Beiträge von Yeti

    Es hat hier endlich auch eine öffentliche Diskussion begonnen, wann Radfahrer auf der Fahrbahn oder auf Radwegen fahren müssen oder dürfen. Ausschlaggebend war die Ankündigung des Landkreises und der zugehörige Pressebericht, die bestehenden Radwegebenutzungspflichten zu überprüfen/aufzuheben. Ich habe das Gefühl, dass Autofahrer inzwischen auch vermehrt darauf achten, wenn man trotz [Zeichen 240] auf der Fahrbahn fährt. Aus diesem Grund ist es erst recht wichtig, dass solche Schilder überall verschwinden, wo sie nichts zu suchen haben (also faktisch überall).

    Das Problem ist, dass es die Stader Verkehrsbehörde einen XXXX interessiert. Ich habe diesmal bei meinem Hinweis die Fachaufsichtsbehörde in Kopie genommen und angekündigt, eine weitere Fachaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn sich daran nicht bald etwas ändert. Ich kenne hier keine einzige Baustelle mit einer korrekten und/oder praktikablen Radverkehrsführung. Immerhin hat die Zahl der [Zusatzzeichen 1012-32] abgenommen, aber alle Versuche, es besser zu machen, scheitern kläglich. Die RSA scheinen der Stader Verkehrsbehörde vollständig unbekannt zu sein oder es ist einfach gelebter Brauch, dass die Baufirmen einfach selbst entscheiden, welche Verkehrsschilder sie aufstellen.

    Hier weiß von den Verantwortlichen niemand, wo welche Verkehrszeichen stehen, die den Radverkehr betreffen. Vom Landkreis wurde mir mal gesagt, dass da "der Außendienstler" rausfahren müsse, um Bilder zu machen und bei den Diskussionen mit der Stadt Stade weiß ich in der Regel besser, wo welche Schilder stehen als die Dame von der Verkehrsbehörde.

    Im Grunde ist solche Argumentation Reichsbürgerniveau

    Fehlendes Prüfzeichen an einem funktionierenden Reflektor an einem Fahrrad, das zu 99% tagsüber im Hellen gefahren wird = Reichsbürgerniveau? Diesen Vergleich verbitte ich mir!

    Für mich bedeutet Eigenverantwortung, im Falle eines Falles die Konsequenzen für meine "Verstöße" zu tragen. Das tue ich.

    Verkehrssicherheit definiere ich auch nicht durch das bloße Einhalten von Vorschriften. Ich bin auch im Dunkeln mit der aktiven Beleuchtung und den vorhandenen (aber teilweise nicht zugelassenen) Reflektoren besser zu sehen als jemand auf einem Fahrrad mit Glühlampen und verdreckten Reflektoren mit Prüfzeichen, der formal alle Vorschriften erfüllt. An meinem Rennrad leuchtet es, wenn ich im Dunkeln unterwegs bin, nach vorne weiß und nach hinten rot, reflektiert zur Seite an den Rädern weiß, nach vorne weiß und nach hinten rot. Letzteres allerdings ohne das vorgeschriebene Prüfzeichen und statt an den Pedalen in beide Richtungen gelb reflektiert es am Schuh nur weiß nach hinten. Möglicherweise werde ich daher von vorne nicht sofort als Radfahrer erkannt, sondern mit einem motorisierten Zweirad verwechselt. Welches Risiko mir oder anderen daraus entstehen könnte, weiß ich nicht. Ich kann ja meine helltönende Klingel benutzen, wenn Gegenverkehr kommt, um mich als Radfahrer kenntlich zu machen. Aber das ist sicherlich auch nicht erlaubt...

    Ich schrieb ja, einiges finde ich auch bekloppt (Blinker, Klingel). Aber so ist es nunmal.

    Vorschrift ist Vorschrift! Um nichts anderes geht es dir? Ich soll am hellichten Tage nicht mit einem funktionierenden Frontreflektor im öffentlichen Verkehr fahren, weil das Prüfzeichen Z fehlt? Oder weil meine Klickpedale keine Reflektoren haben, die tagsüber sowieso nichts reflektieren würden?

