Beiträge von Kampfradler

    Zitat

    Soll das heißen, dass der unsinnige Zweirichtungszwangsradweg mitten auf der Bushaltestelle auf der Dreiecksinsel zukünftig nicht mehr benutzt werden muss? Kein Stress mehr mit Kampfgängern auf dem Radweg"?

    Fakt ist, dass auf folgenden Straßen die RWBP aufgehoben wird (natürlich nicht ganz freiwillig...)

    - Lokstedter Steindamm
    - Osterfeldstraße
    - Vogt-Wells-Straße

    Auf dem Siemersplatz will die Behörde ganz klar die Benutzungspflicht beibehalten, heißt: Nur zum Überqueren des Siemersplatzes müssen Radfahrende von der Fahrbahn auf einen teilweise gefährlichen Radweg auffahren, damit die Räumzeiten für die Kreuzung kurz gehalten werden können. Ich habe nicht vor, diesen behördlich angeordneten Irrsinn zu akzeptieren!

    Übrigens hatte ich kürzlich meine erste Kollision mit einem Auto auf dem Siemersplatz: Ich befuhr ordnungsgemäß den "aus Sicherheitsgründen" angelegten Radweg von der Osterfeldstraße kommend in Richtung Vogt-Wells-Straße. Fahrradampel zeigte "Grün", Fupgängerampel "Rot". Die Fahrerin eines abbiegenden Opel Corsa "übersah" mich und ich fuhr trotz Vollbremsung hinten rechts gegen den Stoßfänger. Der Aufprall war nicht von schlechten Eltern, es blieb aber alles heil (Knochen, Stoßfänger, Fahrrad).

    Diese Benutzungspflicht muss verschwinden!!! :cursing::cursing::cursing:

    Das heißt ja quasi: Wenn Radfahrer den Verkehrsfluss behindern, darf man sie auf den Radweg zwingen.

    Das hatte sich so manche Behörde auch gedacht. Deshalb hat in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht am 18.11.2010 geurteilt, dass der Radverkehr grundsätzlich das Recht hat, die Fahrbahn zu benutzen. Nur wenn eine außergewöhnliche Gefährdung aufgrund einer besonderen Gefahrenlage nachgewiesen wird, darf eine RWBP angeordnet werden (§ 45 Abs. 9 StVO). Dieser Nachweis gelingt den Behörden innerorts praktisch nirgends. Deshalb ist es ja so skandalös, dass noch immer so viele Radwege, vorzugsweise an Hauptstraßen, benutzungspflichtig sind. :cursing:

    Zitat

    Leider ist der ganze Artikel Knochen ohne Fleisch

    Ich würde es treffender formulieren: Der Artikel quillt über vor Schwachsinn! Beispiele:

    "In einer Stadt, deren Wohlstand auf Verkehr beruht..."
    Ach ja? Auf ALLEN Straßen? Auf privatem Pkw-Verkehr?

    "Die Häufung von Staus auf Hamburgs Stadtstraßen - auch ohne Baustellen und Unfälle -, die Bürgern und Unternehmern das Leben gleichermaßen erschweren, sind die Regel."
    Die Bürger SIND die Staus! Sie erschweren nicht nur sich selbst das Leben, sondern vernichten das anderer Menschen und deren Gesundheit, sie stehlen ihnen eine Menge Lebensqualität und vergiften sie. Der wirklich notwendige Wirtschaftsverkehr braucht ganz sicher nicht alle Straßen der Stadt, sondern bestimmte Trassen, vorzugsweise rund um den Hafen. Wären weniger private Pkw unterwegs, liefe der Wirtschaftsverkehr erheblich flüssiger.

    "Von Hamburgs Einnahmen aus der Kfz-Steuer (...) fließen aktuell nur gut ein Drittel in Investitionen und Betriebsausgaben für die Straße."
    Keine Silbe davon, dass jedes Auto in Deutschland mit rund 2000 Euro im Jahr volkswirtschaftlich subventioniert wird! Kein Wort davon, dass die Straßenschäden praktisch ausschließlich durch schwere Lkw verursacht werden - aber alle deren Reparatur bezahlen! Auch durch weglassen kann man lügen!

    Es folgen noch ein paar sinnleere Hinweise auf zu wenig Parkplätze - ohne zu sagen, wo die Fläche herkommen soll. Es gibt in den meisten Wohngebieten definitiv keine Fläche für parkende Autos, was auch gut so ist. Schon jetzt sind alle Straßen autoverseucht. Weshalb sollte die Stadt einen solchen Schwachsinn unterstützen, Flächen für Blechhaufen zu beschaffen, die 23 Stunden am Tag sinnlos herumstehen?

