Beiträge von Kampfradler

    parkst du auf der Fahrbahn, wo es nicht erlaubt ist, hält die Rennleitung vielleicht an und ermahnt dich. Parkst du auf dem Gehweg oder dem Radweg, wird es nichtmal eine Ermahnung geben.


    Neulich in Hamburg-Eppendorf: Drei Pkw parkten hintereinander im Halteverbot, einer davon direkt vor der Aufleitung auf den Radweg. Ein vierter war gerade dabei, vor den dreien einzuparken, als von links ein Streifenwagen kam und dem Einparker per Außenlautsprecher etwas unverständliches zurief, woraufhin er seinen Parkversuch abgebrochen hat. Die Streife fuhr weiter ohne den drei Falschparkern ein Ticket zu verpassen - nicht einmal dem, der den Radweg versperrte!

    Natürlich könnte es sein, dass sie gerade im Einsatz waren aber dazu erlebe ich zu oft solche oder ähnliche Situationen.

    Das Problem sind nicht "fehlende" Parkplätze, sondern zu viele Autos! Würde die Polizei eigentlich auch wegsehen, wenn ich ein Wohnmobil auf die Alsterwiese stelle, mit der Begründung, es gebe zu wenig Wohnraum?
    Weshalb wird eigentlich jedes Auto in Deutschland jährlich mit durchschnittlich 2000,- Euro volkswirtschaftlich subventioniert? Will die EU nicht Subventionen abschaffen?

    Moin Malte,
    E-Mail hat offenbar nicht funktioniert... Kannst Du mir bitte sagen, wie ich Bilder in ein Posting einfüge? Bin ich zu doof unwissend oder geht das nur, wenn ein Bild irgendwo auf einem Server/Fotouploadportal liegt und verlinkt wird?

    Danke und Gruß

    Sind bei der Tagung des Regionalausschusses auch Fragen aus dem Publikum erlaubt? Es wäre nämlich überaus interessant, zu erfahren, womit der LSBG begründet, dass an einigen Abschnitten der Radverkehr weiterhin auf sog. "Radwegen" geführt werden soll. Die für eine solche Benutzungspflicht erforderlichen Voraussetzungen stehen in der VwV-StVO und der StVO und wurden vom Bundesverwaltungsgericht eindeutig bestätigt (Az. 3 C 42.09). Insbesondere ist der § 45 Absatz 9 StVO zu berücksichtigen.

    Es wäre natürlich schön, wenn jemand den LSBG fragte, ob für die "Radwege", die bestehen bleiben, eine Benutzungspflicht angeordnet wird - und falls dies bejaht wird, womit man sie begründet, worin also die
    außergewöhnliche Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse besteht, die eine Benutzungspflicht zwingend erforderlich macht. Ich selbst kann leider am 20.1.2014 nicht kommen.


    Damit ignoriert es jedoch völlig die querenden unmotorisierten Verkehrsteilnehmer als Verkehr. Das halte ich für falsch. Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist die vorhandene Radfahrerampel nur für Linksabbieger aus der Gärtnerstraße richtig aufgestellt, wobei es an einer Aufstellfläche fehlt.


    Genau so sehe ich das auch. Übertragen auf den Kraftfahrzeugverkehr gäbe es dann vier Haltelinien in der Kreuzungsmitte(!), praktisch wie ein großes Kreuz. Wie sich das auf den Verkehr auswirken würde, kann sich jeder plastisch vorstellen. Der sofortige Kollaps wäre die Folge. Würden die Linien dank einer Klage dann nur entfernt, hätte der Kraftverkehr keine Haltelinie mehr und die Autler würden bis zum Fahrbahnrand vorfahren, etwa so, wie es an Grundstücks- und Tankstellen- und Supermarktausfahrten gang und gäbe ist. Fußgängern und Radfahrern wäre dadurch der Weg versperrt. Der Unterschied: NIEMALS wärden die "Verkehrsplaner" eine solche Positionierung von Haltelinien für den Kraftverkehr vorsehen!

