Beiträge von fridlmue

    Hi Gerhart,

    ich hoffe du hast einen schönen Aufenthalt in Wangen? Bist im Radelurlaub?

    Hab ich nicht ganz verstanden. Foto könnte helfen.Fahrbahn ist Vorfahrtsstraße, Radweg hat hingegen [Zeichen 205] ?Dann sind das vermutlich zwei voneinander unabhängige Verkehrswege. Wenn dir das nicht passt, darfst du, selbst wenn der Radweg ein Blauschild hat, auf der Fahrbahn fahren. Schreibt der Kettler bzw. steht auch in der VwV-StVO:

    "Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln."

    Das ist hier recht eindeutig ein zur Bundesstraße gehörender Radweg. Es ist auch die einzige Kreuzung auf dieser Achse in die Stadt rein, die so markiert ist. Die Bilder sind in dem von mir verlinkten "Brief" an die Verwaltung zu finden: drive.google.com/file/d/0B-sLZ…YSlBmVGc/view?usp=sharing. Da habe ich diese beiden Fälle auch noch beschrieben. In Google-Maps ist das hier: . Man sieht sogar das auf dem Boden aufgemalte "Vorfahrt gewähren"...

    Vermutlich würdest du vor Gericht Recht bekommen. Aber da musst du dann auch hin.

    Darauf habe ich eigentlich keine Lust. Evtl. hilft ja noch ein milderes Mittel...

    Eigentlich schon. Aber zumindest in Hamburg ist es so, dass mal irgendwann, wohl 1997 in Panik, das ganz schnell ging und irgendwann Akten auch mal vernichtet werden.Dort ist es eher Regel als Ausnahme, dass keine Anordnung vorliegt.

    Die Behörde muss innerorts nachweisen, dass a) der Radverkehr im Mischverkehr erheblich unsicherer wäre als üblich und b) es auf dem Radweg sicherer ist. b) können sie wohl begründen, aber a) müssen sie auch.
    Dazu soll linksseitig laut VwV und ERA i.d.R. sowieso nicht angeordnet werden.
    Stell einen WIderspruch (so du noch kannst, Frist 1 Jahr seit du das Schild kennst). Ansonsten (aber €€€) versuch's über einen Antrag auf Neubewertung und ggfs. Herstellung vom regelkonformem Radweg (mit Verweis auf die ERA) ersatzweise Aufhebung der RWBP. Wird ablehnt -> Widerspruch -> abgelehnt -> Klage.

    Die Unterlage für b) habe ich ja angefragt, meines Erachtens ist das darin nicht begründet. (Link zu frag-den-staat.de: fragdenstaat.de/a/23845). Die Schilder werden hier ständig um-geschraubt, wegen der Beseitigung von "Doppellollis" und so. Da wird es ja jedes mal "neu" beschildert. Dürfte also kein Problem sein. Ist der Widerspruch an sich schon eine Klage? Und an wen richte ich die Anträge?

    Vielen Dank für deine Tipps und Hinweise!

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    Hallo Nuernberg-steigt-ab,

    Jein.Ein Verkehrszeichen muss von der zuständigen Behörde angeordnet sein. Diese Anordnung muss aber nicht zwingend schriftlich fixiert sein, weshalb es nicht notwendigerweise zu jedem Schild eine passende Akte gibt.

    Auf entsprechende Rückfrage sollte die Behörde aber natürlich in der Lage sein, die Existenzberechtigung dieses Schildes darzustellen und die beabsichtigte Verkehrsregelung zu erklären. Wobei es nicht sein darf, dass eine Regelung erst dann verstanden werden kann, wenn man eine Anfrage bei der Behörde gestellt hat. Und das, was die Behörde erklärt, sollte nicht im Widerspruch zu dem stehen, was die Verkehrszeichen laut StVO anordnen.

