Beiträge von Kampfradler

    Nur über die Höhe der tatsächlichen Subvention wird hitzig diskutiert. Laut Autoindustrie genügen schon wenige cent zusätzliche Mineralölsteuer

    Deutlich mehr Gerechtigkeit gäbe es, wenn der Treibstoff nach dessen Brennwert besteuert und die Kfz-Steuer auf den Literpreis umgelegt würde. Wer viel fährt und viel verbraucht, der viel bezahlt. Die von mir nicht gewählte Autolobbyvertretung Bundesregierung lehnt das aber vehement ab. Womöglich würde das eine Menge Umweltvernichtungsfans Menschen vom Kauf eines tonnenschweren SUVs abhalten...

    Am 19. September gibt's wieder eine tolle Show im Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude:
    sitzungsdienst-hamburg-nord.ha…vo020.asp?VOLFDNR=1004735

    Natürlich..., Ekkehart Wersich (CDU). Ein ausgewiesener "Verkehrsexperte"... :thumbdown:
    Dieser Mann ist unerträglich. Es wundert mich, dass er Beine und keine Räder unter seinem Körper hat (wobei ich den aktuellen Stand nicht kenne...). Einseitiger als er kann man nicht "argumentieren" schwadronieren, um eine Lobbyklientiel zu bedienen! :cursing:

    Ich schlage vor, bei zwei Fahrspuren pro Richtung, an Einmündungen die linke Spur grundsätzlich als Rechtsabbiegerspur zu kennzeichnen und den rechten Fahrstreifen als Geradeausfahrstreifen - diesen aber rot anzumalen! Dann dürfte eigentlich nichts passieren...

    Sollte die CDU Einwände dagegen haben, möchte ich gern die Begründung hören - und anschließend möchte ich hören, weshalb diese Begründung nicht für die angemalte Stelle in der Kieler Straße gelten kann.

    Dieses dumme Gequatsche "Die bisherige Verkehrsregelung mit der angeordneten Radwegebenutzungspflicht habe sich bewährt" kann ich schon nicht mehr hören! Wenn es eine Regelung gibt, der für eine von zwei Parteien einen Vorteil bietet, hat diese Regelung sich aus Sicht dieser Partei grundsätzlich "bewährt". Aus Sicht der benachteiligten Partei hat sie sich aber nicht bewährt!

    Um zu einer gerechten Lösung zu gelangen, schaue man in die gesetzlichen Vorschriften und ziehe einschlägige Gerichtsurteile zu Rate. In diesem Fall empfiehlt sich das BVerwG-Urteil 3 C 42.09. Wenn ich den Gehweg anschaue, dürfte zu 99,9 Prozent klar sein, dass dort die Voraussetzungen für die Anordnung einer RWBP nicht gegeben sind.

    Wenn an dieser Stelle der Radverkehr gegenüber den einbiegenden Kfz wartepflichtig ist, dann stünde dies im Widerspruch zu den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Radweg als benutzungspflichtig ausgeschildert werden darf. Radfahrende (gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer!) wären außerdem gegenüber der Stetigkeit des Fahrbahnverkehrs benachteiligt, ihre Sicherheit wäre alles andere als höher gegenüber der Fahrbahnbenutzung. Das aber ist Voraussetzung für eine RWBP.

    Aus den vielen auftretenden Fragen und der Tatsache, dass selbst der Richter nicht wusste, wer an der Stelle Vorfahrt hat, ergibt sich für mich adäquat zur Rechtsprechung hinsichtlich der schnellen Erkennbarkeit von Verkehrszeichen, dass die Anordnung einer Benutzungspflicht für diese "Nebenfahrbahn"(?) nicht statthaft ist. Wenn dies aber zutrifft, verstößt der Wechsel von RWBP und Nicht-RWBP ebenfalls gegen das Gebot der Stetigkeit der Radverkehrsführung.

    Auch habe ich auf dem Winterhuder Marktplatz neben der Bushaltestelle m.E. das Recht auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn der Radweg dort mangels Gehweg, wie üblich, voller Fußgänger ist. Dieses Hin und Her ist absurd.