    Einmal mehr wird hier deutlich, dass Radfahrende - selbst von Gerichten - als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse angesehen werden. :cursing:

    Vielleicht hilft Folgendes weiter: Hier:
    hat jemand gegen die Haltelinie geklagt und die Klage gewonnen. Die Linie wurde rot übergepinselt. Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, dass die Behörden zuvor folgendermaßen argumentiert haben: "Würde man die Haltelinie direkt hinter den kreuzenden Radweg legen, würde es zu Konflikten mit Radfahrern kommen, die nach rechts abbiegen wollen. Diese müssten auf den Gehweg ausweichen, um an den wartenden Radfahrern, die geradeaus wollen, vorbei zu kommen".

    Das bedeutet, dass für rechts abbiegende Radfahrer die Ampel keine Geltung hätte, denn die "Konflikte" gäbe es ja nur dann, wenn die Abbieger bei rot führen. Ich gehe allerdings davon aus, dass diese Aussage der Behörde einen Irrtum darstellt. Leider musste die strittige Haltelinie nicht versetzt werden, sondern es reichte aus, dass sie verschwindet. Näheres hier:

    Ach so..., wartende Radfahrer stehen weiterhin direkt vor der Fahrbahn, so dass dem Querverkehr unverändert der Weg versperrt wird.

    Ein kurzer Leitfaden für alle Interessierten (ohne Anspruch auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit):

    Widerspruch gegen eine Benutzungspflicht kann man einlegen, wenn man:
    1. Betroffener ist (es reicht, wenn man auch selten mal eine Straße benutzt)
    2. Die Anordnung, also das VZ 237 noch nicht länger als ein Jahr kennt.

    Klagen kann man:
    1. wenn man einen ablehnenden Widerspruchsbescheid bekommt. Dafür hat man einen Monat Zeit, wenn der Widerspruch eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet, ohne diese hat man ein Jahr lang Zeit.

    2. wenn die Behörde länger als drei Monate nicht auf den Widerspruch reagiert. Dann klagt man wegen behördlicher Untätigkeit (§ 75 VwGO).

    Der typische Streitwert beträgt 5000,- Euro, woraus sich ein vorzustreckender Betrag von ca. 360,- Euro ergibt. Gewinnt man das Verfahren, bekommt man das Geld zurück (verzinst).

    Kennt man die angeordnete Benutzungspflicht länger als ein Jahr, stellt man bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen "Antrag auf Aufhebung". Den begründet man mit der VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 Satz 2 RN 29: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen".

    Die Antwort auf diesen Antrag ist wiederum ein Verwaltungsakt, gegen den man, genau wie gegen die Benutzungspflicht, Widerspruch einlegen kann (evtl. auch direkt klagen, das weiß ich jetzt nicht so genau...). Vielleicht kann „Rad-Recht“ etwas dazu sagen!?

    Wer Klagen will, macht keinen Fehler, wenn er sich vorher mit jemandem unterhält, der darin Erfahrung hat. Ein Anwalt ist natürlich optimal. Übrigens an dieser Stelle meinen Dank an Frank Bokelmann! Von seinen Seiten habe ich mir mein Grundwissen angeeignet.

    Eine gute Quelle ist auch diese hier:


    Wenn du sicheres Fahren für alle ermöglichen willst, investiere ein wenig Aufwand in ein Widerspruchsverfahren gegen die [Zeichen 237] dort auf dem Weg.


    Dem schließe ich mich an! Leider sind es viel zu wenig Radler, die Widersprüche gegen die vermeintlich "sicheren" Radwege einlegen. Wären es deutlich mehr, wäre der rechtswidrige Spuk der blauen Lollies schnell vorbei... X(

    In dem Video steckt, auch oder gerade "zwischen den Zeilen" vieles drin. Zunächst mal wage ich die Vermutung, dass der "Kameramann" besonders dick aufträgt, eben weil er ja seinen Film präsentieren möchte... Viele Autofahrer glauben, dass sie ein toller Hecht sind, wenn sie besonders forsch fahren.