    Danke für die Info. Dann ist das Fehlen der Unterlage alleine also schon mal kein "Angriffspunkt"... Schade ;)

    Die Antwort der Stadt zu der ersten Anfrage (Seemoser Weg/Zeppelinstr) enthält nach 2monatiger Bedenkzeit denn auch den verräterischen Lapsus, dass dem Radfahrer die Vorfahrt genommen werden musste "zur Sicherheit der Fahrzeugfahrer", was natürlich meint Kraftfahrzeugfahrer. Du hast hier also gleich schwarz auf weiß, dass die Behörde aus der Windschutzscheibenperspektive plant. Viel Spaß noch, mit denen!

    Das mit dem Räumen des Bahnübergangs eröffnet ein zusätzliches Themengebiet, was ein wenig von der StVO wegführt. Tatsächlich müssen Kreuzungen in unmittelbarer Nähe von Bahnübergängen so angelegt sein, dass ein zügiges Räumen des BÜ möglich ist. Da verweise ich gerne an ein paar echte Experten im Verkehrsportal, bevor ich mich selbst zu weit aus dem Fenster hänge.
    Bleiben wir erstmal bei der StVO! (Die verbietet es im übrigen auch, auf einem BÜ stehen zu bleiben bzw. ihn zu befahren, wenn die nachfolgende Strecke nicht frei ist. Das mit der Räummöglichkeit wäre bei regelkonform fahrenden Verkehrsteilnehmern also eigentlich nur noch ein Thema für Lastzüge.)

    Das tolle ist, dass ein paar hundert Meter weiter wieder eine Abzweigung mit BÜ kommt, dieses mal aber ohne das besagt "Vorfahrt gewähren" für den Radverkehr...

    Für deine tollen Anregungen möchte ich mich bedanken! Da kann ich bestimmt das ein oder andere noch in meine Argumentationen übernehmen :)

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    Hallo timovic,

    Habe jetzt den ersten Fall untersucht und sehe das wie fridlmue. Der Radweg ist eindeutig straßenbegleitend und die Erklärung der Stadt in meinen Augen Unsinn. Das Problem mit dem BÜ erkenne ich, aber das muss baulich gelöst werden und nicht durch subjektiv falsche und irritierende Beschilderung.

    /der 2. Fall ist gut. "Ausgewertete Unfallzahlen". Spannend. Wie wurde das gemacht, wenn doch auf der Fahrbahn gar kein Radfahrer fahren darf?

    //zum "Fremdfall": Radfahrer müssen dort wohl diese geschlängelte Abfahrt zur Lindauer Straße nehmen. Spannender finde ich jedoch die eigentlich Zufahrt zum Dehner, wie ist da die Vorfahrt mit dem "Radweg" (der dort eventuell gar keiner mehr ist) geregelt? /von Osten kommend wird man da ja sogar noch extra hingelotst. Gruselig.


    Zu Fall 2 antwortete die Stadt in der verlinkten Frag-Den-Staat-Anfrage (fragdenstaat.de/a/23845):

    Zu: Die mit folgendem Satz erwähnte Auswertung von Unfallzahlen ("Ausgewertete Unfallzahlen zeigen, dass die Radfahrer momentan auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sicherer unterwegs sind", Quelle: ) aus der Friedrichstraße, die zeigen, dass Radfahrer auf dem Zweirichtungsradweg sicherer unterwegs sind und die Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist:Die Auswertung der Unfallzahlen bezog sich in dieser Angelegenheit auf die 3-Jahresstatistik, welche der Straßenverkehrsbehörde zu Auswertung überlassen wurde. Bezüglich des gemeinsamen Geh- und Radweges ist aus den letzten 3 Jahren lediglich ein Unfall vom 17.6.2015 registriert worden. Hier kam es aus Unachtsamkeit zu einem Zusammenstoß zweier Radfahrer, bzw. einem Pedelec, mit einer leichtverletzten und einer schwerverletzten Person.

    Sie haben also keine...

