Beiträge von fridlmue

    Naja, bisher war es dem Ordnungsamt (und der Polizei(?) - meine Informationsfreiheitsanfrage diesbezüglich liegt ja noch in der "Schlichtung", da das Rechtsamt sich weigert mir die Papiere auszuhändigen) ja vom Rechtsamt angewiesen, an dieser Stelle von Kontrollen abzusehen und den Zustand zu dulden. Diese Weisung muss nun zurückgenommen werden.

    Was das Ordnungsamt dann daraus mach, ist ein anderes Thema. Aber das Parken ist jetzt (oder in kürze) nicht mehr "quasi legal". Außer die Stadt lässt sich noch was einfallen.

    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, ab das hier schon thematisiert wurde. Aber es könnte hier weitere betroffene geben.
    Ich habe mich schon vor Jahren über einen dauerbeparkten Geh- und Radweg bei der Stadt Friedrichshafen beschwert (hier die Anfrage, das ist der Ort. Der Google-Eintrag sagt schon alles.).

    Neben mir haben sich eine menge Leute auf dem Stadteigenen Beschwerdeportal über den Zustand beschwert. Antwort immer die selbe: Ist zur Zeit geduldet, wird mit einem Umbau der Straße irgendwann angegangen.

    Zusätzlich ist mir im neulich folgender Erlass des Landes Baden-Württemberg (Ministerium für Verkehr) in die Hände gefallen: Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr (AZ 4-3851.1-00/1527).

    Dies habe ich zum Anlass genommen die Stadt nochmal darauf anzusprechen, und nach erwartbarer unbefriedigender Antwort mich beim Ministerium und Regierungspräsidium zu beschwerten.

    Mit Erfolg (zumindest auf dem Papier): Das Ministerium hat die Stadt unmissverständlich aufgefordert, diesen Zustand abzustellen. Ich zitiere hier das RP:

    Zitat von REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

    Fehlerhaft ist die Ausübung des Ermessens allerdings dann, wenn die Behörde eine Abwägung im Einzelfall gar nicht trifft und in bestimmten Bereiche rechtswidrige Zustände stillschweigend duldet.

    Dies hat der Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg und das Verkehrsministerium in einem vergleichbaren Fall 2018 so festgestellt und es entspricht allgemeiner Rechtsauffassung.

    Wir bitten, diese Praxis unverzüglich zu ändern und werden dem Beschwerdeführer mitteilen, dass eine pauschale Nichtverfolgung nicht zulässig ist.

    und im weiteren Verlauf und Diskussion mit der Stadt (der Hausjurist musste auch noch mitmachen) folgt:

    Zitat von REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

    Es ist klare Linie des VM und von uns, dass pauschale Duldungen nicht rechtmäßig sind. Wenn bekannt ist, das hier regelmäßig ein Geh- und Radweg zugeparkt wird, der noch dazu zum RadNetz BW gehört, muss es Kontrollen geben und in der Regel auch geahndet werden.

    Der Verzicht auf ein Bußgeldverfahren sollte die Ausnahme sein.

    Nun erfolgt noch der Hinweis, dass eine vorherige Information der Bürger/Anwohner/Betroffenen angemessen ist:

    Zitat

    So könnte man hier auch vorgehen, aber es muss eine klar definierter, kurzer Zeitraum sein, der für die Information der bislang geduldeten Parker genutzt wird, bevor dann tatsächlich verfolgt wird.

    Ich nehme mit: Das Ministerium/RP (B90/Grüne) ist an einem funktionierenden Radverkehr interessiert. Der Schlendrian sitzt in der "Lokalverwaltung". Ausgang der Sache war eine Feststellung des Petitionsausschusses (Petition 16/878) aus dem Jahr 2018.

    Für andere Bundesländer könnte dieser Weg evtl auch funktionieren.

    Ich bin gespannt, was die Stadt jetzt daraus macht. Leider/zum Glück pendle ich zur Zeit nicht mehr auf diesem Weg und kann nicht beobachten, ob sich eine Veränderung einstellt.

