Beiträge von Kampfradler

    Die Behörden lassen es nach wie vor auf ein Verfahren ankommen. Neueste Masche: Ein Widerspruch oder Antrag auf Aufhebung einer Benutzungspflicht wird nicht abgelehnt, sondern wie folgt beantwortet: " Die Benutzungspflicht wird aufgehoben". Ein paar Jahre lang passiert dann nichts. Sebst gegenüber dem Verwaltungsgericht werden Falschaussagen getätigt.

    Was Hauptstraßen angeht, gilt unverändert die oberste Doktrin, den Radverkehr mit allen Tricks und z.T. rechtswidrigen Anordnungen von der Fahrbahn fernzuhalten. Oftmals geht es dabei nur um die Räumzeiten. In Hamburg wird sich in dieser Beziehung nichts ändern, solange nicht mehr Leute gegen diesen Irrsinn klagen!

    Zitat

    Ich fahre über diese
    Kreuzung, egal in welche Richtung, nur noch auf der Fahrbahn. Wenn der Rennleitung das nicht passt, bin ich gerne bereit, die 15,- Verwarngeld bis vors Gericht zu bringen

    @DMHH Anstatt sich ein 15,- Euro-Ticket verpassen zu lassen und dagegen gerichtlich vorzugehen (kannst du nur dann gewinnen, wenn du eine Gefährdung auf dem Radweg oder dessen Unbenutzbarkeit glaubhaft machen kannst), wäre es doch sinnvoller, gegen die Benutzungspflicht eines solchen "Radwegs" Widerspruch einzulegen und bei dessen Ablehnung zu klagen. Die 15,- Euro-Nummer bringt leider nichts für den Radverkehr.