Beiträge von Verkehr(t)

    Es geht ja nicht darum, ob es besser geht, es geht darum, ob die Änderung etwas für die Verkehrsteilnehmer verbesserte:

    • Fußgänger: Nein, unsichere Radfahrer werden jetzt vermehrt die Gehwege statt der Fahrbahn benutzen.
    • "Unsichere" Radfahrer: Nein, Haben jetzt die Wahl zwischen Gehweg und Fahrbahn.
    • "Sichere" Radfahrer: Nein, durften vorher schon auf der Fahrbahn fahren, werden jetzt in die eine Richtung von neu angelegten Parkplätzen ausgebremst
    • Pärchen-Radfahrer: Ja, dürfen jetzt nebeneinander fahren.
    • KFZ-Führer: Nein, Radfahrer haben Vorrang

    Man könnte also sagen: Da (fast) alle Beteiligten unzufrieden sind, muss das ein guter Kompromiss sein.

    Ich würde sagen, wenn Radfahrer, die in eine Straße einbiegen, kein VZ 237 erkennen können, ist der dortige Radweg auch nicht benutzungspflichtig.


    Und wenn man die Benutzungspflicht nur von der Fahrbahn aus sieht?

    Fall 1: Vorher keine Benutzungspflicht. Fährt man auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg ist das VZ durch die Ampel verdeckt.

    Fall 2: Das VZ steht so schräg dass man es aus Richtug Osten kommend kaum sieht, aus der Bundesstraße kommend wohl noch weniger.

    Aber bei so viel Autoverkehr ein eindeutiger Nachteil gegenüber dem Radweg und gegenüber dem vorherigen Fahrbahnzustand, auf dem das Radeln nicht verboten war.

    Mit der Benutzungspflicht am Harvestehuder Weg kenne ich mich nicht aus,

    Aber am Ostufer soll in der Schönen Aussicht ja ähnliches passieren.... dort fuhr es sich auch angenehm und legal auf der Fahrbahn, eine Fahrradstraße war und ist an dieser Stelle eigentlich nicht nötig. Richtig eklig wird es dann erst Am Schwanenwyk und An der Alster, wenn man sich den engen Radweg mit Radfahrern in beide Richtungen, Joggern und Fußgängern teilen muss. Dort würde ich mir einen breiten, bau(m)lich getrennten, geradlinigen, übersichtlichen Radweg mit guter Oberflächenbeschaffenheit wünschen oder aber eine Freigabe der Fahrbahn die ja schon meine Wünsche erfüllt.

    Orkantief "Billie" kommt! So verhalten sich Autofahrer richtig
    [...] Auch ein Überholvorgang ist bei Wind gefährlich - besonders dann, wenn man an Bussen oder Lkw vorbei fährt.

    Radfahrer bei Sturm überholen ist hingegen wohl nicht so gefährlich.
    Wie verhalten die sich eigentlich bei Orkan richtig?

    Die WELT will den Krieg und die Kommentatoren folgen dem Aufruf sofort:

    Übrigens der gleiche Artikel von den gleichen Autoren wie im Abendblatt.


    Dass Welt und Abendblatt zusammenarbeite ist ja bekannt, dass der selbe Artikel in mehreren Presseerzeugnissen online erscheint ist ja auch nicht neu.
    Ich ärgere mich nur immer wieder über die Änderungen (Titel und Untertitel oder Tickermeldungen) die vorgenommen werden. Dort schleichen sich dann gerne Fehler wie im vorliegenden Fall ein:
    Der Harvestehuder Weg ist nicht "Hamburgs erste Fahrradstraße" (Welt) sondern höchstens "die erste Fahrradstraße an der Alster" (Hamburger Abendblatt).

    Das ist der Wirtschaftsminister. Der muss die Wirtschaft ankurbeln. Das hat mit Umwelt oder Gerechtigkeit nichts zu tun. Er vertritt nur eine bestimmte Interessensgruppe. Und dazu gehören die Hersteller von Elektro-Autos.


    Die Wirtschaft könnte man aber auch mit dem verstärkten Bau von Infrastruktur (E-Tankstellen) ankurbeln.
    Den Absatz von E-Autos z.B. mit einem Verbot für Verbrennunsgmotoren in der Innenstadt.

    Wie seht ihr das, kann "Dunkelheit" ein legaler Grund sein einen benutzungspflichtigen Radweg rechts liegen zu lassen?


    welchen Radweg? :whistling:


    Du meinst, weil der "Radweg" nicht baulich getrennt ist? Ich halte es da mit Herrn Sluka:
    Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.

