Beiträge von Kampfradler

    Bei Sekunde 7 des Videos sehe ich ein VZ 315, welches offenbar das Hochbordparken erlaubt. Danach müsste das praktizierte Parken auf dem rechten Fahrstreifen doch verboten sein - oder? Ist dieser nämlich zugeparkt, müssten die legalen Hochbordparker so lange über den Gehweg fahren, bis sie wieder auf die Fahrbahn kommen. Damit würden sie aber gegen § 2 Abs. 1 StVO verstoßen. Folglich ist ausschließlich der "ruhende Verkehr" das Problem. Weiß jemand mehr?

    Wünschen würde ich mir etwa eine Fahrstreifenbreite NUR für den Radverkehr. Da Wünsche im realen
    (Politik-)Leben wenig Chancen auf Realisierung haben, wären solche "Umweltspuren" tatsächlich ein guter Kompromiss. Sie hätten schon deshalb eine weit höhere Akzeptanz, weil es imo keine Argumente gibt (außer abgenutzten Stammtischparolen), die dagegen aber viele, die dafür sprechen. Eines ist z.B. dass wir ENDLICH anfangen MÜSSEN, weniger CO2 (und ganz wichtig in Städten: weniger Feinstaub!) zu emittieren. Gequatscht wird darüber seit Jahren, passieren tut nichts in der Richtung!

    "Radschnellwege" sind zwar eine nette Ergänzung, sie befinden sich nur leider selten nicht dort, wo ich auf meinen Alltagwegen fahre.

    Gerhart hat Recht, es wird zunächst der Ist-Zustand beschrieben. Auf Seite 2 wird dann der geplante Zustand (gibt's überhaupt einen "geplanten Zustand"?) erklärt. Ich fahre oft durch den Wiesendamm zu Globetrotter einem "Outdoor-Shop". Selbstverständlich halte ich den erforderlichen Sicherheitsabstand zu parken Kfz ein. An die Reaktionen hinter mir in den geschlossenen Blechdosen habe ich mich längst gewöhnt. :P Wo ist das Problem? Ich fahre in der Regel zwischen 25 und 30 Km/h.

    Die Farbe war für die Furten, nicht für die zugeparkten "Radwege". Nach meiner Kenntnis sind die Furten eher selten zugeparkt, sonst wäre ja auch der querende AUTOverkehr blockiert.


    Ja schon, aber wenn man wegen der unbenutzbaren "Radwege" auf der Fahrbahn fahren muss, sind die farbigen Furten unnütz.

    Zitat

    Mir sind die Holtenklinker "Radwege" seit den 1990er Jahren als dauerhaft mit Stehzeugen verschönert bekannt. Schon damals beim Bergedorder PK mehrmals gemeldet. -> Keine Zeit, keine Gefährdung der Verkehrssicherheit, usw. blablabla.


    Komisch..., dieselben Antworten bekomme ich auch immer, wenn ich dort mal anrufe. Zufall? Wohl kaum...

    Bergedorfer Zeitung vorgestern: Jetzt kommen "Himbeerrote Spuren für Radler", z.B. in der Holtenklinker Straße (Bergedorf). Zitat: "Die breit angelegte Signalfarbe dient der Verkehrssicherheit".

    Super! Endlich fahren die Radler in der Holtenklinker Straße auf "sicheren Radwegen"!

    Ob dem Bezirksamtskeiter auch bekannt ist, dass weite Abschnitte des "Radwegs" (und des Gehwegs!) in der Holtenklinker Straße wegen darauf parkender Autos ständig unbenutzbar sind? Ein bisschen Farbe macht die Wege nicht frei! Der Polizei ist es jedenfalls schon seit geraumer Zeit bekannt. Dass weder Polizei, noch Bezirk sich trauen, gegen das behindernde Parken vorzugehen, weil es einfach mehr Autos als legale Parkplätze gibt, liegt auf der Hand ist natürlich nur meine Vermutung... Ein bisschen Farbe auf "Radwegen" kommt natürlich viel besser an. Da unterscheidet sich Bergedorf nicht vom Hamburger Rest.

    Man darf nicht: Anderen vor's Rad fahren, bzw die Fußgänger missachten. Ist doch hinzukriegen.

    Na klar ist das hinzukriegen. ABER: Dieselbe Anforderung könnten die Behörden an Radler stellen und ihnen dann z.B. das Überqueren einer Fahrbahn/Kreuzung erlauben. Im einen Fall verweist man auf § 1 StVO, was ja völlig in Ordnung geht, im anderen Fall verlieren sich Vorschriften im kleinsten Detail. Nach Gutsherren-Art eben...

    Nachtrag zu meiner Beschwerde vom 26. März:

    Laut Straßenverkehrsbehörde sei die Anordnung (welche eindeutig der VwV-StVO widerspricht!) lediglich aus meiner Sicht nicht ordnungsgemäß. "Aufgrund der Gesamtumstände" könne diese Maßnahme "nicht anders umgesetzt werden".

    Und auf meinen Hinweis, dass es bisher zu Beginn des Siemersplatzes keine RWBP gegeben hat, meint die Behörde, man habe diesen Hinweis "sofort zum Anlass genommen, diesen Irrtum richtig zu stellen" [Hervorhebung von mir].

    Es gab also aufgrund eines "Irrtums" viele jahre lang (wenn überhaupt jemals) keine RWBP und nicht etwa, weil besondere örtliche Verhältnisse eine erheblich über das Normalmaß im Verkehr hinausgehende Gefahr bewirken!

    Widerspruch ist bereits unterwegs. Mal sehen, wie das Gericht die "Begründung" der Behörde einstuft...

    Natürlich zu viele Autos. Der Kollaps findet nicht nur in der Innenstadt statt. Wo ich mich täglich so aufhalte, staut es sich ständig. Zum Beispiel hier vor dem Siemersplatz:

    Nedderfeld und Offakamp sind täglich dicht bis zum Abwinken, Tarpenbekstraße in Richtung Altona..., ÜBERALL stehen die Blechkisten mit laufendem Motor und meist nur einer Person drin, die sich mehr oder weniger lethargisch ihrem Schicksal ergeben hat. Es ist mir ein Rätsel, wie man heute noch Auto fahren kann, wenn man es nicht wirklich muss... ;(