    Und natürlich das obligatorische Loblied auf überaus fragwürdige elektronische Systeme ("Car-to-Car und Car-to-X-Kommunikation"). Als würde dadurch der Verkehr flüssiger laufen. Das Papier wurde offenkundig von Köpfen verfasst, die in den 1960er Jahren stehen geblieben sind. :thumbdown:

    Da wurde aber auch von einer Ortsbesichtigung berichtet. Da auch verlangte der Vertreter der Polizeibehörde das Aufrechterhalten der Pflicht! Zumindest hat man es mir schriftlich so gegeben.

    "Ein Vertreter der Polizeibehörde..." Solche Sätze sollen Angst einflößen - und dürften bei den weitaus meisten Radfahrern auch tatsächlich bewirken, dass sie aufgeben. Ich kenne das nur zu gut. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hatte mit ähnlichen vollmundigen Sätzen (die aber wenig belastbaren Inhalt hatten) den Widerspruch gegen die RWBP auf einer Landesstraße abgelehnt.

    Die Klägerin hat trotzdem geklagt. Ich saß als Zuhörer im Gericht. Hut ab vor der Richterin! Sie war bestens mit der Materie der RWBP und dem BVerwG-Urteil (3 C 42.09) vertraut. Es war fast schon spaßig, wie sie die Behördenvertreter regelrecht "abgebügelt" hat. Es spielte auch keine Rolle, dass die RWBP "auch in Abstimmung mit der Polizeidirektion" bestehen bleiben sollte. Hier das Urteil.

    Man darf sich nicht von den Behördenschreiben beeindrucken lassen, sofern man mit der Rechtslage vertraut ist. Lasst uns alle RWBPs wegklagen! Die Behörden wollen es so, sie sollen kriegen was sie wollen!

    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Benutzung fahrbahnbegleitender Radwege sicherer sein kann als die der Fahrbahn

    Ohne Frage dürfte es solche Radwege geben. Doch wie groß ist ihr prozentualer Anteil z.B. in Hamburg? Selbst wenn einer dieser seltenen Radwege sicherer sein sollte, als die Fahrbahn beutzung, braucht er deswegen noch lange nicht benutzungspflichtig sein. Tempo 30 in der Stadt ist auch nachweislich erheblich sicherer als Tempo 50, trotzdem wollen die verantwortlichen Behörden nichts davon wissen! Für mich gilt der Leitsatz:

    Gute Radwege benötigen keine Benutzungspflicht!

    Schon beim ersten Satz: "Nachdem der Gemeindevertreter Mario Forner mit seinem Auto auf ein dort parkendes Fahrzeug aufgefahren war..." schwillt mir der Kamm! Wer als Autofahrer gegen ein stehendes Hindernis fährt, sollte sofort und für immer(!) seinen Führerschein abgeben!!!

    Boah ey..., Dein Brief ist nicht polemisch! Auf dieses abenteuerliche Schilderkonstrukt kann man nicht ernsthaft antworten. Hier hilft aber eigentlich nur eine Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts. Das ist ja schon kein "Ermessensfehler" mehr, sondern ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Als solchen würde ich diesen Wahnsinn zur Anzeige bringen.

    Mir stellt sich die grundsätzliche Frage, weshalb dem Kraftverkehr DREI Fahrstreifen zur Verfügung stehen, während der gleichberechtigte(!) Radverkehr sich, wie üblich, auf engstem Raum herumdrücken muss. :cursing:

    Bin mal gespannt auf die Antwort der Behörde! Bis jetzt wurde mir gegenüber noch kein behördlich angeordneter Schwachsinn als Fehler eingestanden. Ich rate mal: Man wird Dir sagen, die Sache wird geprüft, bald darauf werden die Zweirichtungsschilder verschwinden...

    ...oder gar vorsätzlich Rechtsbeugung betreibt.

    Eher genau das.

