Wieso sollte dafür nicht die VwV StVO gelten?
Vielleicht weil es hier nicht dabei ist? Allerdings kommt ein anderes "Zusatzzeichen" dem recht nahe: VZ 1060-11. Wobei die neuen "Erlaubt-Schilder" keine Zusatzzeichen sind, weil sie allein stehen.
Wieso sollte dafür nicht die VwV StVO gelten?
Vielleicht weil es hier nicht dabei ist? Allerdings kommt ein anderes "Zusatzzeichen" dem recht nahe: VZ 1060-11. Wobei die neuen "Erlaubt-Schilder" keine Zusatzzeichen sind, weil sie allein stehen.
Es kommt noch besser: Das Schild "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt" ist zwar prinzipiell richtig - aber man könnte daraus lesen, dass Radfahren auf der Fahrbahn freiwillig, eben "erlaubt" ist. Tatsächlich aber MÜSSEN Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, denn es gibt kein VZ 240 mehr! 99 Prozent von ihnen fahren aber weiterhin - ordnungswidrig - auf dem Gehweg.
Hatte deshalb vor zwei Tagen ein interessantes Gespräch mit einem Radler, der mir (Fußgänger) im Nedderfeld auf dem Gehweg entgegen kam. Er klingelte, ich blieb aber meiner Linie treu. Er musste scharf bremsen und kam vor mir zum Stehen. Dann folgender Dialog:
"Darf ich da mal durch?"
"Warum? Sie müssen auf der Fahrbahn fahren"
"Nein, ich darf hier fahren"
"Dürfen sie nicht"
"Sie meinen, alles besser zu wissen"
"Nicht alles aber die Verkehrsregeln hier kenne ich"
"Ich lass' mich doch da (er zeigte auf die Fahrbahn) nicht totfahren."
"Sie werden dort nicht totgefahren, ich fahre häufiger hier auf der Fahrbahn"
usw. usw.
Im Verlauf des Gesprächs wurde er immer ruhiger und ich konnte ihm die Sachlage erklären. Wir verabschiedeten uns freundlich voneinander. Interessant dabei: Er fährt jeden Tag 40 Kilometer! Ist also ein klassischer Alltagsradler. Das ist m.E. ein typisches Beispiel für gefühlte Angst vor den Autofahrern gekoppelt mit Unkenntnis der Rechtslage. Vielleicht habe ich ja zumindest etwas angestoßen bei ihm und er googelt mal zum Thema...
Ein Radfahrstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn, ergo darf man ihn benutzn - wenn man hinkommt.
Genau DAS ist ja das Problem. Man MUSS den "gemeinsamen Fuß- und Radweg" benutzen. Natürlich kann man den Radfahrstreifen ab seinem Anfang befahren - aber dazu müsste man zwischen den parkenden Autos den Bordstein hinunter. Etwas praxisfremd...
Fahrer, unterwegs im Auftrag des ADAC, ignoriert durchgezogene Mittellinie!
Eine Glanzleistung der Straßenverkehrsbehörde: Im Nedderfeld ist seit ein paar Wochen die RWBP aufgehoben. Fast. Am östlichen Ende (Einmündung in Tarpenbekstraße bzw. Rosenbrook) verpflichtet ein VZ 240 Radfahrende noch immer zur Benutzung des Gehwegs. Ein paar Meter weiter beginnt auf der Fahrbahn ein Angebotsstreifen, aus dem dann ein Radfahrstreifen wird. Man darf ihn nur nicht benutzen...
Burgstraße in Hamburg: Wie ist hier die Rechtslage? Man wird vom Radfahrstreifen auf einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg zwangsaufgeleitet. Darf die weiße Linie überfahren werden, wenn man auf der Fahrbahn weiter fahren will?
Nachhaltige Gedankenlosigkeit ist kein "Krieg", auch wenn sie tödliche Folgen haben kann.
Genau deshalb habe ich das Wort "Krieg" in Anführungszeichen gesetzt. Wobei die immer wieder stattfindenden Drangsalierungsmanöver einiger Autler nicht mehr als "Gedankenlosigkeit" zu bezeichnen sind.
irgendwie mag ich die Rolle des Anschwärzers nicht
Es ist jedem freigestellt, ob er das massenhafte Geh- und Radwegparken quasi als "natürliche Gegebenheit" wahrnimmt oder aber etwas dagegen unternimmt. Als Radfahrer begegnen mir Autler mitunter mit unglaublicher Aggressivität, weil ich auf der Fahrbahn fahre, obwohl das nicht verboten ist. Wäre es verboten, könnte ich mit einem kurzen Spruch oder Hinweis gut leben, nicht aber mit Angriffen, die nicht selten lebensgefährlich sind. Ist das Fahrbahnradeln erlaubt, brauche ich gar keine vermeintliche Belehrung. Wenn die gleichen Zeitgenossen (auch wenn es praktisch nie dieselben Personen sind) sich ihrerseits herausnehmen, was sie anderen Vorwerfen, bin ich gern "Anschwärzer".
