Beiträge von Yeti

    Dass diese Empfehlungen oft genug ignoriert werden, weiß ich auch. Aber es ging doch um die Frage, wie man es besser machen könnte. Wenn man das Einfädeln in den Fahrbahnverkehr von der Kreuzung trennt, ergäbe sich schon mal nicht die mögliche Verwirrung zwischen §9 und §10. Meines Erachtens löst man mit dem empfohlenen Radwegende auch die §10-Problemtik, indem man das Einfädeln auf die Fahrbahn in einem geschützten Bereich ermöglicht. Wenn der geschützte Bereich endet, befindet sich der Radler bereits auf der Fahrbahn und der Autofahrer überholt.

    Für die Situation in Hannover würde das bedeuten, ein Radwegende z.B. an der von hugo790 gezeigten Stelle einzurichten und den Hochbordradweg mit [Zusatzzeichen 1022-10] als nicht benutzungspflichtigen Weg zu belassen. An der Kreuzung wären dann die Radler, die auf die Fahrbahn wollen, bereits drauf und diejenigen, die weiter auf dem Hochbord fahren wollten, bleiben dort.

    Für Autofahrer gibt es Parkplätze, die es nicht geben dürfte, auf Kosten der Fußgänger. Wo ist in diesem Fall der Kompromiss?

    Zitat von Autolobbygesetz


    §1: Geltendes Recht darf immer nur zugunsten des Autoverkehrs gebrochen werden.

    09. November 2017, der Fahrradstand ist voll.

    und der Raucherunterstand auch :)

    Auch am Dienstag, als es hier morgens zum ersten Mal Frost gab, waren 18 Kollegen mit dem Fahrrad hier (von max. 120 Mitarbeitern insgesamt). Das Gebäude wurde von der Stadt Stade gebaut und wird an Firmen und Forschungseinrichtungen vermietet. Werde bei unserem Vermieter mal anregen, ordentliche Fahrradständer anzubringen, an denen man die Räder auch vernünftig anschließen kann.

    Fun-fact: Der Raucherunterstand ist am dichtesten an den Bürogebäuden, dann kommt ein (meistens komplett leerer) Unterstand für Motorräder und am weitesten von den Büros entfernt befindet sich der Fahrradunterstand. Rauchen wird hier also attraktiver gemacht als Radfahren, aber irgendwie klappt das nicht.

    Mit Dickstrich ist es doch eigentlich ein Radfahrstreifen, der von Kfz nicht befahren werden darf. Unterbrochen nur wegen der Kreuzung für Rechtsabbieger. Allerdings wird es hinter der Kreuzung nicht als Radfahrstreifen fortgesetzt.

    Wäre es dort möglich, Radfahrer nicht erst im Kreuzungsbereich vom Hochbord auf die Fahrbahn zu führen sondern schon vorher? Dann hätte man das Einfädeln auf die Fahrbahn und die Kreuzungssituation voneinander entkoppelt.

    Ich mag mich irren, aber aktuell wird nach CO2 und Abgasnorm besteuert.

    Daraus wird der Steuersatz berechnet, der anschließend mit dem Hubraum multipliziert wird. Der Wert für den CO2-Ausstoß ist aber nichts anderes als ein umgerechneter Wert für den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch. CO2 entsteht aber nicht durch den Besitz des Fahrzeuges, sondern durch die Verbrennung von Kraftstoff. Eine Pauschale ist hier Unfug, denn ein Fahrzeug mit geringem Durchschnittsverbrauch, das viel gefahren wird, erzeugt mehr CO2 als ein Fahrzeug mit hohem Durchschnittsverbrauch, das wenig gefahren wird. In der jetzigen Form ist es eine Art Ablasshandel: Wer ein Fahrzeug mit hohem Verbrauch fährt, zahlt eine jährliche Pauschale in Form der Kfz-Steuer und profitiert anschließend vom zu billigen Kraftstoff. Würde man hingegen direkt die tatsächlich verbrauchte Kraftstoffmenge besteuern, ergäben sich dadurch insbesondere für Vielfahrer Anreize, ein sparsameres Auto zu kaufen.

    Gute Frage... Ich kann mich gerade nicht mehr genau an die Situation erinnern, aber vermutlich gilt der Pfeil für den Weg links des grünen Radweges. Das war an dieser Stelle, aber bei Google konnte ich den blauen Pfeil nicht finden und auch der unterbrochene Dickstrich findet sich bei Google nicht.

    Leider ist in der Realität genau das Gegenteil der Fall. Von Arbeitnehmern wird heutzutage "Flexibilität" gefordert. Gleichzeitig soll man privat für das Alter vorsorgen, z.B. Wohneigentum erwerben. Beides passt nicht zusammen und gerade in den Großstädten ist Wohneigentum für viele unbezahlbar geworden, also zieht man aufs Land. Auch für eine Familie ist es schwer, wenn die Kinder zur Schule gehen und die Eltern flexibel sein sollen. Dann gehen die Kinder vor Ort zur Schule und die Eltern fahren 30km jeweils in die eine und die andere Richtung zur Arbeit. Das Ganze wird am Ende nicht steuerlich belastet sondern im Gegenteil durch die Pendlerpauschale noch begünstigt. Die Steuern steuern hier genau in die falsche Richtung.

