänger für gerechtfertigt. Klar, wird eine Übertretung kaum verfolgbar sein.

    .

    Gab doch mal auf RTL2 oder so ne Doku-Serie "Die Schnäppchenhäuser".

    Sagen wir so: Die ToDo-Liste bei solchen Gebäuden ist dann länger als wenn Du nur eine Wiese gekauft hättest mit der Absicht einen Nachbau zu errichten.

    Mit viel Liebhaberei, sehr viel Zeit und sehr viel Geld steckt da sicher Potenzial drin, wobei Du das sicher nicht mit dem morgendlichen Verkauf von Kaffee und Brötchen refinanziert bekommst. Den Bedarf für eine Fahrradwerkstatt kann ich da nicht beurteilen, wobei der Bahnhof ja schon etwas abseits vom Ortskern liegt und unsereiner da sicher mit dem Rad zum Bahnhof fahren würde. Allerdings ist das eher so die typische Schrott-Bahnhofsrad-Distanz. Nach Erfurt hast Du dann aber schon eine gute Verbindung.

    Das Gebäude ist wenn ich das richtig recherchiert habe aber schon seit mindestens 2011 zu verkaufen. Da muss man sicher ganz genau hinsehen um nicht in die finanzielle Falle zu tappen. Ich habs gerade bei Immoscout24 gefunden. Bei 3060€ netto Mieteinnahmen pro Jahr MUSS da ein Haken sein, sonst hätte das schon längst jemand gekauft.

    Zitat

    Objektbeschreibung: Ehem. Bahnhofsgebäude mit Güterschuppen und Laderampe sowie NG, Bj. unbekannt. Keine nutzbaren Heizungs- und Sanitäranlagen. Alte, defekte Holzfenster und -türen, teils mit Bretterverschlägen gesichert. Die gesamte Innenausstattung ist verschlissen. Dach mit alter Pappeindeckung, partiell undicht. Feuchtigkeitsschäden und Schwammbefall sowie Müllablagerungen vorhanden. Grundstück überw. verwildert. Insgesamt besteht allumfassender Sanierungsbedarf.

    Im Auktionskatalog findet sich (neben unterschiedlichsten "Schnäppchen" auch noch ein Güterschuppen in Grünbach für 2.000 Startgebot. Das würde sich noch als Fahrradparkhaus anbieten. Also vorausgesetzt, der Bedarf ist da...

    Na dann los!

    Zitat

    Ist das wirklich so in Hamburg?

    Ja. Zumindest oft. Eigentlich nicht schlecht, so kann man - wenn man trotz größter Vorsicht - mal doch nen Fußgänger umnietet immer sagen, man hat auf diesem reinen Radweg nicht mit Fußgängern gerechnet. :D

    [Zeichen 240] Ist doch für die Behörden 'ne super Möglichkeit, ohne Baumaßnahmen den Radweg auf das zulässige Maß hin zu verbreitern. Gerade dort, wo der frühere Radweg gar nicht mehr befahrbar ist, wie hier.... Ich hab mich an solch einer Stelle mal als Fußgänger sehr beliebt gemacht, in dem ich gegen die Fahrtrichtung auf dem früheren Radweg gegangen bin, damit die mir entgegen kommenden Radfahrer dem Rechtsfahrgebot nachkommen können...

    Wieso sollte das eine „Todesfalle“ sein?

    Das ist eine Fahrbahn ohne benutzbaren Radweg. Gibt es zu Hauf. Klar könnte man Tempo 30 anordnen, ist ja schließlich eine Baustelle. Aber doch besser als sich durch Fußgänger mogeln zu müssen oder in der falschen Richtung auf dem Radweg!?

    Problem sind hier die Radfahrer, die eben NICHT die Fahrbahn nutzen und die Radfahrer die das tun „alleine da stehen“ lassen

    Zitat von VwV-StVO Zu Absatz 3 I.

    Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

    Auch wenns kein Radweg in dem Sinne ist, so ist hier ein Vz205 sicher nicht falsch um die Vorfahrtsregelung klarzustellen.