Beiträge von Rad-Recht

    @ Malte:

    Das ist m.E. keine Radfahrschleuse i.S.d. VwV-StVO, sondern eine aufgeweitete Radaufstellfläche (ARAF !?), es gilt m.E. recht zweifellos die Fahrbahnampel. Das der Schutzstreifen zu schmal ist, ist ein unangenehmes Manko, hat aber erstmal nichts mit der Aufstellfläche zu tun. Sofern man bei "rot" an der Ampel ankommt, sollte das Linksabbiegen durch sie leichter werden, ansonsten kann ich mir jedenfalls keine schädliche Wirkung vorstellen. Kennst Du solche Markierungen, die direkt an eine Fußgängerfurt grenzen, sodass eine Beachtung der Fußgängerampel in Betracht kommt? Kenne ich nur von manchen "normalen" Aufstellflächen im Verlauf von Radstreifen.

    Die Begrifflichkeiten sind sicher nicht glücklich gewählt und zu kompliziert, ich würde auch nicht darauf herum reiten, wenn mir nicht inhaltlich wichtig gewesen wäre, wovon eigentlich die Rede ist. Bei Fahrradschleusen ist eine Geltung von Fußgängerampeln m.E. nahezu unmöglich, hat aber bestimmt auch schon eine StVB geschafft.

    Viele Eltern (ja, dazu gehöre ich auch) wollen keine 1000+ Euro für ein Kinderfahrrad ausgeben, das möglicherweise nur ein Jahr passt. Mangels Nachfrage gibt es dann auch kein Angebot.

    Du magst Recht haben, dass keine Nachfrage nach guter Qualität besteht bzw. die Menschen nicht soviel ausgeben wollen. Aber zu den Preisen heutiger Kinderfahrräder wäre durchaus bessere Qualität herstellbar. Ohne Gangschaltung, Federung (und Nabendynamo) (bis zu einem gewissen Alter dürften Dunkelheitsfahrten eher selten sein) bei weniger Material sollten für 200-300 Euro ein solider Stahlrahmen, vernünftige gedichtete Industrielager und funktionierende Bremsen drin sein. Für Eltern mehrerer Kinder und für Verkäufer nicht mehr benötigter Gebrauchswaren könnten zudem durchaus auch Haltbarkeit und damit Wiederverkaufswert eine Rolle spielen. Für 300-400 Euro kann man durchaus ein solides Erwachsenenrad kaufen, so man denn auf alle technisch anspruchsvolleren Details verzichtet.

    Die StVZO-Konformität dürfte beim Gesamtpreis in der billigsten Ausführung mit höchstens 30 Euro zusätzlich zu Buche schlagen, wenn man Endverbraucherpreise veranschlagt. Bei Großabnehmern entsprechend weniger. Mir geht es aber nicht um die StVZO-Konformität in erster Linie, sondern solide Verarbeitung nicht zu billiger haltbarer Materialien und wenigstens brauchbare Bremsen. Das kostet nicht so unglaublich viel mehr.

    Ich finde es ja interessant, dass es offenbar dort drüben in London und generell in Großbritannien stinknormal ist, sich zwischen langsam fahrenden oder stehenden Autos hindurchzuschlängeln. Das klappt offenbar zum Großteil auch ohne nennenswerte Unfälle, obwohl ich jedes Mal staune, wenn ich die Videos auf YouTube sehe. Anscheinend ist da das Gefahrenpotenzial geringer als man als deutscher Alltagsradler denkt.


    M.W. sind die Unfallstatistiken für GB aber nicht berauschend und derartige Videos stammen auch eher von versierten Radfahrern, denen ich das eher zutraue. Ich bin früher auch so gefahren und könnte dies auch jetzt noch ohne extreme Unfallgefährlichkeit. Dennoch erhöht es m.E. das Risiko eines Unfalls im Vergleich zum einseitigen Überholen grundsätzlich erheblich, ebenso wie das Haftungsrisiko. Insofern behaupte ich eine unnötige relative Gefahrenerhöhung für jeden und eine nicht hinnehmbare absolute Gefahrenhöhe für die große Masse der Gelegenheitsradler.

