Beiträge von Kampfradler

    Mir scheinen die Lücken im Video groß genug.

    "scheinen" (Weitwinkel-Objektiv)

    Aber unnötig oberlehrerhaft Provozieren soll/darf man deswegen auch nicht.

    Wie gesagt geht es mir darum, dass Outofahrer nicht unnötig provoziert werden.

    Tut der Radler auch nicht. Weder "nötig", noch "unnötig". Bei Sek. 20 lässt er ein Auto vorbei. Anschließend ist er es, der dauerhaft provoziert wird! Dass am Steuer des Autos ein Hohlkopf sitzt, erfährt man am erst Ende des Videos. Er beherrscht nur einen einzigen Satz und ist nicht in der Lage auf das korrekte Argument der nicht vorhandenen Benutzungspflicht des Radlers einzugehen - und er beging 5 x eine Ordnungswidrigkeit (Hupen). Wer hat hier wohl wen provoziert?

    Weshalb bezeichnest Du das Verhalten des Radlers als Provokation? Weil einem unterbelichteten Dosentreiber, der denkt, er habe einen Anspruch auf seine favorisierte Geschwindigkeit, der Radler, der mit 30 Km/h (!) unterwegs ist, nicht passt? Für gerade mal einen Kilometer? Jeder Ampelstop kostet mehr Zeit. Sorry..., da komme ich nicht ganz mit... ?(

    Zischen 0:35 und 0:42 und auch später sehe ich wie @Spkr durchaus mehrere Möglichkeiten den Hintermann überholen zu lassen.

    Die kleinen Kameras haben in der Regel ein extremes Weitwinkelobjektiv, da sehen Abstände viel größer aus, als sie es wirklich sind.

    Weiß nicht, wie es euch so geht. Mir ist ein Idiot vor mir erstmal viel lieber als ein Idiot hinter mir.

    Grundsätzlich schon...

    Das Problem dabei ist dann nur, wenn es nicht nur ein Kfz ist, sondern mehrere. Sobald man den ersten durchlässt, fahren die anderen auf jeden Fall auch hinterher. Und schon darf man als Radfahrer am Ende der Lücke wieder anhalten und warten bis man sich wieder einfädeln kann.

    ... aber aus ebendiesem Grund nicht immer.

    Meines Wissens sind 50 Km/h die absolte Höchstgeschwindigkeit. 30 Km/h für kaum einen Kilometer sind da wohl zumutbar.

    Sehr interessant in der Stellungnahme der Polizei:

    "Bei Einrichtung eines Radfahrstreifens besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass dieser aufgrund des Parkflächenbedarfs blockiert wird und damit seine schützende Funktion nicht entfalten kann"

    Komisch, dass es im Mühlenkamp oder der Hochallee diese Bedenken nicht gegeben hat. Dort war es mindestens ebenso klar, dass auf dem Radfahrstreifen geparkt wird :cursing: - wogegen man mit vernünftigen Bußgeldern leicht etwas unternehmen könnte!

    Absolut realistisches Video! Genau so erlebe ich es fast jedes Mal, wenn ich dort entlang fahre.

    Vor einiger Zeit habe ich mich auf dieser Strecke an einen sportlichen "älteren Herrn" rangehängt, der mit gut 30 Km/h in geschätzten 50 Zentimetern Abstand an den parkenden Autos vorbeijagte. Sich vorzustellen, wie es aussieht, wenn auch nur eine der Autotüren aufgeht, ist ein beklemmendes Gefühl... ;(

    "In einer leichten Rechtskurve geriet sie auf feuchter Fahrbahn ins Rutschen und kam nach links von der Fahrbahn ab"

    Weshalb kommt man in einer leichten Rechtskurve von der Fahrbahn ab? Warum wird dieser Frage keine weitere Nachforschung gewidmet?

    Genau DAS ist die Frage! Es ist und bleibt ein Flickenteppich.

    Passt es zu einer "Fahrradstadt", wenn, so wie auf der Edmund-Siemers-Allee, den Autos in eine Richtung drei(!) Fahrstreifen zur Verfügung stehen, während der Radverkehr auf die linke Straßenseite auf einen Zweirichtungsradweg wechseln muss, um nach ein paar hundert Metern wieder nach rechts wechseln zu "dürfen"?

    Ich bleibe dabei: Der Autoverkehr soll an den Hauptstraßen keine spürbare(!) Einschränkung erleiden.

    Noch deutlicher wird diese Ideologie des Hamburger Senats, wenn man verfolgt, wie wenig, praktisch gar nicht, die Polizei in Wohngebieten gegen Falschparker einschreitet. Nicht nur, dass sie so gut wie nie kontrolliert, sie weigert sich mit den immer gleichen Textbausteinen (Personal- und Einsatzlage, Prioritätensetzung...) als Begründung, gegen Falschparker vorzugehen, die nachweislich seit vielen Jahren Tag für Tag an immer denselben Stellen ordnungswidrig auf Gehwegen parken!