    Viele Grüße

    Und wieso verhalten sich Radfahrer falsch, die dort weiterhin auf dem Hochbord unterwegs sind (sofern sie den roten Teil nehmen)? Ist den Leuten da überhaupt klar dass:

    Das auf den Boden gemalte [Zeichen 254] ein nur Hinweis ist und kein ordentliches Verkehrszeichen, also keine Gültigkeit besitzt? Der rote Streifen auf dem Gehweg durchaus als Radweg angesehen werden kann. Weder das [Zeichen 239] noch der Blechpolizist ändern etwas daran, dass es dort noch eine Trennung gibt. Vorher war es ja ein [Zeichen 241-30], ohne dieses Verkehrszeichen entfällt nur die Benutzungspflicht. Das auch das Benutzungsrecht mit einem Verkehrszeichen weg fällt wäre bei einem [Zeichen 240] der Fall. Das nun das [Zeichen 239] auch für den ehemaligen Radweg gelten soll und nicht nur für den Gehweg rechts daneben ist nicht eindeutig erkennbar. Selbst wenn dies gültig wäre, woher weiß ich als entgegnend kommender Fußgänger nun, dass ich den roten Bereich mit nutzen darf?

    Also ich würde das [Zeichen 239] als recht eindeutig interpretieren. Damit fällt die Rote Farbe ebenso ins Land des Unnötigen wie das aufgemalte [Zeichen 254]. Beides hat keine rechtliche Bedeutung denke ich. Oder gibt es da anders lautende Urteile dazu?

    Aber im Bild zu diesem Teil des Artikels:

    Zitat

    Nach der 270 Metern, so die Stadt, hätten die Radfahrer wieder die Wahl: kurz vor dem Driescher Kreuz dürfe der Bürgersteig wieder alternativ zur Fahrbahn genutzt werden. Dort sei die Bordsteinabsenkung jetzt zusätzlich geebnet worden. fehlt doch ein Schild, oder? Oder ist hier plötzlich Gepinsel und Gefasel von einem "Angebotsradweg" gültig?

    Ich würde an diesem Punkt mal meine Stadtradfraktionen mit meiner Argumentation und dem Schriftverkehr um Stellungnahme bitten. Evtl. wird das dann sogar mal im Stadtrat diskutiert. Und die Antworten kannst du dann mal gemeinsam mit dem ursprünglichen Schriftverkehr auch der Lokalpresse und den lokalen "interessierten Vereinen", z.B. dem (ungeliebten) ADFC geben.

    Müssen ja auch erst mal alle wissen, was ihre Stadtverwaltung so treibt.

    Das ist dem KSTA bekannt, er hat z.B. 2015 über die Stelle berichtet:

    https://www.ksta.de/koeln/sote-rad…haffen-23388712

    An einer anderen Stelle hatte ich mal den KSTA informiert, Zeichen 241, obwohl es keine (schriftliche) Anordnung gibt, obwohl das gerichtlich festgestellt ist, obwohl die Kreuzung als Unfallschwerpunkt in den Polizeiakten steht -> ein tödlicher Unfall und zwei Unfälle mit schwerverletzten in einem halben Jahr. Es kam keine Antwort. Meine Anzeige gegen unbekannt(e Mitarbeiter der Stadt) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Es ist immer der gleiche Mist: schlechter, schmaler Radweg, fehlende Sichtbeziehung und abbiegende LKWs, Transporter oder SUVs. Nichtmal bei der Unfallaufnahme eines tödlichen Unfalls werden die verbotswidrig parkenden Fahrzeuge, die die Sichtbeziehung stören, abgeschleppt.

    Evtl kannst du ja all die Infos, schön zusammengestellt, mal an die lokale Presse und den ÖR-Rundfunk senden. Es besteht immerhin die Chance, dass es jemanden dort interessieren könnte...

    Vielen herzlichen Dank für deine ausführliche und lehrreiche Antwort.

