Beiträge von Yeti

    Rechts sind nur Bäume. Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist eine der wenigen Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes von 1999, die überhaupt umgesetzt wurden.

    Die Verkehrs-"Belastung" (wenn man das überhaupt so nennen kann) beläuft sich wie gesagt auf gerade einmal 300 - 350 Kfz am ganzen Tag. Und selbst das scheint mir nach meiner Beobachtung noch zu hoch gegriffen. Das ist so eindeutig im Belastungsbereich I, dass es überhaupt keine Diskussion darüber geben kann, ob Radfahrer dort ausschließlich im Mischverkehr fahren. Die Straße setzt sich stadteinwärts in einem sowohl von Fußgängern als auch Radfahrern stark frequentierten unabhängigen gemeinsamen Geh- und Radweg parallel zur Bahnlinie fort. Fuß- und Radverkehr ist dort schon immer die vorherrschende Verkehrsart.

    Die Freigabe des Gehweges auf der Gefällestrecke widerspricht allen technischen Regelwerken und ist in Anbetracht der geringen Kfz-Stärke auch nicht im Geringsten zu begründen. Ich habe dort noch nie einen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit gesehen, weil man dort selbst ohne zu treten 20-25 km/h erreicht.

    In Gegenrichtung darf man da überhaupt nicht fahren, sondern müsste das Fahrrad schieben oder einen Umweg fahren. Entweder 600m Umweg über die Schützenstraße, wo man die Bremervörder Straße an einer Stelle ohne Querungshilfe erreicht und wo man im Berufsverkehr ewig warten kann, bis man mal auf die andere Straßenseite kommt, oder mit 2,5km Umweg über die Straße Am Schwarzen Berg.

    Hier: https://goo.gl/maps/EfQdtQL8jFkZtva98

    In der Straße Am Hohen Felde befindet sich die IGS, eine der größten Schulen in Stade.

    Allerspätestens seit Anfang September war klar, dass es wieder aufwärts geht.

    Und jetzt, Anfang März 2021, ist klar, dass es seit zwei Wochen auch wieder aufwärts geht. Ehe die zweite Welle wirklich vorbei ist, starten wir gerade in die dritte. :|

    Das Bild mit dem Baum gehört meiner Meinung nach nicht in diese Reihe, das passiert schon mal und dann liegt der halt ein paar Stunden oder auch einen Tag.

    Vier Tage, bevor ich da langgefahren bin, gab es einen Sturm. Bei ein paar Stunden oder einem Tag hätte ich Verständnis, aber nach einer halben Woche kann man so einen Weg schonmal freiräumen. Wegen einer Baustelle auf der Originalroute handelte es sich um eine ausgewiesene Umleitungsstrecke des Elberadweges.

    Immerhin erhalte ich heute umgehend eine Antwort:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr Yeti,

    auch die Straße An den Fischteichen wird noch in Bezug auf die Radwegbenutzungspflicht überprüft.

    Freundliche Grüße

    XXX

    Herrje... :rolleyes:

    Am 23.01. hatte ich meine Lieblingsverkehrsbehörde darauf hingewiesen, dass es derzeit nicht erlaubt ist, mit dem Fahrrad in die neue Fahrradstraße einzubiegen, weil man dort nur geradeaus fahren darf. Lustige Schilder

    In Rekordzeit von nur einem Tag habe ich die Antwort erhalten, dass die fehlenden Zusatzzeichen "Radverkehr frei" umgehend angeordnet wurden. Das [Zusatzzeichen 1022-10] unter dem [Zeichen 260] war auch zwei Tage später weg.

    Die fehlenden Zusatzzeichen hat man aber bis heute nicht angebracht und daher habe ich gestern mal nachgehakt. Als Antwort habe ich erhalten, dass die benötigten Zusatzzeichen nicht vorrätig waren und erst bestellt werden mussten.

    Hier meine Antwort:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr XXX,

    ich hoffe, Sie haben gleich ein paar Zusatzzeichen 1022-10 mehr bestellt. Die kann man in einer Stadt, die fahrradfreundlicher werden will, immer gut gebrauchen. Zum Beispiel in der Straße An den Fischteichen. Wobei Sie dort eigentlich nur das vorhandene Zusatzzeichen oben unter dem Zeichen 239 entfernen müssten und unten unter das Zeichen 267 hängen lassen. Warum sollte man schließlich neben einem Radweg auch noch den Gehweg zum Radfahren freigeben? Und warum ist dort überhaupt noch ein Radweg und nicht die gesamte Nebenfläche den Fußgängern vorbehalten? Und warum ist die Einbahnstraße immer noch nicht für den Radverkehr freigegeben? Mit einer Fahrbahnbreite von 4m übertrifft die Fahrbahn sogar die Mindestvoraussetzungen der VwV-StVO, wenn dort Linienbusverkehr und/oder erhöhter Schwerlastverkehr auftreten würde.

    Oder Sie nehmen die von der Thuner Straße, wo man auf den freigegebenen Gehwegen ohnehin nicht Fahrrad fahren kann.

    Viele Grüße

    Yeti

    An den Fischteichen: In dieser Richtung darf man mit dem Fahrrad nicht fahren, obwohl das eine Hauptroute in die westlichen Stadtteile ist. Weder auf der Fahrbahn, noch auf dem linksseitigen "Radweg". In Gegenrichtung steht trotz getrennter Flächen [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]. In der Straße fahren bis zu 350 Kfz (am Tag!).

    Thuner Straße, seit Oktober [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]:

    Man muss es nur wollen.

