Beiträge von Verkehr(t)

    Das alte Hertie-Gebäude in Barmbek finden ja viele hässlich... ich finde das jetzt auch eine hässliche Szene in der Drosselstraße:

    669-25092014097-mittel-jpg

    Vor dieser Stelle ist (wegen der Baustelle) "Gehweg - Radfahrer frei" angeordnet. Hinter der Kreuzung auch.
    Was an dieser Stelle angeordnet ist und vor allem... warum... weiß ich auch nicht, vielleicht weiß es ja das PK31.

    Bevor der Abriss begann gab es gar keine Verkehrszeichen für Radfahrer, laut StVO also Fahrbahnradeln die Regel und Benutzung des anderen Radwegs erlaubt (in der Praxis nutzten natürlich die meisten den Radweg)

    Mir wurden diesen Sommer innerhalb eines Monats zwei Räder gestohlen:
    - eins hinterm Mietshaus, ein 2 Jahre altes Baumarktrad
    - eins vorm Freibad, ein nicht ganz 1 Monate altes Fahrrad-Discounterrad
    Beide waren mit einem günstigen (20-30€) Abus Schloss an einen Fahrradbügel gesichert.

    Jetzt nutze ich 2 unterschiedliche Schlossarten um die Diebstahlwahrscheinlichkeit zu senken.

    Ich besitze für gutes Wetter das T-Shirt: "Ab auf die Straße" (jaja, gemeint ist natürlich die Fahrbahn ;))

    Und für schlechtes Wetter: "Abstand! 1,5 m"

    Eigene Ideen für T-Shirts:
    - Dieser Bereich wird videoüberwacht!
    - Fahranfänger
    - Fahrrad Police (sollte man wohl nicht in NRW benutzen, ob die wohl auch Kinderfahrräder mit POLIZEI/POLICE Aufdruck im Polizei-Look einziehen?)
    - Fahrradstaffel
    - Achtung Kampfradler! (würde ich wohl genauso wie Neid-Tshirts nicht anziehen)
    - Ich darf hier fahren... radel du doch auf dem Radweg.
    - Du bist der Stau.

    Entschleunigung:
    - Mich zu überholen ist stressig
    - Warte an der nächsten Ampel auf mich!
    - Man sieht sich immer zweimal
    - "90 % der beim Überholen gewonnenen Zeit wird zum Warten vor Ampeln genutzt" (Etwas zu lang, aber an der nächsten Ampel hat der/die/das Auto fahrende dann ja Zeit)

    Vielleicht wäre auch das (eher durch seine Grafik als durch den Text auffallende) Trikot der kolumbianischen Radrennfahrerinnen etwas für dich?

    Gilt das Schild denn dann auch für gleichschnelle einspurige motorisierte Fahrzeuge (Pedelecs, Mofas, langsam fahrendes Motorrad,...)?
    Gilt das Schild auch für mehrspurige Fahrräder (Trikes, Anhänger,...)?
    Oder anders gesagt: Ist das nicht ein Vorurteil dass Fahrräder (pauschal) weniger Konfliktpotential haben als andere Verkehrsteilnehmer?

    Wenn man sich mit "Hier eine linksseitige Benutzungspflicht, dort ein [Zusatzzeichen 1022-10]" Geister- und Gehgwegradler schafft, schafft man sich dann durch diese Sonderbehandlung nicht auch "Kampfradler"?

    Wenn ich schon auf der Fahrbahn fahren darf (also mein Fahrzeug als (fast) vollwertig anerkannt wird), so habe ich eher ein Problem damit mir irgendwelche Sonderrechte herauszunehmen (rechts an der Ampel vorbeifahren; bei Rot über die Ampel,...), als an einer roten Ampel mit den anderen Fahrbahnfahrzeugen zu warten.


    Bei der Freigabe von Busspuren muss man bedenken, dass Busse manchmal schneller sind als Radfahrer. Und dem ÖPNV gestehe ich im Gegensatz zum MIV durchaus das Recht auf zügiges Vorankommen zu.
    Gerade in der Hohenluftchaussee wäre ich sehr skeptisch. Lange Strecken, viele Busse, viele Radfahrer. So würde die Busbeschleunigung nicht funktionieren.


