Zum Glück sind Unfälle mit Radfahrern aufgrund zu geringen Überholabstandes im Vergleich zu anderen Unfallursachen relativ selten. Dabei wird dann nur selten der Abstand streitentscheidend werden, insofern ist die geringe Zahl an Urteilen zum Thema zu erklären, m.W. liegt zu Radstreifen noch nichts vor. Allerdings schreibt auch Hentschel nichts zum Überholen auf der Fahrbahn in Bezug zu Seitenstreifen, sondern zum Überholen auf Sonderflächen. Für Radfahrer auf der Fahrbahn wurden bspw. auch schon Mindestabstände zu Fußgängern auf dem Gehweg entschieden, insofern sehe ich nicht, warum Radfahrstreifen die Notwendigkeit eines Sicherheitsabstandes aufheben könnten, selbst wenn dies wegen der Klassifizierung der Verkehrsfläche nicht als Überholen i.S.d. § 5 StVO zu sehen wäre.
Das in der Praxis ein dichtes Überholen faktisch gefördert werden könnte, hatte ich schon bemerkt. Ich sehe da allerdings wenig Unterschiede zu vergleichbaren Lichtraumprofilen im Mischverkehr.
@ jan pi sike tu:
Finde ich schon erheblich besser, allerdings vor Allem, weil eben genug Platz für Radfahrer markiert wird, was ich forderte. Mit einer über 2m breiten Spur wäre genug Abstand zum Dooringbereich auch möglich. Die Verdeutlichung für Radfahrer, dass direkt neben den Autos nicht gefahren werden sollte, ist aber eine Verbesserung, die ich noch nicht bedacht hatte.
@ Panke:
Diese mittigen Schutzstreifen sind m.E. viel zu wenig in der Wirkung erforscht, um Deine Ansicht sicher zu stützen. Genausogut könnte man argumentieren, solche Schutzstreifen würden den sicheren und üblichen Aufenthaltsraum für Radfahrer verdeutlichen und damit für alle Beteiligten auch positive Akzeptanz in Straßen ohne Markierung auslösen. M.E. kann Radinfrastruktur immer in beide Richtungen wirken, je nach Ausführung, Ort und Adressat.
Durch Radinfrastruktur kann natürlich der Eindruck geschaffen werden, dass man nur beim Vorhandensein spezieller Infrastruktur sicher ist. Andererseits wünschen sich (Henne oder Ei!?) viele Radfahrer irgendeine Infrastruktur, es erhöht m.E. die Wahrscheinlichkeit des Radfahrens. Insofern sind mir leicht entfernbare Markierungen grundsätzlich allemal lieber als bauliche Radwege. Ich habe jedenfalls überwiegend nicht den Eindruck, dass man in Straßen ohne jegliche Radinfrastruktur von Fahrbahnen besonders vertrieben oder dort nicht erwartet würde.
Was fahrbahnmeidende Radfahrer wirklich bewegt, ist m.E. wenig erforscht, m.E. haben die allermeisten Radfahrer kein Problem mit Mischverkehr, wenn die reale Geschwindigkeit dort 30 km/h nicht deutlich überschreitet, ein gewisse Verkehrsstärke des MIV nicht überschritten wird und regional ein bestimmter Schwellenwert des Radverkehrsanteils überschritten ist. Auf Fahrbahnen mit hohen Verkehrsstärken und Geschwindigkeiten trauen sich viele nicht. Man kann dieses Verhalten m.E. negativ beeinflussen, indem man flächendeckend und/oder trotz Unnötigkeit (wenig langsamer Verkehr) RVA anlegt. IMHO ist es aber für die Situation in ruhigen Nebenstraßen weitgehend unschädlich, wenn man auf stark belasteten und gefürchteten Straßen gute RVA anlegt.