Hallo, ich bin froh, dass ich diese Seite gefunden habe und hoffe, dass jemand dies liest und mir antwortet.
Am 2. Januar 2017 bin ich mit dem Fahrrad von einem Auto angefahren worden, dass bei Rot gefahren ist und aufgrund der Lichtverhältnisse die Ampel nicht erkannt hat. Ich befand mich auf dem Fahrradfurt, der mit einer Linie vom Fußgängerüberweg abgetrennt war. Später hat mir die Polizei eröffnet, dass ich dort nicht hätte fahren dürfen, da es nur eine Ampel mit einem Fußgängerzeichen gibt, ich hätte absteigen und schieben müssen. Von der anderen Seite gibt es ein Fußgänger/Fahrradzeichen. Angeblich bin ich also in die falsche Richtung gefahren und soll jetzt noch 20 EUR Strafe bezahlen. Haben die Polizisten recht oder wurde nur vergessen, die Ampel "aufzurüsten"? Nach dem Recht bis zum 31.12.2016 galt ja die Fußgängerampel. Eine Autoampel ist von dort nicht einsichtbar. Ich weiß nicht, ob ich hier ein Foto vom Unfallort hochladen kann, da ich neu bin.... Ich fühle mich irgendwie ungerecht behandelt, aber vielleicht haben die Polizisten ja auch recht und man muss an einigen Stellen kilometerweite Umwege fahren mit mehreren Ampeln, um legal eine Straße zu überquerren auf dem Fahrrad.