Beiträge von Kampfradler

    " Jürgen Steiner als Vorsitzender Richter sah hingegen die Leichtigkeit des Verkehrs auf den mit 6,50 Metern relativ schmalen Straßen als entscheidenden Grund dafür, die Radfahrer nicht auf der Straße fahren zu lassen."

    Richter Steiner hat offensichtlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.11.2010 (Az. 3 C 42.09) nicht gelesen. Leitsatz: "Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)."

    Ich gehe davon aus, dass das Urteil des Herrn Steiner in der nächsten Instanz aufgehoben wird - zumal der Richter selbst die Gefährlichkeit von Radwegen erkannt hat. Unerklärlich...

    Natürlich sollte das zu schaffen sein. Gerade weil es solche Toleranzen immer geben wird (in solchen Fällen greift dann automatisch § 1 StVO),
    stellt sich die Frage, weshalb dann die Räumzeiten, die Mofafahrer zwingend berücksichtigen müssen, nicht auch für Radfahrer ausreichen sollen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Radfahrer mit Tempo 15 über eine Kreuzung fahren, halte ich für ebenso hoch, wie die, dass ein Autler das tut. Ich halte das Räumzeitenargument der Behörden in den meisten Fällen für vorgeschoben, um sich beliebig viel Zeit zum Handeln zu genehmigen.

    völlig unabhängig von Räumzeiten darf der neu begrünte Verkehr erst dann die Kreuzung queren, wenn sie frei ist.

    Das stimmt. Und dann ist es Kraftfahrzeugführern noch verboten, auf Geh- und Radwegen zu parken, in geschlossenen Ortschaften schneller als 50 Km/h zu fahren, Radfahrer mit weniger als 1,5 m Abstand zu überholen, am Steuer mit dem Handy zu telefonieren, mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut zu fahren usw. usw...
    Es werden wohl kaum alle Grün-Bekommer grundsätzlich nach links und rechts schauen, bevor sie durchstarten. Eine längere Räumzeit würde in jedem Fall der Sicherheit dienen.

    Nochmal zurück zur Vogt-Wells-Straße

    Wie das PK23 gerade mitteilte: Ja, RWBP wird aufgehoben, passiert aber "aus technischen Gründen" nicht sofort.
    Es wurde in der Mail noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, so lange die RWBP noch nicht aufgehoben ist.


    Ich nehme mal an, dass in der Mail auch nicht mitgeteilt wurde, was man vom 6. bis zum 8.11.2013 machen sollte...
    Zu der Zeit habe ich die Ableitung allerdings tatsächlich nicht benutzt, ich habe schon viel früher auf die Fahrbahn gewechselt.

    In der Sache sicher richtig, in dem Mittel ist mir das einfach zu aggro.


    Du hattest aber vorhin seine "bekannten Standpunkte" kritisiert. Seine Reaktionen auf die Geisterradler ist die eine Sache. Darüber kann man durchaus diskutieren. Seine Standpunkte hinsichtlich der Radverkehrsführungen halte ich aber für absolut in Ordnung.

    Verstehen kann ich ihn aber gut. Immerhin haben innerhalb weniger Minuten 23 Radfahrer das VZ 254 ignoriert und sich selbst und andere dadurch gefährdet. Was sollte er denn machen, um das den Herrschaften klarzumachen?

    Ich hab das Video jetzt nicht gesehen. Allerdings ist Marco auch als ein wenig, sagen wir mal, sehr eindeutig mit seinen Standpunkten bekannt. Das schadet m.E. manchmal deutlich mehr als es nützt.


    Vielleicht solltest Du Dir das Video doch erst anschauen, bevor Du Marcos Verhalten beurteilst!?
    Welches sind denn seine Standpunkte, die Deiner Meinung nach "deutlich mehr" schaden, als nützen? Es interessiert mich, weil mir und wahrscheinlich vielen von uns das gleiche jeden Tag auch passieren kann. Was hätte Marco anders machen sollen? Bedenke dabei bitte, dass eine solche "Begegnung" etwas anderes ist, als wenn man von jemandem nach der Uhrzeit gefragt wird. Ich fand, dass er sich absolut korrekt verhalten hat, während die Beamten extrem unverhältnismäßig reagiert haben.

    @Sven: äää..., kannst Du bitte etwas genauer erklären, was Du erreichen möchtest? Die Tempo 30 Aktion ist bereits seit dem 13.11.2013 beendet. Und was hat Markus Lanz mit Radverkehrspolitik zu tun? Vielleicht habe ich ja eine Sendung "versäumt", schließlich schaue ich mir die schon lange nicht mehr an.

    O/t: Im Profi-Bereich sind vermeintlich billige Teile ja oft teuer. Schrauben in der Luftfahrt kosten ja manchmal auch mehrere Euro, während sie beim Baumarkt für 1ct/Stück zu haben wären. Die Luftfahrtschraube ist halt geprüft, hat eine strenge Qualitätssicherung/Materialprüfung etc. Anderes Beispiel: Die Blitzlichter von Windkraftanlagen müssen alle synchronisiert blinken. Die gesamte Befeuerungsanlage kostet mehrere Hunderttausend Euro (muss ewig halten, synchron blinken, den Luftverkehrsvorschriften genügen und geprüft sein usw).

    Braucht man für die Umprogrammierung einer Lichtzeichenanlage denn neue Hardware?

