Beiträge von bettercycling

    Wie bitte? Um rechts von Stehzeugen auf einem Radweg (oder PBL) das Überholen unter den Radfahrern zu ermöglichen, ohne dass in der Dooringzone geradelt wird und ohne in das Lichtraumprofil des Gehwegs zu gelangen, bracht es schon Platz . . . Es muss immer möglich sein, langsamere Radler zu überholen. Ansonsten ist der Radverkehrsanteil gedeckelt.

    Natürlich auch mit Überholen. Ich meinte nicht die Breite der eigentlichen Radverkehrsanlage, sondern den Platzbedarf an Sicherheitsräumen. Wenn ich auf der Fahrbahn (Schutzstreifen, Radfahrstreifen) neben parkenden Autos fahre, halte ich lieber etwas mehr Abstand als wenn ich auf einem Radweg rechts von parkenden Autos fahre, weil die Konsequenz eines Unfalls auf der Fahrbahn deutlich schlimmer sein kann aufgrund des Verkehrs dort. Außerdem liegt ein Radweg rechts von parkenden Autos so, dass ich im Regelfall rechts fahre, also besonders weit weg von den parkenden Autos. Dort reicht ein Sicherheitsstreifen von min. 50 cm, besser 75 cm aus. Nach rechts zu den Fußgänger reicht m. E. bei einem gut erkennbarem Radweg und gut ausgebautem Fußweg die bereits erwähnten 50 cm aus. Bei 2 m Radwegbreite benötigt man so 3-3,5 m Platz.

    Bei einem Radfahrstreifen von 2 m Breite hätte ich am liebsten min. 1 m Platz zu den parkenden Autos. Offiziell soll man ja sogar 1,50 m Abstand halten. Zu den fahrenden Autos sollten auch noch mal 1 m Abstand vorhanden sein (Überholabstand offiziell 1,5 m). Macht in Summe einen Platzbedarf von 4-5 m. Bei den Maßen wäre sicherlich auch das subjektive Sicherheitsgefühl in einem gesteigertem Maße da. (Wobei das Fahren zwischen den Autos wahrscheinlich trotzdem noch eine Menge Leute abschreckt). In der Praxis sind es heute 1,60 m breite Streifen (25 cm "Sicherheitsstreifen" zu den fahrenden Autos, 50 cm (wenn überhaupt) zu den parkenden Autos), auf denen man, wenn man einen anderen Radfahrer überholt, wiederum sehr knapp von Autos überholt wird.

    Ich finde die ERA 2010 bringt es gut auf den Punkt:

    Zitat von ERA 2010

    Das Kriterium berücksichtigt das von den Parkvorgängen für die Nutzer von Radfahrstreifen und Schutzstreifen ausgehende Gefährdungspotenzial. Dies betrifft neben dem Ein- und Ausparken und dem Öffnen von Wagentüren auch das Liefern und Halten in der zweiten Reihe. Die Gefährdung wird durch die anliegenden Nutzungen und die Zahl und Frequenz der Parkwechselvorgänge erfasst.

    Je höher die Anzahl der Kurzzeitparker und je häufiger der Lieferverkehr oder das Halten in der zweiten Reihe ist, umso mehr spricht dies für eine Führung im Seitenraum. Besonders die Kombination von Schräg- bzw. Senkrechtparkständen und hohen Parkwechselfrequenzen kann kritisch sein.

    Eine hohe Anzahl von Langzeitparkern und nur punktueller zeitlich begrenzter Lieferverkehr bzw. seltenes Halten in der zweiten Reihe oder insgesamt geringe Parknachfrage am Fahrbahnrand spricht dagegen nicht gegen eine Fahrbahnführung.

    Ich rede hier immer über Hauptstraßen, auf denen mehr als 400 Kfz/h fahren oder mehrspurige Straßen o.ä, also Straßen wo laut ERA 2010 kein Mischverkehr mehr anzustreben ist.

