Beiträge von Hane

    Da sind auch ganz vernünftige und bedenkenswerte Dinge dabei.

    Welche denn? Ausser meinen natürlich :D

    Dort wird doch auch nur gesagt, dass das Geld besser angelegt werden kann und die (irreführende) Radweghymne angestimmt.

    Dabei ist der Ansatz doch der richtige. Man kann immer noch vieles falsch machen aber der Ansatz stimmt.

    Ich würde das explizit in der StVO erwähnte Fahrbahnverbot zu dem Blauschild als stärker einschätzen

    Das Fahrbahnverbot wurde zwar sprachlich in die StVO aufgenommen aber durch die Konjunktion an ein Gebot gebunden. Fällt das Gebot, fällt auch das Verbot.

    Ansonsten hätten wir ja auch die Möglichkeit, dass ein unbenutzbarer Blauweg die Straße für den Radverkehr sperren würde.

    Mit Sicherheit werden die Gerichte nach dem eigentlichen Sinn der Benutzungspflicht urteilen: Bleib weg von der Fahrbahn. Aber dafür sehe ich keine juristische Grundlage.

    Der Verwaltungsakt ist nichtig, weil er
    1) nicht eindeutig ist,
    2) nicht ausführbar ist (ausser man hat eine Kettensäge dabei),
    3) einen Bußgeldtatbestand, Blauweg nicht genutzt, verwirklicht.

    Mir sind Begrifflichkeiten in der Regel auch egal. Man muss nur wissen was gemeint ist. Ich als Physiker verstehe unter Arbeit auch nicht 8 bis 17 Uhr sondern Kraft mal Weg :)

    Beim Duo Straße-Fahrbahn (und einigen anderen, die mir erst wieder einfallen, wenn sie mir auffallen) bin ich aber sensibel:
    Damit wird suggeriert, Fussgängr und (die meisten) Radfahrer würden nicht am Straßenverkehr teilnehmen, wären kein richtiger Verkehr. Diese falsche Begrifflichkeit ist Folge oder Ursache oder beides für die oder Mittel zur Diskriminierung da draußen.

    Frage aus dem Publikum: Wie groß ist die Aufstellfläche für das indirekte Linksabbiegen?

    Antwort: Für vier bis sechs Fahrräder.

    Nein, das hatte ich nicht gefragt. Die Frage war nach der Kapazität der Radverkehrtführung. Sie hat es auf die Größe er Aufstellfläche reduziert. Ich fande es bezeichnend, dass sie mit der Frage gar nichts anzufangen wusste. Wie viele Radfahrer dort langfahren, langfahren können und langfahren können sollen, scheint nicht betrachtet worden zu sein.

    Wie schon gesagt wurde, hatte ich dort ein Dutzend Radfahrer vor Augen, die quer auf der Sierichstraße stehe und erst langsam, zu langsam losfahren, wenn die Nord-Süd-Richtung Grün bekommt. Gleichzeitig verhindern sie, dass Radfahrer zum Winterhuder Markt kommen, weil die Furt an die Fahrbahn heran gelegt werden wird so, dass ein Umfahren zwischen Furt und Fahrbahn nicht möglich sein wird.

    Alles in Allem halt ich den Abschnitt für eine Alibiveranstaltung.

    Bezeichnend fand ich auch die Grafik mit den Zweirichtungsradwegen zwischen Leinpfad und Fussgängerampel und ebendieser zum Winterhuder Kai. Die Lösung liegt für mich klar damit auf der Hand, sogar mein Sohn könnte es erkennen: Die Querung muss zwischen Leinpfad und Winterhuder Kai erfolgen, womit Zweirichtungsradwegeüberflüssig würden. Mit der Ampel löst sich auch das angesprochenen Problem mit den Fussgängern.

    Damit böte sich auch eine Lösung für das Platzproblem an der Kreuzung Sierichstraße (Das dort deutlich entspannter wäre, würde dem Kraftverkehr das Linksabbiegen verboten.): Die Veloroute wird vom Leinpfad gerade aus auf den Winterhuder Kai geführt. Und zwischen Winterhuder Kai und Bebelallee ist Platz für bessere Lösungen, also eine normale ampelgeregelte Kreuzung.