    Tagsüber ist der Radweg daher meiner Meinung nach zu benutzen (da in diesem Fall auch keine der Ausnahmen zutrifft [1]). Aber wie sieht es bei Dunkelheit aus, wenn man eben nicht sieht ob man gerade auf dem Radweg oder dem Gehweg fährt?


    [1] Abgesehen von Wartenden an der Bushaltestelle und Schnee:

    Ich sehe auch keine erhöhte Aggresivität im Hamburger Straßenverkehr, ich würde sagen, dass das hier recht konstant auf hohem Niveau (verglichen mit meinen Erfahrungen in und um Karlsruhe) ist.
    Klar, dass mir Fahrzeuge die Vorfahrt nehmen kommt fast täglich vor. Hupen, eng überholen,... mehrmals täglich. Ebenso Geisterradler.

    Angedrohte Gewalt gab es aber bisher (in meinen knapp 3 Jahren in Hamburg) nur von 5 KFZ-Führern. Und ausgeübte körperliche Gewalt von einem Fahrradführer.

    Die letzten Wochen jedoch fand ich sowohl was den fließenden als auch den ruhenden Verkehr angeht ausgesprochen ruhig. Seit ich das "alte" Smartphone meiner Frau benutze, fand ich noch keinen Anlass es für ein Bild von einem Radwegparker zu zücken.

    Ich halte die erhöht wahrgenommene Aggresivität für a) Pech und b) für ein Wahrnehmungsproblem: Wenn mein Weltbild gerade sagt: "Autofahrer sind doof" (weil mir z.B. innerhalb von 15 Minuten 2 rechtsabbiegende Autofahrer die Vorfahrt genommen haben) dann nehme ich auch mehr Aggresivität wahr, als wenn ich mit meinem Motto (ähnlich den letzten Worten von Peter Viehrig) unterwegs bin: "Jeder macht Fehler im Straßenverkehr, auch ich"

    Alles am Rad muss ja der STVZO entsprechen, aber wie oben schon geschrieben gilt das nicht für Kleidung. Helm/Stirnlampen sind also genauso außen vor wie Reflexbänder um die Beine oder ähnliches.


    Off-Topic: Ich nutze Reflexbänder (mit blinkenden LEDs) ja um die Arme statt um die Beine, so habe ich im Dunkeln, wenn ich die Fahrtrichtungsänderung per Armausstrecken anzeige, einen Blinker.

    Zum selber sehen bin ich ganz froh dass ich nur in der Stadt fahre, wobei ich mich heute abend wohl wieder Frage: Wenn im Dunkeln nicht zu unterscheiden ist wo der Radweg und wo der Gehweg ist (nachts sind alle Wege grau), weil vergessen wurde die "baulich zu trennen", muss ich den eigentlich benutzungspflichtigen Radweg dann benutzen?

    Ich finde es ungünstig wenn mir unbeleuchtete Hunde, Fußgänger, Spielzeugführer, Fahrzeuge,... entgegenkommen: je früher und besser ich sie wahrnehmen kann, desto stressfreier kann ich fahren.
    Daher sorge auch ich dafür dass andere mich frühzeitig sehen können (Licht am Fahrrad, Reflexbänder mit Leuchtdioden am Arm, manchmal auch die hässliche Warnweste, aber mehr wegen des Aufdrucks).

    In Hamburg würde ich die Zahl der unbeleuchteten Fahrräder auch auf höher als 3% schätzen, allerdings merkt man sich ja auch eher die Negativbeispiele. Man könnte ja mal eine Zählung der unbeleuchteten, behelmten handyhaltenden Geisterradlerinnen machen.


    Steht wo? Oder hast du überlesen, dass das Martinshorn aus war?


    Für mein Victim Blaming benötige ich noch: Woher hast du denn die Zeugenberichte?

    "100km/h über Gehweg" (Zeugenbericht): Ein solches Fahrzeug würde ich auch ohne Martinshorn bemerken, selbst auf Flüsterasphalt statt auf Ruckelgehweg.
    "6.11.2014 [...] 17:30" (Polizeibericht): Im Dunkeln könnte man evtl. auch schon das Blaulicht erkennen.
    "Radfahrerin fuhr bei grün" (Zeugenbericht, BILD): Stvo 37 §2.1 gilt sowohl für Radfahrer als auch für Polizeifahrzeuge: "Keines dieser Zeichen [gelb, grün] entbindet von der Sorgfaltspflicht."
    "Die Polizeifahrzeuge rasen bei „Rot“ über eine Ampel, mit Blaulicht, ohne Martinshorn. Eine Radfahrerin, die „Grün“ hat, fährt los, wird von dem letzten Fahrzeug der Polizei-Kolonne [...] erfasst." (BILD): Falls das wirklich so war (und auch dann wenn es nur 3 mit Fahrzeuge mit Blaulicht waren), ist in meinen Augen die Hauptschuld bei der Radfahrerin, an der gerade mehrere andere Polizeifahrzeuge (wohl auch nicht langsamer als das letzte Fahrzeug) vorbeigerast sind.