    ^^ ^^ ^^

    Aber wenn Dich die 30g Mehrgewicht derart um den Schlaf bringen, fahr halt ohne.

    Es geht gar nicht um 30g Mehrgewicht. Es geht mir in erster Linie darum, dass eine Vorschrift sinnvoll und angemessen sein muss. Sinnvoll ist es, in der Dämmerung, bei Dunkelheit und bei schlechter Sicht mit Licht und meinetwegen auch mit Reflektoren zu fahren. Eine Vorschrift, etwas, was man nicht immer braucht, immer mitzuführen, ist aber weder sinnvoll noch angemessen. Ich fände es auch OK, wenn Autos, die nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, sowie bei guten Sichtverhältnissen gefahren werden, nur Blinker und Bremslicht haben müssten oder dass Slicks zulässig wären, wenn man nur auf trockenen, befestigten Straßen fährt. Es müsste dann halt auch kontrolliert werden, dass die Leute diese selbst gewählten Einschränkungen einhalten.

    Meine Gründe für fehlende oder nicht zugelassene Reflektoren am Rennrad: Ich habe keine Klickpedale mit Reflektoren gefunden, bzw. die von mir ausgewählten Pedale hatten keine. Das war mir beim Kauf aber egal und die Funktion war mir wichtiger.

    Roter Rückstrahler: Bei längeren Touren habe ich eine kleine Tasche am Sattelrohr. Das wäre der Platz, um einen Rückstrahler anzubringen, aber ich nehme lieber einen Ersatzschlauch, Reifenheber und eine kleine Luftpumpe mit. Wenn ich einen roten Rückstrahler finde, der sich bei Bedarf einfach an den Sattelstreben befestigen und so einstellen lässt, dass er auch funktioniert, kaufe ich mir einen. Wenn ich nicht sicher im Hellen zurück komme, baue ich dort vorher ein Akku-Rücklicht an. Das Licht wird immer vor der Tour geladen und es ist mir bislang noch nicht ausgefallen. Ich hatte anfangs sogar noch ein zweites Ersatzlicht mit, das aber an der Sattelstrebe im falschen Winkel montiert wäre. Ich könnte den Reflektor auch an der Tasche befestigen, aber das wäre auch nicht zulässig, weil er dann nicht fest mit dem Fahrrad verbunden ist. Die Befestigung des Rücklichts an der Sattelstrebe hat auch den Nachteil, dass das Licht aus bestimmten Richtungen vom Hinterrad abgedeckt ist.

    Ich habe statt der Satteltasche auch eine Tasche auf dem Oberrohr ausprobiert, aber die hat mit ihren Befestigungsgurten am Knie gescheuert, fand ich daher doof.

    Weißer Frontreflektor: Ich habe selbstklebende weiße Reflektoren am Lenkrohr, die auch ohne das "Z" gut funktionieren. Warum keinen zugelassenen Reflektor? Ich habe keinen gefunden, der sich bei Bedarf schnell und sinnvoll am Rennrad montieren lässt. Und dauerhaft möchte ich keinen anbauen (siehe oben).

    Seitenreflektoren: Ich habe seit 2 Jahren Reifen mit reflektierendem Ring, also vorschriftsgemäß. Vorher hatte ich (nicht zugelassene) reflektierende Aufkleber auf der Felge. Die Sichtbarkeit war die Selbe, aber die Vorschrift besagt ja, dass der Reflektor am Reifen sein muss und nicht auf der Felge (auch eine sinnlose Vorschrift). Die Reflektorstreifen sind übrigens schwarz und tagsüber kaum zu sehen, aber sehr gut, wenn sie angestrahlt werden.

    Wenn ich die Halterung für den Frontscheinwerfer montiere, schränkt das den Bereich ein, wo ich den Lenker greifen kann. Daher baue ich den nur an, wenn absehbar ist, dass ich ihn auch brauche, weil ich beim Fahren gerne die Griffpositionen wechsele und mich nicht unnötig einschränken möchte.

