Ahh... *klick*.
Danke
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Kapier ich grad nicht.
Da dort "im Zweifel" und "oder" steht, kann ich damit leben.
Ich hab im Job auch schon Broschüren entwerfen müssen, in denen komplexe juristische Sachverhalte möglichst einfach und dennoch umfassend wiedergegeben werden sollen. Das ist nicht einfach und richtet sich im Zweifel danach aus, was bei den Adressaten zum geringsten Schaden führen wird.
Es soll da ja Leute geben, für die das unzulässige Sondernutzung ist.
Innerörtlich sollte man bei der grünen Welle noch berücksichtigen, dass der gleichmäßige Verkehrsfluss auf der Hauptstraße das Ausfahren aus den Nebenstraßen erheblich erschweren kann. Insbesondere das Linksabbiegen benötigt hier auch ab und zu mal eine Lücke im fließenden Verkehr.
Ich kenne eine einzige.
Die Schilderung des zugrundeliegenden Vorfalles ist eine gelungene Satire auf Pressemeldungen der Polizei. Hoffe ich zumindest.
Erschwerend hinzu kommt ja, dass Hamburg teilweise auch bei Neubauten noch die falsche Schaltung gelb-rot-rotgelb-aus (richtig wäre gelb-rot-aus) verwendet und dem VT so aus=grün suggeriert wird.
Stimmt, denn der Schwarzfahrer hätte schon mindestens drei mal wegen Erschleichens von Leistungen vor dem Strafrichter gestanden...
Bei mehreren verwirklichten Tatbeständen wird eigentlich wegen allen angeklagt und dann eine Gesamtstrafe verhängt.
Bei Straßenverkehrsdelikten wird es darüberhinaus noch interessant, wenn mal eine MPU-Entscheidung anstehen sollte.
Auch der Unterschied Vergehen/Verbrechen/Owi kann wichtig sein für viele weitere Verwaltungsschritte. Z.B wenn es um Vorstrafen geht oder die Zuverlässigkeit überprüft werden muss. (Gaststättenrecht, Waffenrecht o.ä.). Da zählen dann manche Verurteilungen mehr, andere garnicht.
Ist doch klar! Der Rowdy, der ohne Helm trotz Radweges mitten auf der Straße fährt. Ich fahre ja auch Fahrrad, aber das kann nicht richtig sein!!!! Der gefährdet sich voll!1elf
Immerhin wurden auf der Oldesloer Straße sämtliche VZ erneuert bzw. nicht mehr gültige (herzpfeile, seltsame Parkverbots-ZZ-Eigenkreationen u.a.)ausgetauscht. D.h. es muss eine Verkehrsschau stattgefunden haben.
Ebenso wurde mittlerweile die gesamte Ampelanlage Schleswiger Damm ausgetauscht.
Evtl. kommt ja bald Bewegung in die Sache von @Radfahrerin
Zu wünschen wäre es. Diese teilweise nicht mal befestigten Mischwege sind grauenvoll.
Die Busbucht hat leider ein zusätzliches Halteverbot. Aber wenn man genau ist, entsprechen die allerwenigsten Haltestellen Schilder der StVO.
In Kiel ist das Zeichen für Warnblinken ein orangenes nach oben zeigendes Dreieck auf dem Haltestellenschild.
War nicht ganz ernst gemeint. Trotzdem ärgere ich mich über die Gehwegradler zuerst, bevor dann die "autokultur" dazu führt, dass ich aus meiner Fahradstraße nicht legal links abbiegen kann, weil die Autofahrer das nicht schaffen und es deshalb für alle verboten ist.
Aber den Beitrag vom Kampfadler kann ich voll und ganz unterschreiben.
Aber sonst würde der Bus zu spät kommen!
Ich kenne solche Asphalt-Radspuren u.a. aus Kiel und finde sie eigentlich sehr nützlich. Das Gehwegradeln verhindern sie aber leider überhaupt nicht. Meist ältere Damen, die "doch nicht mitten auf der Straße" radeln. Und auch junge Leute, denen ein Umweg von einigen Metern zu anstrengend ist.
Hier hilft nur die Überwachung und meinetwegen auch gerne ein deutlich höheres Bußgeld. #Scheißgehwegradler!
Was Schleswig angeht....dagegen sind Hamburger Radwege echt top!
Da dort eine Buslinie läuft, kann man von Tempo 50 ausgehen.
Hmm. Vorsätzlich feindliches Grün installieren?
Was braucht es denn noch, bis so was mal richtig hart sanktioniert wird?
Eine Hamburger Standardbetonplatte ist 50 cm breit. D.h. da sind ca. 70 cm Platz. Da passt ein normaler Radfahrer durch, wie man an den Reifenspuren erkennen kann.!!! Ich fahre ja auch Fahrrad, aber wo soll der denn hin???!!!!!11elf Da muss man halt mal zurückstecken.
P.s. Wie wird denn da der Müll abgeholt?