    Eben weil die Straßenverkehrsbehörden die "besondere Gefahr" in praktisch keinem Fall begründen können, heben sie Benutzungspflichten auf, wenn man dies beantragt, Widerspruch einlegt oder klagt. Der Skandal ist, dass es überhaupt zulässig ist (ist es das wirklich?), Benutzungspflichten endlos lange (Jahrzehnte!!!) pauschal aufrecht zu erhalten. Logisch betrachtet müsste zunächst einmal eine wasserdichte rechtliche Begründung vorliegen, um eine RWBP überhaupt anordnen zu dürfen. Die Behörde müsste z.B. beim Verwaltungsgericht oder einem anderen Prüfungsgremium seit 1997 eigentlich jede RWBP begründen. Nur wenn sie diese Prüfung besteht, darf die Anordnung aufrecht erhalten werden.

    Falls "RadRecht" gerade mitliest: Warum gab es bisher eigentlich keine Klage gegen diese Praxis? Was in unserem Land läuft, ist vergleichbar einer Pauschalbeschuldigung gegen eine Gruppe von Menschen, die erst dann entlastet wird, wenn jeder Einzelne nach Beweisen für seine Schuld nachfragt. Undenkbar - außer bei Radwegebenutzungspflichten...

    Im Übrigen sind vor der Anordnung einer RWBP erstmal andere Maßnahmen zu prüfen, die die Sicherheit erhöhen! Tempo 30 ist so eine Maßnahme. Bis heute konnte mir keine Behörde und kein Politiker erklären, was gegen generell Tempo 30 in Städten (auch auf Hauptstraßen!) spricht. Warum wohl?

    Christian Hieff, Sprecher des ADAC im Abendblatt:

     "Gerade zum Frühlingsbeginn und vor allem beim Rechtsabbiegen komme es immer wieder zu Zwischenfällen. Die Autofahrer müssen sich erst wieder an die Radler gewöhnen".

    Wie lange braucht ein durchschnittlicher Autofahrer dazu, sich an Radfahrer "zu gewöhnen"? Ein paar Tage? Vier Wochen? Oder rechnet man in Fahrstunden? Was bedeutet das für die "Gewöhnungsphase"? Nachsicht der Staatsanwaltschaft, falls mal ein Radler "versehentlich" umgenietet wurde? Wie verhält es sich beim Linksabbiegen mit der Gewöhnungsphase?

    Darf eigentlich jeder selbsternannte "Experte" jeden beliebigen Schwachsinn von sich geben ohne eine Erklärung mitzuliefern, was er mit seiner gequirlten Schei*** eigentlich zum Ausdruck bringen will? Warum hakt das Abendblatt nicht nach, was mit "gewöhnen" gemeint ist??? Hat Herr Hieff überhaupt jemals auf einem Fahrrad gesessen?

    Ich fasse es nicht... :cursing:

    Hamburg Journal von gestern, etwa ab 2:00: Es geht um umgefahrene Verkehrsschilder.


    Zitate von Autofahrern:

    "Warum sind die ganzen Schilder denn plattgefahren? Weil die Leute nicht damit rechnen."

    "Wenn man das nicht sieht, fährt man drüber weg. Also ich finde das nicht so ungefährlich."

    "Da fährt man schnell mal drüber, wenn man nicht genau hinguckt."

    "Also ich hatte Glück bisher."

    Autofahrer "rechnen" also nicht mit Schildern auf Verkehrsinseln! Klar..., kann ja schon mal passieren... Kann auch mal ein Radfahrer sein..., wenn man nicht hinguckt...

    Sorry - aber das muss ich jetzt mal loswerden:
    Macht eure Augen auf beim Autofahren oder gebt euren Führerschein ab, ihr Vollidioten!!!

    Weshalb dürfen solche Typen Auto fahren???

    Sind die VZ 237 denn schon verschwunden? Vermutlich nicht... :cursing:

    Ja, es passiert immer wieder... Weil die Behörden lieber ab und zu mal ein Menschenopfer hinnehmen, anstatt den Radverkehr endlich dort zu führen, wo er hingehört, nämlich auf der Fahrbahn!!! Wie Fredmann schon richtig bemerkte, ist offenkundig die Tatsache, dass sich der Verkehr staute, wichtiger als der Unfallgrund oder der Zustand der Radfahrerin. Man könnte den ganzen Tag lang nur noch kot...

    Diskutierst du, verschwendest zu Zeit. Denn du wirst keinen Beamten vor Ort jemals davon überzeugen können, dass du recht - er unrecht hat. Diese Option taucht in den Handlungsanweisungen der Polizei nicht auf!