    Interessieren würde mich mal, ob die Räumzeiten, die für den Fahrbahnverkehr von einer Mindestgeschwindigkeit von 10 m/sek. =36 Km/h (Quelle: Wikipedia) im Kreuzungsbereich ausgehen, überhaupt rechtlich vertretbar sind. Ein Mofa darf/muss auch auf der Fahrbahn fahren, ebenso ein auf 25 Km/h gedrosselter Mini-Pkw. Beide sieht man zwar nur relativ selten, nichtsdestotrotz gibt es sie und Verkehrsplaner müssen sie berüksichtigen.

    Berechnet man also die Räumzeit für Kraftfahrzeuge mit Tempo 36, hätte ein Mofa, das mit 25 Km/h ebenfalls auf der Fahrbahn fährt, bei einer angenommen Kreuzungsbreite von 50 Meter noch 8,80 Meter zurückzulegen, während ein Pkw bereits "das sichere Ufer" erreicht hat (wenn mir kein Rechenfehler unterlaufen ist...). Kriegt dann der Querverkehr bereits grün, könnte der Mofafahrer gefährdet werden, besonders dann, wenn der ankommende Querverkehr die Ampelschaltung kennt und schon mit einem gewissen Tempo heranfährt, bei grün also nicht mit Tempo null startet. Gesteht man dann noch dem Mofa ebenfalls zu, nur 72 Prozent der maximalen Geschwindigkeit zu fahren, also 18 Km/h (was spräche dagegen?), wäre das ganze noch weitaus gefährlicher.

    Klingt zwar alles ein wenig theoretisch, wenn man aber überlegt, was in Deutschland so alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, halte ich die offizielle Räumzeitenberechnung für fahrlässig, da man der Flüssigkeit des Verkehrs einen höheren Stellenwert einräumt, als der Sicherheit - was übrigens nicht rechtens ist.

    Oder wo liegt mein Denkfehler? ?(

    Die Planer des Siemersplatzes hatten dort die einzige Stelle ausgemacht, an der eine Ableitung auf die Fahrbahn möglich ist. Kann man - wenn man will - nachvollziehen, wenn die RWBP auf dem Siemersplatz beibehalten werden soll und man die Bushaltebucht gleich nach dem Siemersplatz berücksichtigt.

    Sowohl in der Osterfeldstraße, als auch in der Vogt-Wells-Straße wird die RWBP aufgehoben. Weshalb also sollen Radfahrende nur für die Überquerung des Siemersplatzes hoch auf den Radweg? Sicherheitsvorteile, wenn Radfahrer von der Fahrbahn auf den Radweg und zurück wechseln, werden kaum nachzuweisen sein. Im Gegenteil. Es geht den "Planern" um nichts anderes, als die maximale Flüssigkeit des Autoverkehrs. Sicherheit geht allerdings vor Flüssigkeit! Das sollte den "Planern" eigentlich allmählich geläufig sein. Es ist nichts anderes, als auf dieser Kreuzung >

    Zitat

    Wenn da wirklich die
    Räumzeiten geändert werden müssen, ist das nunmal nichts, was man selbst mit dem Schraubendreher in dreißig Minuten erledigt.


    Das Schreiben ist vom Februar 2011! Der Umbau des Siemersplatzes einschließlich aller Lichtsignalanlagen ist abgeschlossen. Die Räumzeiten der Kreuzung am anderen Ende der Vogt-Wells-Straße (Grandweg/Grelckstraße) wurden bereits angepasst, nachdem dort vor etwa eineinhalb Jahren (nach einem Widerspruch) die RWBP aufgehoben wurde. Es kann also keine weitere Anpassung notwendig sein.

    Zitat

    Es wird noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, solange die RWBP noch nicht aufgehoben ist


    Ich benutze ja den Radweg, komme also dessen Benutzungspflicht nach. Dieser führt kurz darauf auf die Fahrbahn. Nach § 2 StVO gehört da der Radverkehr hin. Wer sagt mir, dass die rechte Führung die "richtige" ist? Bleibt man auf dem Hochbordradweg, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass man wenige Meter weiter ohnehin absteigen und schieben oder auf die Fahrbahn wechseln muss. Ich bevorzuge letzteres. Wäre nett, wenn die Behörde auch begründete, worin der Sicherheitsgewinn des rechten Radwegs besteht.

    Möglichkeit 2.) Die RWBP wird hier demnächst aufgehoben :) .


    Dazu ein Auszug aus einem Schreiben der Zentralen Verkehrsdirektion VD 51 an jemanden, der ein Auskunftsersuchen zur Radwegebenutzungspflicht in der Vogt-Wells-Straße gestellt hat:

    "Für die Vogt-Wells-Straße liegt nunmehr das Prüfungsergebnis vor. Die Radwegebenutzungspflicht entspricht nicht den aktuellen Kriterien und wird aufgehoben. Solange jedoch die technischen Rahmenbedingungen dafür (d.h. die Umschaltung der Lichtsignalanlagen bezüglich der Berücksichtigung von Radfahrerräumzeiten) vom zuständigen Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) nicht hergestellt sind, muss die vorhandene Beschilderung aus Sicherheitsgründen weiter aufgestellt bleiben."

    Jetzt darf geraten werden, wann dieses Schreiben der Verkehrsdirektion erstellt wurde (Kleiner Tipp: Es kann ja nicht so alt sein, da ja "nur noch" die Lichtsignalanlagen angepasst werden müssen)...

    Dies ist die Vogt-Wells-Straße in Hamburg-Lokstedt, kurz hinterm Siemersplatz. Foto 1 zeigt den Beginn der Straße vom Siemersplatz aus. Der Radweg ist benutzungspflichtig. Foto 2 zeigt den Radweg etwa 100 Meter weiter. Mich würde eure Meinung zu dieser Radverkehrsführung interessieren.