    Rein informativ: Womit bezeichnest Du eigentlich "Alltagsradler"? Für mich sind Alltagsradler in Abgrenzung zu Radsportlern und Gelegenheitsradlern Menschen, die ihre alltäglichen Wege größtenteils und ganzjährig mit dem Rad zurücklegen und dadurch ein gewisses Maß an Fahrpraxis und Verkehrsverständnis aufweisen. Andere Menschen benutzen das Wort eher für den m.E. größeren Teil der Radfahrer, welche eher kurze Strecken bei guter Witterung, vorzugsweise auf RVA zurücklegen und die mit einer gewissen objektiven Gefahren ggü. naiven und teils kontraproduktiven, aber subjektiv sehr vorsichtigen bis ängstlichen Fahrweise auffallen. Das wären für mich eher Gelegenheitsradler. Es gibt natürlich riesige Bereiche von Graustufen dazwischen. Mittlerweile benutze ich zur eindeutigeren Abgrenzung oft versiert oder geübt im Gegensatz zu unsicher oder besser weniger versiert.

    Das würde ich so nicht sagen. Die Fahrradschleuse als Aufstellhilfe im Zufahrtbereich einer Kreuzung ist sicher eine Radverkehrsanlage. Da sie den Radfahrer aber nicht über die Kreuzung "führt", eigentlich keine Radverkehrsführung.

    Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr dasselbe mit Fahrradschleuse meint und ob dies dasselbe wie die Radfahrschleuse der VwV-StVO (V. zu § 9 Abs. 2 StVO) meint. Jedenfalls sollte bei dieser recht neuen speziellen Form zunächst eine Fahrradampel (vorgeschriebenes "weiteres Lichtzeichen") existieren und zu beachten sein. Im weiteren Verlauf der Linksabbiegerführung für Radfahrer sollte dann keine angrenzende Fußgängerfurt mehr existieren.

    "Radverkehrsführung" ist zwar nicht näher definiert, bezeichnet aber im Kontext der VwV zu § 9 StVO m.E. alle Flächen, die dem Radverkehr gewidmet sind, zumindest die hier diskutierten (vgl. I. Satz 2 und 3 zu § 9 Abs. 2 VwV-StVO). Allerdings sollten alle Führungen auf der Fahrbahn eigentlich nicht mit einer Radwegefurt direkt an eine Fußgängerfurt grenzen, da Fußgängerfurten in der Regel etwas abgesetzt sind, sodass keine Probleme mit den Lichtzeichen entstünden.

    "Normale" Aufstellflächen für Radfahrer dürften noch am ehesten die genannte Ampelproblematik haben, je nachdem wo diese Flächen liegen und welche Regelung vor Ort konkret existiert. Aufstellflächen auf der Fahrbahn weisen dabei m.E. nur selten die theoretische Problematik auf, dass Zeichen für Fußgänger beachtet werden müssten, praktisch ist mir kein Fall der Ahndung bekannt sofern die Fahrbahnampel beachtet wurde. Aufgeweitete Radaufstellflächen sind dagegen auch eher neuer und sollten besser markiert (bewusste Planung und gezielte Entscheidung, keine Massenlösung) sein, sodass keine Beachtung von Fußgängerampeln erforderlich ist.

    In der Praxis kommen natürlich auch rechtswidrige oder schlicht unsinnige Regelungen vor, m.E. wird aber kaum jemals ein Ampelverstoß bemängelt, sofern ein Radfahrer auf der Fahrbahn oder einem Radfahrstreifen nicht die Fußgängerampel beachtet, obwohl er dies theoretisch müsste.

    BTW, um die Ecke liegt hier ein Hochbordradweg mit Vz. 241, der nach einer Ampel über eine Radwegefurt in den Mischverkehr überleitet. Streuscheibe mit Piktogrammen für Fußgänger und Radfahrer. Davor ein Zusatzzeichen: "Radfahrer bitte Fußgängerampel beachten". M.E. rechtlich nicht alles korrekt (insb. die RWBP), aber jedenfalls nicht völlig sinnentleert oder gefährlich. Da die Radwegefurt schräg nach links wegleitet, ist die Angrenzung zur Fußgängerfurt quasi nur am Beginn gegeben. Andererseits ist durch die gemischte Streuscheibe ohnehin diese Ampel zu beachten. Die zu beachtende Ampel (Fußgänger/Radfahrer) schaltet einige Sekunden vor der Fahrbahnampel grün, sodass genug Zeit bleibt, sich nach links vor den Autos auf die Fahrbahn einzuordnen. Insofern ergibt die Geltung dieser Ampel Sinn. Leider wird für die Rechtsabbiegerräumung die Ampel auch weit vor der Fahrbahn "rot" geschaltet.