    Ich bin eh kein Fan der sogenannten Busbeschleunigung. Als ÖPNV Nutzer (mit HVV-Abo) ist mir in den meisten Fällen eine Taktverdichtung lieber als x Sekunden schneller an der nächsten Umsteige-Haltestelle zu sein. Daher: Taktverdichtung, Busbuchten abschaffen, Ampeln an denen der Busfahrer sich Grün bestellen kann. Das würde die Busse beschleunigen. Weniger Fahrgäste/Haltestellen auch, aber das wäre nicht ÖPNV-freundlich ;)

    Wenn ich an Wochenenden in Berlin bin und dort den ÖPNV nutze sind es auch nicht die Fahrradfahrer die die Busse negativ beschleunigen (die werden zügig überholt, oder die nächste Bushaltestelle ist eh gleich erreicht), sondern widerrechtlich auf der Busspur haltende/parkende PKW. Wie das unter der Woche in der Rushhour aussieht weiß ich aber leider nicht. Trotzdem denke ich dass sich das Problem mit ausreichend dimensionierten Busspuren regeln lässt. Das Problem das ich noch sehe wäre das Linksabbiegen, aber das besteht beim Fahrbahnfahren auf Straßen mit mehreren Fahrtspuren pro Richtung und viel Verkehr ja meistens.

    Das Hamburger Abendblatt fragt heute:
    "Sollten Radfahrer generell die Fahrbahn benutzen dürfen?" [] Ja [] Nein"
    Stand: 67 % / 23 % (Ja / Nein) bei 3.759 Stimmen

    Dazu auch in der heutigen Ausgabe des Hamburger Abendblatts:

    1) Im Oktober startet die Verkehrsbehörde deshalb einen großen Radwege-Check. Das gesamte Netz steht dann auf dem Prüfstand. Die Leitung soll ein auf Radverkehr spezialisierter Verkehrsplaner aus Frankfurt übernehmen, den die Stadt dafür eingestellt hat. Er wird seine Arbeit im Oktober aufnehmen. "Grob geschätzt kann wohl ein Drittel der Radwege weg", sagt Verkehrsstaatsrat Andreas Rieckhof (SPD).
    http://mobil.abendblatt.de/hamburg/articl…berpruefen.html

    2) Hamburg ist fertig gebaut, der Platz eng. Radfahrstreifen auf Fahrbahnen sind daher der beste Kompromiss, weil sie wenigstens optisch die unterschiedlich starken Verkehrsteilnehmer trennen

    3) Die per Gericht erzwungene Aufhebung der Benutzungspflicht an der viel befahrenen Hoheluftchaussee sieht er eher kritisch, "Da gehört schon Mut zu."

    Zu 1) Hat jemand Lust und Erfahrung/Kontakte um herauszufinden wie man den Verkehrsplaner erreichen kann damit wir Radverkehrsforisten ihn kontaktieren können? Ich würde ihn gerne bitten dass er die zuständigen Behörden doch dazu drängen sollte Benutzungspflichten doch nicht erst nach irgendwelchen Baumaßnahmen in zig Jahren sondern sofort abzuschaffen.
    Zu 2) Der beste Kompromiss wären flächendeckende Busspuren die für Radfahrer freigegeben sind und auf denen Falschparker/-halter konsequent abgeschleppt werden. Nur wo keine Busse fahren oder kein Platz für eine Busspur ist (wobei man mittels Einbahnstraßensystem fast überall Platz schaffen kann) sind Radfahrstreifen nötig
    Zu 3) Als ob Radfahrer bei einem Ende der Benutzungspflicht nicht mehr auf dem Radweg fahren wollen/dürfen!

    Hamburg:
    Mit einem Info-Container will die Verkehrsbehörde interessierten Bürgen an verscheidenen Standorten die Möglichkeit geben, bei der Neugestaltung der Radwege rund um die Alster ihre Ideen einzubringen.

