Beiträge von Kampfradler

    Hamburger Abendblatt: "Radler sollen auf der Sierichstraße fahren - CDU läuft Sturm"

    Herr Ploß von der CDU tritt mal wieder ins Rampenlicht. Wenn er nicht gerade gegen den Radverkehr wettert, hört man eigentlich nicht viel von ihm - von einer sinnvollen Tat habe ich noch gar nichts gelesen... Er hat also das Zeug zum Kanzler :thumbup:

    Es ist zum Gähnen langweilig. Die CDU hält, wie üblich, die längst überfällige Verlagerung des Radverkehrs von den unzumutbaren Buckelpisten in der Sierichstraße auf die Fahrbahn für "Autofahrer-Schikane". Da kann man nur sagen: Wenn Blechdosentreiber Gleichberechtigung im Straßenverkehr als "Schikane" betrachten, ist ihnen nicht zu helfen. Hirn fällt nicht vom Himmel.

    Auf 99 Prozent der Hamburger Verkhrsflächen werden Radfahrer und Fußgänger tatsächlich schikaniert und zwar durch den Autoverkehr, der bekanntlich alle erdenklichen Vorteile genießt (viel größere Verkehrsflächen, viel längere Grünphasen, viel mehr kostenlose öffentliche Parkplätze, ungestrafte Raserei, ungestraftes behinderndes Parken usw.). Nun gibt es ein Fünkchen Gerechtigkeit. Was genau stört Sie daran, Herr Ploß?


    Herrlich! Die Hohlköpfe übertreffen sich gegenseitig!! :D

    "Wenn es für Radfahrer auf der Straße sicherer ist, als auf dem Radweg, dann gilt das ja wahrscheinlich auch für Fußgänger. Ich fordere also die Stadt auf, die Fußwege zu sperren und somit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern."
    Ein weiser Mann...

    "Was wird, wenn Radfahrer, Autofahrer und die Busse die Fahrbahn benutzen? Die Gefahr von Unfällen mit Personenschäden wird ansteigen. Radfahrer haben keine Knautschzone und sind auch bei langsam fließendem Verkehr stark gefährdet."
    Ein Hellseher...

    "Bei der Begründung für diesen Unfug wird auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen. Ob sich daraus zwingend ergibt, die Radfahrer auf die Straße zu holen, erschließt sich mir nicht."
    Ein nicht ganz so Heller...

    "Ich bedauere schon jetzt den Autofahrer, der mit einem Radfahrer auf diesen Strecken(abschnitten) kollidiert, aber natürlich auch den Radfahrer, weil er ja definitiv derjenige ist, der sicherlich den größeren Personenschaden haben wird. Allerdings wird es mit größter Wahrscheinlichkeit so sein, dass der eigentliche Verursacher dann auf Seiten der Radfahrer zu finden sein wird. Bei dem zu beobachtenden Verhalten von großen Teilen dieser Gruppe sind immer wieder permanente Verstöße gegen die StVo und sonstiges eklatantes Fehlverhalten festzustellen."
    Einer, der schon vorher nicht nur weiß, welche Art von Unfall "mit größter Wahrscheinlichkeit" geschehen wird, sondern auch wer die Schuld tragen wird! Denn Radfahrer verstoßen ja (im Gegensatz zu Autofahrern) sowieso permanent gegen die StVO...

    Um welches Kuhdorf geht es in dem Artikel doch gleich? Jahrhundertelange Inzucht scheint sich aufs Gehirn auszuwirken...

    Das mag zwar so sein aber wenn das Parken möglich ist (also 100%ig auch stattfindet) und geduldet wird, ist der "gemeinsame Fuß- und Radweg" unbenutzbar und die Zwangsanordnung damit unwirksam. Bei solchen Gelegenheiten warte ich jedesmal darauf, dass mich eine Streife anspricht, wenn ich auf der Fahrbahn fahre...

    Das Problem ist, wie so oft, dass die wenigsten Radler sich auf die Fahrbahn trauen. :S
    Und darauf setzt die Behörde. Die Rechnung geht fast immer auf.

    Die Anordnung auf dem Foto ist garantiert nicht mit geltendem Recht vereinbar!