"Jeder macht Fehler im Straßenverkehr, auch ich"
Keine Frage, jeder macht mal Fehler. Aber ist es auch noch ein "Fehler", wenn man sein Auto auf einem Radweg parkt? Nein, sondern es ist eine mutwillige, da bewusste, Behinderung des Radverkehrs. Dass dies in aller Regel nicht zu einem "Krieg" führt, ist den überwiegend den Radlern zu verdanken, die keine Zeit oder Lust haben, den Autofahrer anzuzeigen.
Würde alle paar hundert Meter ein anderer Radler sein Fahrrad mitten auf die Fahrbahn stellen, kämen die Reaktionen der Autler schon eher einem "Krieg" gleich, dazu braucht man nicht viel Fantasie...
Malte, Du hast wohl irgendwie die A....-Karte gezogen...
Ich fahre einen ähnlichen Stil, wie Du. Meine persönliche "Aggressions-Messlatte" sind die großen Hauptstraßen, auf denen das Radeln seit kurzem erlaubt ist. Und da kann ich feststellen, dass deutlich weniger Autler hupen, als noch vor längerer Zeit (es gab schon immer mehr als genug Anlässe, um legal auf die Fahrbahn zu wechseln). Es sind aber noch einige dabei, bei denen man merkt, dass es ihnen schlichtweg nicht passt, die Fahrbahn immer öfter mit Radlern teilen zu müssen. Sie hupen zwar nicht scheren aber nach dem Überholen äußerst knapp wieder vor einem ein und der Überholabstand ist auch selten > 1 m. Die Botschaft ist eindeutig.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist es eine Mischung aus täglichem Stau-Frust, allgemeiner Vorweihnachtszeitstressgenervtheit, der täglichen Lektüre, der zu entnehmen ist, dass NOCH mehr für den Radverkehr getan wird werden soll, während die Staus, den die Autler verursachen in denen die armen Autler "geraten", immer länger werden und dem stets willkommenen "kollektivem Wutabbau". Es ist ein Klassiker, dass Unbeteiligte sich gern mal einmischen und Partei für denjenigen ergreifen, der das von ihnen selbst favorisierte Verkehrsmittel benutzt.
Was ich persönlich dabei am schlimmsten finde: Der sehr geringe Anteil von Radlern, die die Fahrbahn benutzen. Wären es nur 30 Prozent (anstatt der gefühlten 3), würde das gesamte Verkehrsgeschehen auf Hamburgs Straßen anders aussehen. Das "anders" würde natürlich von Autlern und Radlern sehr unterschiedlich bewertet werden, womit wir wieder beim kollektiven Frust wären...
Das eigentliche Problem ist tabu: Man weigert sich beharrlich zu akzeptieren, dass das Auto in der Stadt nur so lange funktioniert hat, bis zu viele eines hatten. Unsere Straßen sind einfach zu voll. Punkt. Selbst außerhalb der Berufsverkehrszeiten quält man sich von Ampel zu Ampel, von Stau zu Stau (kürzlich betrug meine Durchschnittsgeschwindigkeit im Auto einmal quer durch Hamburg 17 Km/h! Und das wochentags um 11 Uhr vormttags ohne große Baustellen und ohne Unfallstelle auf der Strecke). Die vielleicht mal vorhandene "Freude am Fahren" gibt es nicht mehr. Das will der Normalo-Autler nicht hören, schließlich fahren in der Werbung die tollen Schlitten auch allein durch die Gegend. Unter den ganzen supertollen Extras, die zum blechernen Traum angeboten werden, fehlt leider das mit Abstand ersehnteste: Die freie Fahrt. Dann noch mit ansehen zu müssen, wie sämtliche Radler am Stau vorbei fahren, treibt so manchen Autler auf die Palme.
Aber wie schon gesagt, das ist natürlich nur meine eigene unmaßgebliche Meinung.
Ist zwar weg, aber...
Stand von euch schon einmal jemand an dieser Ampel?