    Das beschränkt sich nicht einmal auf Fahrräder an sich, sondern zieht sich quer durch alle Branchen und Materialien.


    Ich hatte überlegt, dass noch dazu zu schreiben. Mein Punkt ist aber eher, dass es in den meisten Bereichen gut möglich ist, auch Qualität zu erwerben, jedenfalls bei Fahrrädern. Für Kinderräder gilt dies m.E. nur sehr eingeschränkt.

    @ munchengladbach

    Grundsatzurteile zu nichtigen Verwaltungsakten sind mir schwer vorstellbar. Die Diskussion formeller Rechtsfragen wäre dabei m.E. noch eher wahrscheinlich, Entscheidungen über den materiellen Gehalt der Anordnungen eher nicht. Zwar könnten die grundlegenden Kriterien der Rechtsauslegung dazu höchstrichterlich entschieden werden, aber die Nichtigkeit konkreter Anordnungen wird m.E. kaum obergerichtlich diskutiert werden. Merkmal der Nichtigkeit ist ja gerade auch die Offensichtlichkeit des Fehlers, an der es bei einem Streit durch mehrere Instanzen wohl eher fehlen wird, zumal diese Frage nicht häufig streiterheblich ist und von einem Beteiligten dazu der Instanzenzug ausgeschöpft wird.

    P.S.:
    Ohne Dir zu nahe treten oder Anspruch auf gute Verständlichkeit der eigenen Kommentare erheben zu wollen, möchte ich mir einige Hinweise erlauben, die Dir m.E. eine größere Berücksichtigung Deiner Standpunkte einbringen könnten.

    • Es gibt eine gute Zitierfunktion, die enorm die Zuordnung der Zitate erleichtert. Insbesondere, wenn Du ohne Adressierung in einem Post verschiedene Foristen kommentierst, wäre diese Zuordnung sehr hilfreich.
    • Auch wenn ich selbst oft zu lange Sätze formuliere, rate ich Dir zu kürzeren Sätzen. Andernfalls kann es schnell vorkommen, dass die Bezüge im Satz nicht mehr stimmen und der Inhalt wegen Überlänge nicht mehr beim einmaligen Lesen zu erfassen ist.
    • Wenn durch viele, einzeln unerhebliche, Fehler in Rechtschreibung und Grammatik im Zusammenhang mit ungeordnet und abschweifend wirkenden Gedankengängen der Eindruck entsteht, dass Du "nur mal schnell" etwas so "runterschreibst", wie man es eventuell am Stammtisch etwas erregt "loswerden" wollte, fördert man nicht gerade das Leseverständnis und die Lust des Lesers, sich seinerseits aufwändig und genau mit der Sache auseinander zu setzen. (Ich weiß, Schachtelsatz :rolleyes: )

    Die Ratschläge sind nicht böse gemeint und spiegeln nur meinen subjektiven Eindruck von einigen Deiner Kommentare wieder. Vielleicht hilft es schon, wenn Du nach dem Verfassen nochmal drüber liest. Ich habe bspw. beim Schreiben dieser wenigen Zeilen zig mal Formulierungen geändert und beim nochmaligen Lesen mindestens noch 10 Fehler korrigiert. Dennoch werden noch genügend Ausdrucksweisen enthalten sein, die mich beim nochmaligen Lesen morgen stören würden.

    Es wäre doch schade, wenn inhaltlich interessante Positionen nicht gehört würden, weil Dir die Leser nicht mehr folgen können.

    Die Ankündigung finde ich ja schon wieder "suboptimal" formuliert.

    Wirklich vernünftige Aussagen eines LKW-Fahrlehrers finden sich hier: LINK

    Eine erhellende Untersuchung zum toten Winkel und der Sichtbarkeit hier: LINK
    Außerdem warte ich mit Spannung auf die Ergebnisse zu der Forschung der TU Berlin: LINK

    Neuwertiger Schrott beschränkt sich ja leider nicht auf Kinderfahrräder, bspw. in den Baumärkten und Supermärkten ist genug an Erwachsenenmodellen zu bemängeln. Fatal finde ich jedoch, dass für Kinder nur sehr schwer gute Ware überhaupt zu finden ist und auch höherpreisige Marken überwiegend viel zu schwere und mangelhaft ausgestattete schnell verschleißende Technik auf den Markt werfen. Wer es sich leisten kann, geht wohl lieber zum Rahmenbauer seines Vertrauens und baut dann selbst ein Rad mit vernünftigen Lagern, Bremsen, Beleuchtung etc. auf.