    Um mich gänzlich unbeliebt zu machen: Wieso steht nirgends ob sie [s]einen Helm[/s} Kopfhörer trug.

    "Der Bezirk Hamburg-Mitte will wissen, ob sich die geplanten Fahrrad-Autobahnen lohnen würden. Gemessen wird an einer der meistbefahrenen Stellen an der Alster. [...] Am Freitag wurde an der Alster eine Fahrradzählsäule installiert. Das Fahrradbarometer soll das Fahrverhalten von Hamburgs Radler messen. Die Straße An der Alster ist eine der meistbefahrenen Straßen in der Hamburger Innenstadt."

    Dafür haben sie also wohl letztens den Radweg gesperrt, um da Induktionsschleifen zu verlegen.
    Hat das "Barometer" schon jemand gesehen? Steht das, wie man bei dem Bild vermuten mag, auf oder direkt am Radweg?
    Grundsätzlich finde ich solche Zählstationen aber durchaus für wertvoll (in Karlsruhe kostete die Station ca. 20.000 und wurde vom Land Ba-Wü gesponsort)


    "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt..."


    Das mit dem "unbehinderten Verkehr von [...] Rollstuhlfahrern" ist aber etwas unglücklich formuliert, nicht nur weil weibliche Rollstuhl Fahrende ausgeschlossen sind.  :whistling:
    Dass "...die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind." ist doch wohl auch eher selten der Fall wenn tonnenschweren Fahrzeugen das Parken auf dem Gehweg erlaubt wird.

    Was haltet ihr von solchen Angeboten der Stadt Hamburg?
    Neues Postfach "Radwegschäden melden"
    Eine ältere, bekannte Umfrage ist:
    Wird den Hinweisen nach tatsächlich gehandelt oder möchte man dem Wutbürger/Radler nur die Möglichkeit geben sich auszukotzen, um dann die Mails ohne größere Beachtung in den Papierkorb wandern zu lassen?
    Das zweite Angebot hatte ich bereits genutzt. Beim neuen E-Mail-Postfach bin ich mir nicht sicher, ob sich der Aufwand nochmal lohnt. Zumal ich auch die Methode per Mail zu antworten für weniger effizient halte, als direkt in einer Übersichtskarte Porblemstellen einzutragen.

    Ich empfinde es als "besser als nichts". Aber gut wäre anders:
    - Landes- oder gleich Bundesweite Lösung (warum muss ich als Bürger mich darum kümmern, wer für welche Stelle zuständig sein könnte)
    - Eine Lösung für alle Verkehrsteilnehmer
    - Eine Lösung die nicht nur aus einer Email, sondern auch aus einer App für gängige Smartphones besteht (auch wenn ich gar kein Smartphone besitze).
    - Eine Lösung bei der aktuelle und alte Einträge auf eine Karte angezeigt werden.
    - Eine Lösung bei der auch das Feedback der Behörde ersichtlich ist

    Ein gutes Beispiel (das bis auf den ersten Punkt alles erfüllt) aus meiner alten Heimat Karlsruhe habe ich ja schon mehrfach hier veröffentlicht:

    hier sollte man wirklich die zuständige Behörde fragen, was hier angeordnet wurde und bitten, die Ausführung durch die Baufirma zu überprüfen.


    Ich hatte das gestern auch an die zuständige Behörde geschickt, heute kam dann die Antwort: "die richtige Beschilderung an der Baustelle Hertie ist bereits bei der der bauausführenden Firma eingefordert worden."
    Jetzt bin ich mal gespannt was wirklich angeordnet wurde bzw. was die Baufirma da nächste Woche reininterpretiert.

    Das ist eine "Miniampel", die den Radlern, die sich in der sog. "Aufstelltasche" befinden, anzeigt, dass Grün ist. Die eigentliche Ampel befindet sich ja hinter ihnen. Ein unglaublicher Klimmzug - wie eigentlich der gesamte Siemersplatz...

    So eine LNichtzeichenanlage habe ich auch noch nicht gesehen, StVO-konform ist das ja nicht... Was zeigt sie denn an, rot oder grün?

    § 37 2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

    § 37 2) 3. Lichtzeichenanlagen können auf die Farbfolge Gelb-Rot beschränkt sein.

    § 37 2) 5. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein.

    Oder ist das etwas eins von den "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr" (§37 2(') 6.)