    Bin mal gespannt, wie das Problem "Nebenfahrbahn" gelöst wird, weil es am Siemersplatz einen ähnlich gelagerten Fall gibt, wobei diese dort oftmals versperrt und damit unbenutzbar ist. Auch diese Klage liegt noch beim selben Gericht.

    Mal ehrlich: wenn das Verkehrszeichen an der Bordsteinkante stehen müsste, damit der Radweg legal erreicht werden kann, gäbe es praktisch keinen einzigen befahrbaren Radweg mehr.

    Na ja..., das Schild müsste eigentlich jeweils vor den Aufleitungen stehen. Aber wahrscheinlich hat Gerhart Recht: Es hängt letztlich vom entscheidenden Richter ab... ?(

    Vor langer Zeit habe ich einmal gelernt, dass ein Verkehrsschild grundsätzlich ab dem Verkehrsschild gilt. Danach müsste ich ab dem Schild die nächste Möglichkeit nutzen, um auf den Radweg zu fahren...

    Weiß jemand mehr?

    Der Fahrer musste wohl dieses Jahr schon einmal 80€ zahlen, weil er einen Fußgänger am Zebrastreifen nicht vorgelassen hat. Und nochmal um die 100€ wegen zu schnellem Fahren.

    Und das sind nur die Verstöße, die ihm nachgewiesen wurden!!!
    Bei mir wäre die Gesetzeslage für solche Typen eine andere: Sofortiger Führerscheinentzug für 5 jahre! :cursing:

    In der Urteilsbegründung meinte sie, dass meine Toleranzschwelle für Anzeigen wohl etwas niedriger sei als bei anderen.

    Und? Das sagt nichts weiter aus, dass die meisten Anderen entweder keine Zeit oder keine Lust auf den Papierkrieg haben und viele vielleicht denken (oder aus Erfahrung wissen), dass so etwas meistens sowieso eingestellt wird...

    Es ist überfällig, dass Bußgelder endlich von lachhaften Bearbeitungsgebühren auf echte Strafen umgestellt werden! 140 Euro würde ich schon für Parken auf Geh- und Radwegen berechnen.

    weiteres Kuriosum am Montag im Regionalausschuss EWi: Winterhuder Marktplatz – gemeinsam Neu Gestalten! Antrag der CDU-Fraktion


    Herr Wersich (CDU) hat noch nie irgendwelche Vorschläge gemacht, die auch nur den geringsten Nachteil für den Autoverkehr mit sich bringen. Von daher sind sie aus Radfahrersicht nicht mehr als heisse Luft.


    Punkt 4. des Vorschlags: "Der Radweg unmittelbar hinter der Bushaltestelle soll durch Blumenkübel vom Gehweg abgetrennt werden."
    Welcher Gehweg? Auf der Nordseite des Winterhuder Marktplatzes gibt es gar keinen Gehweg!

    - 224 mal Rotlichtmissachtung durch PKW-Fahrer
    - 19 mal durch Radfahrer
    - 111 mal Telefonieren am Steuer
    - sonstige (Drogen, Alkohol, Steuern)

    Ddazu kommen die ungezählten massiven Verstöße, die nicht offiziell registriert werden! Letzte Nacht um ca. 1 Uhr bretterte ein Pkw durch die Julius-Vosseler-Straße mit geschätzten 90-100 Km/h. Leider gibt es kein Strafen für solche Wahnsinnigen, sondern nur lächerliche Bearbeitungsgebühren :cursing:

    Bezirksamt und Polizei sehen das problematisch, denn dann müssten sich KFZ aus der Troplowitzstraße auf zwei Spuren und Radfahrer von der Hoheluftchausse auf noch einer Spur alle gleichzeitig zu einer Spur verdichten. Haben sie ja nicht ganz Unrecht mit.

    Habe ich da etwas nicht mitbekommen? Wenn ich mit dem rad aus der Troplowitzstraße geradeaus in die Martinistraße fahre, dann befinde ich mich dabei durchweg auf der Fahrbahn - legal. Von welcher "Radableitung" ist eigentlich die Rede? Wozu denn? ?(