Beiträge von Yeti

    Bei der Frage nach T30 als Regelgeschwindigkeit hat sich auch Hofreiter gewunden (im Video ab ca. Minute 46). Der hatte wohl Angst, dass ihm eine klare Aussage anschließend wieder um die Ohren fliegt wie ein Veggie-Day oder die Überlegung, dass man nicht unbegrenzt Einfamilienhäuser bauen kann.

    Die Aussage bei 47:00, dass die Kommunen schon selbst wissen, was für ihre Bürgerinnen und Bürger richtig ist, kann nur jemand treffen, der noch nie in FFB oder Stade mit dem Fahrrad unterwegs war, oder für den Radfahrer keine Bürger sind.

    Hier findet man das komplette Dokument: adfc_so_geht_fahrradland_forderungen_v4.pdf

    Zitat von Seite 9:

    Zitat

    Schwächere Verkehrsteilnehmende wie Kinder, zu Fuß Gehende und Radfahrende werden aktuell so behandelt, dass sie dem Kfz-Verkehr möglichst nicht in die Quere kommen. Ihre Sicherheitsbelange werden gegenüber der „Leichtigkeit“ des Kfz-Verkehrs zurückgestellt.

    Aus der aktuellen VwV-StVO zu den §§39-43, Rn 5

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    Das müsste nur konsequent umgesetzt werden.

    Genau das habe ich auch dem ADFC geschrieben, dass es einen Begründungszwang nur für die Benutzungspflicht gibt und dass das auch gut und wichtig ist, dass das so bleibt.

    Am Rande der gestrigen Diskussion kam auch der §45 (9) StVO zur Sprache, der aus ADFC-Sicht vor allem als Hemmnis gesehen wird, den Autoverkehr zugunsten des Radverkehrs zu beschränken. Dass das auch der Hebel ist, um gegen unzulässige Beschränkungen des Radverkehrs vorzugehen, wird dabei nicht berücksichtigt. Vermutlich sieht der ADFC die Anordnung einer Benutzungspflicht aber auch nicht als Beschränkung.

    (Symbolbild)

    Ich weiß nicht, ob ihr es schon gesehen habt: ADFC-Forderungen zur Bundestagswahl 2021

    Ein Punkt macht mir Angst:

    Zitat

    Aufbauend auf den neuen Ermächtigungsgrundlagen im StVG ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) fahrradfreundlich zu reformieren und enthält u. a. folgende Änderungen:

    › Vollständige Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen


    Was könnte damit gemeint sein? Ich habe die Frage auch per Mail an die Bundesgeschäftsstelle des ADFC gerichtet und bin gespannt, ob ich eine Antwort erhalte.

    Gestern Abend gab es auch eine Podiumsdiskussion im Live-Stream, den man sich nachträglich noch hier anschauen kann (die ersten 9 Minuten ohne Ton)

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht hat doch für Fußgänger*innen den selben Nachteil, wie ein Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht. Der Radverkehr wird zur Bedrohung für den Fußverkehr. Und zwar stärker noch als auf einem Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Deshalb habe ich ja geschrieben, dass mir dafür klare Kriterien fehlen, wann eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer überhaupt in Frage kommt, egal ob mit oder ohne Benutzungspflicht. Meinetwegen auch mit Verweis auf die RASt-06, die man dafür auch bei nicht benutzungspflictigen Wegen als verbindlich erklären könnte.

    - Mindestmaß 2,50m auch bei geringem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen bis max. 70 (Fg + Rf)/h

    - Bei höherer Seitenraumbelastung entsprechend breiter

    - Niemals dort, wo es verstärkt besonders schützenswerten Fußgängerverkehr gibt (Schulen, Altenheime, Behinderteneinrichtungen, ...)

    - Niemals auf Gefällestrecken, wo Radfahrer hohe Geschwindigkeiten erreichen

    - Niemals in Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung

    - Niemals im Zuge von Hauptverbindungen des Radverkehrs

    So ein Schild abzuschrauben [Zeichen 241-30] wird erst dann zu einer eindeutigen Situation führen, wenn gleichzeitig der vorhandene Hochbordradweg so umgepflastert wird, oder vorhandene Markierungen entfernt werden, so dass nichts mehr darauf hindeutet, dass hier ein Angebotsradweg vorhanden wäre. Erst dann ist eindeutig klar, dass es ebenfalls ein Fußweg ist, der nicht vom Radverkehr benutzt werden darf.