    Na ja..., vor nicht langer Zeit wurde meine Freundin auf einer Kreisstraße um ein Haar von einem "Sprinter" in den Graben gedrückt. Während sie mit dem (völlig uneinsichtigen) Fahrer des Sprinters diskutierte, kam zufällig ein Streifenwagen vorbei. Nachdem der Polizist ihr erklärte, sie müsse den vorhandenen "Radweg" (beschildert mit VZ 239 + "Radfahrer frei"!) benutzen, machte sie ihm klar, dass dies nicht der Fall sei (das Schild konnte man vom "Tatort" aus nicht sehen). Erst bezweifelte er das pauschal, als sie ihm dann aber sagte, dass sie selbst es war, die diesen ursprünglich "gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ 240), per Klage von der Benutzungspflicht hat befreien lassen, hat er zähnknirschend nachgegeben.

    Der Hammer war aber, dass er mehrfach betonte, dass "ja nichts passiert" sei. Es ging ihm also, wie so oft in solchen Fällen, gar nicht darum, dass mal wieder ein aggressiver Raser bewusst gegen einen Radfahrer agiert hat, sondern einzig wichtig war dem Polizisten, dass meine Freundin nicht auf dem "Radweg" gefahren ist!!! :cursing:


    Man kann nur hoffen, dass die nächste Generation von Polizisten diese ewiggestrige 60er-Jahre-Auto-Mentalität nicht mehr haben wird...

    Puuuh..., so etwas hätte ich nicht für möglich gehalten! In Nordkorea schon aber in Deutschland...?
    Ich versuche gerade, mir vorzustellen, wie sehr man sich beherrschen muss, wenn man weiß, wie man den "Polizeigriff" im Ansatz verhindern kann, dies aber in dieser Situation besser lässt...

    Marco, halte uns doch bitte auf dem Laufenden. War selten so gespannt auf den Ausgang eines Verfahrens...

    Der Blechheini steht da nämlich nicht auf der Straße, der steht in der *Einfahrt* und das darf er. Müsse er wissen, er haben ja schließlich einen Dienstausweis.

    Auf meinem Arbeitsweg habe ich auch immer meinen Dienstausweis dabei. Nach dieser Argumentation kann ich mich ja mal auf einen Zebrastreifen stellen und mir dort in aller Ruhe die Schuhe zubinden. Es handelt sich ja schließlich um einen Fußgängerüberweg, nicht um die Fahrbahn... :D

    Zitat

    Wo hast du denn da vorgesprochen? Unten auf der Wache oder bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde im Haus

    Vorgesprochen habe ich nicht. Nur 'ne Mail:

    Sehr geehrter Herr....,

    Die gute Nachricht:

    Die Hinweistafel in der Osterfeldstraße steht nunmehr an einem Ort, wo sie niemanden mehr behindert. Wäre das nicht auch ohne mein Einschreiten zu schaffen gewesen?

    Die schlechte Nachricht:

    Im Oddernskamp, Höhe Nr. 14, wurde ebenfalls eine solche Hinweistafel auf den Radweg gestellt (Foto 1). Fühlt sich denn niemand in der zuständigen Behörde für diesen Irrsinn verantwortlich? Ich erinnere daran, dass der Radweg im Oddernskamp bis vor wenigen Jahren von der Straßenverkehrsbehörde für so sicherheitsrelevant gehalten wurde, dass er benutzungspflichtig war! Jetzt dient er hingegen als Aufstellort für Hinweistafeln. Können Sie das erklären?

    Bitte leiten Sie diese Mail, sowie unsere Korrespondenz bezüglich der Osterfeldstraße, an den Leiter der Straßenverkehrsbehörde weiter. Vielleicht bedarf es einer Mitarbeiterschulung oder Ähnlichem, zumal ich trotz offizieller Gleichberechtigung von Rad- und Kraftfahrzeugverkehr bisher noch nie eine solche Hinweistafel auf der Fahrbahn gesehen habe.

    Ich fordere Sie auf, auch die Hinweistafel im Oddernskamp umgehend vom Radweg entfernen zu lassen. Mein Vorschlag wäre, sie etwa 1,50 Meter weiter nach links auf die Fahrbahn zu stellen - natürlich mit Warnbake "abgesichert". Weiterhin rege ich an (zwecks Gleichbehandlung, siehe oben), zukünftig solche Hinweistafeln immer dann auf die Fahrbahn zu stellen, wenn Radfahrende vor unbenutzbaren Radwegen gewarnt werden müssen. In der Hoheluftchaussee bietet sich das momentan an (Foto 2).

    Mit freundlichem Gruß,

    Auf diese Mail gab es übrigens keine Antwort. Das Schild wurde trotzdem am nächsten Tag umgestellt.