    Jetzt machst Du selbst negative Fahrbahn-PR und betätigst Dich mit dem "unter 1,5 m Abstand akute Lebensgefahr!" als öffentlicher Multiplikator der Fahrbahnphobie.
    Wofür könnte man innerorts 1,5 m Überholabstand brauchen? Abrupte Schlenker mit einer derart großen Amplitude sind bei einem rollenden Zweirad (und erst recht bei einem mehrspurigen KFZ) aus physikalischen Gründen völlig unmöglich, und beim Fahren kannst Du aus physikalischen Gründen auch nicht mal eben mit dem Rad zwischen den Beinen gestreckt auf die linke Schulter kippen. Für alles Andere hat man eine Bremse.

    Nein. Du hast mich völlig falsch verstanden. Ich meinte die gefühlte Sicherheit. Ich bin nicht der Meinung, dass man sich dort in Lebensgefahr begibt.

    1,5 m sind m.W. gerichtlich irgendwo mal festgelegt worden und entsprechen dem Überholabstand, der als sicher und ohne Bedrängung wahrgenommen wird. Dichter dran (bei 50 km/h oder mehr) empfinden viele halt als unangenehm und unsicher. Das kann man m. E. auch nicht wegdiskutieren.

    Wir haben das in Deutschland nur mit völlig ungenügenden Radwegen ausprobiert. Nie mit breiten, asphaltierten, klar erkennbaren geradlinig geführten Radwegen. Es ist also unfair zu argumentieren, mit den Fake-Radwegen hat es nicht funkioniert, deswegen müssen wir jetzt alle zwischen fahrenden und parkenden Autos fahren.

    Das sehe ich anders. Meiner Meinung nach ist es nicht nur PR, die ein Unsicherheitsgefühl hervorruft, wenn ein 40-Tonner/ein Bus/ein SUV einen Meter links neben mir langfährt und rechts sich jederzeit eine Autotür öffnen kann. Auf der Fahrbahn braucht man einen Sicherheitsabstand zu den fahrenden Autos und zu den parkenden (jeweils etwa 1,5 m, Überholabstand sogar eigentlich noch mehr). Das heißt, eigentlich müssten die Radfahrstreifen viel breiter sein. Liegt der Radfahrtreifen rechts von den parkenden Autos braucht man nur einen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos. Zu den Fußgängern reicht ein Abstand von 30 - 50 cm. Wenn dort eine kleine bauliche Trennung vorgesehen wird und die Fußgänger ausreichend eigenen Raum haben, rennen sie auch nicht dauernd auf dem Radfahrstreifen. Die Lösung rechts von den parkenden Autos benötigt also weniger Platz als links bzw. bietet mehr fahrbare Breite.

    Huch, in weiten Teilen CPN gibts gar-keine Radwege! hilfe, was ist denn da los? Radwege gehören auf die Bürgersteige, haben wir doch hier gelernt. und nu?

    Ob der da falsch übersetzt wurde? Ob das aus dem Zusammenhang gerissen wurde?
    Ja, dämmt das Parken ein! hört auf mit Parken neben Radfahrstreifen, Radwegen, Gehwegen - aber was zur Hölle sagt das gegen Radfahrstreifen aus? nichts!

    Lustigerweise sind solche "Hochbordradwege" eine Separation, die hier in D von einigen bejubelt wird, weil sie "Schutz" verspricht... :rolleyes: Also mehr schutz als 20cm breite Linie. Klar.

    Wenn man sich etwas genauer mit Andersen auseinandersetzt, findet man heraus, dass er nichts gegen die Fahrbahn hat. Es kommt halt auf die Straße an: Bicycle Planning Guide

    Was sagt das gegen Radfahrstreifen aus? Wie im vorigen Post beschrieben, es geht da primär um die bauliche Trennung und die Führung an parkenden Autos vorbei. Radfahrstreifen werden meiner Erfahrung nach (in Hamburg) immer links von parkenden Autos geführt. Man könnte sie natürlich auch rechts von den parkenden Autos führen und trotzdem Radfahrstreifen nennen.

    Das Schutzversprechen sollte man meiner Meinung nach nicht einfach so ignorieren. Ein Bordstein wird meiner Erfahrung nach tatsächlich als deutlich größere Barriere wahrgenommen als eine gemalte Linie. Wenn das dazu führt, dass mehr Leute Fahrradfahren, sollte man meiner Meinung nach das so machen.