    Abgesehen davon wird bei Rennrädern viel Aufwand getrieben, den Luftwiderstand zu reduzieren. Dafür werden Bowdenzüge z.B. in den Rahmen verlegt. Den ganzen Aufwand kann man sich sparen, wenn man dann wieder einen (gar nicht benötigten) Reflektor anschraubt. Das kann man albern finden, weil man selbst immer nur mit einem 30kg schweren Hollandrad mit großem Korb am Lenker und ausgeklappter Abstandskelle am Gepäckträger fährt, aber wenn ich Rennrad fahre, möchte ich weder unnötiges Gewicht (im Flachland zweitrangig) noch unnötigen Luftwiderstand mit mir herumfahren, weil es mir mehr Spaß macht, wenn ich 1 km/h schneller bin.

    Ich kann auch verstehen, wenn man z.B. am Mountainbike möglichst nichts Unnötiges mitführen will, mit dem man irgendwo hängen bleiben oder an dem man sich bei einem Sturz verletzen kann.

    Das waren jetzt ein paar Gründe gegen Reflektoren und Beleuchtung, solange man nur im Hellen fährt, oder?

    Sie nutzen im Falle, wenn man doch in die Dunkelheit kommt.

    Stimmt! Und sie nutzen nichts, solange man nur im Hellen fährt. Wann es dunkel wird, ist ja inzwischen gut erforscht und man kann sich darauf einstellen.

    Meine These ist daher, dass man nicht weiterfahren darf, wenn man im Dunkeln oder bei schlechter Sicht kein Licht und keine Reflektoren hat. Muss jeder selbst entscheiden, ob er das Risiko eingehen will, dann ggf. schieben zu müssen, wenn man ohne die vorgeschriebene Ausrüstung losfährt und nicht mehr im Hellen sein Ziel erreicht. So, wie man auch mit einem Flugzeug ohne Lichter vor Sonnenuntergang landen und mit einem Boot ohne Lichter im Hafen liegen muss. Komischerweise funktioniert es da.

    Ich fände es auch gut, wenn die Polizei die Beleuchtung von Fahrrädern bei Dunkelheit häufiger kontrollieren würde. Aber zumindest hier schert sich die Polizei nicht einmal darum, dass knapp die Hälfte aller Radfahrer nicht einmal grundlegende Verkehrsregeln einhält und auf Gehwegen und/oder auf der falschen Straßenseite fährt. Da hielte ich es für völlig unangemessen, tagsüber Reflektoren zu kontrollieren, die dann gar keine Wirkung haben können.

    Im übrigen ist abnehmbar nicht der Punkt, sondern, daß sie im Straßenverkehr dran sind und nur noch eingeschaltet werden brauchen. Leider ist das nicht vorgeschrieben. Im Ergebnis gibt es mehr Dunkelradler.

    Ich beklage gar nichts, sondern ich finde Beleuchtung und Reflektoren am hellichten Tage überflüssig, weil sie da auch im öffentlichen Straßenverkehr keine Funktion erfüllen. Tagsüber braucht ein Fahrrad, um verkehrssicher zu sein, vor allem gut funktionierende Bremsen, einen intakten Rahmen und Räder, spielfreie / spielarme Lager und meinetwegen eine Klingel.

    Die Dunkelradler sind meiner Beobachtung nach auch keine Rennradfahrer, die zu spät nach Hause gekommen sind, sondern vor allem Leute, die mit irgendwelchen Klapperkisten herumfahren und sich nicht um deren Verkehrssicherheit scheren.

    *edit: Analog in der Luftfahrt: Luftfahrzeuge müssen die vorgeschriebenen Lichter zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang führen. Wenn ein Flugzeug keine Lichter hat, darf es nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang betrieben werden.

    Eine entsprechende Regelung gibt es für Boote: Wer keine Lichter hat, darf nur tagsüber und bei guter Sicht fahren, also bei Bedingungen, unter denen ein Boot, das Lichter hat, diese nicht einschalten muss. Warum sollte das ausgerechnet bei Fahrrädern anders sein?