    Was das mit Radverkehr zu tun hat? § 2 (4) StVO: "Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen."

    Zählen Kinder bis zu 10 Jahren für die Polizei nicht als "richtige" Radfahrer?
    Wie sollen die hier fahren?

    Parken auf dem Gehweg ist hier grundsätzlich verboten! Auf der Fahrbahn gilt ein eingeschränktes Halteverbot. Dieser Zustand besteht seit mindestens zehn Jahren, wahrscheinlich aber schon viel länger! Täglich! Kinder auf dem Fahrrad sind der Polizei offensichtlich fremd oder egal. Die Eltern können sie schließlich auch in ihren SUVs transportieren.

    Wenn ich jetzt die Rückseite eines runden Schildes dort sehe, wo sonst das Blauschild erkennbar hing, weiß ich ja nicht, was ich zu hören bekomme, wenn ich sage "ich kann keins erkennen". Vielleicht "Die Benutzungspflicht erlischt nicht, wenn ein Spaßvogel das Schild umdreht"?

    Wenn ein Schild für mich nicht erkennbar ist, kann ich es auch nicht befolgen. Ausnahmen gelten höchstens für eindeutige Sachlagen, wie keine Fußgänger auf Autobahn und Ähnliches. RWBPs sind aber grundsätzlich Einzelfälle.

    Der Bericht ist unvollständig:
    Im Anhang 3 (Angeordnete Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht 2013 – 2014) fehlt die Osterfeldstraße, die RWBP im Nedderfeld wurde nicht bis zur Kollaustraße aufgehoben, sondern auf der Nordseite nur bis Kellerbleek. Die Vogt-Wells-Straße fehlt in der Liste, obwohl die Anordnung bereits 2011 ergangen ist. Bis heute wurde nur noch nicht die LSA umgeschaltet. Warum wohl?

    Und warum verschweigt man in dem Bericht, dass mehrere der Aufhebungen das Ergebnis einer Klage waren und man aus ideologischen Gründen die Radfahrer eigentlich nicht auf die Fahrbahn lassen wollte, weil man nicht möchte, dass der "richtige Verkehr" sich gestört fühlt?

    Curslacker Neuer Deich: "Ausbau des Zweirichtungsradwegs"! VwV-StVO: "Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." Man will auch hier nicht, dass der "richtige Verkehr" gestört wird! Lieber setzt man die Radfahrer den besonderen Gefahren aus.

    Grindelberg und Grindelallee: "Ausbau der Radwege"! Warum keine Führung auf der Fahrbahn? Die Behörde weiß, dass Radwege erheblich unsicherer sind, als die Fahrbahnbenutzung!

    Siemersplatz: "Radfahrstreifen". Aber nur bis zur anderen Straßenseite! Dort dann - an jeder der vier Straßen - ein benutzungspflichtiger "Radweg". Warum führt man den Radfahrstreifen nicht fort? Weil der "richtige Verkehr".... :cursing:

    Und das sind nur die Straßen, die ich kenne...

    Ziemlich bescheidene "Fortschritte" und wie üblich solche, die dem "richtigen Verkehr" kaum bis keinen Platz wegnehmen. Das Auto soll in HH die Nummer 1 bleiben. Basta.

    Ich bin aber offen für alles, was mich widerlegt... ;)

    Wenn der Radfahrer es schafft, spontan (ohne gründliche Vorbereitung) bis an das Fahrzeug zu spucken...

    Auch wenn es OffTopic ist: Wie sähe denn eine solche "gründliche Vorbereitung" aus? :D

    Ich hatte früher immer mal ein paar Stücke Schokolade, die ich nicht mochte, in der Tasche...

    ... weil noch Lichtzeichenanlagen umprogrammiert werden müssen und der Auftrag noch bei Vattenfall liegt.

    Die übliche, schon zig-fach missbrauchte Standard-Ausrede! :cursing:

    Wie wäre es jetzt mit einer Untätigkeitsklage? Die Chancen sehe ich in der Gegend von 100 Prozent.

    wirklich gefährliche Situationen habe ich meist auf dem Radweg.

    Ging mir bisher ebenso - wenn mal von der nicht geringen Zahl von aggressiven Autofahrern absieht, die einen bewusst(!) abdrängen oder extrem knapp überholen. Das hat aber nichts mit der Radverkehrsführung zu tun, sondern mit viel zu laschen Strafen für solche Delikte. Und, ich wiedrerhole mich, mit der Tatsache, dass jeder Idiot in diesem Land offensichtlich einen Führerschein bekommt, wenn er weiß, dass 2 x 2 = 4 ist. Natürlich nur dann, wenn er vier Möglichkeiten zur Auswahl hat (A: 1 Mio., B: 1,745, C: 100 oder D: 4). :thumbdown: