Beiträge von Kampfradler

    Weiß jemand, ob polnische Falschparker noch immer einen Freifahrtschein haben? Vor ein paar Jahren sagte mir die Bußgeldstelle, dass es kein entsprechendes Abkommen mit Polen gibt. Wenn die Polizei einen polnischen Falschparker nicht "auf frischer Tat" ertappt, kann man nicht viel machen...
    Und was ist mit anderen Ländern?

    dass man mit Online-Qualitätsjournalismus irgendwie Geld verdienen will. Das kann man so machen wie bei SPIEGEL ONLINE, wo man sich noch wenigstens etwas Mühe macht und die Kundschaft mit Inhalten auf die Seite lockt, oder wie bei FOCUS ONLINE, wo man die Kundschaft mit reißerischen Überschriften und zusammengeklöppelten Artikeln lockt.

    Äääh..., Du bringst ernsthaft "Spiegel online" und "Focus" mit Qualitätsjournalismus in Verbindung? ?(

    Es wird allerhöchste Zeit, dass diesem aggressiven, geistig unterbelichteten Pack reihenweise lebenslänglich die Führerscheine abgenommen werden!!! Noch deutlicher kann man nicht demonstrieren, dass man charakterlich nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen! :cursing:

    Warum bleiben Gesetzgeber, Polizei und Justiz untätig?

    Sorry, aber die Dreckschleudern sowohl im Video, als auch auf dem Foto zeugen IMHO bereits von einer gewissen Beschränktheit.

    Zitat von Rundschau online

    "Dafür gibt es Kriterien: Verkehrsbelastung, Anteil des Schwerlastverkehrs, Übersichtlichkeit, Beleuchtung, unübersichtliche Tunnel und Unfallhäufigkeit zeigen das Gefährdungspotenzial an. Anschließend wird geschaut, wie alt die Ampelanlagen sind. Sind sie zu alt, müssen sie erneuert werden."

    "Verkehrsbelastung" und "Anteil des Schwerlastverkehrs" sind nicht per se Gründe, eine RWBP anzuordnen bzw. nicht aufzuheben. Die Behörden bringen speziell diese beiden "Angstmacher" stets vor, wenn sie dem Gericht weismachen wollen, eine Benutzungspflicht sei "aus Sicherheitsgründen" zwingend erforderlich! Entweder versucht der "Fahrradbeauftragte" alle zu verschaukeln oder er hat tatsächlich keine Ahnung. Dann frage ich mich allerdings, was ihn für diese Position qualifiziert hat... :thumbdown:

    Aber eines dürfte wohl klar sein: Die Standardargumente der Behörden (zu hoher Schwerlastanteil, zu viel Kfz, zu hohe Geschwindigkeit) lassen sich nicht (mehr) als Grund anführen, dem Radverkehr die Fahrbahnbenutzung zu verweigern.

    Die scheiden ganz überwiegend schon aufgrund körperlicher Gebrechen in den nächsten 10 Jahren als KFZ-Lenker aus.

    Was - leider - nicht zwingend als sicher gelten muss... :(

    So sieht in Köln ein "ebener, ausreichend breiter" gemeinsamer Geh- und Radweg aus. Benutzungspflichtig in beide Richtungen

    So sah bis vor einiger Zeit ein ebenfalls in beide Richtungen benutzungspflichtiger "gemeinsamer Geh- und Radweg" auf der L 217 zwischen Tespe und Stove aus:

    Nachdem sich jemand 8) der Sache angenommen hatte, wurde er "umgewidmet", wie es im Amtsdeutsch heißt... :thumbup:
    Übrigens erst, nachdem Klage eingereicht wurde! Vorher gab es keinerlei Reaktionen auf den Widerspruch. Die arrogante Behörde hatte bis dato wohl alles durch Aussitzen so belassen, wie es ihr passte.

    Ist doch ganz einfach:

    "Die Interpretation der Ergebnisse führt auf den ersten Blick zur Ablehnung der Vergleichbarkeit der beiden Querschnittskollektive. Dies vernachlässigt aber die eingeschränkte Aussagefähigkeit der Streckenlängen im Primärkollektiv. Mit 40 m bzw. 440 m ist deren Umfang zu gering für einen repräsentativen Referenzwert. Die jeweils größeren Teilkollektive (Unfalldichte aller Unfälle und Zusammenfassung der Querschnitte) führen eher zu einem vergleichbaren Ergebnis."

    Spaß beiseite... ;) Ich wäre auch dankbar, wenn jemand mit Sachkenntnis ein für Laien verständliches Fazit erbringen könnte. Sieht nach viel Arbeit aus...

    Problematisch finde ich, dass bei den Schutzstreifen zwar deren Breite angeführt wird, nicht aber der zusätzliche Freiraum zu parkenden Autos Beispiel Foto auf Seite 74)! Der Schutzstreifen ist in solchen Fällen ein Gefährdungsstreifen! Es gibt sicherlich viele Radfahrer, die in diesem "Schutzstreifen" bleiben, obwohl sie normalerweise den erforderlichen Meter Abstand halten würden - schon aus Angst vor Aggressionen der Autler.

    Vor zwei Stunden auf meinem Weg zur Arbeit: Vierspurige Straße, Tempo 50 vorgeschrieben. Tatsächliches Durchschnittstempo fast aller Autos, geschätzt: ca. 70-75. Dann im Abstand von einer Minute zwei Taxen: Die erste brettert mit gut 80 Sachen an mir (Fußgänger auf dem Gehweg) vorbei, die zweite mit ca. 80-90 (!) Km/h, eine Ampel wird rot, kurzes Gaswegnehmen, dann entschieden, weiter zu rasen. Bei Rot noch ca. 20 Meter vor der Haltelinie und voll drüber... Halten hätte bei dem Tempo auch nicht mehr geklappt.

    Mir kommt nachts, wenn ich unterwegs bin, regelmäßig die Galle hoch! Mehr noch als diese wahnsinnige Raserei (die immer mal wieder zu Unfällen "aus ungeklärter Ursache" führt, ärgert mich die Untätigkeit der Polizei. Ich bin mir sicher, dass sie genau weiß, was nachts auf unseren Straßen abläuft. Rasen wird in unserer Republik aus ideologischen Gründen nicht nur geduldet, sondern ist erwünscht. Siehe auch hier.

    Zitat: "Ursprünglich plante Kroll die Haltegriffe entlang der B5 in Winterhude und Eppendorf einzuführen. Die Bundesstraße eignet sich laut CDU besonders gut, da hier Fahrradwege auf der Straße auch in Zukunft nicht denkbar wären."

    Man braucht dort auch keine "Fahrradwege auf der Straße". Es sind bereits welche auf der "Straße", nämlich separate Hochbord-Radwege - allerdings in überwiegend katastrophalem Zustand. Wieder einer, der nicht zwischen "Straße" und "Fahrbahn" unterscheiden kann...

    Übrigens gibt es in Eppendorf auf der B 5 im Verlauf von Ludolfstraße-Eppendorfer Marktplatz-Schottmüllerstraße keine RWBP mehr. Ob Herr Kroll das überhaupt weiß? Nur weil dort Radverkehr "auf der Straße" führ ihn nicht denkbar wäre, heißt das noch lange nicht, dass alle anderen ebenfalls eine so beschränkte Fantasie haben.