    Wenn der Kraftverkehr freie Fahrt hat und Fußgänger und Radfahrer das in der Praxis unter sich ausmachen, will man aber nicht.

    Mich nerven die vielen Gehweg- und Geisterradler auch und oft denke ich, dass es sich doch lohnen könnte, wenigstens 2-3 mal im Jahr zu kontrollieren. Auf der anderen Seite kann ich es aber auch nachvollziehen, warum sich die Leute so verhalten, weil sie seit Jahrzehnten dazu erzogen wurden, dass es eigentlich völlig egal ist, was sie machen, solange sie dem Autoverkehr nicht im Weg sind.

    Regeltreues Verhalten von Radfahrern führt eben dazu, dass Autofahrer auch mal hinter einem Fahrrad herfahren müssen und daher ist das gar nicht gewollt: Weder von den Verkehrsbehörden, die die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs über alles Andere stellen, noch von den Straßenbaubehörden, die immer noch Rennstrecken bauen und auch nicht von der Polizei, die viel zu oft als "Rennleitung" agiert und allenfalls aufpasst, dass die Weichziele entlang der Rennstrecke Helm und Wahnweste tragen und sich ansonsten bitte devot dem Kraftverkehr unterordnen.

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

    VwV-StVO Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Randnummer 5

    Wenn ich den Stufenplan richtig verstehe, soll es Lockerungen künftig in Abhängigkeit des Inzidenzwertes geben. Wenn die Infektionen steigen, wird wieder eine Stufe zurückgegangen und wenn der Wert über 100 steigt, zurück auf die Maßnahmen, die am 08.03. gelten.

    Was ich nicht verstehe: Aktuell steigen die Infektionszahlen und da es bis zum 08.03. weitere Öffnungen geben wird, ist nicht damit zu rechnen, dass die Zahlen mit den aktuell geltenden Maßnahmen von alleine sinken werden. Wenn man später ab einem Wert über 100 also zurück auf die Maßnahmen vom 08.03. geht, werden die Werte weiter ansteigen, solange die Impfquote noch so gering ist, dass sie keine nennenswerte Auswirkung auf das Infektionsgeschehen hat. Gleichzeitig steigt der Anteil der B117-Mutation weiter an, was eher für eine Verschärfung der Lage spricht.

    Die einzigen Faktoren, die dafür sprechen, ist die Tatsache, dass bis dahin ein großer Teil der Hochrisikogruppe geimpft sein wird und damit zumindest bei gleichem Inzidenzwert die Zahl der schweren Verläufe und Todesfälle abnehmen wird. Das Andere ist die Hoffnung, dass die Infektionen im Frühjahr auch von alleine zurückgehen.

    Konzept? Ich weiss nicht, was ich mir unter Konzepte vorzustellen habe. Für mich ist es ein Kampfbegriff, um die Regierung zu diskreditieren.

    "Konzept" bedeutet, dass wir nicht einfach zuschauen, wie die Pandemie ihren Lauf nimmt. Womit ist dadurch die Regierung diskreditiert?

    Ich erkenne immer noch kein Konzept. Natürlich wollen wir alle raus aus dem Lockdown, aber doch nicht einfach so, ohne ergänzende Maßnahmen und in Anbetracht der sich weiter stark ausbreitenden B117-Mutation.

    Söder appelliert an die Eigenverantwortung der Menschen und es wäre schön, wenn das funktionieren würde. Solange da draußen immer noch so viele Blödies rumlaufen, die sich an rein gar nichts halten, braucht man diejenigen, die noch etwas Resthirn in Betrieb haben, natürlich nicht noch weiter einschränken.

    Du könntest dich einen Tag, bevor du den Test machst, infiziert haben und der Test würde das nicht anzeigen. Allerdings könntest du dann natürlich auch noch nicht sofort andere anstecken. Die Frage ist, wie groß der Zeitraum ist, während trotz Infektion der Test noch negativ ist und man noch nicht ansteckend ist.

    Ich glaube, wir sind da einer Meinung. Lockerungen, wenn Beschränkungen nicht mehr erforderlich sind, bedeutet ja im Umkehrschluss, dass Beschränkungen dort aufrecht erhalten werden, wo sie erforderlich sind.

    Das mit der Impfung gilt natürlich erst, wenn auch ein entsprechender Impfschutz besteht und auch nur unter der Voraussetzung, dass die Impfung auch vor Übertragungen schützt. Mir ging es aber primär darum, dass eine solche Erleichterung für Geimpfte kein Privileg darstellen würde, sondern die Aufhebung einer dann nicht mehr notwendigen Beschränkung. Es geht ja z.B. auch um Erleichterungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen durch nahe Angehörige.

    Die Politik bezieht ganz zu Recht Prügel, wenn sie nicht nutzt und umsetzt, was möglich ist. Selbstverständlich hoffen wir alle auf Lockerungen, aber nicht um jeden Preis. Wenn es Möglichkeiten gibt, Kontakte schneller und einfacher nachzuverfolgen, kann das sehr wohl helfen, Lockerungen begründet und unter bestimmten Voraussetzungen umzusetzen.

    Da muss man meines Erachtens auch keine Rücksicht nehmen auf diejenigen, die das nicht mitmachen wollen. Kann dann ja jeder selbst entscheiden, ob er die App nutzen will oder nicht. Es soll dann aber keiner rumheulen, dass er weiter mit den Beschränkungen leben muss.

    Ich sehe das mit Impfungen übrigens genauso. Wenn es Lockerungen für Menschen gibt, die geimpft sind, ist das kein Privileg, sondern die Aufhebung einer Beschränkung, die dann nicht mehr erforderlich ist.