Beiträge von sonnenblum

    Ich hab gerade auch spaßeshalber nochmal nen Testbogen gemacht. Bin aber an dieser Frage gescheitert:

    https://www.fuehrerschein-bestehen.de/Erklaerungen/s…ig-1-1-07-205-m

    "Es handelt sich hierbei um keinen geschützten Radweg. Er ist nicht durch Fahrzeugrückhaltesysteme oder Poller, etc. geschützt. Somit darfst du den Radweg weiter benutzen."

    Irgendwie dachte ich, mit dem Auto dürfte man einen beschilderter Radweg nur queren.

    Ein wenig Recherche hat ergeben: das ist eine Frage aus der Mofaprüfung. Im Video erweckt es durch die Amatur und den Rückspiegel den Eindruck, man würde ein Auto fahren. Ich hatte angegeben, dass ich ne Prüfung für Klasse B machen wollte. Keine Ahnung, ob man die Frage auch in der richtigen Prüfung für Klasse B bekommen kann (wahrscheinlich schon, da man mit Klasse B auch Mofa fahren kann), aber wenn solche "Fehler" bzw. ähnliche also Videos, wo man optisch ein Auto fährt, man sich aber selbst erschließen muss, dass man mit dem Mofa unterwegs ist, häufiger gibt, ist es kein Wunder das die Durchfallquote steigt.

    Und wer die Antworten dann einfach stumpf auswendig lernt, besteht dann vielleicht die Prüfung, ist aber der Meinung, er dürfe mit dem Auto den Radweg befahren. Wäre es soviel teurer gewesen, bei Mofafragen die Videos anzupassen?

    Warum fallen die Leute durch die Theorieprüfung durch? Ich hab meine vor gut 25 Jahren gemacht: vorher ausgiebig gelernt, alles auswendig gewusst, in rekordverdächtiger Zeit angekreuzt und 0 Fehler.

    Nun, 25 Jahre später, hab ich mal online 2 Testbögen ausgefüllt. Fragen alle unbekannt, aber beide (mit Fehlern) bestanden. Da sollte es doch weiterhin möglich sein, das mit einer Mischung aus Verständnis und Auswendig-Lernen zu schaffen.

    Und wenn's dann doch nicht reicht, kann man immernoch als Streifenpolizist_in Radfahrer über die StVO belehren.

    Ich hab gerade auch spaßeshalber nochmal nen Testbogen gemacht. Bin aber an dieser Frage gescheitert:

    Sie fahren außerorts. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig? (1.1.07-205-M)
    Sie fahren außerorts. Wie verhalten Sie sich in dieser Situation richtig? 1) Ich fahre erst weiter, nachdem ich mich überzeugt habe, dass die Straße frei ist…
    www.fuehrerschein-bestehen.de

    "Es handelt sich hierbei um keinen geschützten Radweg. Er ist nicht durch Fahrzeugrückhaltesysteme oder Poller, etc. geschützt. Somit darfst du den Radweg weiter benutzen."

    Irgendwie dachte ich, mit dem Auto dürfte man einen beschilderter Radweg nur queren.

    Zitat

    Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass immer wieder Fahrzeuge vor der Fußgängerfurt warten müssen und die Kreuzung nicht räumen können, bevor die Fußgänger „grün“ bekommen. Wenn dann die Fußgängerampel auf „grün“ schaltet, empfiehlt es sich, als Fußgänger nicht achtlos zwischen den Fahrzeugen hindurch zu laufen.

    Wieso weist die Polizei im Zusammenhang mit dem Unfall nicht nochmal daraufhin, dass Autofahrer:innen nicht in eine Kreuzung einfahren dürfen, wenn absehbar ist, dass sie diese innerhalb der Grünphase nicht mehr räumen können? Stattdessen behaupten sie, es wäre unvermeidbar. Victim blaming vom Feinsten.

    Vermutlich hätte der Autofahrer auch sehen können, dass zur Frau auch ein Kind mit Laufrad gehört, wenn er im Vorfeld schon auf die Umgebung geachtet hätte statt nur auf das Auto vor ihm.

    Die Straßenmalereien habe ich auch schon in Niedersachsen/NRW gesehen. Auch auf wesentlich schmaleren Straßen. Da frage ich mich ja auch immer, an wen sich das primär richten soll, an die Radfahrer, an die Landwirte? Vermutlich aber Ersteres.

    Ich hab jetzt nochmal bei der Stadt nachgehakt, eine Änderung der Beschilderung ist nicht erforderlich und geplant, weil "Anlieger auch die Personen sind, die zwar nicht unmittelbar an der gesperrten Straße wohnen, aber nur über diese an den Verkehr angeschlossen sind."

    PS: Es gibt ja keine Abtrennung zum Parkstreifen, muss also Teil dieses sein ... *flöt*

    Da hast Du durchaus recht. Genauso wie Mueck mit seinem Hinweis auf die Fehlenden Fahrradpiktogramme.

