Die Behörden lassen es nach wie vor auf ein Verfahren ankommen. Neueste Masche: Ein Widerspruch oder Antrag auf Aufhebung einer Benutzungspflicht wird nicht abgelehnt, sondern wie folgt beantwortet: " Die Benutzungspflicht wird aufgehoben". Ein paar Jahre lang passiert dann nichts. Sebst gegenüber dem Verwaltungsgericht werden Falschaussagen getätigt.
Was Hauptstraßen angeht, gilt unverändert die oberste Doktrin, den Radverkehr mit allen Tricks und z.T. rechtswidrigen Anordnungen von der Fahrbahn fernzuhalten. Oftmals geht es dabei nur um die Räumzeiten. In Hamburg wird sich in dieser Beziehung nichts ändern, solange nicht mehr Leute gegen diesen Irrsinn klagen!