    Der Info-Container wird ab morgen 15:00 bis zum 27. September an verschiedenen Stellen um die Alster aufgestellt, Termine siehe Link.

    Ein Medienhinweis im weiteren Sinne:


    Die Unterlagen zur Neuplanung des Bereiches Feldstraße/Neuer Kamp/Neuer Pferdemarkt in Hamburg. Man wird sicher nicht behaupten können, dass dem Radverkehr in den Planungen zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Ob es am Ende gut wird, vermag ich (noch) nicht zu beurteilen.


    Danke für die interessante Lektüre.

    ADFC: Bei den geplanten Fahrradanlehnbügeln wäre ein Abstand von 1,20 m anstelle von 1,50 m ausreichend. Die Platzersparnis soll, wenn möglich, der Anzahl der Bügel zugutekommen.
    LSBG - GF/PB: Das Maß von 1,50 m ist das Regelmaß aus der PLAST

    Kurz davor liest man noch:
    ADFC: Dort wo am Fahrbahnrand Längsparkplätze neben dem Radfahrstreifen vorgesehen sind, ist der Trennstreifen auf 50 cm auszulegen (Regelbreite).
    LSBG - GF/PB: Dies wird berücksichtigt. In einigen wenigen Bereichen wird das Regelmaß allerdings unterschritten.

    Was einige wenige Bereiche sein werden kann sich der Hamburger Radfahrer ja denken.

    Dazu eine Frage: Wird bei Radfahrstreifen und Längsparkbuchten dann näher an der Fahrbahnseite geparkt als bei Längsparkbuchten und Hochbordradweg? Also wird immer dort geparkt wo "eh nur Radfahrer" entlang müssen? Dass Radfahrstreifen generell als PKW-Parkplätze genutzt werden ist mir bekannt, aber wo parken PKW-Führer die Angst um ihren Außenspiegel haben, diesen aber nicht einklappen wollen.

    Als Negativbeispiel für Nah-Am-Radweg-Parken mag die Habichtstraße (beidseitig) zwischen Habichtsplatz und Steilshooper Straße dienen:

    Zurück zu durch Bauarbeiten bedingten Schildbürgerstreichen (und Gehwegradlern :P )
    Ich vermute mal dass wegen den Bauarbeiten in der Fuhle auch der Rübenkamp zwischen Hebebrandstraße und Jahnbrücke in eine Einbahnstraße verwandelt wurde und Bushaltestellen dorthin verlegt wurden(?)
    Die verlegte Bushaltestelle sieht dann (bei Tageslicht) so aus wie auf dem Bild im Anhang. Wie das Nachts aussieht will ich mir lieber nicht ausmalen. Zumindest bei Tag sieht man auch immer wieder Radfahrer die den (nicht benutzungspflichtigen) "Radweg" benutzen. und vor der Stelle (und einer weiteren etwas weiter südlich) auf den Gehweg ausweichen, falls sie nicht eh die ganze Zeit dort fahren.

    P.S. Ich bin mal gespannt ob das PK den "Radweg" als Radweg führt oder als Schildabstellplatz.

    Ich kann dem nicht ganz folgen.


    Dabei hab ich doch gaaaaanz langsam geschrieben ;)

    Zitat

    2. Wer Rasen sät, wird Rasen ernten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Rasen an?


    Durch VZ275 kann das Rasen vorgeschrieben sein, ja. Und wo rasen anfängt ist ja subjektiv, ich bin ja der Meinung dass 50 km/h in der Stadt schon zu viel ist, meine bessere Hälfte findet 70 km/h noch zu langsam.
    Auch wird der gemeine Radfahrer, der überfordert ist wo er denn mit dem Rad auf dem Gehweg fahren darf, auch (genauso grundlos) verwirrt sein, wenn er auf der Autobahn mit seinem KFZ plötzlich 50 km/h fahren muss, obwohl sein Fahrzeug doch mind. 60 km/h fahren können muss, damit er sie benutzen darf. In beiden Fällen ist die Situation eigentlich durch Verkehrszeichen (oder ihr Fehlen) klar geregelt.

