Beiträge von Kampfradler

    Wenn es so wäre, dass wenigstens die meisten Autofahrer tatsächlich lernfähig/ -willig sind...

    Meine persönliche Meinung ist: Ein guter Teil von ihnen ist willentlich beratungsresistent. In ihren Betonköpfen ist fest verankert, dass Radfahrer auf "der Straße" nichts verloren haben. Punkt. Egal, mit welchen Begründungen man ihnen zu erklären versucht, warum man sich wie zu verhalten hat: Sie wollen es gar nicht hören.

    Diese Meinung basiert auf diversen "Unterhaltungen" mit Autlern, die ich an der nächsten Ampel noch erwischen konnte, nachdem sie mich hupend extrem dicht überholt hatten. Es ist so gut wie immer sinnlos, ihnen ihr Fehlverhalten erklären zu wollen. Sie weichen aus oder reden ohne Pause oder beharren darauf, dass sie im Recht sind (mit zur Wache wollen sie allerdings nicht...) oder oder oder...

    Aber natürlich wünsche ich "150cm.de" trotzdem viel Erfolg!!! :thumbup:

    Ihr Radfahrer zahlt keine Steuern...

    Ich würde, außer mit "mag sein", noch auf die Studie der TU Dresden verweisen, nach der der Kraftfahrzeugverkehr in Deutschland mit jährlich rund 80 Mrd. Euro volkswirtschaftlich subventioniert wird, was ca. 2000,- Euro pro Kraftfahrzeug sind. Wer lässt sich also tatsächlich subventionieren?

    Das wirkliche Problem ist, dass derartige Vergehen (60 zu schnell innerorts) eine läppische Owi sind und keine Straftat.

    Dafür wiederum ist die Bundesregierung verantwortlich, die Handlanger der Autolobby ist. Siehe z.B. hier.
    Den Leuten soll auf keinen Fall der Spaß an schnellen Autos genommen werden, denn diese bringen den meisten Gewinn. Außerdem ist die deutsche/europäische Politik ausschließlich Politik zugunsten der Reichen ausgerichtet - und die wollen ebendiese Autos.

    Mindestens ebenso krass ist die (dank einer Klage nicht mehr vorhandene... 8) ) Haltelinie an der Kreuzung Breitenfelder Straße - Hoheluftchaussee.
    Hier versperren wartende Radfahrer grundsätzlich den Weg für geradeausfahrende. Das Gericht hat damals lediglich verfügt, dass die Haltelinie (die natürlich um die Räumzeiten so kurz wie möglich zu halten, ganz nah am Fahrbahnrand aufgetragen wurde!) verschwinden muss. Jedem war klar, dass die Radler natürlich weiterhin bis an den Fahrbahnrand heran fahren - und den Radweg blockieren. Mir unverständlich... ?(

    Einzige Erklärung: Man wollte keine Haltelinie auf Höhe der Fahrbahnhalteline, weil dass die Räumzeiten hätten verlängert werden müssen. An dieser Kreuzung zählt aber jede Sekunde.

    Naja, wie soll man denn sonst vom Gazellenkamp zum Siemersplatz fahren?

    Ganz einfach: Ich komme mit dem Rad aus dem Gazellenkamp (natürlich auf der Fahrbahn), biege rechts ab und ordne mich sofort in die rechte der beiden Linksabbiegerspuren ein. Bei Grün fahre ich dann los. Wenn mir ein Autler auf der Pelle hängt, bleibe ich auf der Fahrbahn, weil ich keine Lust habe, dass der Vollpfosten mir hinten drauf fährt, weil ich bremsen muss, um das, was vermutlich offiziell als "Radweg-Aufleitung" gilt, zu benutzen.

    Wenn tatsächlich alle Kampfparker in Wohngebieten in gesamt Hamburg dran wären - ggf. sogar abgeschleppt würden, falls Geh- und Radwege blickiert, gäbe es einen Aufstand. Das wollen ja nicht einmal die Grünen.

    Kampfadler: Ich hoffe, Du schaffst die "Monsterkiste" nur an, um damit einen Job auszuüben. Ansonsten wäre es m.E. ein Armutszeugnis, Hauptsache die SUVs "überbieten" zu wollen... ;(

    Es gab Antwort vom "Polizei Partner":

    "Sehr geehrter Herr ...,

    vielen Dank für Ihre ausführlichen Anmerkungen.