    Was man allerdings an Behinderungen des Radverkehrs zu sehen bekommt, entspricht voll und ganz der Realität. So ein Video könnte ich ebenfalls täglich drehen. Das Gefühl, welches einen angesichts dieser ständigen "Hindernisse" befällt, kann ich gut nachvollziehen. Einerseits ist der Radwegezwang (ich konnte viele blaue Schilder erkennen) daran Schuld, andererseits ist vielfach zu erkennen, wie wenig Fußgänger und Autofahrer den Radweg als Fläche für den Radverkehr akzeptieren, ja überhaupt zur Kenntnis nehmen.

    Warum wird jemand, der zügig mit dem Rad unterwegs ist, gezwungen, das, was die Behörden als (sicheren!) "Radweg" bezeichnen, zu benutzen? Auf der Fahrbahn hätte unser Filmer so gut wie keine Behinderung erfahren! Unabhängig vom teils aggressiven Verhalten des Filmemachers zeigt das Video überdeutlich, dass "sichere Radwege" ein Märchen sind. Wenn Radfahrer spätestens nach dem dritten Beinahe-Unfall den vermeintlich sicheren "Radweg" verlassen und auf der Fahrahn weiterfahren, ist das nur konsequent. Weg mit der gefährlichen, überalterten und rechtswidrigen Radwegebenutzungspflicht! Schreibt Widersprüche und klagt, sonst ändert sich das nur im Schneckentempo - wenn überhaupt.

    Nicht uninteressant..., die Stelle der VwV-StVO, nach der ein Radfahrstreifen nur dann ein solcher ist, wenn durch VZ 237 "gekennzeichnet" ist, kannte ich noch nicht. Dass er ohne VZ 237 nicht benutzungspflichtig ist, war klar, dass er aber dann gar keiner ist, nicht. :P

    Ein MIT Vz 237 gekennzeichneter Radfahrstreifen, der nicht breit genug ist, zu parkenden Fahrzeugen mindestens einen Meter Abstand zu halten, benutze ich grundsätzlich nicht. Es gibt mehrere Gerichtsurteile, nach denen Radfahrer einen Sicherheitsabstand halten müssen, der sie vor plötzlich geöffneten Autotüren schützt - ansonsten können sie sogar eine Mitschuld kriegen!

    Da hilft nur eines: Widerspruch gegen die weißen Linien und ggf. wegklagen!

    @Sven[/url], ich denke, dass es so eine Ansage nicht wirklich gibt und es sich einfach um die typische politische Trägheit handelt.

    Das sehe ich nicht so. Nach meinen Erfahrungen durch jahrelange Kommunikation mit Straßenverkehrsbehörden, der Verkehrsdirektion, dem Chef eines großen PKs, und mehreren Gerichtsverhandlungen bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass es nicht nur "typische politische Trägheit" ist, welche die längst überfällige Förderung des Radverkehrs verhindert. Es gibt ein "ganz oben", woraus dieses genau besteht und in welcher Form die Anweisungen stattfinden, kann ich nicht sagen.

    Wäre es nur politische Trägheit, müsste eine Behörde bei Kritik, die logisch betrachtet, absolut berechtigt ist, wie zum Beispiel diese --> ihren Fehler erkennen und einsehen, dass eine Haltelinie, die definitiv dazu führt, dass dem Querverkehr der Weg versperrt wird, sofort beseitigt werden muss. Stattdessen wird diese bewusst angeordnete Radfahrerschikane bis vors Gericht verteidigt. Vergleichbare Beispiele gibt es zuhauf. Der Radverkehr wird durch straßenverkehrsbehördliche Anordnungen, die von widersinnig bis gefährlich gehen, wie der letzte Dreck behandelt. Auf Kritik reagieren die Behörden abweisend und arrogant. Hakt man nach, wird die Kommuniukation abgebrochen und die Sache ausgesessen. Da steckt weitaus mehr dahinter, als die "typische politische Trägheit"...