    Zitat

    3. Wer Engüberholen sät, wird Engüberholen ernsten? Verstehe ich nicht . . . Ordnet die Polizei das Engüberholen an?


    Es wird natürlich niemand gezwungen zu überholen, es wird aber ja auch niemand gezwungen auf dem gemeinsamen Rad- und Gehweg Rad zu fahren, man darf auch schieben.

    Radwegrückbau in Hamburg (es trifft immer die Falschen):

    Ist der Radweg in der Shanghaiallee eigentlich benutzungspflichtig?

    Es fehlt leider auch der Hinweis dass der Gehweg für Radfahrer tabu ist.

    Hi
    wenn man Hochbordradwege und gemeinsame Geh/Radwege sät, wird man Gehwegradler ernten. Wie soll der gemeine Radler erkennen, warum das Gehwegradeln in einigen Fällen zwingend geboten ist, in anderen dagegen bei gleichen Rahmenbedingungen verboten?


    So geht es bestimmt auch den gemeinen Falschparkern, Rasern, Engüberholern [1],... in ihren KFZen. [2]
    Aber um deine Frage zu beantworten: Er soll es an den Verkehrszeichen erkennen.


    [1] Warum dürfen sich zwei Torkelradler mit minimalem Abstand überholen/begegnen, oder ein Torkelradler an stehenden Fahrzeugen mit kleinem Abstand vorbeifahren, ein spurtreues KFZ muss aber 150cm Abstand lassen.
    [2] Soll heißen: Ich finde diese Ausreden die ihr für Gehwegradler erfindet weder plausibel noch hilfreich.

    Und wie sieht das an Kreuzungen aus, wenn ich auf dem Radweg die Fahrbahn quere kommt ja meist nach der Fahrbahn noch ein kreuzender Radweg.
    Kommt von dort ein Fahrradfahrer hat er zwar meist rot, die Haltelinie befindet sich (falls vorhanden) aber meist erst hinter der Kreuzung der beiden Radwege.

    Habe ich Vorfahrt,
    - weil der Verkehr in diese Richtung gerade fahrtberechtigt ist
    - weil dem Kreuzungsräumenden Verkehr Vorrang zu gewähren ist

    Oder hat der andere Radfahrer Vorfahrt,
    - weil er von rechts kommt und erst an der Haltelinie halten muss


    Wie sieht es aus wenn es sich nicht um eine Straßenkeuzung sondern um
    a) einen Zebrastreifen
    b) eine Fuß-/Radfahrerampel (abseits einer Fahrbahnkreuzung) handelt

    Fragen über Fragen. Und da ich ja nicht weiß wovon der andere Verkehrsteilnehmer ausgeht werde ich auch in Zukunft extrem vorsichtig in solchen (gar nicht seltenen) Situationen sein und das auch als (eines unter vielen) Argument verwenden wieso ich nicht gerne Radwege benutze.


    die gelinkte Seite dürfte auch von einem rechtsbelesenen und engagierten Mitglied dieser ADFC-Gruppe zusammengestellt worden sein, nach wie vor diese veraltete Sache ganz bewusst beibehält (auf anderen Info-Seiten zu diesem Urteil steht oft nichts mehr zum Aspekt Verkehrstrennung! Aber, wie gesagt, in Magdeburg, schon!


