Wie bitte? Um rechts von Stehzeugen auf einem Radweg (oder PBL) das Überholen unter den Radfahrern zu ermöglichen, ohne dass in der Dooringzone geradelt wird und ohne in das Lichtraumprofil des Gehwegs zu gelangen, bracht es schon Platz . . . Es muss immer möglich sein, langsamere Radler zu überholen. Ansonsten ist der Radverkehrsanteil gedeckelt.
Natürlich auch mit Überholen. Ich meinte nicht die Breite der eigentlichen Radverkehrsanlage, sondern den Platzbedarf an Sicherheitsräumen. Wenn ich auf der Fahrbahn (Schutzstreifen, Radfahrstreifen) neben parkenden Autos fahre, halte ich lieber etwas mehr Abstand als wenn ich auf einem Radweg rechts von parkenden Autos fahre, weil die Konsequenz eines Unfalls auf der Fahrbahn deutlich schlimmer sein kann aufgrund des Verkehrs dort. Außerdem liegt ein Radweg rechts von parkenden Autos so, dass ich im Regelfall rechts fahre, also besonders weit weg von den parkenden Autos. Dort reicht ein Sicherheitsstreifen von min. 50 cm, besser 75 cm aus. Nach rechts zu den Fußgänger reicht m. E. bei einem gut erkennbarem Radweg und gut ausgebautem Fußweg die bereits erwähnten 50 cm aus. Bei 2 m Radwegbreite benötigt man so 3-3,5 m Platz.
Bei einem Radfahrstreifen von 2 m Breite hätte ich am liebsten min. 1 m Platz zu den parkenden Autos. Offiziell soll man ja sogar 1,50 m Abstand halten. Zu den fahrenden Autos sollten auch noch mal 1 m Abstand vorhanden sein (Überholabstand offiziell 1,5 m). Macht in Summe einen Platzbedarf von 4-5 m. Bei den Maßen wäre sicherlich auch das subjektive Sicherheitsgefühl in einem gesteigertem Maße da. (Wobei das Fahren zwischen den Autos wahrscheinlich trotzdem noch eine Menge Leute abschreckt). In der Praxis sind es heute 1,60 m breite Streifen (25 cm "Sicherheitsstreifen" zu den fahrenden Autos, 50 cm (wenn überhaupt) zu den parkenden Autos), auf denen man, wenn man einen anderen Radfahrer überholt, wiederum sehr knapp von Autos überholt wird.
Ich finde die ERA 2010 bringt es gut auf den Punkt:
Zitat von ERA 2010Das Kriterium berücksichtigt das von den Parkvorgängen für die Nutzer von Radfahrstreifen und Schutzstreifen ausgehende Gefährdungspotenzial. Dies betrifft neben dem Ein- und Ausparken und dem Öffnen von Wagentüren auch das Liefern und Halten in der zweiten Reihe. Die Gefährdung wird durch die anliegenden Nutzungen und die Zahl und Frequenz der Parkwechselvorgänge erfasst.
Je höher die Anzahl der Kurzzeitparker und je häufiger der Lieferverkehr oder das Halten in der zweiten Reihe ist, umso mehr spricht dies für eine Führung im Seitenraum. Besonders die Kombination von Schräg- bzw. Senkrechtparkständen und hohen Parkwechselfrequenzen kann kritisch sein.
Eine hohe Anzahl von Langzeitparkern und nur punktueller zeitlich begrenzter Lieferverkehr bzw. seltenes Halten in der zweiten Reihe oder insgesamt geringe Parknachfrage am Fahrbahnrand spricht dagegen nicht gegen eine Fahrbahnführung.
Ich rede hier immer über Hauptstraßen, auf denen mehr als 400 Kfz/h fahren oder mehrspurige Straßen o.ä, also Straßen wo laut ERA 2010 kein Mischverkehr mehr anzustreben ist.