Ich google mal: "Radfahrer".... "Straße"... "Letzter Monat"...
und finde:polizei-dein-partner.de/themen…/radweg-oder-strasse.html
Das ist eine Seite der "Gewerkschaft der Polizei".
Eben abgeschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Homepage "http://www.polizei-dein-partner.de" findet man in dem Artikel "Radweg oder Straße" einige Aussagen und Sachverhalte, die schlichtweg falsch sind. Besonders bedenklich ist dies deshalb, weil diese von einem Lehrbeauftragten stammen, also von jemandem, der offensichtlich diese Halbwahrheiten an seine Schüler weitergibt.
Die Punkte im Einzelnen:
Zunächst stellt sich die Frage der Überschrift gar nicht. Ein "oder" gibt es nicht, denn der Radweg ist Bestandteil einer Straße, zu der außerdem Fahrbahn und Gehweg gehören. Auch im weiteren Verlauf des Textes wird immer wieder von "Straße" gesprochen, obwohl die Fahrbahn gemeint ist.
Weiterhin sagt der Lehrbeauftragte Peter Schlanstein: "Radfahrstreifen hingegen sind Teil der Fahrbahn und durch eine durchgezogene Linie vom Autoverkehr getrennt.".
Dies ist verkehrt! Radfahrstreifen sind NICHT Teil der Fahrbahn. Sie sind durch eine breite durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt und dürfen von Kraftfahrzeugen nicht benutzt werden, außer um bspw. einen Parkplatz anzufahren.
Schlanstein: "So genannte „Schutzstreifen“ sind lediglich durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgegrenzt."
Auch das ist verkehrt! Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn. Er dient lediglich dem verbesserten Schutz von Radfahrenden auf der Fahrbahn - was allerdings in der Praxis oftmals keineswegs der Fall ist, Stichwort "dooring".
Schlanstein: "Doch in jeder Stadt gibt es Stellen, wo weiterhin Gefahrenlagen bestehen und so viel Verkehr ist, dass man Radfahrern nicht zumuten kann, mit den Autos auf der Straße zu fahren. An diesen Stellen sollte die Benutzungspflicht für Radwege weiterhin unbedingt gelten."
Schade, dass Herr Schlanstein sich nicht ebenso viele Gedanken dazu macht, was für unerträgliche "Radwege" und Radverkehrsführungen den Radfahrenden im Allgemeinen zugemutet werden! Wenn es nur um die Zumutbarkeit geht, bedarf es keiner Radwegebenutzungspflicht. Man kann es Radfahrenden auch freistellen, ob sie lieber auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, da die Radwege meistens die weitaus größere Zumutung darstellen.
Auch hier bleibt Herr Schlanstein an der Oberfläche. Er assoziiert Gefahrenlagen pauschal mit "viel Verkehr". Viel Verkehr bedeutet jedoch keineswegs automatisch eine größere Gefahrenlage für Radfahrende. Die Gefährdung von Radfahrenden wird vielmehr durch eine Verflechtung von Faktoren bestimmt, die eine solche pauschale Aussage nicht zulässt. So findet man dazu etwa in der Bast-Studie "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Radfahrern" Folgendes: "Bei den untersuchten Radfahrstreifen besteht kein belastbarer Zusammenhang zwischen der Kfz-Verkehrsstärke und der Unfalldichte und der Unfallrate des Radverkehrs." Wozu also Radwege? Zumal in Städten gar nicht ausreichend Platz für diese vorhanden ist. Auch darf es kein Tabuthema sein, die Tauglichkeit, bzw. charakterliche Eignung einiger Autofahrer ebenfalls als zum Teil erhebliche Gefahrenquelle heranzuziehen (Raserei, Alkohol, telefonieren mit Handy).
Leider geht Herr Schlanstein mit keinem Wort auf andere Möglichkeiten ein, den Verkehr sicherer zu gestalten, wie zum Beispiel Tempo 30 in der Stadt. Dadurch würde nicht nur ein besserer Verkehrsfluss ermöglicht, sondern auch die Schwere von Unfällen drastisch reduziert (). Gefahrenreduzierung ist erheblich mehr, als die Frage "Fahrbahn oder Radweg".
Ganz besonders abwegig ist die Schlussforderung von Herrn Schlanstein: "Grundsätzlich sollten Radfahrer eine Aufhebung der Benutzungspflicht in ihrer Stadt nicht als Signal für weniger Radwege verstehen. Stattdessen ist es wichtig, auch in Zukunft verstärkt an einem verbesserten Radwegenetz zu arbeiten."
Ungeachtet dessen, dass in einer Großstadt der Bau eines verbesserten Radwegenetzes Jahre oder Jahrzehnte dauert (wo fahren die Radfahrer am sichersten, bis es so weit ist?) fehlt auch hier die Begründung. Stattdessen wird suggeriert, dass ein Radwegenetz für den Radverkehr eine höhere Sicherheit bedeutet. Dies ist schon deshalb mehr als fragwürdig, weil das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2010 festgestellt hat, dass der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört. Lediglich das Vorliegen einer, das Normalmaß deutlich übersteigenden Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse, rechtfertigt eine Radwegebenutzungspflicht (vgl. BVerwG 3 C 42.09). Grundlage für dieses Urteil ist die Tatsache, dass Radfahrende auf der Fahrbahn erheblich sicherer unterwegs sind, als auf Radwegen, was durch die Unfallstatistik eindeutig belegt wird. Auch hier verweise ich auf die o.g. Bast-Studie.
MIt freundlichen Grüßen,