    Allerdings passt offenbar ein Fahrzeug auf den Bereich rechts des markierten roten Streifen und die Restbreite der Fahrbahn, zu der ja auch der rote Streifen gehört, ist vmtl. deutlich über 3,05 Meter. Ich gehe daher davon aus, dass das Parken an der Stelle trotzdem zulässig ist.

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    Hier fehlt auch die Abtrennung zwischen Schutzstreifen und Parkstreifen, dafür sind aber Fahrradpiktogramme da. Heißt, die Autos parken hier alle nicht nur mit zwei Reifen sondern komplett auf dem Schutzstreifen?

    Wenn auf dem Weg VON der Sackgasse IN die Fahrradstraße ebenfalls "Anlieger frei" steht, dann wohl auf jeden Fall. Warten die doch nur einfach auf massentaugliche Fluggeräte, sich sich ja sicherlich bald etabliert haben. Dann kann man auch überall das "Anlieger frei" abschrauben.

    So sieht das aus, wenn man aus der Sackkasse herausfährt.

    Ein Beschlussvorschlag war, in der Fahrradstraße eine Modale Sperre einzurichten. Dies wurde aber wegen der Müllabfuhr in der Ausschusssitzung abgelehnt. Auch die Stadtverwaltung hatte im Vorfeld Stellung zu dem Vorschlag bezogen und argumentiert, dass eine modale Sperre zu erheblichen Umwegen für die Anwohner bedeute (schließlich fährt man ja grundsätzlich nur mit dem Auto einkaufen). Antrag_407-2022.pdf

    In meiner Heimatstadt "will" man etwas für den Radverkehr machen und weist jetzt seit ein paar Jahren immer mehr Fahrradstraßen aus. Mal mit "Kfz-Verkehr frei", manchmal "Anlieger frei". Wie wahrscheinlich überall wird das "Anlieger frei" nicht kontrolliert, die Straße darf weiter zugeparkt werden und da es sich meistens zuvor auch um "Tempo 30 Zonen" handelte, hat sich die Geschwindigkeit auch nicht verändert. Das einzig Gute, zum Teil wurden die Fahrradstraßen zur Vorfahrtsstraße umgewandelt.

    Nun wurde hier erneut eine Straße zur Fahrradstraße, da es sich unter anderem für viele Schüler*innen um den Schulweg handelt. Deshalb auch mit "Anlieger frei" (bislang nutzen viele Autofahrer*innen die Straße als Abkürzung). Ganz davon ab, dass sich bislang keiner an die Beschilderung halten, frage ich mich, ob das "Anlieger frei" rechtens ist. Meines Verständnissen nach ist mensch Anlieger, wenn mensch zu einem Gründstück möchte, dass an der Straße anliegt. Jetzt ist es in diesem Fall aber so, dass von der Fahrradstraße eine Straße (verkehrsberuhigter Bereich) abgeht, die für den motorisierten Verkehr nur von der Fahrradstraße aus anfahrbar ist. Handelt es sich bei den Anwohner*innen dieser Sackgasse dennoch um Anlieger oder begehen sie jedes Mal eine Ordnungswidrigkeit, wenn ihre Straße mit dem Auto verlassen oder nach Hause fahren?

    Handelt es sich um eine private Diskussion, oder war da auch die Polizei beteiligt?

    Um eine private Diskussion, als ich erzählte, dass es zu einem Beinahe-Unfall* gekommen ist. 95% der Radfahrer, der Großteil davon aber vom Fuß/Radweg "In den Strubben" bei der Ampel kommend, überquert bei der Ampel um dann die Schwedenschanze beim Zebrastreifen zu queren und regelwidrig in der Schwedenschwanze linksseitig bis zum Hügelweg weiterzufahren.

    *ein Autofahrer aus der Schwedenschanze kommend und rechts in die Kiesbergstraße einbiegend "übersah" mich

    Ich hatte letztens eine Diskussion, wie man an dieser Kreuzung mit dem Fahrrad abbiegen muss.


    In der Hohenfeldstraße gilt Tempo 50, es gibt jedoch keinen Radweg oder ähnliches. Die Kiesbergstraße ist eine Hauptstraße, die in diesen Abschnitt auf Tempo 30 beschränkt ist. Auf beiden Seiten gibt einen mit dem Zeichen 241 beschilderten Radweg, der jeweils in beide Richtungen freigegeben ist. In der Schwedenschanze gilt Tempo 50, der Radweg ist mit Zeichen 241 beschildert.
    Ich komme aus der Hohenfeldstraße und möchte rechts in die Kiesbergstraße abbiegen und dann sofort links in die Schwedenschanze. Deshalb ordne ich mich in der Kiesbergstraße auf der Fahrbahn ein und fahre dann in der Schwedenschanze auf den Radweg, wenn ich weiter gerade aus möchte, oder fahre weiter auf der Fahrbahn um dann links in den Hügelweg abzubiegen.
    Nun wurde mir gesagt, ich müsse den Radweg nutzen und die Straße an der Bettelampel mit Fahrradsymbol in der Streuscheibe nutzen, die einige Meter hinter der Kreuzung steht. Fällt das ganze unter indirekten und direkten Abbiegen und wie verhalte ich mich dort richtig?