Irgendwer fand das wohl nicht so gut wie ich; der ADFC warnt, dass dieser Teil zurückgenommen werden könnte: "Nach dem jetzt publizierten Vorschlag des Verkehrs- und des Innenausschusses des Bundesrates (S. 7 - 9) für die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung soll Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen weiter die Ausnahme und nicht die Regel sein. An mehrspurigen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht zulässig. Auch soll es nicht möglich sein, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Zonen ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen."
Nun wenn es für §45 (9) Satz 4, 6. keinen Automatismus und keine Umkehr des Regel/Ausnahmeverhältnisses geben kann und darf und Satz 1 weiter Anwendung finden soll/muss, dann muss das natürlich auch für §45 (9) Satz 4, 1. bis 5. gelten. Und das ist doch eine gute Nachricht. (damit meine ich natürlich in Bezug auf 1. und 3.) ![]()
Zitat
Der ADFC kann ja doch protestieren.
Stellt sich um so mehr die Frage, warum er das bei der Änderung der StVO nicht gemacht hat. ![]()