Beiträge von Yeti

    Sind hier unterschiedliche Bedeutungen des Wortes "ursache" auf beiden Seiten unterwegs?

    Nach dieser Logik haben auch folgende Ursachen zu dem Unfall beigetragen:

    - Carl Benz wegen der Erfindung des Automobils

    - Fiat und Nissan für die Herstellung der Tatfahrzeuge

    - Das Land Thüringen für den Bau und die Unterhaltung der Straße

    - Die Eltern der verunglückten Fußgängerin für deren Zeugung

    Nur im Zusammentreffen aller genannten Ursachen war der Unfall überhaupt erst möglich. Danach nahm das Schicksal seinen Lauf.

    Ja, genau. Aber es wäre etwas Anderes, wenn die Fachaufsichtsbehörde darauf hinweist, dass da etwas nicht in Ordnung ist, als wenn das immer nur die Stader Fahrradnervensäge tut.

    Keine Ahnung, wann es hier zuletzt mal eine Verkehrsschau oder eine Weiterbildung in der VB gegeben hat. Und natürlich ist der Landkreis in seiner Funktion als Fachaufsichtsbehörde gegenüber der Stadt nicht sehr glaubwürdig, wenn er selbst viele unbearbeitete Baustellen in seiner eigenen Zuständigkeit hat.

    Das Stader Verkehrszeichenmuseum an der Thuner Straße

    Zur Erläuterung: Da, wo jetzt das [Zeichen 239] steht, war früher mal in beiden Richtungen [Zeichen 240]. Aus diesen Zeiten stammt auch noch das [Zusazzeichen 1000-32] über dem [Zeichen 205], das man seit über 2 Jahren dort vergessen hat, seitdem das Geisterradeln nicht mehr vorgeschrieben und nicht einmal mehr erlaubt ist. Dies übrigens nicht nur an dieser Kreuzung sondern an allen anderen Kreuzungen im Zuge der Thuner Straße ebenfalls.

    Nach rechts zweigt ein eigenständiger Weg ab, daher ist das [Zeichen 240] dort korrekt. Dieser Weg setzt sich aber parallel zur Thuner Straße noch bis zur Ampel fort, die man im Hintergrund vor dem Fachwerkhaus (leider nicht) erkennt. Warum man auf dem letzten Stück per [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] Schrittgeschwindigkeit angeordnet hat, weiß vermutlich nicht einmal die Stader Verkehrsbehörde. Falls man sicher gehen wollte, dass das [Zeichen 240] auf dem Abschnitt des >5m abgesetzten Weges nicht auf einmal mit einer Benutzungspflicht verwechselt werden könnte, hätte man ja auch die Piktogrammlösung verwenden oder sich das Schild komplett sparen können. Denn wer dort von rechts kommt, folgt nur dem Weg, der schon zuvor mit [Zeichen 240] beschildert ist und aus der Blickrichtung des Fotos fährt man ja vorher auch am [Zeichen 240] vorbei, so dass es ohne ein weiteres Verkehrszeichen auch bis zur Ampel noch ein gemeinsamer Geh- und Radweg wäre.

    Als in der Thuner Straße die Gehweg- und Geisterradel-Pflicht aufgehoben hatte, konnte man es nicht lassen, das Radtorkeln auf den Gehwegen weiterhin zu erlauben. Aber auch das ist nicht durchgängig umgesetzt und das [Zusatzzeichen 1022-10] nicht unter allen [Zeichen 239] vorhanden. Wenn man genau hinschaut, erkennt man das im Hintergrund hinter der Ampel.

    Falls sich schon jemand von euch auf die Stelle beim Landkreis STD beworben hat: Du wärst dann die für die Stadt Stade zuständige Fachaufsicht. Viel Spaß (und Geduld) :)

    *edit: Foto an dieser Stelle aufgenommen https://goo.gl/maps/XMSbTmGWYUXXntLd8

    Dann halte ich in diesem Fall besser den Mund. Als zuletzt jemand eigenmächtig aktiv wurde, hat die Stadt es innerhalb eines Tages rückgängig gemacht. Bei sowas sind die schnell. Damals wurde aber ein falsches Schild aufgehängt (wodurch ich unverdächtig bin), das daher auch keine Gültigkeit hatte.

    Ich werde es einfach mal beobachten, ob die Sperre wieder geschlossen wird und dann ggf. nachfragen, warum man die Maßnahme wieder rückgängig gemacht hat, obwohl es doch schon seit über einem Jahr beschlossene Sache ist, dass der Quatsch entfernt wird.