    Ich würde mir bei diesem Thema etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger Polemik wünschen. Aus meiner Sicht gilt es zwei Sachen zu bedenken. Zum einen natürlich die objektive Sicherheit. Objektiv würde heißen, dass es wissenschaftlich erwiesen oder abgesichert ist. Zum anderen die subjektive oder gefühlte Sicherheit. Die darf man m. E. auf gar keinen Fall außer Acht lassen. Denn wer sich nicht sicher fühlt, fährt kein Rad. Oder zumindest viel weniger. Wenn das Ziel also die Steigerung des Radverkehrsanteils ist, dann darf bei der Betrachtung der Infrastruktur die subjektive Sicherheit nicht außer Acht gelassen werden.

    MCA sagt: "Sollte ein Planer in einer dänischen Stadt tatsächlich vorschlagen, Fahrräder auf der falschen Seite geparkter Autos fahren zu lassen – also zwischen der Fahrertür und dem rasenden Verkehr –, würden wir ihn auslachen. Und das solltet ihr in Deutschland auch tun. Lacht sie aus: diese faulen Politiker, diese ignoranten Verkehrsplaner und diese testosterongesteuerten Hardcoreradler, die meinen, dass Radwege auf die Straße gehören. Denn ihre Dummheit ist gefährlich! Radwege gehören auf den Bürgersteig, für die Sicherheit, die Geschäfte und das Stadtleben. Das ist längst keine Frage mehr."

    Es geht primär darum, dass Radfahrer nicht zwischen parkenden und fahrenden Autos geführt werden sollten (wenn es eine Radverkehrsanlage gibt), sondern rechts davon. Der Hintergrund ist, dass dann keine Ein- und Ausparkvorgänge über den Radfahrstreifen erfolgen können, außerdem öffnen Autotüren sich immer auf der Fahrerseite, seltener auf der Beifahrerseite. Es geht MCA nicht primär darum, dass der Radweg nicht auf der Fahrbahn sein sollte, zumindest interpretiere ich das (und einige andere Beiträge von ihm) so. Wo keine Autos parken, kann der Radweg, durch einen Bordstein abgesetzt, direkt neben der Fahrbahn sein. Nicht zu vergessen: Der Überholabstand durch Autos spielt keine Rolle, wenn man rechts von den parkenden Autos fährt. Und: Man kann eine (je nach Straßenraum) verschieden breite bauliche Trennung vornehmen (Sicherheitsstreifen zum Autoverkehr/parkenden Autos).

    Radwege mit baulicher Trennung zum Gehweg und baulicher Trennung zur Fahrbahn bzw. parkenden Autos. Das ist das dänische Erfolgsrezept. Ich verstehe gerade nicht, was daran so schlecht ist?

    Ich steig' da nicht ganz durch. Es würde mich nicht überraschen, wenn die nicht Direkt-Einspritzer ausgenommen sind. Aber ich kann auf die Schnelle nicht nachvollziehen, welche Verordnungen durch welche neuen Verordnungen ergänzt oder geändert wurden.

    Ein Versuch:
    Die Verordnungen 2016/427 und 2016/646 ändern beide die Verordnung 692/2008, wohingegen die 459/2012 sowohl die Verordnung 715/2007 als auch 692/2008 ergänzt/ändert. Das würde tatsächlich bedeuten, dass der Satz aus der 459/2012 noch immer gültig wäre, da die 459/2012 bisher nicht geändert oder ergänzt wurde. Schon krass!

    Ich steh' gerade auf dem Schlauch. Was für eine Federung hat das Stevens wo? Ich meinte vor allem keine Federgabel. Damit kann ich nicht soviel anfangen.

    Zur eher aufrechten Sitzposition: Damit meine ich primär, dass ich nicht eine Rennradposition einnehmen möchte. Ich habe mich in den letzten Jahren sehr an die ganz aufrechte Sitzpositon gewöhnt (Hollandrad halt), das geistert in meinem Kopf rum. Mir ist klar, dass das Stevens und auch das Bergamont irgendwo dazwischen liegen.