    Die 5N Lösung ist als Lückenschluss gut. Jedoch spricht auch hier die Umsetzung Bände: Slalom um Bäume. Für Hauptstraßen, die auch für Kraftfahrzeuge solche wären, käme man gar nicht erst auf die Idee. Und die Kreuzung Dakarweg ist ein deutlichen politsches Signal!

    Dem würde ich mich sogar anschließen eben, weil es dort den Eindruck macht, dass man links abbiegen würde.

    Also rechtzeitig auf die Fahrbahn, weil der Radweg nicht dorthin führt, wohin man möchte.

    Apropos »weniger als 5m von der Kreisfahrbahn abgesetzt«: wie erkenne ich das als Radfahrer bzw. als Autofahrer? Ich sehe mich nicht in der Lage, bei der Annäherung an den Kreisverkehr zwischen 4,97 Metern und 5,03 Metern Abstand zu unterscheiden. (Und wo und wie wird der gemessen?)

    Die 5 Meter stammen aus der Verwaltungsvorschrift und sind für Verkehrsteilnehmer unwichtig.

    Für die Verkehrsteilnehmer gilt der "optische Gesamteindruck".


    Wenn sie nun hinter der Brücke ein neues Z240 aufstellen, würden die Fristen zum Einspruch neu beginnen, oder? :)

    Sehe ich anders, weil die Benutzungspflicht wahrscheinlich ja noch aus dem letzten Jahrtausend stammt. Es wird bloß ein zusätzliches Schild aufgestellt.

    Es sei denn, du kommt mit der Tatsache durch, dass es sich dort an der Brücke um eine Kreuzung handelt. Die Straße macht eine Kurve und ändert den Namen. auch Radwege (die Brücke) sind Straßen (Begriffsbestimmungen des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr) und Kreuzungen die Schnittfläche von Straßen (ebenso dort). Dann hätte der Lolli annodazumal wiederholt werden müssen (früher in der VwV). Auf dem letzen Stück wäre also die Benutzungspflicht niemals angeordnet worden (wenn es nicht beim Umbau weg gekommen wäre. Es würde mich aber geringfügig wundern, wenn man in Deutschland auf juristischen Pfaden damit durchkommen würde.

    Womit man aber durchkommen könnte (eigentlich müsste) ist § 9, das Einordnen zum Abbiegen.

    Seh ich anders. Einmal bei der Fahrt. Rücklicht fällt aus, der Fahrer merkt es meist nicht mal.

    Deswegen hatte ich ja den Zusatz für Protokoll gemacht. Damit meinte ich einen Rückstrahler.

    Und von der Seite sind manche Front- und Rückleuchten zwar gut zu sehen, aber lange nicht alle. Da sind die seitlichen Reflektoren sehr wichtig.

    Die aber nur funktionieren, wenn sie angeleuchtet werden. Das tun sie, wenn man sich vor einem Auto befindet, man also quer auf der Straße steht. Wie ist man da hingekommen? Was hat man dabei übersehen?

    Und bei Stillstand sind Standlichteinrichtungen wunderbar, aber auch nicht selbstverständlich. Da hat man oft nur die Reflektoren, die einem anderen VT frühzeitig mitteilen, dass da vorne ein Radler an der Mittellinie steht, weil er links abbiegen will. Da möchte ich nicht auf die Reflektoren verzichten.

    Wenn man da steht und wartet, wartet man ja auf was. In der Regel leuchtet das Was. Dass man dann nur die Reflektoren hat, ist also nicht anzunehmen.

    Dass Fußgänger und Radler nicht zu "Licht" sondern "Reflektoren" eingeladen werden liegt ja vorwiegend daran, dass KFZ-Beleuchtung Reflektoren sichtbar macht und Fußgänger keine Batterie rum schleppen müssen.

    Bei Fussgänger kann ich es ja noch nachvollziehen. Aber bei Radfahrern?
    Gehst Du davon aus, dass man Radfahrer nicht mehr von Fussgängern unterscheidet?
    Gehst Du davon aus, dass die Beleuchtungspflicht bei Fahrrädern nicht bekannt ist?
    Gehst Du davon aus, dass man nicht weiß, dass eine aktive Beleuchtung besser ist?
    Gehst Du davon aus, dass eine aktive Beleuchtung nicht besser ist?
    Gehst Du davon aus, dass Radfahrer, wenn sie schon nicht der Beleuchtungspflicht nachkommen, Ratschläge befolgen?

