Das passt jetzt nicht so ganz zum Thema, aber wo wir gerade wieder in der Hoheluftchaussee sind hier eine andere rechtliche Frage.
Dank eines motivierten Radfahrers fällt ja nun die Benutzungspflicht in der Hoheluftchaussee .
In der Hoheluftchaussee wird zur Zeit viel gebaut, nach dem Hochbau, z.B. neben REWE, wird bestimmt auch der Radweg wieder hergestellt, eventuell sogar regelkonform. Würde dann für die Stadt die Möglichkeit bestehen auf diesem Stück die Benutzungspflicht wieder zu erlassen?
Oder wirkt das Urteil der jetzt aufgehobenen Benutzungspflicht nach? Wenn ja wie lange?
Der Hintergrund ist, dass demnächst noch viel mehr Hochbau an der Hoheluftchausse kommen wird, z.B. ggü. der Einmündung Neumünstersche Straße und schon jetzt beim LSBG die Köpfe qualmen wie die Straße zukünftig zu gestalten ist. Handelskammer will Fläche für Fußgänger zum shoppen und natürlich Parkplätze, Polizei auf jeden Fall 2 Spuren je Richtung + zwei Busspuren (auf die nette Anmerkung des Bezirksamtes, dass die Hoheluftchausse eh nur eine befahrbare Spur pro Richtung hat, da die rechte Spur meist durch Lieferverkehr und parken in zweiter Reihe blockiert ist und der Autoverkehr trotzdem nicht kollabiert, kam vom Vertreter der Polizei nur ein "grummeldastutjetzthiernichtszursachegrummel")
Da sich die Bebauung nun mal nicht einfach auseinander schieben lässt und die lichte Weite zwischen der Bebauung begrenzt ist, ist doch klar was wieder auf der Strecke bleibt bzw. einen ganz tollen 50 cm breiten Schutzstreifen bekommt.
Nehmen wir jetzt also an, dass das ganze 2017 fertig ist und dann eine Benutzungspflicht ausgeschildert wird. Könnte man sich dann noch auf die Aufhebung der Benutzungspflicht aus 2014 berufen? Oder würde das einen neuen Widerspruch bedeuten, da ja auch die bauliche Gestaltung der Straßenverkehrsflächen eine andere ist?