Beiträge von Schaumburger


    Dagegen helfen wohl nur noch größere und schwere Fahrzeuge!

    Nö. Es reicht sich so hinzustellen das der von der Seite nicht drankommt. Also quer statt längs. Oder zwischen zwei Bäumen. Oder… Naja, dem deutschen Falschparker wird schon was einfallen.

    Deswegen wird es die wohl auch hierzulande nicht geben. Denn dann müßte der Abschleppunternehmer schon wenn er gerufen wird wissen, ob er mit so einem Fahrzeug kommen kann oder ob es das „klassische Modell“ sein muss.

    Ist die Schrittgeschwindigkeit auf diesen Wegen eigentlich sowas wie die 1,5m Abstand beim Überholen? Sprich basierend auf der Rechtsprechung und nicht der Gesetzgebung?

    Nein, ist Gesetz bzw. Verordnet. Die StVO sagt dazu (Zeichen 239)

    Zitat

    2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.


    Gelegentlich kommt Unklarheit auf in der Art, dass einzelne meinen, der fette Teil gelte ja nur, wenn nötig ( 1. Teil des Satzes). Das ist nach meiner Einschätzung aber eine Minderheitenmeinung

    Das ist halt „historisch gewachsen“. Die Radwegebenutzungspflicht wird durch Austausch der [Zeichen 240] durch [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] aufgehoben, das geht schnell und kostet wenig. Wollte man jetzt auch alle Furten neu machen und an jeder Einmündung neue [Zeichen 239] hinstellen, kostet das am Ende auch noch Geld, das will auf dem Land doch keiner (für Radfahrer Geld ausgeben). Radfahrer haben dann wenn sie da fahren und was passiert eventuell ein Problem, weil sie ja irgendwie gar nicht da fahren dürften, aber sind ja nur Radfahrer, die halten sich eh nicht an die Verkehrsregeln (wie denn auch bei solch einer Beschilderung). X(
    Also auf der Fahrbahn fahren und keine Probleme damit mehr haben.

    Andere Leute aufklären wollen aber selber nicht mal wissen, das Verkehrszeichen [Zeichen 241-30][Zeichen 240][Zeichen 237] nur gültig sind, wenn dieses als Blechschild da steht und nicht wenn es auf den Boden gemalt wurde:


    Das halte ich für den verzeihlicheren Fehler, zumal das ja gar nicht so klar gesagt wird.
    Viel schlimmer finde ich, dass gesagt wird, es gebe die Radwegebenutzungspflicht und Ausnahmen davon. Tatsächlich ist es ja aber andersherum: Die Radwegebenutzungspflicht ist die Ausnahme, eigentlich.


    Irgendwer fand das wohl nicht so gut wie ich; der ADFC warnt, dass dieser Teil zurückgenommen werden könnte: "Nach dem jetzt publizierten Vorschlag des Verkehrs- und des Innenausschusses des Bundesrates (S. 7 - 9) für die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung soll Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen weiter die Ausnahme und nicht die Regel sein. An mehrspurigen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht zulässig. Auch soll es nicht möglich sein, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Zonen ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen."


    Nun wenn es für §45 (9) Satz 4, 6. keinen Automatismus und keine Umkehr des Regel/Ausnahmeverhältnisses geben kann und darf und Satz 1 weiter Anwendung finden soll/muss, dann muss das natürlich auch für §45 (9) Satz 4, 1. bis 5. gelten. Und das ist doch eine gute Nachricht. (damit meine ich natürlich in Bezug auf 1. und 3.) :thumbup:

    Zitat

    Der ADFC kann ja doch protestieren. <X Stellt sich um so mehr die Frage, warum er das bei der Änderung der StVO nicht gemacht hat. :thumbdown:

    bis der erste Autofahrer zügigst aufschloss, fast in den Kofferraum kroch und nach weiteren 30m auf die Hupe drückte.
    Die Fahrerin auf dem Sitz neben mir weigerte sich aber, anzuhalten und mich für ein klärendes Gespräch aussteigen zu lassen.

