Bei Sekunde 7 des Videos sehe ich ein VZ 315, welches offenbar das Hochbordparken erlaubt. Danach müsste das praktizierte Parken auf dem rechten Fahrstreifen doch verboten sein - oder? Ist dieser nämlich zugeparkt, müssten die legalen Hochbordparker so lange über den Gehweg fahren, bis sie wieder auf die Fahrbahn kommen. Damit würden sie aber gegen § 2 Abs. 1 StVO verstoßen. Folglich ist ausschließlich der "ruhende Verkehr" das Problem. Weiß jemand mehr?
Beiträge von Kampfradler
-
-
Wünschen würde ich mir etwa eine Fahrstreifenbreite NUR für den Radverkehr. Da Wünsche im realen
(Politik-)Leben wenig Chancen auf Realisierung haben, wären solche "Umweltspuren" tatsächlich ein guter Kompromiss. Sie hätten schon deshalb eine weit höhere Akzeptanz, weil es imo keine Argumente gibt (außer abgenutzten Stammtischparolen), die dagegen aber viele, die dafür sprechen. Eines ist z.B. dass wir ENDLICH anfangen MÜSSEN, weniger CO2 (und ganz wichtig in Städten: weniger Feinstaub!) zu emittieren. Gequatscht wird darüber seit Jahren, passieren tut nichts in der Richtung!"Radschnellwege" sind zwar eine nette Ergänzung, sie befinden sich nur leider
seltennicht dort, wo ich auf meinen Alltagwegen fahre. -
Dann, mit Verlaub, kann die Stadt von mir aus neue Radwege bauen. Das kann ich ihr nicht verbieten - benutzen muss ich sie aber nicht...
-
Gerhart hat Recht, es wird zunächst der Ist-Zustand beschrieben. Auf Seite 2 wird dann der geplante Zustand (gibt's überhaupt einen "geplanten Zustand"?) erklärt. Ich fahre oft durch den Wiesendamm zu
Globetrottereinem "Outdoor-Shop". Selbstverständlich halte ich den erforderlichen Sicherheitsabstand zu parken Kfz ein. An die Reaktionen hinter mir in den geschlossenen Blechdosen habe ich mich längst gewöhnt.Wo ist das Problem? Ich fahre in der Regel zwischen 25 und 30 Km/h.
-
Die Farbe war für die Furten, nicht für die zugeparkten "Radwege". Nach meiner Kenntnis sind die Furten eher selten zugeparkt, sonst wäre ja auch der querende AUTOverkehr blockiert.
Ja schon, aber wenn man wegen der unbenutzbaren "Radwege" auf der Fahrbahn fahren muss, sind die farbigen Furten unnütz.ZitatMir sind die Holtenklinker "Radwege" seit den 1990er Jahren als dauerhaft mit Stehzeugen verschönert bekannt. Schon damals beim Bergedorder PK mehrmals gemeldet. -> Keine Zeit, keine Gefährdung der Verkehrssicherheit, usw. blablabla.
Komisch..., dieselben Antworten bekomme ich auch immer, wenn ich dort mal anrufe. Zufall? Wohl kaum... -
Bergedorfer Zeitung vorgestern: Jetzt kommen "Himbeerrote Spuren für Radler", z.B. in der Holtenklinker Straße (Bergedorf). Zitat: "Die breit angelegte Signalfarbe dient der Verkehrssicherheit".
Super! Endlich fahren die Radler in der Holtenklinker Straße auf "sicheren Radwegen"!
Ob dem Bezirksamtskeiter auch bekannt ist, dass weite Abschnitte des "Radwegs" (und des Gehwegs!) in der Holtenklinker Straße wegen darauf parkender Autos ständig unbenutzbar sind? Ein bisschen Farbe macht die Wege nicht frei! Der Polizei ist es jedenfalls schon seit geraumer Zeit bekannt. Dass weder Polizei, noch Bezirk sich trauen, gegen das behindernde Parken vorzugehen, weil es einfach mehr Autos als legale Parkplätze gibt,
liegt auf der Handist natürlich nur meine Vermutung... Ein bisschen Farbe auf "Radwegen" kommt natürlich viel besser an. Da unterscheidet sich Bergedorf nicht vom Hamburger Rest. -
Staumelder. Soso... elendes Denunziantenpack!
Na ja..., ich verstehe das eher so, dass die "Staumelder" mit dem Motorrad im Stau zwischen den Autos herfahren und den Fahrern mitteilen, dass sie im Stau stehen...
Aber ich erkenne gar kein Problem. Dank moderner Navigationstechnik kann man doch jeden Stau umfahren! Hat wohl noch nicht jeder ein Navi...
