@ Kampfradler:
Der letzte Satz schließt (bewusst?) aus, dass der dann anzulegende Radweg immer noch sicherer sein muss, als die Fahrbahnbenutzung und dass zunächst andere Maßnahmen zu prüfen sind, bevor man dem Radverkehr die Benutzung der Fahrbahn verweigert. Tempo 30 wäre z.B. so eine Maßnahme. Die Gegner von Tempo 30 begründen dies stets damit, dass der Verkehrsfluss behindert würde. Diese Begründung ist aber keine! Ich warte bis heute auf den Nachweis, der diese Behauptung bestätigt. Nach meiner Information ist das Gegenteil der Fall, womit nichts gegen Tempo 30 in der Stadt - auf allen Straßen - spricht.
Nach dem reinen Wortlaut geht Dein Vorwurf m.E. schon zu weit, auch wenn natürlich eine explizite Erwähnung der Prüfung von Alternativmaßnahmen wünschenswert wäre, ausgeschlossen wird dies hierdurch nicht. Auf den nächsten Seiten des Kontextes wird IMHO aber recht deutlich, dass die Mindestanforderungen der VwV-StVO zu beachten sind, siehe bspw. die Prüfmatrix (Bild 4, S.4), die grundsätzlich keine Benutzungspflicht trotz Gefahrenlage vorsieht, leider jedoch Ausnahmen ganz allgemein zulässt. Dafür könnte man mit gutem Willen unter den Alternativmaßnahmen des Handlungsbedarfes auch Verkehrsberuhigung u.ä. verstehen. In der Praxis befürchte ich jedoch eine Bewahrheitung Deines Einwandes, viele StVB`en werden vermutlich den Leitfaden eher selektiv lesen, dieser selbst geht aber diesbezüglich schon mal in die richtige Richtung. Die Erfahrung mit StVB`en zeigt aber, dass man noch viel deutlicher formulieren müsste.
Zum Tempo-30 nur soviel: Das ist leider nicht so einfach. Da (noch) Tempo-50 die Regelgeschwindigkeit innerorts ist, müssen StVB`en Geschwindigkeitsbegrenzungen begründen. Dies ist vorwiegend punktuell (Schulen, Kindergärten etc.), per Tempo-30-Zone in Wohngebieten abseits der Hauptstraßen und aus Gründen des Lärmschutzes nachts möglich. Ansonsten wird es meist schwierig, selbst wenn die Behörden es wollten. Mir ist ein Fall recht genau bekannt, in dem Behörde und Bezirksebene Tempo-30 wollten und mehrfach beantragten, die Landesebene dies aber wegen der angeblichen überörtlichen Verkehrsbedeutung konsequent verweigert. Die Straße befahren mehr Radfahrer als Autos...