    Das ist realitätsfern. Was tagsüber nicht dran ist, rüstet nachts auch keiner mehr nach.

    Und warum dürfen Akkulichter abnehmbar sein?

    Ich sehe es eher so: Wenn die Reflektoren nicht dran sind, darf man im Dunkeln nicht fahren. Das wäre für Sporträder keine Einschränkung, wenn sie nur tagsüber gefahren werden. Sobald das Rennrad auch nachts genutzt wird, oder das Mountainbike als alltägliches Fahrrad auch bei Dunkelheit gefahren wird, müssen die Dinger halt dran sein.

    Zu dieser Jahreszeit ist es morgens so früh und abends noch so spät hell, dass Beleuchtung und Reflektoren für die allermeisten Fahrten entbehrlich sind. Bei ganzjährig genutzten Alltagsrädern stimme ich dir aber zu, dass wohl niemand die Reflektoren im Frühjahr abbaut und im Herbst oder bei gelegentlichen Nachtfahrten wieder anbaut.

    Wobei ich an meinem RR auch einige Alternativlösungen dran habe, die zwar funktionieren, aber nicht den Regeln entsprechen (Frontreflektor ohne "Z" aufgeklebt am Steuerrohr). Pedalreflektoren habe ich am Klickpedal nicht, aber Reflektoren am Schuh. Die sind zwar weiß statt gelb, aber das Auf und Ab erkennt man trotzdem. Für den Fall, dass ich kontrolliert werde, wäre ich mit einem Verwarngeld einverstanden :)

    Damit ist mein Rennrad für die Dunkelheit aber besser ausgestattet als die meisten anderen Rennräder, die ich sehe. Wenn ich abends fahre und nicht sicher im Hellen zurück bin, habe ich auch die Akkulichter dran, aber bei Touren tagsüber bleiben die zu Hause.

    Die meisten Regelungen halte ich für sehr sinnvoll oder wenigstens für so leicht umsetzbar, daß sie zumindest nicht stören.

    Ich würde die Erfordernis jeglicher Reflektoren ebenso wie die Beleuchtung nur bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fordern. Tagsüber reflektieren Reflektoren allenfalls das Sonnenlicht in Richtung Sonne und sind nutzlos.

    Den weißen Front- und roten Rückreflektor würde ich nur bei Fahrrädern fordern, deren Beleuchtung nicht über eine Standlichtfunktion verfügt, bzw. ohne dauerhaft leuchtende Akkulichter. Die Forderung stammt noch aus Zeiten der Seitenläuferdynamos und Glühlampen, die im Stand (z.B. an der roten Ampel) ausgingen. Als Backup mögen sie aber bei Dunkelheit sinnvoll sein, falls mal ein (Rück-) Licht unbemerkt kaputt geht.

    Die seitlichen Reflektoren an den Rädern halte ich für weitgehend nutzlos, aber hier stimme ich zu, dass die Forderung durch die reflektierenden Streifen an den Reifen einfach zu erfüllen sind (jedenfalls gibt es sogar Rennradreifen mit Reflektorstreifen). Ergänzend sollten auch reflektierende Streifen (Ringe) an der Felge zugelassen sein. Die gibt es auch zum Aufkleben, wenn der Reifen keinen Reflektorstreifen hat. Warum zwei gelbe Reflektoren in den Speichen ausreichen, aber die weißen Speichenreflektoren an allen Speichen vorhanden sein müssen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Hier könnte man stattdessen eine Mindestanzahl (4) fordern.

    Die Forderung nach Pedalreflektoren würde ich um die Alternative von gelben Reflektoren am Schuh oder Hosenbein ergänzen.

    Das Beispiel oben ist innerorts, auch wenn es nicht so aussieht.

    Ich wüsste hingegen nicht, warum ein solcher Weg benutzungspflichtig sein sollte, wenn er von fast allen freiwillig benutzt wird. Diejenigen, die das nicht tun, werden wissen was sie tun und ihre Gründe haben. Wenig später bin ich auch schon auf der Fahrbahn gefahren. Das war kein Vergnügen, aber der gemeinsame Weg wird im weiteren Verlauf so schmal, dass das nur funktioniert, so lange man darauf alleine ist.