    Im ersten Schritt kann man ja den Angebotsradweg bestehen lassen. Sollte nicht genügend Platz für Fußgänger sein, oder die Benutzung des Weges aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar sein, muss er zurück gebaut werden.

    Getrennte Geh- und Radwege sind hier aber eher die Ausnahme und die meisten "Radwege" sind Gehwege, an die man einfach ein [Zeichen 240] gestellt hat, um die Fördermittel für Radwege abzugreifen und behaupten zu können, man hätte ein durchgehendes "Radwege"-Netz. Am besten noch auf beiden Straßenseiten gleichzeitig, dann zählt das vermutlich doppelt.

    Dann sollten sie aber gefälligst auch nicht bei einer "Radfreundlichen Planung" mitplanen und zugeben, dass sie das Ganze Null tangiert.

    Politik und Verwaltung haben jeweils ihre Aufgaben und man muss mit beiden Seiten reden. Ich musste das auch erst lernen, welche Entscheidungen wo getroffen werden und mit wem man worüber reden muss.

    Die Verwaltung, insbesondere die Straßenverkehrsbehörde muss man dazu bringen, sich an geltendes Recht zu halten. Einige gehen dafür den Weg über eine Klage, ich habe es im Dialog probiert. Beides ist langwierig und erfordert Durchhaltevermögen. Ob ich hier erfolgreicher gewesen wäre, wenn ich vor drei Jahren geklagt hätte, weiß ich nicht. Tatsache ist, dass ich nicht alle Benutzungspflichten, die inzwischen aufgehoben wurden, hätte wegklagen können.

    Die Tiefbauämter muss man dazu bringen, die technischen Regelwerke umzusetzen und den Radverkehr als gleichberechtigte Verkehrsart zu behandeln. Hier in Stade baut man Kreisverkehre zum Beispiel entgegen der Empfehlungen der ERA 2010 und entgegen der Erkenntnisse der Unfallforschung. Mit dem Erfolg, dass hier überdurchschnittlich viele Fahrradunfälle an Kreisverkehren passieren. Dagegen konnte ich leider bislang noch nichts ausrichten und vermutlich muss ich abwarten, bis der Leiter des Tiefbauamtes an einem seiner eigenen Kreisel über den Haufen gefahren wird und ein Nachfolger kommt, der es besser kann.

    Die Politik könnte man vielleicht dazu bringen, das Geld für solche Bauwerke nicht freizugeben. Auch das habe ich bislang noch nicht geschafft, aber ich arbeite daran. Von der Politik muss auch ein grundsätzlicher Beschluss zur Radverkehrsförderung kommen und ein Auftrag an die Verwaltung, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern. Dazu zählen schließlich auch Dinge, zu denen die Verwaltung nicht verpflichtet ist wie z.B. die Schaffung sicherer Abstellanlagen oder die Asphaltierung einer Straße mit Kopfsteinpflaster, die eine attraktive Route für den Radverkehr darstellen kann.

    Ich glaube auch nicht, dass es alleine damit getan ist, unzulässige Benutzungspflichten aufzuheben. An manchen Straßen schon, wo niemand einen Radweg braucht. Und selbst da ist es schwierig genug, die Leute davon zu überzeugen, dass die Fahrbahn meist der bessere Radweg ist. Aber wenn man mehr Leute auf das Fahrrad bringen will, geht das an stark befahrenen Hauptstraßen nur mit einer separierten Infrastruktur. Da kann man sich wenigstens dafür einsetzen, dass die nach dem Stand der Technik geplant und gebaut wird. Eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Stand wäre das allemal. Auch hier muss die Politik dahinter stehen, dafür dem Autoverkehr Platz wegzunehmen, damit nicht weiterhin "Radwege" irgendwo an den Rand gequetscht werden, wo sie in erster Linie den Autoverkehr nicht stören.