    Jein. Bei EURO6 gibt es EINEN Grenzwert für Partikel, egal ob Direkteinspritzer oder nicht. Eingeführt wurde der Grenzwert für Partikel jedoch mit der EURO5, dort aber nur für Direkteinspritzer.
    Der EURO6-Grenzwert (Partikel) ist für Diesel und Otto übrigens identisch.

    Eingeführt wurde der Grenzwert für die Partikelanzahl mit Euro 5b ab September 2011, die es nur für Diesel gibt. Mit Euro 6b (ab September 2014), wurde der Grenzwert für Otto-Motoren eingeführt, allerdings 10 Mal höher als für Diesel. Mit Euro 6c (ab September 2017) wird der Grenzwert für Otto-Motoren auf den für Diesel-Motoren angepasst. (Außerdem wird der NEFZ durch den WLTC ersetzt). Wikipedia hat da eine gute Übersicht über die Stufen. Als nächstes kommt Euro 6d-TEMP, damit werden die RDE (Real Drive Emission) Tests eingeführt.

    Soweit ich weiß, gilt auch der neue Grenzwert NUR für Direkteinspritzer. Sonstige Otto-Motoren dürfen weiterhin machen, was sie wollen. Und der Smart hat keine Direkteinspritzung.
    Ich fühle mich ein bisschen wie Alice im Wunderland. Um so tiefer ich in den Kaninchenbau krabbele, um so bekloppter wird es.

    Ja, das ging mir auch so. Ich finde es Wahnsinn, was die Auto-Lobby tatsächlich über die Bundesregierung immer wieder in den EU-Verordnungen unterbringen kann.

    Moin,

    da ich noch gar nicht dazu gekommen bin, mich hier vorzustellen, hole ich das jetzt eben nach. Mein Name ist Simon, ich wohne seit ein paar Monaten in Hamburg und interessiere mich vor allem für Radverkehrspolitik und -planungen. Ich habe während meines Masterstudiengangs ein halbes Jahr in Kopenhagen und ein Jahr in den Niederlanden gewohnt. Seitdem bin etwas geschädigt, was vernünftige Radverkehrsinfrastruktur betrifft. Bzw. mein Maßstab hat sich verschoben. Das ist der Fluch, wenn man die guten Lösungen dort über längere Zeiträume selbst erleben konnte. Und die Verbesserungen, die sie dort immer noch umsetzen.

    Aus meiner NL-Zeit habe ich mein jetziges Fahrrad, natürlich ein Hollandrad. Alles aus Stahl, dementsprechend relativ schwer, keine Gangschaltung, aufrechte Sitzposition usw. Als Ergänzung, nicht als Ersatz (zumindest bilde ich mir das momentan ein) suche ich ein neues Fahrrad. Kosten sollte das bis etwa 2000 Euro.

    Was suche ich bzw. was stelle ich mir vor:

    • Generell ein eher wartungsarmes, 'puristisches' Fahrrad
    • Eine eher aufrechte Sitzhaltung
    • Ich tendiere zu einer Nabenschaltung, eben wegen der Einfachheit
    • Nabendynamo
    • Kette oder Riemen: Da bin ich relativ unentschlossen, ich kann mir beides vorstellen. Wie sind denn die Meinungen dazu hier?
    • Keine besondere Vorliebe bei den Bremsen, vor allem weil ich mich damit nicht so gut auskenne
    • Schutzbleche
    • Keine Dämpfer o. ä.

    Das war's soweit. Auf der Velo habe ich z. B. im Stevens Katalog das hier gesehen. Was haltet ihr davon? Weitere Vorschläge?

    Edit: Bergamont habe ich auf der Velo auch gesehen. Gibt's dazu Erfahrungen?

    Gruß,
    Simon

    Ich glaube, das liegt daran, dass Benziner das Feinstaubproblem lange Zeit nicht hatten. Mit der Einführung der Direkteinspritzung bei den Benzinmotoren bekamen die aber auch auf einmal ein Feinstaubproblem. Die Regulierung hinkt da also anscheinend 'einfach' hinterher. Mir sowieso unbegreiflich, wieso mit zweierlei Maß gemessen wird. Ab September 2017 gelten jedenfalls auch strengere Grenzwerte für Benziner.