    Auf solche Situationen habe ich keinen Bock: Mapillary

    Sobald man Hamburg verlässt und den Landkreis Stade erreicht, gibt es selbstverständlich ein blaues Schild an einem untermaßigen Gehweg auf der linken Straßenseite: Mapillary

    Mal sehen, ob das bald Geschichte ist.

    Das [Zeichen 260] gilt nach meinem Verständnis für die gesamte Straße und nicht nur einzelne Straßenteile. Im Übrigen wäre es auch überflüssig, weil in §2 steht, dass Fahrzeuge die Fahrbahn nutzen müssen. Kraftfahrzeuge in jedem Fall, während Radfahrer die Möglichkeit haben, auch rechte Radwege oder linksseitige per [Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnete Radwege zu benutzen. Mit der Piktogrammlösung ist auch die Kennzeichnung gemeinsamer Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht rechtssicher möglich. Ich wäre auch mit der Einführung des rechtsseitig allein stehenden [Zusatzzeichen 1022-10] zufrieden gewesen, wie es z.B. rund um den Flughafen HH-Finkenwerder praktiziert wird. Für alle, die jetzt darauf hinweisen, dass Verkehrszeichen rechts stehen sollen: Ja, es ist dort auch erlaubt, auf der Fahrbahn zu fahren. Da sehe ich allerdings an dieser Stelle keinen Grund dazu.

    Die Regelung in §67 StVZO, dass die Beleuchtung abnehmbar sein darf und nur bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen angebaut sein muss, gilt leider nicht für Reflektoren. Dabei ist die Forderung, tagsüber Reflektoren am Fahrrad zu führen, physikalischer Nonsens. Reflektoren funktionieren nicht wie ein Spiegel, sondern sie reflektieren das Licht in die Richtung zurück, aus der es kommt. Das bedeutet tagsüber in Richtung Sonne oder bei diffusem Tageslicht in alle Richtungen. Nur, wenn Reflektoren im Dunkeln von einer hellen Lichtquelle (Scheinwerfer) direkt angestrahlt werden, heben sie sich ab und können überhaupt die Sichtbarkeit erhöhen.

    Auch die seitlichen Reflektoren halte ich daher für irrelevant: Wenn sich ein kreuzendes Fahrrad im Scheinwerferkegel befindet, ist es entweder weit genug weg, dass sowieso keine Gefahr besteht, oder die Wirkung der seitlichen Reflektoren setzt erst ein, wenn es bereits zu spät ist. Um eine seitliche Annäherung mit stehender Peilung, also einen drohenden Zusammenstoß frühzeitig zu erkennen, sind sie weitgehend nutzlos. Wäre es anders, müsste man ja auch für Autos seitliche Reflektoren vorschreiben. Tut man aber nicht, weil das Fahrlicht ausreicht. Warum reicht das nicht auch beim Fahrrad?

    Die Forderung nach dem weißen Frontreflektor und dem roten Rückreflektor stammt auch noch aus der Zeit, als das Fahrradlicht ausging, wenn man angehalten hat, z.B. nach dem Einordnen zur Fahrbahnmitte zum Linksabbiegen. Bei Akkulicht oder Fahrradlicht mit Standlichtfunktion halte ich diese Forderung ebenfalls für technisch überholt und es würde ausreichen, diese Reflektoren nur für Fahrräder vorzuschreiben, die kein Licht mit Standlichtfunktion haben.

    §67 StVZO schweigt sich auch darüber aus, ob eine abnehmbare Beleuchtung trotzdem immer mitgeführt werden muss. Im Zweifelsfalls also nicht, weil das da nicht drin steht. Wenn ich eine Rennradtour so plane, dass ich vor Einbruch der Dunkelheit wieder zuhause bin, nehme ich auch kein Stecklicht mit. Ich habe aber schon mehrfach gelesen, dass die Polizei das anders sieht und ich freue mich schon auf die erste Diskussion, die ich sicherlich irgendwann mal mit der Rennleitung führen muss.