Von wem stammt denn diese Aussage?
Sie deckt sich nur bedingt mit meinen Erfahrungen und ist als Versagungsgrund für ein Tempolimit schlicht rechtswidrig.
Von wem stammt denn diese Aussage?
Sie deckt sich nur bedingt mit meinen Erfahrungen und ist als Versagungsgrund für ein Tempolimit schlicht rechtswidrig.
Waren denn die Gesprächspartner auch Entscheidungsträger? Also Straßenverkehrsbehörde/Polizei (wegen Zuständigkeit verkehrsrechtlicher Anordnungen), HVV (wegen Tempo 30), Bürgerschaftsmitglied (wegen Haushaltsbeschlüsse), Bezirkversammlungsmitglied (weitere Planungen). Denn jeder dieser Entscheidungsträger hat ein gewisses "Veto-Recht".
Wohin weichst du aus, wenn rechts von dir ein Radfahrer ist [der hintere der beiden] und links ein Grünstreifen und wahrscheinlich auch noch etliche cm Fahrbahn sind? (vgl. gmaps)
Du unterschlägst die zwei Schulklassen (d.h. um die 40-50 Kinder!). Das Ausweichen dorthin dürfte überhaupt keine Option sein. So, wie Ausweichen es in den seltensten Fällen ist.
Aber du hast Recht, die Situation war ab einem Punkt X sowieso völlig außer Kontrolle. Das hätte noch viel schlimmer kommen können.
Der NDR-Radiokommentar weiß ja sogar zu berichten, dass der Schüler "plötzlich" nach links zog, "offenbar, ohne sich umzusehen".
Wo kommt das her? Aus der Polizeimeldung jedenfalls nicht. Und aus "vermutlich touchiert", wird "durch Stürze"
Schüler stirbt nach Unfall beim Klassenausflug
Wohin ist der bitte ausgewichen, wenn er noch die beiden Mädchen auf dem linksseitigen Radweg angefahren hat? In die Schülergruppe hinein?
Ich kann aus Beobachtung der Stelle durch die Windschutzscheibe jetzt nur mutmaßen.
Die Ampel für die Rechtsabbiegenden KFZ hat nur zwei Lichter. Diese ist standardmäßig aus. Natürlich haben Rad- und Fußlinge dann rot. Dieses Rot ist dort der Standardfall und wird für Fußgänger durch Knopfdruck, für Radfahrer durch Kontaktschleife unterbrochen. Das Ding ist also kein freilaufender Rechtsabbieger mehr, sondern eine Auffahrtsspur in die Stadt hinein.
Dass die Kontaktschleife nicht funktioniert. Geschenkt. Die Knöpfe lösen ab und zu mal so aus.
So geht gnadenlose Verkehrsbeschleunigung. Im Hamburger Behördensprech heißt das "Kreuzungsertüchtigung im Zuge des A7-Ausbaus".
Ich möchte auch an dieser Stelle das Konstrukt des geschützten Bereiches ins Spiel bringen, den man als rechts abbiegender Radfahrer an dieser Kreuzung meines Erachtens nicht durchfährt.
Sicher? Da kommen immerhin Radfahrer über eine grüne Ampel schräg entgegen, denen man dann in die rechte Seite fährt.
Ich lese das so:
Dort ist ein Seitenstreifen. Gemäß allgemeiner Regeln der StVO darf darauf (auch) geparkt werden. Das ist die speziellere Vorschrift, die durch die Markierung am Boden örtlich und durch das untere Zusatzzeichen zeitlich begrenzt wird. Sie geht der allgemeinen Regelung vor. Zusätzlich wird der Personenkreis der spezielleren Parkerlaubnis durch ein Zusatzzeichen begrenzt. Außerhalb der Zeiten existiert die speziellere Parkerlaubnis quasi nicht, somit gelten die allgemeinen Regeln der StVO.
Im Bildbeispiel von @Gerhart gilt die Höchsparkdauer deshalb auch nur, solange das Hauptzeichen gültig ist, also innerhalb der Zeiten. Bloß eine Parkscheibe muss man wohl nicht auslegen.
Außerhalb der Zeiten darf niemand dort stehen.
Nur, wenn dann etwas anderes das Parken dort verbieten würde.
Sehr schön!
Wenn schon Radweg rechts von Rechtsabiegern, dann bitte nur noch so.
Dass man hier nun warten muss, liegt ja wieder mal an der einseitigen Bevorzugung des Kraftverkehrs. In richtigen Fahrradstädten würde sich die Ampelschaltung diskriminierungsfrei an den Fahrtrichtungen orientieren. D.h. wenn KFZ-Geradeaus grün hat, selbstverständlich auch Radweg-Geradeaus. Die Rechtsabbieger könnten problemlos mit den Linksabbiegern hier grün bekommen (bzw. "dunkel" und wegen Gegenverkehr-Linksabbiegern).
Immerhin ist es keine Bettelampel geworden...
P.S. Müssten nicht eigentlich Rechtsabbieger auf dem Radweg an der Fahrbahnampel halten bei rot?
Stimmt, das steht auf den Schildern...
Doch, die haben schon gebaut:
Jede Menge Poller und Blitzer ab und grüne Blechpfeile und 70er Schilder auf.
Da ist dann immerhin auch glatter Asphalt statt roter Buckelsteine.
Warum hat man da vor dem Polizeirevier die Schrägparpkplätze endlich mal so gebaut, dass man nur rückwärts einparken kann und 30 m weiter nicht mehr?
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Solche Zirkusnummern sehe ich täglich - unsere Polizei offenbar nie. Anders kann ich mir nicht erklären, dass dieses Verhalten immernoch sehr sehr weit verbreitet ist.
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Ich hab das in der Fahrschule gelernt. Genauso wie Beifahrer vor dem Aussteigen zur Vorsicht zu ermahnen.
Mag aber daran liegen, dass mein Fahrlehrer im vorigen Leben Taxifahrer war.
Wofür denn sonst?
hmm, wahrscheinlich.
Mich hätte es nur gewundert, wenn Fußgänger früher mehr Rechte gehabt hätten. Wobei eigentlich doch nicht.
War das damals erlaubt, einen Zebrastreifen über Straßenbahngleise zu legen?
Wurde denn da gebaut?
Alternative 1 (Praxis): Die Gerüststangen werden nach rechts entladen und über den nicht gesperrten Radweg bewegt.
Alternative 2 (Theorie): Der Gerüstbauer hat eine Genehmigung, es wird der Radweg ordnungsgemäß gesperrt. In der Luxusvariante mit einer Radverkehrsumleitung, ansonsten wegen nicht angepasster Räumzeiten der Ampelkreuzung mit .