    Auch die Kfz-Steuer ist in ihrer jetzigen Form unsinnig. Besteuert wird nach Hubraum und nach Abgasnormen, die auf dem Prüfstand hingelogen wurden. Dabei entsteht der Schaden des Autos vor allem durch seine Benutzung und weniger durch den Besitz. Aus einem Liter Diesel entstehen bei der Verbrennung 2,65kg CO2, unabhängig vom Hubraum. Eine verursachergerechte Besteuerung des CO2-Ausstoßes würde also ausschließlich über die Kraftstoffsteuer erfolgen können. Dazu eine Kfz-Steuer in Abhängigkeit von der Größe und dem Gewicht des Fahrzeuges als Benutzungspauschale des öffentlichen Straßenraums, sowie eine streckenabhängige Maut auf allen Fernstraßen.

    Hier in Stade weiß das niemand, dass das Fahren auf der Fahrbahn der Regelfall ist. Überall stehen noch Relikte von vor 1997 in Form von [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30] , egal ob es erforderlich ist oder ob die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, mal rechts mal links. Wenn man nun endlich anfängt, die Lollies abzuschrauben, muss man den Leuten (Radlern wie Autofahrern) auch erst mal schrittweise beibringen, wie das nun seit 20 Jahren eigentlich in der StVO gemeint ist. Solche Piktogramme können sicherlich dazu beitragen, dass der zur bedingungslosen Seitenraum-Benutzung erzogene Radfahrer sich künftig mal auf die Fahrbahn traut und die Autofahrer sehen, dass das so auch seine Richtigkeit hat.

    Irgendwie klingeln mir beim Anblick der Bilder noch die Worte des Stader Polizeibeamten in den Ohren, bei dem ich es gewagt hatte, eine solche Frage zu stellen:
    "DANN MUSS MAN ALS RADFAHRER HALT MAL ABSTEIGEN UND SCHIEBEN!!! WO IST DAS PROBLEM???"

    Ich habe die Diskussion nicht weiter geführt, dass das Problem genau in seiner Denkweise begründet liegt. ;)

    Wer VBBs schlecht gestaltet, erhält dann auch irgendwann die Quittung. Leider sehe ich hier keinen einheitlich gestalteten Straßenraum, sondern 3 recht deutlich voneinander abgegrenzte Zonen, die die übliche Straßenaufteilung suggerieren. Im Verkehrsportal würde man vermutlich sogar genug Gründe finden, weshalb der rot gepflasterte Bereich eine Parkflächenmarkierung darstellt.

    Das ist leider richtig, dass der abgesetzte Bereich leicht für einen markierten Parkstreifen gehalten werden könnte. Und überhaupt sind VBB eher für Wohnbereiche vorgesehen und für solche Situationen wie hier in der Altstadt eher verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche. Schlecht geplant, schlecht umgesetzt, schlecht kontrolliert. Die Konsequenzen tragen die Kindergartenkinder, gehbehinderte Menschen, die auf die glatt gepflasterte Fläche angewiesen sind und im Brandfall die Anwohner.

    Ist vermutlich überall das Selbe. Auf dem Bild sieht man eine als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Straße, wo das Parken nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist (nicht dort, wo die Autos auf dem Bild zu sehen sind). Die Tür links im Bild, die von dem dunklen Mercedes zugeparkt ist, ist der Eingang zu einem Kindergarten. Auf Nachfrage erhielt ich vom Ordnungsamt die Antwort, dass es in einem verkehrsberuhigten Bereich mit niveaugleichen Flächen keinen Gehweg gäbe und man daher auch keinen Aufschlag für das Parken auf Gehwegen geben könne. Dass die Autos immer auf dem glatt gepflasterten Bereich parken, der extra für Gehbehinderte angelegt wurde, damit diese nicht mit dem Rollator auf dem Kopfsteinpflaster gehen müssen, spielt dann wohl keine Rolle. Auch dass sich niemand an die Schrittgeschwindigkeit hält, ist der Stadt bewusst aber sie sieht sich außer Stande, das zu kontrollieren.

    So bleibt es dann bei zugeparkten Kindergartentüren, wo die Kinder zwischen den parkenden Autos auf eine "verkehrsberuhigte" Straße laufen, auf der kaum ein Auto langsamer als 20km/h fährt, viele eher 30km/h oder schneller. Als es vor zwei Jahren an dieser Stelle in der Altstadt gebrannt hat, musste die Feuerwehr erst ein falsch parkendes Fahrzeug abschleppen lassen, um den Einsatzort zu erreichen. So viel Zeit muss sein und der letzte große Stadtbrand in Stade war ja bereits 1659. Da kann statistisch gesehen gar nichts mehr passieren...

    Wie perfide... Das Auto hat den Radfahrer im ewigen Kampf auf unseren Straßen angefahren. Es werden Zeugen des "Unglücks" gesucht, nicht Zeugen des Verbrechens (Unfallflucht ist eine Straftat). Immerhin hat die Mottenpost nicht geschrieben, dass das Auto anschließend mit dem Fahrer geflüchtet ist.