    Wäre es nicht zweckdienlicher beim ADFC Magdeburg nachzufragen ob sie das Urteil nicht aus der Sammlung entfernen oder zumindest kommentieren wollen?

    ach, noch was, falls jemand sich auskennt! diese Auskunft wäre mir 2 Mal in der Woche wertvoll, und die nächste Gelegenheit wäre morgen früh (Samstagsmarkt! Seit ca 2 Jahren vergeben Politessen "Parkscheine à 35 Euro" an Autofahrer, die exakt das machen! Warum denn so wenig? Unsere Politessen sind mit hochqualitativen Handy's und Software augestattet worden! Sobald sie geknipst haben, ist das Foto voll automatisch in der Dienstzentrale registriert: Keine Diskussion mehr möglich!).

    mich irritiert die Diskrepanz zwischen nur 35 Euro und den Preis aus der Mopo (147 Teuro!) :whistling:

    es wäre doch leicht verdientes Geld auch für unsere Stadt und würde dort einen enormen Beitrag leisten, dass die Radwege gut und befahrbar bleiben...


    Der Artikel hat doch sogar ein (zensiertes) Bild des Gebührenbescheids:
    Gebührenbescheid nach dem Hamburgischen Wegeggesetz (HWG) vom 22.01.1974 in der geltenden Fassung
    nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen wird für die Sonderbenutzung der öffentlichen Wegefläche in Hamburg

    Das HWG findest du hier:

    Nach welcher Gebührenordnung bei eurem Markt geahndet wird kann dir sicher eine der Politessen sagen.

    Einfahrt verboten, aber gefälligst dann auch nur 10km/h fahren :D


    Warum sollte das Geschwindigkeitsverbot nicht für Fußgänger, Tretroller-, Rollschuh-, Rollstuhl-,... fahrer und Fahrradroller gelten?
    Es könnte auch Kraft)Fahrzeuge mit Sonderrechten (z.B. Förster) geben könnten evtl. das obere Schild ignorieren dürfen sich dann aber an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten müssen.

    Erstens:
    A) "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen." (StVO §39 Absatz 3)
    B) "Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor." (StVO §37 Absatz 1)
    Aus A und B folgt: selbst falls das Zusatzzeichen sich auf die Lichtzeichenanlage beziehen könnte wären vorrangig die Lichtzeichen zu beachten.

    Zweitens:
    1) Wären Lichtzeichenanlagen (vorrangregelnde) Verkehrszeichen hätten wir in B) eine Rekursion: "Lichtzeichen gehen [u. a. Lichtzeichen] vor." (StVO §37 Absatz 1)
    2) Wären Lichtzeichenanlagen Verkehrszeichen könnte man sie im Verkehrszeichenkatalog finden, kann man aber nicht.


    Auf was bezieht sich das Zusatzzeichen nun? Während das obige meine feste Laienüberzeugung ist, kommt jetzt Spekulation was gemeint sein könnte)
    Zusatzzeichen [...] sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

    Da Zeichen 720 schon ein Zusatzzeichen "unmittelbar unterhalb" hat, fällt das wohl auch weg.
    Bleiben noch 2 Möglichkeiten:
    1) Das Zusatzzeichen bezieht sich auf kein Verkehrszeichen sondern auf eine Verkehrsregel. Dass sich Zusatzzeichen auf Verkehrszeichen beziehen müssen wird ja nirgends erwähnt, nur dass, falls sie sich auf Verkehrszeichen beziehen, sie in der Regel unmittelbar darunter anzubringen sind. Die Wahl, auf welche Verkehrsregel sie sich dann bezieht, steht dem Radfahrer dann wohl frei ;)
    2) Unmittelbar könnte sich auch nur darauf beziehen dass es am selben Mast und durch keine weiteren Verkehrszeichen getrennt ist. Dann bezieht sich "Radfahrer frei" auf das Vorfahrtsschild. Radfahrern steht es also frei ob sie die Vorfahrt bei ausgeschalteter Lichtzeichenanlage nutzen oder nicht.

    Ein bekannter radfahrender MdB wäre z.B. Hans-Christian Ströbele. Da ich jedoch mir einen mir sympathischen MdB aus meinem Wahlkreis zum schreiben suchen würde, käme er für mich aus 2 Gründen nicht in Frage.
    Tipp: Schreibe den Abgeordneten deines Wahlkreises und bitte Sie um eventuelle Weiterleitung an die fachlich zuständigen Fraktionsmitglieder (Bundestag) bzw. Parteikollegen (EP).