    Eine verkehrsbehördliche Anordnung muss in den Akten der Straßenverkehrsbehörde zu finden sein; in der Regel zu jedem einzelnen Verkehrszeichen. Manchmal kann es (vor allem bei sehr altem blauen Blech) schon genügen, einfach mal nach jener Anordnung zu fragen (die ist nämlich auch wichtig, wenn der Fall vor Gericht geht und die Behörde nachweisen muss, dass jene ihr Ermessen fehlerfrei - oder überhaupt Ermessen ausgeübt hat). Liegt gar keine Anordnung vor, muss die Behörde eigentlich die Entfernung der Zeichen veranlassen - bzw. du darfst m. E. jene ignorieren.

    Eine solche Anordnung kann also nicht mündlich oder aus "Gutdünken" einfach so erfolgen durch aufstellen des Schildes - ohne Schriftstück. Eine solche Anordnung kann des Weiteren für jedes VZ über eine Informationsfreiheitsanfrage erfragt werden (sofern ein IF-Gesetz besteht). Verantwortlich/Auskunftspflichtig ist die Verkehrsbehörde der Stadt oder des Landkreises. Auch bei (Radwegen an) Bundesstraßen?

    Schilder ohne (wirksame) Anordnung entfalten keinerlei Rechtswirkung (sogenannte Scheinverwaltungsakte). Es ist so, als wären sie nicht da, denn die Verkehrsbehörde hat den Regelungswillen aufgegeben. Und ohne Regelungswillen, kein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung (Verkehrszeichen).

    Ich würde der Behörde mitteilen, dass du das Vz auch gerne selbst abschraubst, wenn der Baulastträger sich weiterhin weigert. Diesem würde ich diese Arbeitsleistung dann allerdings noch in Rechnung stellen. 8o

    Kannst du mir noch erklären, wann eine Anordnung besteht und wann nicht? Wie wird eine solche Anordnung nachgewiesen? Und wann ist sie Rechtswirksam? Das interessiert mich wirklich brennend!

    Bei uns in der Region verunglücken gerade furchtbarer Weise einige Radler:

    Begrüßt mich alles auf der Startseite unserer Regionalzeitung.

    Radfahrer durchschlägt Heckscheibe ("der keinen Helm trug..." :rolleyes:)

    Radfahrer stirbt bei Unfall

    Radfahrerin kommt bei Unfall ums Leben

    Macht mich irgendwie schon nachdenklich.

    Und zusätzlich noch:

    Radfahrer nach Unfall schwer verletzt – Verursacher fährt weiter

    Radfahrer wird bei Unfall schwer verletzt

    Liegt das an der Jahreszeit?

    Wo kommst Du denn da runter? Friedrichshafen oder Memmingen alias München-West? Und wie häufig gehen die Flieger?Wäre denn die Variante "nach Feierabend und ggf. Abendessen um 20:29 in den Schlafwagen, Augsburg oder München in den Regionalzug umsteigen und 09:26 oder 10:06 ankommen" eine Alternative?

    Das kommt mir alles soooo bekannt vor! Ich reise regelmäßig von FN in die Gegenrichtung, also nach Hamburg. Nach der Intersky-Pleite habe ich nach alternativen gesucht und bin ein Jahr lang praktisch nur Nachtzug gefahren.

    ES WAR EIN TRAUM.

    So entspannt war ich noch nie auf Dienstreise unterwegs. Kein Stress mit dem Gepäck, Kein Ärger mit Sicherheitskontrollen. Viel weniger Warten. Es war echt toll. Reisen hat viel mehr Spaß gemacht. Von Ulm nach HH durch die Nacht.

    Und was macht die DB mit Rückendeckung aus der Bundespolitik (Schwarz-Rot)?
    Seit Dezember 2016 kein Nachtzugangebot mehr. Zumindest nicht mit Schlafwagen. Wegen "Ist nicht wirtschaftlich".

    Die ÖBB hat Strecken übernommen. Allerdings gelten die Tickets nicht in Anschlusszügen und es wird nicht mehr über Ulm sondern von München aus über Würzburg gefahren. Damit ist diese Option keine mehr. Auch kann unser Firmen-Vertrags-Reisebüro das nicht richtig buchen. Also. Seither wieder der olle Flieger. Und zu allem Überfluss mit Hop über Frankfurt. Das ist die Pest. Und macht mich jedes mal wenn ich darüber nachdenke echt wütend.

    edit; Die ÖBB verdient mit den zwei Strecken von Zürich nach Berlin/Hamburg und von München nach Berlin/Hamburg auch noch ordentlich Geld und ist zufrieden, so viel zum Thema Wirtschaftlichkeit...