    Sven, Volle Zustimmung! § 20 (2) StVO ergibt sich eigentlich automatisch aus § 1 (1) StVO. Der Extra-Paragraf zeigt nur mal wieder, dass es "der Deutsche" ganz genau braucht. Kein vernünftiger Mensch brettert an einem haltenden Bus vorbei. Hab's ohne zu googeln gefunden - aber nur weil ich die StVO als Lesezeichen gespeichert habe :P

    Ich sehe es auch so, dass der Fisch von oben stinkt. Natürlich ist es die Autolobby, wobei ich zur "Lobby" auch einflussreiche Menschen zähle, die beruflich nicht mit dem Auto direkt zu tun haben aber aus persönlichen, i.d.R. höchst egoistischen Gründen dem Autoverkehr keinerlei Einschränkungen auferlegen wollen. Nicht zuletzt dürften die "Planer" in der Tat die Konfrontation mit einschlägigen Interessengruppen scheuen, die droht, sobald der Autoverkehr zurückstecken muss.

    Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen: Da urteilt das höchste Deutsche Verwaltungsgericht, dass der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört (Az. 3 C 42.09), außerdem ist es vielfach erwiesen, dass das Radfahren auf Radwegen ein deutlich höheres Risiko birgt, als auf der Fahrbahn und trotzdem werden steinalte Benutzungspflichten jahrelang beibehalten und selbst bei kompletten Neuplanungen und -bauten (Ratsmühlendamm, Norderstedter Kreisel, Siemersplatz) werden "Radwege" angelegt und für benutzungspflichtig erklärt! Lediglich dort, wo es dem Autoverkehr nicht wirklich "wehtut", gibt es keine Benutzungspflichten (dafür aber fragwürdige, weil gefährliche "Radfahrstreifen"). Die Behörden ignorieren also geltendes Recht! Zur Erinnerung: Das BVerwG urteilte, dass der Radverkehr auf die FAHRBAHN gehört. Radfahrstreifen gehören aber NICHT zur Fahrbahn!

    Vermutlich würde sich sehr schnell etwas ändern, wenn der Einzelhandel endlich begreifen würde, dass Parkplätze "vor der Tür" und gute Erreichbarkeit mit dem Auto eben NICHT einen höheren Umsatz garantieren, als Straßen, die dem Rad- und Fußverkehr "gehören", sondern dass das Gegenteil der Fall ist:


    Für die wichtigste Sofortmaßnahme halte ich das verschärfte Vorgehen gegen rechtswidrig angeordnete Radwegebenutzungspflichten (das sind fast alle in Hamburg und anderen Städten). Das geht zwar nicht von jetzt auf gleich, weil der Rechtsweg eingehalten werden muss und die Verwaltungsgerichte Arbeit ohne Ende haben, führt aber ganz sicher zu einem raschen Umdenken bei den Behörden. Beispiel:


    Warum wohl hat die Behörde bereits dem Widerspruch stattgegeben und nicht seelenruhig abgewartet, ob der Widersprechende auch wirklich so weit geht, zu klagen? Vielleicht weil sie wissen, dass DIESER Widerspruchsführer tatsächlich klagt?

    Des Weiteren hätte es längst einen Volksaufstand geben müssen, nachdem eine Studie der TU Dresden ergeben hat, dass jedes Auto in Deutschland mit rund 2100 Euro volkswirtschaftlich subventioniert wird! Das wird aber offenbar bewusst in den Medien nicht problematisiert. Viel wichtiger ist es der Boulevardpresse, zu zetern, wenn der Benzinpreis um 6 Cent steigt oder die Bußgelder für Parksünder um schlappe 5 Euro angehoben werden. 2100 Euro pro Auto! Und es gibt keinen Aufschrei der Nicht-Autler! Es ist also überfällig, dass den Autofahrern endlich die wahren Kosten auferlegt werden, die sie verursachen.