    Wie hätte das klärende Gespräch wohl ausgesehen? ?(

    „Alles klar mit Ihnen, geht es Ihnen gut? Brauchen Sie Hilfe? Ich konnte keine Gefahr erkennen vor der sie mich gewarnt haben könnten, deshalb meine Sorge!"
    Ist es als fürsorgender Mensch nicht Deine Pflicht, Dich zu vergewissern dass mit dem aufschliessenden Fahrer alles in Ordnung ist? :D

    - "Schön! Dann gibt es in der Stadt eben keine Lebensmittel mehr!" - Lebensmittel können auch mit schadstoffarmen Fahrzeugen ausgeliefert werden!

    Und man könnte noch erwähnen das es auch heutzutage in Deutschland noch Supermärkte gibt, die mit Pferdefuhrwerken beliefert werden. Hab das zuletzt noch vor 2,5 Jahren selbst gesehen. Okay, war nur ein sehr kleiner, aber es geht. Das Pferdefuhrwerk wurde übrigens im Hafen vom Schiff aus beladen. Auf Juist.

    Und Radfahrer dürfen zur Warnung nur helltönende Glöckchen benutzen . . . :huh:

    Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen [=Fahrräder und Schlitten] nicht angebracht sein.


    Fahrzeuge != Radfahrer

    Daraus folgt: Radfahrer dürfen sie auch benutzen, solange sie nicht am Fahrrad angebracht sind. Vielleicht am Gürtel, mit Fernsteuerung am Finger? Oder dürfte die Fernsteuerung am Fahrrad angebracht sein?

    In Hamburg ist es im allgemeinen Standard Gegenverkehr mit [Zusatzzeichen 1000-31][Zusatzzeichen 1000-30][Zusatzzeichen 1000-33] angezeigt zu bekommen.


    ...zumindest in München und Umgebung steht das Schild so oft an linksseitigen Radwegen, dass ich bislang der Meinung war es sei Vorschrift...


    Hmm, also ich kann mich nicht entsinnen, sowas hierzugegend schon mal gesehen zu haben. Schon gar nicht außerorts. Aber so ganz unüblich scheint es demnach doch nicht zu sein. :/

    Zitat

    ...das stimmt allerdings, nach §2 Abs. 4 StVO. Wieder was gelernt.


    Auch in der VwV-StVO taucht dieses Zusatzzeichen nicht auf. Kein einziges Mal.


    Auf diesem Foto sieht man auch, dass unter dem Schild für den gemeinsamen Geh- und Radweg (tolles Gelände für Rennsportler) kein [Zusatzzeichen 1000-31] hängt. Wer ihn linksseitig benutzt, bekommt also signalisiert, dass kein Gegenverkehr kommt. Ergo: Die Piste ist nicht zur rechtsseitigen Benutzung freigegeben. Da scheint es also an der Logik (oder der Beschilderung) zu hapern.

    Zusatzzeichen 1000-31 ist weder üblich noch vorgeschrieben. Autofahrern signalisiert man ja auch nicht das Gegenverkehr auf *ihrer* Fahrbahn stattfindet. Und auf Radwegen muss man sowieso immer mit allem rechnen. Nicht zuletzt auch mit Geisterfahrern. Deswegen kommt man darauf ja nicht voran.

    mal sehen was passiert.

    Ich schätze mal bei einer Bundestagsabgeordneten bist Du eher falsch. Die StVO ist eine Verordnung, kein (Bundes-)Gesetz. Verordnungen werden von der Regierung erlassen. Bei der Straßenverkehrsordnung muss der Bundesrat zustimmen. Besser Du wendest Dich an Deine Landesregierung (Verkehrsministerium) oder Deinen Landtagsabgeordneten.
    Aber ein bißchen Druch auf die Regierung kann natürlich auch eine Bundestagsabgeordnete ausüben.

    Der von rechts einmündende Weg/Straße ist mit Absperrschranken verrammelt und mit [Zeichen 240] beschildert. Auf welcher Rechtsgrundlage soll man dort als Radler Vorfahrt gem. Rechts vor Links haben?

    §8 Absatz (1), Satz 1 StVO:
    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

    Oder meinst Du nur weil da nur Radfahrer fahren dürfen gilt das nicht, weil Radfahrer ja kein richtiger™ Verkehr sind?

    Gruß