    Der Fremdfall ist eine ganz eigene Geschichte. Da finde ich vor allem die Kommentare im Portal sehr lesenswert ;) Ich schreibe darüber evtl. bald mal noch einen kleinen Post, wenn ich die anderen zwei Punkte endgültig durchdacht habe :)

    Liegt auf jeden Fall alles auf meinen täglichen 14km Pendelstrecke, so dass ich mich täglich wundern kann ;)

    Danke auf für deine Hinweise.

    Hallo zusammen,

    einmal im Jahr feiert sich am Bodensee die Rad-Industrie bei der "Eurobike" in Friedrichshafen. Die Stadt feiert mit. Friedrichshafen hält sich für eine großartige Fahrradstadt. Der Anteil an Radfahrenden ist auch recht hoch. Bietet sich hier aber auch an. Ist ja alles flach. An den tollen Radwegen liegt es auf jeden Fall nicht. Und die Stadt ist jeden Tag derart mit Autos verstopft... Naja, das ist ja mittlerweile überall so.

    Mein täglicher Arbeitsweg führt mich einmal quer durch die Stadt am See entlang, quasi die Hauptverkehrsachse. Ich habe versucht an ein paar Stellen wirklich störende Punkte auf den Radwegen zu melden und um Änderung zu bitten. Wir haben hier ein "Hinweisportal" im Internet. In diesem habe ich zwei Anliegen hinterlegt. Ich verlinke diese einfach mal hier:

    Mein erstes Anliegen ist eine völlig unsinnige Vorfahrtregelung:

    das zweite ist die Radverkehrsführung in der Innenstadt:

    Beide Anliegen wurden für mich unbefriedigend und ohne stichhaltige Argumente geschlossen.

    Ich habe zum zweiten Anliegen dann noch folgende Nachfrage gestellt:

    Dabei kommt heraus, dass ich im "Hinweisportal" quasi belogen wurde über die angebliche Verfügbarkeit einer Statistik.

    Hierzu habe ich auch noch eine Frage: Kann mir jemand sagen, ob zu aufgestellten VZ eine Anordnung vorliegen muss?

    Ich würde nun gerne nochmal der Straßenverkehrsbehörde, auf freundlichem weg, ein Schreiben mit ein paar Fragen zukommen lassen:
    ODT im google Drive:

    PDF im googel Drive:

    Ich würde mich über Kommentare dazu freuen, falls jemand zeit und Lust hat sich das mal durch zu lesen. Ich habe bisher wenig Erfahrung mit so was und was ich hier so seit geraumer Zeit mitlese sind hier ein paar noch deutlich tiefer im Thema.

    Zur Belustigung noch ein Anliegen von jemandem anderen:

    Die Stadt macht es sich bei uns durchgehend leider wirklich einfach um an der Infrastruktur nichts machen zu müssen. Es werden halt schilder hin geknallt, bis sie meinen es passt.

    Naja, nicht verzweifeln ;)

    Viele Grüße
    Fridl

    Ich bin da auch im VCD Mitglied. Ich habe die Arbeit die der VCD gegen Stuttgart21 gemacht hat für sehr wertvoll und sachlich gehalten. Das Magazin ist in der Regel tatsächlich lesenswert. Die Ansichten sind eher "Realpolitisch" und der Fokus liegt, wie ich finde, sehr auf "Vernetzter" Mobilität. Viele Themen sind Bahnlastig. Das finde ich persönlich aber auch ganz gut.
    Der VCD ist befürwortet "Realpolitisch" z.B. die blauen Plakette und so. Ich halte das für Augenwischerei und finde es auch ein wenig zu kurz gedacht (Meiner Meinung nach gehört Befahren von Ballungsräumen grundsätzlich und massiv mit einer Maut belegt und die Steuern auf Kraftstoffe für KFZ und LKW drastisch erhöht um ÖPNV und Schienengüterverkehr massiv zu fördern) aber ist eben umsetzbar. Von daher finde ich die Arbeit zumindest unterstützenswert. Ganzheitliche Verkehrskonzepten gehören hoffentlich die Zukunft.