Beiträge von Schaumburger

    mal sehen was passiert.

    Ich schätze mal bei einer Bundestagsabgeordneten bist Du eher falsch. Die StVO ist eine Verordnung, kein (Bundes-)Gesetz. Verordnungen werden von der Regierung erlassen. Bei der Straßenverkehrsordnung muss der Bundesrat zustimmen. Besser Du wendest Dich an Deine Landesregierung (Verkehrsministerium) oder Deinen Landtagsabgeordneten.
    Aber ein bißchen Druch auf die Regierung kann natürlich auch eine Bundestagsabgeordnete ausüben.

    Der von rechts einmündende Weg/Straße ist mit Absperrschranken verrammelt und mit [Zeichen 240] beschildert. Auf welcher Rechtsgrundlage soll man dort als Radler Vorfahrt gem. Rechts vor Links haben?

    §8 Absatz (1), Satz 1 StVO:
    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

    Oder meinst Du nur weil da nur Radfahrer fahren dürfen gilt das nicht, weil Radfahrer ja kein richtiger™ Verkehr sind?

    Gruß