Ernst Piech: „Das Auto ist am Ende“:
Beiträge von Schaumburger
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Na die markierte Radroute geht doch links ab. Der hat der Radler gefälligst zu folgen, wozu ist die denn sonst da.
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Und Radfahrer dürfen zur Warnung nur helltönende Glöckchen benutzen . . .
Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen [=Fahrräder und Schlitten] nicht angebracht sein.
Fahrzeuge != RadfahrerDaraus folgt: Radfahrer dürfen sie auch benutzen, solange sie nicht am Fahrrad angebracht sind. Vielleicht am Gürtel, mit Fernsteuerung am Finger? Oder dürfte die Fernsteuerung am Fahrrad angebracht sein?
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StVBs können sehr unterschiedlich reagieren. Sehr gute Erfahrung durfte ich in Herford machen. Die von mir gemeldeten Blauschilder an Hochborden wurden dort innerhalb kürzester Zeit entfernt. Dauerhafte Totalverweigerung dagegen habe ich noch nicht erlebt.
Auch ich wäre dabei.
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In Hamburg ist es im allgemeinen Standard Gegenverkehr mit
angezeigt zu bekommen.
...zumindest in München und Umgebung steht das Schild so oft an linksseitigen Radwegen, dass ich bislang der Meinung war es sei Vorschrift...
Hmm, also ich kann mich nicht entsinnen, sowas hierzugegend schon mal gesehen zu haben. Schon gar nicht außerorts. Aber so ganz unüblich scheint es demnach doch nicht zu sein.Zitat...das stimmt allerdings, nach §2 Abs. 4 StVO. Wieder was gelernt.
Auch in der VwV-StVO taucht dieses Zusatzzeichen nicht auf. Kein einziges Mal. -
Auf diesem Foto sieht man auch, dass unter dem Schild für den gemeinsamen Geh- und Radweg (tolles Gelände für Rennsportler) keinhängt. Wer ihn linksseitig benutzt, bekommt also signalisiert, dass kein Gegenverkehr kommt. Ergo: Die Piste ist nicht zur rechtsseitigen Benutzung freigegeben. Da scheint es also an der Logik (oder der Beschilderung) zu hapern.
Zusatzzeichen 1000-31 ist weder üblich noch vorgeschrieben. Autofahrern signalisiert man ja auch nicht das Gegenverkehr auf *ihrer* Fahrbahn stattfindet. Und auf Radwegen muss man sowieso immer mit allem rechnen. Nicht zuletzt auch mit Geisterfahrern. Deswegen kommt man darauf ja nicht voran.
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mal sehen was passiert.
Ich schätze mal bei einer Bundestagsabgeordneten bist Du eher falsch. Die StVO ist eine Verordnung, kein (Bundes-)Gesetz. Verordnungen werden von der Regierung erlassen. Bei der Straßenverkehrsordnung muss der Bundesrat zustimmen. Besser Du wendest Dich an Deine Landesregierung (Verkehrsministerium) oder Deinen Landtagsabgeordneten.
Aber ein bißchen Druch auf die Regierung kann natürlich auch eine Bundestagsabgeordnete ausüben. -
§8 Absatz (1), Satz 1 StVO:
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.Oder meinst Du nur weil da nur Radfahrer fahren dürfen gilt das nicht, weil Radfahrer ja kein richtiger™ Verkehr sind?
Gruß