    Da kann ich mich aber nicht so gut auf das HmbTG berufen.

    Wenn ich dort eine Anfrage stellen möchte und als Behörde den Landesbetrieb Verkehr Hamburg auswähle wird automatisch auf das HambTG verwiesen, also die Anfrage auch entsprechende formuliert. Mann muss nur noch kurz eintragen was genau man haben möchte und der Rest wird automatisch ausgefüllt... Aber es spricht ja auch überhaupt nichts gegen eine direkte Anfrage!

    Irgendwie verstehe ich den grammatischen Aufbau von 2. nicht!

    Du meines 2. meiner Antwort, oder? Ja, du hast recht. Das ist noch nicht so ganz gereift. Ich werde versuchen es zu verbessern, z.B.:

    2. Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass die für eine Freigabe des linksseitigen Radverkehrs laut VwV-StVO zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 Randnummer 36 notwendigen Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr an beiden Enden des linksseitigen Führung nicht vorhanden sind.

    Hallo zusammen,

    nochmals vielen Dank für die Anregungen. Ich habe der Stadt zwischenzeitlich einen, nach euren Anregungen leicht veränderten, Brief geschrieben und nach etwas warten auch Antwort erhalten. Diese möchte ich euch nicht vorenthalten:


    Ich plane hier folgendermaßen antworten:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Zu 1.:
    Aufgrund ihrer Antworten und den baulichen Begebenheiten der Friedrichstraße beantrage ich hiermit eine Änderung an der Radverkehrsinfrastruktur.
    Dazu folgende Begründung:
    1. Auf der Friedrichstraße kann von keiner erhöhte Gefährdung von Radfahrenden im Mischverkehr ausgegangen werden. Durch die angeordneten Tempo 30 und eine mittlere Belastung von 12837 KFZ/24h ist hier keine Gefährdung erkennbar. Auch besteht keine Untersuchung die das Gegenteil belegt.
    2. Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass die für die Freigabe des linksseitigen Radwegs an beiden Enden über keine der laut VwV-StVO zu §2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4 Randnummer 36 notwendigen sicheren Querungsmöglichkeit für Radfahrende verfügt.
    3. Die Breite des benutzungspflichtigen Zweirichtungs- Geh- und Radwegs wird zwischen der Karlstraße und dem Beginn der Fußgängerzone deutlich unterschritten. Dazu werden in diesem Bereich, offensichtlich geduldet, auch noch Aufsteller und Artikel der dort ansässigen Händler auf dem Geh- und Radweg ausgestellt. Auch befinden sich hier gefährliche Ein- und Ausfahrten von Grundstücken.

    Zu 2.:
    Ich bitte Sie mich über die Ergebnisse der anstehenden Verkehrsschau in Kenntnis zu setzen. Auch möchte ich Sie bitten mir die Frage zu beantworten, ob die bisherige Regelung im verkehrsrechtlichen Sinne eindeutig ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    xxx

    Coole Idee!
    Aber nutzt dafür doch "Frag den Staat".
    Damit ist der Prozess kinderleicht und alle anderen interessierten können die Anfrage auch einsehen. Wenn solche Fragen massiv öffentlich gestellt werden, entscheiden die Behörden auch manchmal sie einfach öffentlich zugänglich zu machen.

    Also ich finde das Video ist astreine Realsatire.
    Bei mir im Kopf lief schon die Kommentar-Tonspur mit, ähnlich wie bei einem Gelände-Reit-Wettkampf, die die Glanzleistungen, Nahtoderfahrungen und routinierte Hindernisbewältigung des Teilnehmers euphorisch beschreibt und bejubelt. :thumbup:
    Ich werde auf jedenfalls nur noch in ärgster Demut über Radwege meckern... So was habe ich selbst noch nicht bewältigen müssen :D