Beiträge von faxe


    Dafür liest sich der Polizeibericht sehr neutral...


    Bevor man hier zuviel sagt, wird man erst einmal überprüfen, ob eine Mitschuld des Polizisten vorliegt. Die Radfahrerin hätte bei einem herannahenden Polizeifahrzeug mit Blaulicht trotz Grün warten müssen. Aber das sehr schnell fahrende Auto weder gehört (kein Martinshorn) noch gesehen oder gesehen und die Geschwindigkeit falsch eingeschätzt. Einem der (nicht ganz zu Unrecht) viel gescholtenen Rotlichtfahrer wäre das vermutlich nicht passiert, weil der eben auf Sicht unterwegs ist.

    eide waren mit einem günstigen (20-30€) Abus Schloss an einen Fahrradbügel gesichert.

    Da wären jetzt ein paar Informationen über die Art des Schlosses und evtl. wie es aufgebrochen wurde, schon hilfreich. Der Preis sagt mir erst mal nichts. Beim zwei Jahre alten Baumarktrad tippe ich auf Diebstahl für Eigenbedarf. Beim Hehler gibt es für sowas kein Geld. Auch kann das Schloss nicht allzu schwierig gewesen sein. Das neue Discounterrad hat sich wahrscheinlich ein Junkie gegriffen. Weil dafür gibts ca. 50 Euro. Dem richtigen Profi-Dieb wäre das zu wenig. Außer es war eine Bande am Werk, die möglichst rasch möglichst viele Räder eingesammelt hat.

    Aber ich bin schon etwas überrascht, weil ich ein Billigrad mit 30-Euro-Schloss auch für sicher gehalten hätte.

    Meine eigenes wertvolles Rad schütze ich durch möglichst kurze Standzeiten, Pitlock und Faltschloss. Muss ich es länger als eine halbe Stunde abstellen, nehme ich mein altes Rad, das ein Dieb jedenfalls nicht zu Geld machen kann und sichere es aber ebenfalls mit demselben stabilen Schloss. Überlege mir allerdings, ob ich noch etwas mehr in ein bestmögliches modernes Schloss investieren soll.

    So leichtfertig gehen Richter mit den Steuergeldern um. Ein Haftplatz ist teuer. Und hinterher kommt wahrscheinlich eine Hartz-Karriere. noch teurer. Eine hohe Geldstrafe, evt. Sozialstunden wären für den Steuerzahler günstiger gewesen. Und Fahrerlaubnis ist sowieso weg und dank MPU auch nur schwer und teuer wiederzuerlangen. Und lebendig macht die Strafe auch niemanden.

    30 km/h für Radfahrer anzunehmen, ist völlig unrealistisch. Die Höchstgeschwindigkeiten der allermeisten City-Radfahrer liegen maximal bei 20 km/h. Nimmt man die Durchschnittsgeschwindigkeit, was realistischer wäre, kommt man auf deutlich unter 15 km/h und einen viel geringeren Platzverbrauch.

    Hier gibts offenbar die vollständige Urteilsbegründung: http://datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=165581

    Nach Lesen der Begründung unter datev.de halte ich die Urteilsbegründung des Verwertungsverbotes von Videoaufzeichnungen durchaus für sinnvoll. Mal schauen, ob es in höheren Instanzen Bestand hat. Wo kommen wir hin, wenn man nur noch mit diversen elektronischen Gadgets aus dem Haus kann, um sich gegen mögliche falsche Anschuldigungen abzusichern.


    Versetzt gefahren ist ja nur eine Beschönigung für Nebeneinanderfahren. Wahrscheinlich haben die beiden reichlich viel Platz gebraucht und der Überholende hat für die Rentnerschwankungen etwas zu wenig Sicherheitsabstand eingehalten. Der entscheidende Anstoß hätte also auch vom Rentner kommen können. In einem solchen Fall muss man eben dahinter bleiben und abwarten oder bereits von ferne vorsichtig klingeln, damit die Torkelradler nicht schon vor Schreck umfallen.

    was für ein Szenario ist denkbar, bei dem ein Helm offensichtlich schon von einem einfachen Sturz auf den Boden überfordert ist? Die Längsgeschwindigkeit ist bei solchen Unfällen doch eher nicht relevant.

    Die Längs- bzw. Fahrgeschwindigkeit spielt eine ganz entscheidende Rolle. Die Aufprallgeschwindigkeit errechnet sich als geometrische Summe von Fahr- und Fallgeschwindigkeit. Ist die Frau im Gefälle mit ca. 20 km/h unterwegs gewesen, hatte sie grob geschätzt eine Aufprallgeschwindigkeit von ca. 23 - 27 km/h. Dies entspricht ungefähr einem Kopfsprung aus 2 m Höhe und ist normalerweise tödlich. Ein Helm kann nur einen Teil des Aufpralls auffangen. Erforderlich wäre bei 2 m Höhe bereits eine Knautschzone von 20 - 30 cm, die ein Helm aber nicht bietet.

    3) Behindert ein Helm beim Abrollen?

    Abrollen mit Bodenkontakt wie bei einer gewöhnlichen Turner- oder Judorolle ist mit Helm meiner Meinung nach so gut wie unmöglich bzw. hochgefährlich. Das Abrollen ohne Bodenkontakt, wie ein Salto vorwärts bzw. ein freier Fall vorwärts im Judo, ist sicher möglich. Ebenfalls ein Rad oder Handstandüberschlag. Die Behinderung des Abrollens ist für mich Hauptgrund, keinen Helm zu tragen. Ich verlasse mich lieber auf meine unbehinderten Schutzreflexe.

    Ich finde, Vorstadt Strizzi nimmt hier die nützliche Rolle eines Advocatus Diaboli ein. Ob nun mit oder ohne Absicht spielt dabei keine Rolle. Nur an einer krassen Gegenposition kann man seine eigenen Argumente vermehren und schärfen. Also gerne weiter so.

    Seit wann das denn? "Angepasste Geschwindigkeit" war und ist das Zauberwort wenn es darum ging/geht die Benutzungspflicht auf jedem nicht-einsehbaren Handtuch aufrechtzuhalten. Und nachdem Radfahren wohl in absehbarer Zukunft im Vergleich zum MIV immer eine Nischentätigkeit bleiben wird sehe ich da auch keinen Wählerdruck der die dicken Hintern mal bewegen würde.

    Das sehe ich nicht so. Da Zahl der Radfahrer in den Innenstädten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Und die meisten der neu Hinzugekommenen gehören zur gutverdienenden Mittelschicht. Die Zahl der teuren Pedelecs wächst daher sprunghaft an. Dadurch entsteht Druck auf Politik und Verkehrsplaner. Spätestens, wenn die Unfallzahlen auf überlasteten Radwegen wie absehbar ansteigen und Verunfallte womöglich gegen die Kommunen klagen.

    Ich möchte hier mal noch hinzufügen, dass der Anteil schneller oder zügiger Radfahrer auf Radwegen in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen ist. Zum einen wegen eines allgemeinen Fitnesstrends zum anderen mittlerweile noch mehr durch eine enorm ansteigende Zahl von Pedelecs. Pedelecs sind ja in Radforen bislang völlig zu Unrecht noch kein Thema. Will man nicht Langsamfahrer auf Radwegen zunehmend der Kollisionsgefahr mit Schnellfahrern aussetzen, wird man Benutzungspflichten, wo immer möglich, abschaffen müssen. Statt bestehende Radwege zu renovieren, wäre es besser, diese zurückzubauen und die Fahrbahn für ein richtige Radspur zu verbreitern.