    Gestern war die Umlaufsperre auf einer Seite weggedreht. Warum nicht ganz entfernt oder beide Seiten geöffnet? Ich hatte bei einem der Gespräche mal darauf hingewiesen, dass ich in Bremen Kreuzungen von unabhängig geführten Radwegen mit anderen Straßen gesehen habe, wo nur einseitig eine solche Sperre stand. Hat man das für eine gute Idee gehalten, weil Radfahrer dann immerhin so durchfahren können und Autos weiterhin nicht?

    Andererseits traue ich mich gar nicht, nachzufragen. Vielleicht wurde nur vergessen, die Sperre wieder zu schließen.

    Am Beginn des Fred-Watzlawik-Weges stehen noch beide Sperren. Habe gestern noch ein Bild von der Stelle gemacht: Hier gilt rechts vor links, oder?

    Das ist das andere Ende. hier braucht man natürlich keine Sperre, um Radfahrer davor zu beschützen, ungebremst auf die Kreuzung zu fahren, weil dort auch landwirtschaftlicher Verkehr zugelassen ist.

    Fun fact: Das [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1020-30] (landwirtschaftl. Verkehr frei) stand da nicht von Anfang an. Trotzdem wurde gesagt, dass die Umlaufsperren erforderlich seien, um unzulässigen Kfz-Verkehr abzuhalten. Dabei war es aber gar nicht verboten, mit dem Auto von dieser Seite in den Fred-Watzlawik-Weg zu fahren.

    Bild vom 30.01.2020

    Wo wir gerade an der Ecke sind: Was soll das hier sein? Ein benutzungspflichtiger Schutzstreifen, der versehentlich mit Breitstrich markiert wurde?

    Mapillary

    Radfahrstreifen -> Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzung, Begrenzung von Fahrbahnen und Sonderwegen) als Breitstrich 25cm+ Zeichen 237 (Radweg)

    Schutzstreifen -> Zeichen 340 (Leitlinie) Schmalstrich 12,5cm, kein Schild.

    Ist man da vor dem Rechtsabbiegen schon auf die Fahrbahn eingefahren oder gilt direkt beim Abbiegen §10? Der was-auch-immer-Streifen fängt ja erst danach wieder an und direkt im Kreuzungsbereich fährt man auf der Fahrbahn.

    Mapillary

    Wenn dieser Unfug tatsächlich dazu dienen soll, dass geradeaus fahrende Radfahrer bei rot nicht in der Schleppkurve der Rechtsabbieger stehen: Wie soll das denn beim Rechtsabbiegen funktionieren? Da fährt man doch auch voll durch die Schleppkurve.

    Aber beim Betrachten dieser Kreuzung fällt mir ein möglicher Grund ein: Abstand zu Rechtsabbiegern.

    Das dürfte vermutlich der Grund sein, warum man das gemacht hat. Murks gebaut und versucht, durch noch größeren Murks das Problem zu lösen. Dit is Balin!

    Alternativ hätte man auch alle Haltelinien 3-4m zurückverlegen können. Dann wären wartende Radfahrer, die geradeaus wollen, auch aus der Schleppkurve raus. Aber dann würde ein halbes Auto weniger auf die Abbiegespur passen und die "Leistungsfähigkeit" wäre nicht mehr gegeben. Dann doch lieber eine Rechtsabbiegespur links neben die Geradeausspur. Das ist ja auch für Radfahrer nichts Ungewöhnliches und das Prinzip Radweg konsequent zu Ende gedacht.

    Mir fallen hier sofort einige Wege ein, auf denen man ganz prima mit einem S-Pedelec fahren könnte, aber nicht darf wegen [Zeichen 260] oder [Zeichen 250] [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dass gerade auf landwirtschaftlichen Wegen oftmals T30 gilt, tut der Sache ja keinen Abbruch, denn man kann mit dem S-Pedelec auch nur 30 fahren (oder sich genauso wie alle anderen darüber hinwegsetzen).

    Ich glaube, dass sich vor allem diejenigen S-Pedelecs zulegen, die auf ihren täglichen Wegen die Geschwindigkeit tatsächlich ausfahren können. In der Stadt geht das nicht, aber in ländlichen Regionen ist das eine tolle Alternative zum Auto. Ich kenne jemanden, der pendelt häufig von Balje nach Stade mit dem S-Pedelec. Balje nach Stade - Google Maps

    Auf der Strecke kannst du durchgängig 45 km/h fahren. Da gibt's keinen Stau und "Radwege" musst du nicht benutzen. In den Ortsdurchfahrten ist man fast genauso schnell wie mit dem Auto.