-
Mal etwas Positives: Auf dem letzten (oder ersten, je nach Blickrichtung) Abschnitt der Martinistraße, zwischen Eppendorfer Marktplatz und Schottmüllerstraße, wurden jetzt endlich die VZ 237 abgebaut. Mein Widerspruch liegt zwei Jahre zurück!!! In der Schottmüllerstraße verschwanden die Schilder gleich mit...
-
weil der Radweg nicht fahrbahnbegleitend ist
Dann dürfte aber auch keine RWBP angeordnet werden...
-
Auch sehr interessant: Ein paar Meter weiter. Zunächst gibt es keine RWBP, ein paar hundert Meter weiter dann doch ein VZ 237. Ergibt keinen erkennbaren Sinn. Wird aber sowieso bald aufgehoben, wie man mir schriftlich mitteilte. Es müssen nur noch die Räumzeiten...
-
Eben drum. Das jetzt eiligst aufgestellte VZ 237 ist ja nicht "zurück" gekommen, sondern war noch nie da. Gilt aber nur für diese eine Stelle auf der Kreuzung.
-
Breitenfelder Straße..., fahre ich häufiger lang... An solchen Stellen habe ich mich schon oft gefragt, wie eigentlich die genaue Rechtslage ist. Als Radfahrer würde ich allerdings nicht ungebremst weiter fahren, wenn Fußgänger bei "Grün" den radweg queren.
-
Wieso klagte jemand gegen die Linien und nicht gegen die VZ237??
Absolut richtig. Genau deshalb hat der Klagende auch gegen die RWBP auf der Hoheluftchaussee geklagt...
-
Man darf nicht: Anderen vor's Rad fahren, bzw die Fußgänger missachten. Ist doch hinzukriegen.
Na klar ist das hinzukriegen. ABER: Dieselbe Anforderung könnten die Behörden an Radler stellen und ihnen dann z.B. das Überqueren einer Fahrbahn/Kreuzung erlauben. Im einen Fall verweist man auf § 1 StVO, was ja völlig in Ordnung geht, im anderen Fall verlieren sich Vorschriften im kleinsten Detail. Nach Gutsherren-Art eben...
-
Das ist pervers! Demnach darf man hier (Knoten Breitenfelder Straße/Hoheluftchaussee in Hamburg) als Radfahrer nach rechts abbiegen, obwohl man den von links kommenden Radlern vor's Rad fährt! Die Haltelinie ist übrigens nach einer Klage inzwischen Geschichte...
-
Wo um den Siemersplatz herum kommt denn überall der B-Zwang zurück?
Die Frage verstehe ich nicht so ganz... Wieso "zurück"? Er war, außer an der o.g. Ecke, nie weg - mit Ausnahme von ein paar Tagen während der Umbauphase.
-
Nachtrag zu meiner Beschwerde vom 26. März:
Laut Straßenverkehrsbehörde sei die Anordnung (welche eindeutig der VwV-StVO widerspricht!) lediglich aus meiner Sicht nicht ordnungsgemäß. "Aufgrund der Gesamtumstände" könne diese Maßnahme "nicht anders umgesetzt werden".
Und auf meinen Hinweis, dass es bisher zu Beginn des Siemersplatzes keine RWBP gegeben hat, meint die Behörde, man habe diesen Hinweis "sofort zum Anlass genommen, diesen Irrtum richtig zu stellen" [Hervorhebung von mir].
Es gab also aufgrund eines "Irrtums" viele jahre lang (wenn überhaupt jemals) keine RWBP und nicht etwa, weil besondere örtliche Verhältnisse eine erheblich über das Normalmaß im Verkehr hinausgehende Gefahr bewirken!
Widerspruch ist bereits unterwegs. Mal sehen, wie das Gericht die "Begründung" der Behörde einstuft...
-
Eben gerade auf NDR info: 87 Km Staus im Norden - ab 3 Km Länge...
Aber es gibt einen Ausweg: Der ADAC setzt über Ostern "Staumelder" ein! Ich schmeiss mich weg!!! -
Natürlich zu viele Autos. Der Kollaps findet nicht nur in der Innenstadt statt. Wo ich mich täglich so aufhalte, staut es sich ständig. Zum Beispiel hier vor dem Siemersplatz:
Nedderfeld und Offakamp sind täglich dicht bis zum Abwinken, Tarpenbekstraße in Richtung Altona..., ÜBERALL stehen die Blechkisten mit laufendem Motor und meist nur einer Person drin, die sich mehr oder weniger lethargisch ihrem Schicksal ergeben hat. Es ist mir ein Rätsel, wie man heute noch Auto fahren kann, wenn man es nicht wirklich muss...
-
..."Radio Hamburg", welches ich spätestens ab heute auf eine Stufe mit BLÖD, MoPo und Pro7 stelle
Das hat aber lange gedauert...