    Wer nicht versteht, dass vernünftig eingerichtete Reflexelemente zur Sichtbarkeit beitragen, sollte nicht seinen Fahrstil sondern seinen Lebensstil überdenken.

    Was ich nicht verstehe: Wie muss die Vernunft beschaffen sein, um Reflexelemente vernünftig einzurichten ohne bei der Beleuchtung ebenso vernünftig zu handeln?

    Hirnloses wüten gegenüber funktionierenden Erfindungen bringt nur dem eigenen, eingeschränkten Weltbild bestätigung.

    Hirnloses Nachplappern von Annahmen, die noch nicht einmal in sich schlüssig sind, ... Wenn ich mich so ausdrücken würde wie Du, würde ich nur wieder niedergemacht.
    Bringe einfach Belege, dass die Erfindung in Sinne der Sicherheit funktioniert.

    Dir ist bewusst, dass die Lichtstromdichte quadratisch mit der Entfernung abnimmt und Reflektoren keine aktive Beleuchtung darstellen? Und das Autos nur nach Vorne halbwegs ordentlich leuchten?

    Das ganze Refektorengelumpe ist schlicht überflüssig (naja, nahezu das ganze). Eine vernünftige Beleuchtung ist aus Entfernungen zu sehen, bei denen es mit reflektiertem Licht nicht geht. Wer die nicht sieht, schaut schlicht nicht hin, dann nutzt auch das ganze andere Gerödl nichts.

    Es ist sicherlich angenehmer, wenn man schon früh wichtige Sachen erkennen und nicht nur sehen kann, um sich in Ruhe dadrauf vorzubereiten. Aber wer ernsthaft glaubt, das würde etwas zu Verkehrssicherheit beitragen, sollte seinen Fahrstil überdenken.

    ermutlich gibt es sie nicht, die eine hundertprozentige Wahrheit, sondern viele Wege führen zum Ziel. Konkret meine ich die leidigen Diskussionen von polarisierenden Themen wie Radinfrastruktur. Zusammen kann man mehr erreichen, Differenzen kann man auch nach dem Motto 'Agree to disagree' handhaben.

    Und eins sollten wir doch alle wollen: viele Leute auf dem Rad, auf sicherer, komfortabler und zügig befahrbarer Infrastruktur. Wie auch immer sie aussehen möge.

    Agree to disagree.

    Das kann ich zumindest für Berlin nicht bestätigen. Hier waren nahezu alle 2017 bislang geschehenen tödlichen Unfälle eindeutig durch PKW-/ LKW- Fahrer allein verursacht worden.

    Das mag sein. Ich habe jetzt aber doch bei Destatis nachgeschaut:
    Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2016 zwischen Rad- und Kraftfahrern wurden zu 75 % von den Kraftfahrern verursacht. Beim tötlichen Ausgang liegt die Quote bei 56 %.
    Bei Autofahrer sind die Zahlen 75 % und 51 %. Bei Lastwagenfahrern (für Protokol: Güterkraftverkehr auf der Straße nicht nur Lastkraftwagen) 80 % und 75 %.

    Damit blendet man geschickt aus, dass in der weit überwiegenden Zahl der Unfälle - vor allem der schweren Unfälle mit Personenschaden - eben nicht der Radfahrer der Hauptverursacher ist.

    Mit einer solchen Behauptung wäre ich vorsichtig. Ich muss vielleicht bei Destatis wieder nachschauen. Aber, wenn ich mich richtig erinnere, steigt der Verschuldensanteil von Radfahrern mit der Verletzungsschwere.

    Das halte ich auch für plausibel. Die Masse der von Autofahrern verursachten Unfälle (zB klassischer Abbiegeunfall) findet bei einer relativ geringen Geschwindigkeit des Autos statt. Gegen das Gewicht eines Lkws hilft das aber auch nicht. Bei Vorfahrtfehlern seitens der Radfahrer fährt das Auto aber mitunter recht schnell.