    Nach Abschluss des Busbeschleunigungsprogramms wird man dann alle paar Meter von der Straße auf den Radweg und zurück geführt weil für die Abschnitte zwischen den Haltestellen einfach kein Geld da ist und sich niemand traut für den kostengünstigen Umbau der Abschnitte die heiligen Parkplätze aufzugeben.

    Immerhin wird inzwischen bei neuen Planungen auch an die Radfahrer gedacht und versucht diese auf die Fahrbahn abzuleiten, das war vor drei Jahren noch nicht der Fall und schafft jetzt zumindest teilweise Fakten für die Zukunft.


    Das klingt ja, als ob wir dafür dankbar sein müssen, dass "immerhin bei neuen Planungen" an die Radfahrer gedacht wird? Ich hoffe mal, dass Du diesen Satz nicht ernst meinst!?

    Wir brauchen keine "Ableitungen". Der Radverkehr gehört GRUNDSÄTZLICH und durchgängig auf die Fahrbahn! Die wenigen Ausnahmen, bei denen es den Behörden gestattet ist, den Radverkehr auf "Radwege" zu separieren, sind in der StVO und der VwV-StVO geregelt. Dass nachzuweisende(!) Sicherheitsgründe vorliegen müssen, dem Radverkehr die Fahrbahnbenutzung zu verbieten, hat höchstinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 42.09) bestätigt.

    Die "Planer" haben entweder ihre Hausaufgaben nicht gemacht oder planen aus Gründen, über die ich hier nicht spekulieren möchte, bewusst rechtswidrig. "Alle paar Meter von der Straße auf den Radweg und zurück" ist rechtswidrig. Nach meinen langjährigen Beobachtungen zeichnet sich recht deutlich folgendes Bild ab: Mischverkehr, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen, also eine Radverkehrsführung auf der Fahrbahn, gibt es grundsätzlich nur dort, wo die "Planer" keine Angst haben, dass der Kraftfahrzeugverkehr Abstriche machen müsste - und seien diese noch so gering. Ein ganz wichtiges Thema dabei sind die sog. "Räumzeiten". Wegen einer ein oder zwei Sekunden längeren Grünphase für den Autoverkehr verbannt man (rechtswidrig!) den Radverkehr vor Kreuzungen auf den "Radweg". Hinter der Kreuzung "darf" er wieder auf die Fahrbahn. Gegen diese Diskriminierung muss man vorgehen. Kann der Autoverkehr nur durch eingesparte zwei Sekunden vor dem Kollaps gerettet werden, darf dies nicht zulasten des Radverkehrs gehen. Was passiert denn, wenn auch das nicht mehr reicht?

    Wenn alte Radverkehrsführungen noch nicht angepasst wurden, ist das eine Sache. Wenn aber neue Führungen ohne Grund wieder auf benutzungspflichtigen "Radwegen" verlaufen - ohne einen Nachweis des Sicherheitsgewinns - dann zeigt das deutlich, dass der Radverkehr den zuständigen Behörden scheissegal ist, wenn nur der umwelt- und gesundheitsschädliche Autoverkehr "ungestört" fließen kann. Gegen diese Ignoranz und Arroganz der Behörden muss juristisch vorgegangen werden, sonst ändert sich frühestens in 20 Jahren etwas.

    Moin Sven,
    wenn Dir die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht schön länger als ein Jahr bekannt ist (ein Widerspruch also nicht mehr möglich ist), kannst Du einen Antrag auf Aufhebung stellen. VwV-StVO zu § 2 zu Absatz 4 RN 29: "Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen". Wenn Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung hast, hat die Behörde das in angemessener Frist zu prüfen.

    Der Bescheid auf diesen Antrag stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Du Widerspruch einlegen kannst. Wird dieser dann auch abgelehnt oder innerhalb von 3 Monaten nicht beantwortet, kannst du Verwaltungsklage erheben - entweder gegen die Ablehnung oder wegen behördlicher Untätigkeit (§ 75 VwGO).

