Alles anzeigenAuf der Marienstraße ist auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.
Darf der Fahrradfahrer mit der roten Jacke auch bei Rot fahren oder muss er auf das grüne Fußgängersymbol warten?
Gilt für den Fahrer mit der roten Jacke, die Fahrbahnampel, die an der nebenan gelegenen Einmündung der Stadtstraße in die Marienstraße steht?
Muss der Radfahrer mit der roten Jacke die Radfahrfurt oder die Fußgängerfurt benutzen?
Oder darf der Radfahrer mit der roten Jacke überhaupt nicht an dieser Stelle auf die andere Fahrbahnseite fahren?
Muss er an dieser Stelle absteigen, auf das grüne Ampel-Fußgängersymbol warten und das Rad auf die andere Seite schieben?
(Bei der zuletzt genannten Variante macht man zumindest nix verkehrt.)
Er dürfte auf der rechten Seite der Marienstraße (im Bild von links) dorthin fahren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite zurück. An der Stelle darf er aber nicht fahrend über die Kreuzung, weil er dabei auf der linken Seite fährt. Er müsste also weiter über die Stadtstraße fahren und hinter der Kreuzung die Marienstraße überqueren oder er steigt hier ab und schiebt.
Wenn er sich entscheidet, dort auf der linken Seite zu queren, begeht er einen Rotlichtverstoß, wenn die Ampel für den Fahrverkehr aus Richtung der Stadtstraße rot zeigt. Da er da nicht fahren darf, muss die Verkehrsbehörde ihm da auch kein eigenes Lichtsignal hinbauen. Sollte es an der Stelle häufiger vorkommen, dass Radfahrer dort einen U-Turn machen (weil z.B. 25m weiter links eine wichtige Fahrradroute auf die Marienstraße trifft), würde ich dort aber dennoch eine kombinierte Streuscheibe einbauen oder eine eigene Fahrradampel hinstellen. Außerdem würde ich dann die Radwegfurt breiter machen und mit Richtungspfeilen kennzeichnen.