    Wir werden den Artikel dementsprechend überprüfen und - wenn notwendig - korrigieren lassen.

    Mit vielen Grüßen aus Hilden
    i. A. ....."

    Schau'n wir also mal... ;)

    Ich google mal: "Radfahrer".... "Straße"... "Letzter Monat"...
    und finde:polizei-dein-partner.de/themen…/radweg-oder-strasse.html

    Das ist eine Seite der "Gewerkschaft der Polizei".

    Eben abgeschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf Ihrer Homepage "http://www.polizei-dein-partner.de" findet man in dem Artikel "Radweg oder Straße" einige Aussagen und Sachverhalte, die schlichtweg falsch sind. Besonders bedenklich ist dies deshalb, weil diese von einem Lehrbeauftragten stammen, also von jemandem, der offensichtlich diese Halbwahrheiten an seine Schüler weitergibt.

    Die Punkte im Einzelnen:

    Zunächst stellt sich die Frage der Überschrift gar nicht. Ein "oder" gibt es nicht, denn der Radweg ist Bestandteil einer Straße, zu der außerdem Fahrbahn und Gehweg gehören. Auch im weiteren Verlauf des Textes wird immer wieder von "Straße" gesprochen, obwohl die Fahrbahn gemeint ist.

    Weiterhin sagt der Lehrbeauftragte Peter Schlanstein: "Radfahrstreifen hingegen sind Teil der Fahrbahn und durch eine durchgezogene Linie vom Autoverkehr getrennt.".

    Dies ist verkehrt! Radfahrstreifen sind NICHT Teil der Fahrbahn. Sie sind durch eine breite durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt und dürfen von Kraftfahrzeugen nicht benutzt werden, außer um bspw. einen Parkplatz anzufahren.

    Schlanstein: "So genannte „Schutzstreifen“ sind lediglich durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgegrenzt."

    Auch das ist verkehrt! Der Schutzstreifen ist Bestandteil der Fahrbahn. Er dient lediglich dem verbesserten Schutz von Radfahrenden auf der Fahrbahn - was allerdings in der Praxis oftmals keineswegs der Fall ist, Stichwort "dooring".

    Schlanstein: "Doch in jeder Stadt gibt es Stellen, wo weiterhin Gefahrenlagen bestehen und so viel Verkehr ist, dass man Radfahrern nicht zumuten kann, mit den Autos auf der Straße zu fahren. An diesen Stellen sollte die Benutzungspflicht für Radwege weiterhin unbedingt gelten."

    Schade, dass Herr Schlanstein sich nicht ebenso viele Gedanken dazu macht, was für unerträgliche "Radwege" und Radverkehrsführungen den Radfahrenden im Allgemeinen zugemutet werden! Wenn es nur um die Zumutbarkeit geht, bedarf es keiner Radwegebenutzungspflicht. Man kann es Radfahrenden auch freistellen, ob sie lieber auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, da die Radwege meistens die weitaus größere Zumutung darstellen.

    Auch hier bleibt Herr Schlanstein an der Oberfläche. Er assoziiert Gefahrenlagen pauschal mit "viel Verkehr". Viel Verkehr bedeutet jedoch keineswegs automatisch eine größere Gefahrenlage für Radfahrende. Die Gefährdung von Radfahrenden wird vielmehr durch eine Verflechtung von Faktoren bestimmt, die eine solche pauschale Aussage nicht zulässt. So findet man dazu etwa in der Bast-Studie "Unfallrisiko und Regelakzeptanz von Radfahrern" Folgendes: "Bei den untersuchten Radfahrstreifen besteht kein belastbarer Zusammenhang zwischen der Kfz-Verkehrsstärke und der Unfalldichte und der Unfallrate des Radverkehrs." Wozu also Radwege? Zumal in Städten gar nicht ausreichend Platz für diese vorhanden ist. Auch darf es kein Tabuthema sein, die Tauglichkeit, bzw. charakterliche Eignung einiger Autofahrer ebenfalls als zum Teil erhebliche Gefahrenquelle heranzuziehen (Raserei, Alkohol, telefonieren mit Handy).

    Leider geht Herr Schlanstein mit keinem Wort auf andere Möglichkeiten ein, den Verkehr sicherer zu gestalten, wie zum Beispiel Tempo 30 in der Stadt. Dadurch würde nicht nur ein besserer Verkehrsfluss ermöglicht, sondern auch die Schwere von Unfällen drastisch reduziert (). Gefahrenreduzierung ist erheblich mehr, als die Frage "Fahrbahn oder Radweg".

