Dass diese Empfehlungen oft genug ignoriert werden, weiß ich auch. Aber es ging doch um die Frage, wie man es besser machen könnte. Wenn man das Einfädeln in den Fahrbahnverkehr von der Kreuzung trennt, ergäbe sich schon mal nicht die mögliche Verwirrung zwischen §9 und §10. Meines Erachtens löst man mit dem empfohlenen Radwegende auch die §10-Problemtik, indem man das Einfädeln auf die Fahrbahn in einem geschützten Bereich ermöglicht. Wenn der geschützte Bereich endet, befindet sich der Radler bereits auf der Fahrbahn und der Autofahrer überholt.
Für die Situation in Hannover würde das bedeuten, ein Radwegende z.B. an der von hugo790 gezeigten Stelle einzurichten und den Hochbordradweg mit als nicht benutzungspflichtigen Weg zu belassen. An der Kreuzung wären dann die Radler, die auf die Fahrbahn wollen, bereits drauf und diejenigen, die weiter auf dem Hochbord fahren wollten, bleiben dort.