    Auch das Thema Kommunikation ist wichtig und das macht die Verwaltung nicht von alleine. In einer fahrradfreundlichen Stadt hat man das Gefühl, als Radfahrer wertgeschätzt zu werden. Davon ist man hier noch weit entfernt.

    Da es nicht zu den Aufgaben der Politiker gehört, vor Ort Verkehrsregeln anzuordnen, müssen die sich natürlich auch nicht im Detail mit den Bestimmungen auskennen. Aber wenn sich die Politik dazu äußert, ist es für unwillige Behörden natürlich ein willkommenes Fressen, sich darauf zu berufen.

    Wenn man die Regeln lange genug ignoriert hat, dann halten das ja auch alle für ganz normal, wie es ist. Jedenfalls höre ich von Ur-Stadern häufig, dass es doch gar nicht so schlimm sei, wie ich immer behaupte. Man muss es halt erst einmal anders kennengelernt haben, um zu merken, was hier alles schief läuft. Ein Dorf-Politiker, der an Himmelfahrt eine Radtour macht und ansonsten mal besoffen vom Schützenfest mit dem Fahrrad nach Hause fährt, wird sich dafür nicht weiter interessieren.

    Trotz der Zustände in Steinkirchen, die hier keinesfalls ein Einzelfall sind, bin ich trotzdem ganz guter Dinge, dass sich was ändert. Der Leiter des Straßenverkehrsamtes (*edit: des Landkreises Stade) weiß ganz genau, dass er ein Problem mit den vielen unzulässigen Anordnungen hat, die von seiner Behörde seit nunmehr 23 Jahren nicht überprüft und korrigiert wurden.

    Er hat aber auch angefangen, was zu ändern. In einigen Ortschaften sind im letzten Jahr die blauen Schilder verschwunden, das hat mich selbst überrascht. Vielleicht kann ich das ein wenig beschleunigen, aber ich darf auch keine Wunder erwarten. Im Prinzip könnte man beim Landkreis jemanden einstellen, der ein Jahr lang nichts anderes macht, als blaue Schilder einzusammeln. An seiner Stelle würde ich ganz konsequent vorgehen: Es gibt doch sicherlich Verkehrszählungen und auf nur ganz wenigen Straßen kommt eine Benutzungspflicht aufgrund des Verkehrsaufkommens überhaupt in Frage (vermutlich im gesamten Landkreis nur die B73 und B74). In allen anderen Straßen könnte man also innerorts jedes [Zeichen 240] sofort und ohne weitere Prüfung einkassieren und dann müsste man sich nur noch um die wenigen Straßen im Detail kümmern, auf denen wirklich mehr Verkehr ist.

    Auch die [Zeichen 241-30] könnte man komplett einsammeln lassen, weil dann ein Angebotsradweg übrig bleibt, auf dem jeder fahren dürfte, der es will.

    Also brauchen wir hier eine General-Anordnung an die Straßenmeistereien, sämtliche [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] abzuschrauben, die sie finden und in eine Liste einzutragen, wo sie das getan haben. Sollte es dafür eine verkehrsrechtliche Anordnung gegeben haben, wird die anschließend aufgehoben. Ich gehe allerdings davon aus, dass es eine solche Anordnung ohnehin in den meisten Fällen nicht gibt und die ganzen Schilder ohne Rechtsgrundlage in der Landschaft hängen. Leider gibt es in Niedersachsen kein Transparenzgesetz, sonst hätte ich mir schon eine Anordnung nach der anderen angefordert.

    Ich habe meine Mail an das Wochenblatt in Kopie auch an den Leiter der zuständigen Verkehrsbehörde geschickt.

    Es ist ja eigentlich völlig egal, was die SPD in Steinkirchen glaubt oder was die Bürgermeisterin gerne auf Workshops plant. Die zuständige Verkehrsbehörde ist der Landkreis Stade. Immerhin scheinen ja auch die Lokalpolitiker zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass der bestehende "Radweg" keiner ist. Wenn ein solches Thema öffentlich diskutiert wird, kann es doch nicht schaden, solange am Ende eine rechtskonforme Lösung umgesetzt wird.