    Ganz besonders abwegig ist die Schlussforderung von Herrn Schlanstein: "Grundsätzlich sollten Radfahrer eine Aufhebung der Benutzungspflicht in ihrer Stadt nicht als Signal für weniger Radwege verstehen. Stattdessen ist es wichtig, auch in Zukunft verstärkt an einem verbesserten Radwegenetz zu arbeiten."

    Ungeachtet dessen, dass in einer Großstadt der Bau eines verbesserten Radwegenetzes Jahre oder Jahrzehnte dauert (wo fahren die Radfahrer am sichersten, bis es so weit ist?) fehlt auch hier die Begründung. Stattdessen wird suggeriert, dass ein Radwegenetz für den Radverkehr eine höhere Sicherheit bedeutet. Dies ist schon deshalb mehr als fragwürdig, weil das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2010 festgestellt hat, dass der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört. Lediglich das Vorliegen einer, das Normalmaß deutlich übersteigenden Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse, rechtfertigt eine Radwegebenutzungspflicht (vgl. BVerwG 3 C 42.09). Grundlage für dieses Urteil ist die Tatsache, dass Radfahrende auf der Fahrbahn erheblich sicherer unterwegs sind, als auf Radwegen, was durch die Unfallstatistik eindeutig belegt wird. Auch hier verweise ich auf die o.g. Bast-Studie.

    MIt freundlichen Grüßen,

    Frankfurter Rundschau: "Verkehr ruiniert Klimabilanz"

    "Die Klimabilanz des Verkehrssektors ist verheerend. Seit 1990 sind die Emissionen kaum gesunken - weil der Trend zu PS-starken Autos die Vorteile sparsamer Motoren auffrisst und immer mehr Lastwagen unterwegs sind."


    "SUVs, Sportwagen und Wohnmobile hatten zum Teil hohe zweistellige Zuwächse, dafür ging der Absatz der Batterie-Elektroautos in den Keller. Nur 477 Stück davon wurden verkauft – ein Rückgang um über 27 Prozent."


    "Während der Treibhausgas-Ausstoß in Deutschland seit 1990 insgesamt um rund 28 Prozent zurückging, waren es im Sektor Mobilität nur knapp zwei Prozent. Seit 2005 gab es hier praktisch gar keinen Fortschritt mehr, zuletzt stieg der CO2-Ausstoß sogar wieder."


    "Erster Hauptfaktor ist im Personenverkehr die Tendenz zu schweren, PS-starken Autos, wodurch die Effizienzgewinne durch sparsamere Motoren wieder aufgefressen werden."


    "Der Kasseler Verkehrsforscher Helmut Holzapfel konstatiert: „Der Straßenverkehr ist der blinde Fleck der Klimapolitik – und der wird noch größer durch den Billigsprit."


    Interessant dabei ist, dass "Verkehr" - sogar "Straßenverkehr" - ausschließlich mit Autoverkehr assoziert wird...

    Als Prinzip: Im Zweifel Halten anzeigen, denn: Quasi jeder Stillstand eines KFZ auf Radinfrastruktur ist per se schon mal ein Halten

    Es geht dabei weniger darum, ob jemand hält oder parkt, sondern ob er eine nicht für Kraftfahrzeuge bestimmte Verkehrsfläche benutzt. Befindet ein Auto sich also auf einem Geh- oder Radweg, ist dies ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 StVO. Es hat dort nichts verloren - egal für wie lange (es sei denn, es überquert ihn, um in eine Einfahrt zu fahren).

    Der Unterschied zwischen halten und parken ergibt sich aus § 12 Abs. 2 StVO: "Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt."

    Für eine OWi-Anzeige müsste die Angabe "Parken auf dem Radweg mit Behinderung" genügen. Es ist nicht Aufgabe des Anzeigenden, die passende TBNR herauszusuchen.

    So sehe ich das auch. Bei meinen Anzeigen funktioniert das seit vielen Jahren prima. Bei Widersprüchen wurde ich schon mehrmals als Zeuge vor Gericht geladen, ich gehe also davon aus, dass es auch ohne TBNR funktioniert. Außerdem füge ich meine Anzeige (PDF) ein aussagekräftiges Foto ein. Mehr geht nich... ;)