    Ich sehe das ja so, dass man generell links zu überholen hat und hier eine Ausnahme für das überholen auf der rechten Seite geschaffen wurde. Wenn jetzt einer "rechts zumacht" fahre ich an dem links vorbei und am nächsten wieder rechts. "Durchfädeln".

    Der Wortlaut der Norm ließe diese Interpretation zwar zu, allerdings halte ich sie nicht für sehr erfolgversprechend im Streitfalle. Ich nehme an, dass Gerichte grundsätzlich die Entscheidung zwischen den beiden Arten des Überholens fordern dürften. Selbst wenn man grundsätzlich das Verhalten nicht rechtswidrig sähe, würde aber wohl bei einem Unfall eine erhebliche Mitschuld angenommen werden, da mit einem solchen Verhalten andere Verkehrsteilnehmer wohl kaum rechnen brauchen.

    Unabhängig von der rechtlichen Seite ist es tatsächlich sehr schwierig, sich sicher durchzuschlängeln. Vor allem das Abschätzen des Anfahrzeitpunktes, aber auch querender Verkehr in Lücken und öffnende Autotüren sind schon beim Rechtsüberholen schwer zu überblicken, beim Durchschlängeln wird dies nochmals schwieriger. Das heißt nicht, dass es einem versierten Radfahrer stets unmöglich wäre, das Risiko abzuschätzen, der ganz breiten Masse ist dies nicht möglich.

    Da jedenfalls extreme Vorsicht und damit geringe Geschwindigkeiten erforderlich sind, sehe ich auch kaum einen Vorteil. Die wenigen Stellen, wo mir ein einseitiges Überholen nicht möglich ist und mir durch die Länge des Rückstaus ein Abwarten unzumutbar erscheint, meide ich grundsätzlich, wo es erwartbarer Zustand ist. Für die wenigen unvorhergesehenen Stellen habe ich normalerweise* genug Geduld.

    * Manchmal habe ich leider auch nicht genug Geduld und verstoße gegen meine eigene Rechtsauffassung und meinen grundsätzlichen Rat, wie auch bei anderen Regeln. Allerdings sind solche Ausnahmesituationen auch absolut sehr selten und mit entsprechendem Gefahrenbewusstsein. Davon unterscheide ich extensive Rechtsauslegungen gegen Regeln, die nicht sicherheitsrelevant sind oder gar meine Sicherheit gefährden. Im Grundsatz dürfte ich die Unterscheidung etwa anhand der Pole Sicherheit vs. Bequemlichkeit treffen.

    Was damit? Ignorieren? Darauf bestehen, dass Klarheit geschaffen wird, und dass sie entfernt oder neu verlegt werden?

    Du darfst ein Schild ignorieren, wenn die damit getroffene Allgemeinverfügung nichtig ist. Allerdings sind solche Verkehrszeichen m.E. nicht so häufig wie rechtswidrige Beschilderungen. Nichtigkeit von Verwaltungsakten wird eher restriktiv ausgelegt. Du darfst natürlich auch gegen jedes Schild vorgehen. Wo tatsächlich Gefahren durch falsche Beschilderung gegeben sind, sollte man auch dagegen vorgehen, jedenfalls mal einen Hinweis geben.

    @munchengladbach

    M.E. beschreibst Du selbst das eigentliche Problem recht gut, setzt aber dann andere Schwerpunkte. Gerade die langsameren, vermeintlich besonneneren Radfahrer verunfallen, oft genug auf unzureichender Radinfrastruktur, sehr schwer und teils tödlich. Würde man diese Unfälle stärker vermeiden, wäre der Sicherheitsgewinn viel größer, als bei einem Teilschutz des Kopfes.
    Zudem wird ja selbst von den stärksten Befürwortern von Fahrradhelmen die geringe Schutzwirkung bei schweren Unfällen durchaus zugegeben.

