Auf welcher Grundlage? Ist das eine Tiefgarage? Dann liegt das daran, dass nichts Brennbares außerhalb von Kfz stehen darf...
Genau das habe ich fast wörtlich schriftlich nachgefragt. Antwort des Bauamtes: In der Baugenehmigung seien diese Flächen als KFZ-Stellplätze ausgewiesen und dürften nicht anderweitig genutzt werden.