    Das Irre ist, dass es vermutlich trotzdem einen Aufschrei von den Gehwegradlern geben wird, dass man ihnen den "Radweg" wegnehmen möchte.

    Die Redakteurin vom Wochenblatt hat sich vorhin für die Infos bedankt und geantwortet, dass sie das gerne aufgreifen wird. Da bin ich mal gespannt, wie das Thema weitergeht. :)

    Ich habe gehört, dass in Niedersachsen demnächst die Erstimpfungen deutlich heruntergefahren werden, weil man die vorhandenen Kapazitäten erst einmal für die ausstehenden Zweitimpfungen benötigt.

    Dass die Priorisierung für die Impfungen durch die Hausärzte aufgehoben wird, ist nachvollziehbar. Die sollten eigentlich am besten wissen, wo es am dringendsten und sinnvollsten ist. Da ich allerdings in den letzten 10 Jahren nur dreimal bei meinem Hausarzt war, einmal davon für eine Routineuntersuchung, wird der sich sicherlich nicht von alleine bei mir melden.

    Mein Arbeitgeber bemüht sich darum, die Impfung durch die Betriebsärzte durchführen zu lassen. Aber das hängt natürlich auch davon ab, ob es die Priorisierung zulässt, bzw. ob die bis dahin aufgehoben ist und ob ein entsprechendes Kontingent an Impfstoff bereit steht.

    Zur möglichst effizienten Eindämmung der Pandemie und zum bestmöglichen Schutz gefährdeter Personen sehe ich mich als gesunder Home-Office Mensch allerdings auch noch nicht an der Reihe. Ein Angebot, geimpft zu werden, würde ich deswegen aber sicherlich nicht ausschlagen, aber ich bemühe mich derzeit auch nicht aktiv um einen Termin, weil ich glaube, dass es andere gerade noch dringender brauchen.

    HIer ging es bereits um Steinkirchen im Landkreis Stade. Darüber berichtete kürzlich auch das Wochenblatt: Die Bürger sollen mitreden: Radfreundliche Planung für Steinkirchens Ortszentrum - Stade (kreiszeitung-wochenblatt.de)

    Ich bin zwar kein Bürger von Steinkirchen, habe aber gegenüber der Zeitung trotzdem mal mitgeredet:

    In den RASt-06 und ERA 2010 stehen recht eindeutige Kriterien, wann eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs überhaupt in Frage kommt, bzw. wann das ausgeschlossen ist. Würde man das als verbindlich betrachten und die technischen Regelwerke konsequent umsetzen, wäre es vermutlich kein großes Problem. Denn machen wir uns nichts vor: Dort, wo so etwas in Frage kommt, fahren viele Leute auch unerlaubt auf dem Gehweg.

    Ich sehe es allerdings nicht so, dass es Aufgabe der Verkehrsbehörden ist, gefährliches Verhalten zu legalisieren (Gehweg- und Geisterradeln), nur weil das viele ohnehin machen. Trotzdem glaube ich, dass die Möglichkeit, auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten, nicht verkehrt ist und es sinnvolle Anwendungen dafür gibt. Das sorgt immerhin mal für Klarheit, auf welchen Wegen gefahren werden darf und auf welchen nicht.

    u Neuer Zusatz III. zu "Zu Absatz 4 Satz 3 und Satz 4"

    Das finde ich wirklich sehr gut, denn dann lassen sich nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege endlich eindeutig kennzeichnen!

    Allerdings fehlen die Voraussetzungen, unter denen eine solche gemeinsame Nutzung in Frage kommt. Es ist zu befürchten, dass nun einige Behörden die [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegen die Markierung auf dem Pflaster ersetzen und dann auf untermaßigen und zur gemeinsamen Benutzung durch den Fuß- und Radverkehr völlig ungeeigneten Wegen die Piktogramme aufgepinselt werden.

    Aber es fehlt ja schon in §2 StVO der deutliche Hinweis, dass Radfahrer auf gemeinsam mit Fußgängern genutzten Wegen besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen müssen.