    Unabhängig von der m.E. vordringlichen Unfallvermeidung kann natürlich jeder einen Helm tragen. So Du aber schon die Unfallfolgenverringerungskurven anderer Länder betrachtest, solltest Du Dir vielleicht auch die Statistiken von Ländern nach Einführung einer Helmpflicht anschauen. Dort konnte m.W. nirgendwo ein Sicherheitsgewinn festgestellt werden, sondern eher größere Gefahren für die verbleibenen Radfahrer. Berücksichtigt man realistisch noch den Wegfall der gesundheitlich positiven Wirkung des Radfahrens durch eine solche Einschränkung der Radfahrer, so ist eine Helmpflicht für die "Volksgesundheit" äußerst negativ. Eine Helmpflicht wird daher von der überwiegenden Zahl der Verkehrsexperten abgelehnt und auch von einem großen Anteil der Helmbefürworter.

    Das mit dem Geschwindigkeit in Höhe umrechnen stimmt nur bedingt. Es stimmt dann, wenn man bei dieser Geschwindigkeit auf ein festes, stehendes Hindernis trifft (Baum, Laternenpfahl). Ansonsten schlittert man bei der entsprechenden Geschwindigkeit einfach über den Boden, bekommt ordentlich Schürfwunden aber ansonsten passiert nichts.

    Das kann ich aus unrepräsentativer leidvoller persönlicher Erfahrung bestätigen. Da ich früher etwas wilder gefahren bin :whistling: , hatte ich 5-10 erhebliche Stürze pro Jahr über einige Jahre, also schon etwas Sturzerfahrung. Die schlimmsten Stürze waren mit festen Hindernissen und/oder Gefällestrecken. Beiden ist gemein, dass man sehr abrupt den entsprechenden auftreffenden Körperteil zur Knautschzone macht, leider ist der Kopf in Fahrtrichtung recht exponiert. Bei den meisten übrigen Stürzen kann man über längere Distanz und Zeit seine Haut als regenerative Reibungsbremse nutzen, zwar sehr schmerzhaft, aber ohne schwerere Schäden. Allein durch die längere Flugbahn hat man reflexhafte Chancen auf Schutzhaltung der Gliedmaßen zum Kopf und mit etwas Übung reaktive Chancen zur Flugsteuerung. In meinen "besten" Zeiten konnte ich über den Lenker absteigen und völlig unbeschadet landen.

    Dies ist bergab oder gegen ein Hindernis kaum möglich. Zweimal war bei mir der Kopf betroffen. Mit Helm fehlt mir jede Erinnerung an den Unfall, etwa eine Stunde später und 30 km weiter dämmerte mir, dass etwas war, Schmerzen, Schwindel, schemenhafte Erinnerungen. Ohne Helm Einbruch zweier Brustwirbel nach Köpper mit 30 km/h direkt auf den Kopf (unbemerktes Schlagloch mit Sofortstopp). Ob ich in ersterem Fall ohne Helm mehr Schrammen und Beulen am Kopf (sicher) aber weniger Gehirnerschütterung gehabt hätte oder im zweiten Fall mit Helm keine Wirbelbrüche? Ich weiß es einfach nicht. Hätte/Hat mir das Leben gerettet - kann man m.E. nur nach Videoanalyse des Unfalls durch technischen und medizinischen Sachverständigen sagen.

    Ich tendiere dazu, dass ein Helm außer vor (für mich wenig beachtlichen) kleinen Verletzungen eher ein wenig schützt, auch wenn Fälle einer negativen Auswirkung vorkommen. Bei all den Stürzen meines Lebens (k.A. wieviel, sicher dreistellig bei 6-stelliger Kilometerleistung) war aber der Kopf nur zweimal erheblich beteiligt, wobei mir die (mögliche) Auswirkung von Fahrradhelmen nicht klar zuordenbar ist. Dabei ist in meinem Gesamtleben der Kopf ähnlich erheblich sicher mindestens zehn mal ähnlich erheblich angeeckt.

    Ja ich weiß, dass ich Bewegungslegastheniker bin, deshalb fahre ich mittlerweile auch wesentlich ruhiger/vorausschauender und bevorzuge eher Langstrecken mit hohem Schnitt als wendige Sprints. Bis auf Wirbel habe ich mir auch nie was gebrochen. Ich schätze meine momentane Unfallquote auf 1 je 10.000 km, seit Jahren immer allein, meist mangels Traktion (Kurven, Sand/Split, Glätte).