Ich behaupte mal: NEIN! Denn um zu ihr zu gelangen, muss man hier abbiegen:
Man überquert die Tarpenbekstraße(!), ordnet sich in die Linksabbiegerspur ein und "darf" dann ins Nedderfeld einbiegen. Ich habe es mal gemacht, man muss schon sehr hartgesotten sein... Die Fahrradampel hat den alleinigen Sinn, Radler, die es tatsächlich wagen abzubiegen und dies "kurz vor Gelb" tun, zum Warten zu zwingen, weil es wichtiger ist, dass der Gegenverkehr abbiegen kann, als dass man als Radler die Kreuzung vollständig überquert. Schönheitsfehler dabei: Ich muss als Radler die Führung, die quasi "aus dem Nichts" entsteht, gar nicht benutzen, weil kein VZ 237 das vorschreibt. Muss ich also auf der Fahrbahn das Rot-Signal beachten? Wenn ja, halte ich die Autos hiner mir auf. Wenn nicht, gerate ich vor die Rechtsabbieger von Gegenüber... Tolle Planung!
Man kann natürlich auch auf dem "Radweg" in der verkehrten Richtung als Geisterradler abbiegen, was zwar ordnungswidrig ist, weil es keine Zweirichtungsfreigabe gibt, von der Behörde aber scheinbar favorisiert wird, sonst gäbe es ja kaum das Fahrradsymbol in der Streuscheibe. Nur darf man anschließend nicht vergessen, auch noch das Nedderfeld selbst zu überqueren, um wieder korrekt zu fahren, sonst sieht das so aus:
Alles in Allem ein typisches Beispiel für die unverändert vorherrschende Denkweise der Verkehrsplaner. Und was sagt, als lebte er in einer anderen (Verkehrs-)Welt, unser Bürgermeister, Herr Scholz, im Interview mit der "ADFC-RadCity": "Wir tun uns keinen Gefallen, wenn wir versuchen, die verschiedenen Verkehrsteilnehmer gegeneinander auszuspielen." Kennt er die Realität nicht oder ignoriert er sie nur? Der Radverkehr wird drangsaliert, damit die Autos ungestört fahren können. Ist das etwa kein "gegeneinander Ausspielen"? Wobei komischerweise stets nur eine Partei Verlierer ist: Die der Radfahrer. Müsste beim "Gegeneinander" nicht auch mal die andere Seite verlieren? Nicht in Hamburg! Aber Herr Scholz hat Recht: WIR tun UNS tatsächlich keinen Gefallen. Die Stadt tut DEN AUTOFAHRERN einen Gefallen! So war es immer, so soll es bleiben.
Fazit: Es ist von den "Verkehrsplanern" gar nicht vorgesehen, dass Radfahrer von der Tarpenbekstraße nach links ins Nedderfeld abbiegen. Es sei denn, diese riskieren ihr Leben oder werden kurz zum Geisterradler oder steigen ab und schieben ihr Fahrzeug. Wird schon keiner merken. Schließlich muss "der Verkehr" doch fließen...
Diesmal hatte die StVB die geniale Idee die B-Pflicht aufzuheben, ohne dass zuvor Radler das angemahnt hatten?
Natürlich nicht! Zwar wurde mir bereits im Juli 2012 von der zuständigen StVB mitgeteilt, dass die Aufhebung der RWBP in der Lenhartzstraße vorgesehen sei (ohne dass ich dieser widersprochen hatte, es ging damals um ein VZ 237 in der Robert-Koch-Straße), weshalb es allerdings noch zweieinhalb Jahre brauchte, um die blauen Schilder endlich abzubauen, erschließt sich mir nicht...
Um Räumzeiten konnte es nicht gehen oder die bestehenden waren ermessensfehlerhaft berechnet, was einfach nachzuweisen ist. Der erste Abschnitt der Lenhartzstraße (ab Tarpenbekstraße) war noch nie benutzungspflichtig, was ebenfalls unerklärlich und unlogisch war.
Das VZ 240 und die Baustellenwarnung wirken wie abgestellt (versehentlich richtig herum), um alsbald auf den Laster aufgeladen zu werden, so niedrig, wie die sind. Vielleicht nochmal am Mittwoch schauen?
Dann wurde das VZ 240 aber schon sehr rechtzeitig abgestellt...
Ohne Worte...
Der Link funktioniert bei mir nicht...
Der hier ist wohl besser.
Sieht diesmal nach Schuld des Radlers aus...
muss ich mich so lange gedulden? augenscheinlich wurde die Radwegebenutzungspflicht an dieser Stelle in den letzten 15 Jahren nicht geprüft.
Das mit den voraussichtlichen "Prüfungen" kommt mir sehr bekannt vor. Vergiss es! Da kommt nichts von allein.
Mach' es am Besten so, wie Michael vorschlägt. Das hat Hand und Fuß - welch Wunder...