    "Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muß so bemessen sein, daß den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann" (LG Berlin, Az. 24 O 466/95 - Unterstreichung von mir).

    Ein solcher Mindestabstand ist im vorliegenden Fall nicht umsetzbar. Abgesehen davon ist die Mindestbreite von 2,50 Meter nicht gegeben. Aber das juckt die ignoranten Behördenfuzzis nicht, Hauptsache, die Blechpanzer können irgendwo abgestellt werden... :cursing:

    Offenbar haben alle Beteiligten noch nicht mitbekommen, dass ein Radwegezwang nur bei einer deutlich erhöhten Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse angeordnet werden darf. Besonders die Klugscheisser Herren der CDU ignorieren diese Rechtslage nur zu gern. :cursing:

    Weiterhin wollen sie nicht begreifen, dass Radfahrer "der Verkehr" sind, ebenso wie Autofahrer und Fußgänger. Ein Pulk von Radlern staut sich nie im öffentlichen Straßenverkehr! Da hat "der Verkehr" wohl ein ungünstiges Fortbewegungsmittel gewählt.

    Ich persönlich sehe es noch lange nicht, dass der deutsche Autofahrer auf ein automatisches Auto umsteigt. Er würde damit ja eingestehen, dass eine Maschine besser fährt, als er. Geht gar nicht! Die Frauen am Straßenrand könnten gar nicht mehr erkennen, wer der größte Angeber tollste Typ ist. Außerdem wäre der Computer-"Fahrer" dem typischen "sportlichen" Fahrer viiiiel zu defensiv usw..

    Wie so oft im richtigen Leben wird wahrscheinlich alles völlig anders kommen... ;)

    Ich würde weiter unten beginnen: Warum soll der Radverkehr nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen? Das ist die Generalfrage. Die Hürden, Radfahrern die Fahrbahnbenutzung zu verweigern, sind sehr hoch. Sollte der Behörde trotzdem gelingen nachzuweisen, dass dadurch eine außergewöhnlich hohe Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse geschaffen würde, müssen die o.g. Mindestvoraussetzungen für einen "gemeinsamen Fuß- und Radweg" vorliegen.

    Ich würde gegen die Benutzungspflicht klagen und mich ersatzweise mit einem Radfahrstreifen/Angebotsstreifen zufrieden geben - obwohl ich von solchen Streifen auch nicht viel halte. Sie bringen aber zumindest mehr Leute dazu, auf der Fahrbahn zu fahren, als eine reine Freigabe derselben und Autofahrern wird deutlich gezeigt, dass die Fahrbahn nicht nur ihnen gehört.

    nach einiger Überlegung bin ich zu dem Vorsatz gekommen, dass der Kreis Pinneberg jetzt in schöner Regelmäßigkeit 1x monatlich einen Widerspruch im Posteingang finden wird.


    Entscheidend ist dann aber der zweite Schritt: Klagst Du denn auch bei jeder Ablehnung eines Widerspruches, bzw. der Ignoranz desselbigen über weit mehr als drei Monate? Da kommen im Jahr rund 5000,- Euro zusammen, die vorgestreckt werden wollen... :/
    Ein Widerspruch allein ändert ja nichts.

    Wow! Deutlicher geht es ja kaum noch: Das Schild "Vorfahrt gewähren" braucht wohl nicht erklärt werden. SELBSTVERSTÄNDLICH hat der einbiegende Verkehr zu warten! Ein typischen Beispiel für geförderte Angst vor dem "Stärkeren". Ich würde ebenfalls auf die Fahrbahn wechseln. "Bleibt" man auf dem "getrennten Fuß- und Radweg" weiter, kommt man eh nicht mehr weit, da er als Parkplatz missbraucht wird.

    Als nächstes würde ich gegen die Behördenignoranz Benutzungspflicht klagen.

    Wenn ich jeden Kraftfahrer anzeige, der mit dem Handy unterwegs wäre, käme ich ja nie im Bureau an.


    Tja..., das gilt vermutlich ebenso für Radwegparker? Wurden auch nur 10 bis 20 Personen in Hamburg ein paar Tage lang jeden Radweg- und Gehwegparker anzeigen, könnte das ganz lustig sein - und die Zeitungen hätten wieder etwas zu lästern berichten.