    Helm trage ich bei längeren und/oder sportlichen Touren, nicht aber auf meinen alltäglichen Strecken. In erster Linie ist das einfach der Bequemlichkeit geschuldet, der ständige Gebrauch des Helms erfordert immer eine Sache mehr zu transportieren, zu verstauen etc. Wenn ich aber Radfahren überwiegend als Selbstzweck ausübe, bin ich zumeist ohnehin in radspezifischer Kleidung unterwegs, habe nur äußerst wenige Unterbrechungen und Kopfbedeckungswechsel und störe mich dann auch nicht an einem Ausrüstungsgegenstand mehr im Vergleich zu vielen anderen. Zudem ist die Konzentration bei stundenlangem Pedalieren etwas geringer, sodass eher mal eigene Fahrfehler von der Fahrbahn führen. Die Schutzwirkung siedle ich zwar eher im Bereich von Beulen und Kratzern an, aber auch die müssen ja nicht sein. Die von mir als gering eingestufte Schutzwirkung rechtfertigt aber den Verzicht im relativ konfliktträchtigeren Stadtverkehr, zumal absolut die Unfallwahrscheinlichkeit, davon nochmals die Wahrscheinlichkeit einer Kopfverletzung im Vergleich zu anderen unbehelmten Tätigkeiten nicht erheblich erhöht ist.

    Zum Vergleich mit Hamburg kann ich nur wenig sagen, weil ich Hamburg zu wenig dafür kenne. Soweit (z.B. bei hamburgize) von der Ferne ersichtlich habt Ihr eine höhere Durchsetzung mit übler Infrastruktur für Radfahrer. Den Aussagen zu Berlin kann ich indes beipflichten, der Osten ist meist besser befahrbar und hat weniger Radwege, die zumeist aus den 90`ern stammen und damit wenigstens nicht ganz so schmal und holprig sind wie die 70`er-Varianten im Westen.

    Ich möchte hier allerdings noch etwas differenzieren. Die Außenbezirke haben tendenziell schlechtere Infrastruktur, dort ist auch die Rücksicht wegen des geringeren Radverkehrsanteils weniger stark. In den inneren Bezirken gibt es wesentlich mehr Radfahrer und weniger Autos, interessanterweise sind in der östlichen Innenstadt bei weniger Radwegen mehr Radfahrer unterwegs als in der westlichen Innenstadt. M.E. spielen aber dabei andere Faktoren wie die autogerechte Anbindung des Westens und eine unterschiedliche Bevölkerungsstruktur auch eine große Rolle.

    Die einzelnen Bezirke agieren recht unterschiedlich, vehement an veralteten Strukturen und RWBP`en halten immer weniger fest, hier ist zu 80% entbläut, teils auch wirklich große Verkehrsachsen. Erfreulich finde ich neben vielen kleinen und großen Ärgernissen, dass sich teilweise wirklich ein Miteinander im Mischverkehr etabliert hat, welches von Rücksicht geprägt ist und auch ängstliche Radfahrer nicht ausschließt. Bei den betroffenen Straßen(-abschnitten) sind meist 3 Kriterien auffällig:

    • faktisch geringes Tempo (20-30 km/h)
    • hohe Radverkehrsstärken, hohe Anteile langsamer, aber wenig berechenbarer Radfahrer (z.b. Touris)
    • faktisch fehlende Möglichkeit einer Hochbordbenutzung (zu viele Fußgänger, Sondernutzungen etc.)
    • geringer MIV-Anteil (~10-25% !?)

    Etwas abhängig von Tages- und Jahreszeit ist dies m.E. zu erleben in Teilen der touristischen alten Mitte, des Scheunenviertels, in Teilen von Prenzlauer Berg und Kreuzberg. Sehr hilfreich scheinen mir bei der Entwicklung eines Gebietes Radstreifen, wo eine passable Breite möglich ist und Mischverkehr/Fahrradstraßen, wo nur schlechte Separierungslösungen möglich wären.

    Natürlich ist keine der Aussagen absolut, Licht und Schatten oft nah beisammen.

    @Spkr

    Diese Tafeln sind auch in Berlin angebracht, allerdings wird die wohl kaum jemand im Vorbeifahren, insbesondere vom Steuer eines Kfz aus, lesen. Diese Ghostbikes sind m.E. dennoch daher richtig und wichtig, ohne flächendeckende Verwendung und stärkere Öffentlichkeisarbeit würde ich den Effekt auf die zu mahnenden potenziellen Unfallverursacher aber eher nicht überbewerten.

    Ich fände es tatsächlich gar nicht verkehrt, regelmäßig solche Fahrräder aufzustellen.