    "Hallo Partner, danke schön" klingt nett, hat aber nichts mit der Realität zu tun. Parken Autofahrer auf Geh- und Radwegen, ist das für sie ein Kavaliersdelikt, fährt aber ein Radfahrer auf "ihrer" Fahrbahn, wird er gnadenlos angehupt, angepöbelt und geschnitten. Eine Partnerschaft sieht für mich anders aus. Hast Du schon einmal ein auf der Fahrbahn geparktes Fahrrad gesehen?
    Dasselbe gilt auch für die Straßenverkehrsbehörden. Sie kümmern sich ausschließlich um die Belange des Autoverkehrs. Werde ich als Radfahrer aber grundsätzlich auf Restflächen verbannt, reicht es mir irgendwann einmal und ich gehe dagegen vor. Das funktioniert in Hamburg - leider - nur auf dem Rechtsweg.

    Nenne mir doch mal etwas "nicht restriktives", was die Situation für den Radverkehr verbessern soll. Bin gespannt... :S

    Ich muss zugeben, da immer etwas unschlüssig zu sein, weil es in der Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 237, 240 und 241 heißt:

    [stvo]1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).[/stvo]


    Die Regelung ist ganz einfach: So genannte "Radwege" müssen nur dann benutzt werden, wenn sie per VZ 237, 240 oder 241 als benutzungspflichtig ausgewiesen sind. NICHT benutzt werden müssen sie trotz Beschilderung, wenn sie "unzumutbar" oder "unbenutzbar" sind. Diese Begriffe muss man mit Feingefühl behandeln, wenn ein Polizist einen auf der Fahrbahn anhält, obwohl es einen benutzungspflichtigen "Radweg" gibt. Folgendes rechtfertigt das Ausweichen auf die Fahrbahn: Radweg zugeparkt; parkende Fahrzeuge zu dicht neben dem "Radweg" (1 Meter Sicherheitsabstand zwingend notwendig!); "Radweg" vereist, durch Hindernisse (Baustellenschilder etc.) versperrt. Auch wenn ich "direkt" links abbiegen will, darf ich dazu den benutzungspflichtigen "Radweg" verlassen und mich auf der Fahrbahn einordnen.

    Kann man die Polizei zwingen, die parkenden Autos abzuschleppen?


    Nein. Die Polizei geht nach "personellen Möglichkeiten sowie Prioritätensetzung" vor. Du kannst sie nicht zwingen, behindernd parkende Autos abzuschleppen. Selbst nachdem gerichtlich legitimiert wurde, ein Auto auch dann abzuschleppen, wenn es nur einen Teil des Radwegs versperrt, hat die Polizei Ermessensspielraum und muss es nicht tun. Leider...

    Zum Video: Dieses Video zeigt haargenau die Situation auf fast allen Hamburger "Radwegen". Alles ist dabei, was typisch ist: "Radweg" viel zu schmal und teils zugewuchert, parkende Fahrzeuge versperren ihn, die Führung ist abenteuerlich. Müsste ich diese Strecke öfter fahren, würde ich dies durchgehend auf der Fahrbahn tun - und Widerspruch gegen die Benutzungspflicht einlegen. Geschätzte Wahrscheinlichkeit, dieses Verfahren zu gewinnen: 99 Prozent.

    Eigenbedarf für die Sammlung im Wohnzimmer?

    Nein, Resultat eines Widerspruches.


    Die OWI-Anzeigen habe ich aufgegeben weil sie hauptsächlich meine Lebenszeit verschwenden.

    Tja Sven, Du nimmst Dir doch auch (Lebens-)Zeit, hier zu posten, Videos zu machen und diese hochzuladen. Es macht wenig Sinn, Missstände lediglich anzuprangern, ohne dagegen vorzugehen. Eine Anzeige per Mail an die Bußgeldstelle zu senden dauert etwa 10 Minuten,wenn man Routine hat, 5 Minuten. Drei ANzeigen hintereinander und der Lkw wäre 6 Wochen später nicht mehr dort.