    Das funktioniert in Berlin über den ADFC. LINK

    Ob das eine große Wirkung hat, wage ich zu bezweifeln. Die meisten wissen nicht, worum es sich handelt. Ich bin trotzdem für die Ghostbikes und eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit, man sollte den Effekt bloß nicht überbewerten.

    @ Explosiv:

    Ohne konkreten Anlass halte ich einer StVB nichts unter die Nase, beim Anlass eines Schutzstreifens wahrscheinlich auch nicht diesen Leitfaden. Bei weit verbreiteten anderen Fehlern kann man den Leitfaden aber teilweise ganz gut unterstützend benutzen, ob es nützt, sei mal dahingestellt. Im Vergleichsspektrum der Publikationen von Verwaltungen nimmt dieser Leitfaden insgesamt m.E. eher einen der vorderen Plätze ein, ist aber sicherlich noch ausbaufähig.

    Im Falle eines Unfalls würde ich allerdings ein Vermögen darauf verwetten, dass vor Gericht das Nichtbeachten der Vorschrift dem Radfahrer als Grund für eine ganz erhebliche Teilschuld vorgeworfen wird.

    I.E. wird wohl ein Mitverschulden des Radfahrers bei einem Unfall oft angenommen werden, allerdings mit etwas anderer Begründung. Eine Rechtspflicht wird sich aus meinem Lieblingsverkehrszeichen [Zusatzzeichen 1012-32] nicht direkt herleiten lassen, ABER es wird sich im Allgemeinen doch ein Hinweis auf eine Gefahrenlage daraus ablesen lassen. Wer nach diesem Zeichen verunfallt, wird (sofern nicht über eine andere Ausschilderung ohnehin die Verkehrsfläche Fußgängern vorbehalten ist) sich oft den Vorwurf gefallen lassen müssen, beim erkennbaren Willen, Radfahrer zum Absteigen zu bringen, zu unvorsichtig weitergefahren zu sein. Letztlich wird das Zeichen als Haftungsminderung bei ungenügender Verkehrssicherung missbraucht. Man will auf der einen Seite nicht zu offensichtlich die Benutzung der Fahrbahn zulassen (und damit wieder verkehrssicherungspflichtig für entsprechend sichere Überleitungen zu sein), andererseits sieht man Gefahren durch Befahren der Verkehrsanlage. Warum dann nicht [Zeichen 101] und/oder wenigstens "Radwegschäden" (sind das eigentlich Eigenkreationen als Konkretisierung der Zz 1006-34 oder finde ich die bloß nicht?) beschildert werden, ist mir nicht ganz klar. Ich vermute mal die übliche lustlos-ignorante Art des Umgangs mit Radverkehr, es denkt wahrscheinlich keiner darüber nach und es war schon immer so.

    Und jetzt mal OT zum OT-Thema: Ich wünschte mir ohnehin mehr deutliche sichernde Ausschilderungen auf (auch nichtbenutzungspflichtigen) Radverkehrsanlagen. Versierte Fahrer mit genügend Erfahrung oder Ortskundige mögen viele Gefahrenstellen ahnen, aber gerade bei ortsfremden Freizeitradlern wäre dringend mehr Absicherung geboten, insbesondere gegenüber anderen Radfahrern und Fußgängern, ggü. Kfz wird meist gesichert. Warum die Schilder der Anlage 1 nahezu ausschließlich Kfz-Verkehr vorbehalten sind und gerade auf radtouristischen Routen mit extravaganten Führungen, Kurvenradien, Belägen etc. fast nie vorkommen, erschließt sich mir nicht. Und an manchen Stellen wünschte ich mir sogar Geschwindigkeitsbegrenzungen. Nicht dass ich nicht schneller durchfahren könnte, als der Beschildernde mutmaßlich festlegte, aber viele können dies nicht und ahnen nicht die Gefahr. Außerdem kann man sich, sollte man Radverkehrsanlagen benutzen, lediglich darauf verlassen, dass hanebüchener Unsinn häufig ist und davor sicher nicht gewarnt wird, ist also oft an nur "verdächtigen" Punkten mit unnötig gedrosselter Geschwindigkeit unterwegs. Dagegen wird man motorisiert vor jeder Kleinigkeit per Schild an die Hand genommen, mir im Sinne einer höheren Grundaufmerksamkeit der Kraftfahrer sogar zuviel.