Beiträge von Julius

    Die Anweisung des jeweiligen Schildes lautet ja im übertragegen Sinne nicht "Bring irgendwelchen Käse mit"!", sondern "Bring ausschließlich Gouda mit; alle anderen Sorten sind giftig!". Das wiederum beißt sich mit der Anweisung auf dem zweiten Schild/Einkaufszettel: "Bring ausschließlich Emmentaler mit; alle anderen Sorten giftig!". Und da braucht sich keiner zu beklagen, wenn man verwirrt die Finger gänzlich vom Käsekauf lässt.

    Tut man aber nicht. Man wählt mit der Fahrbahn dann den giftigsten, explizit erwähnten, Käse.

    Nun hab ich Hunger... :(

    Wir sind hier beim feuchtfröhlichen Spekulatius, ja? ^^ Na dann wäre meine Antwort, weil es bereits aus dem Zitat hervorgeht. Da steht: Radweg. Also Singular.
    Der Konsequenz, daß man der Anordnung wegen Widersprüchlichkeit nicht folgt, weil ja nur ein Radweg benutzungspflichtig sein kann, aus der Anordnung aber nicht hervorgeht, welcher, die anordnende Behörde also offensichtlichen Unfug angeordnet hat, der würde ich durchaus zu folgen geneigt sein und - wenn stressarm möglich - gelegentlich die Fahrbahn nutzen. Doch kein Amtsrichter Deutschlands wird einer solchen Argumentation beipflichten, da wette ich drauf.

    Die Logik finde ich spannend. Wenn deine Frau dir sagt, bring Käse mit und im Supermarkt gibts mehr als einen, kaufst du Wurst? :P

    Ich würde das explizit in der StVO erwähnte Fahrbahnverbot zu dem Blauschild als stärker einschätzen, als die eigentlich nicht vorgesehene Wahlmöglichkeit. Dann gilt nach Ausschlussprinzip; Fahrbahn tabu, Gehweg tabu, Seitenstreifen und "anderer" Radweg okay.

    Kann mir mal jemand erklären, warum der Herr vor dem Jugendgericht steht?

    Er war zur Tatzeit mindestens 21.

    Heranwachsender (ist), wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

    (1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn

    1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
    2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

    Er darf seit 6 Jahren teilweise wählen, saufen und KFZ bedienen. Aber wenn man jemanden aus Spaß fast umbringt, ist man nicht reif genug, für eine echte Strafe? <X

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    Zitat

    "Vermutlich ist der LKW-Fahrer schon abgebogen und die Radfahrerin kollidierte dann sozusagen mit dem Anhänger." Dort sei die Frau unter den Reifen gekommen und noch an der Unfallstelle verstorben.

    Der 77-Jährige war am Donnerstagmorgen auf der Karl-Liebknecht-Straße in Höhe der Museumsinsel in die Tür eines stehenden Taxis gefahren. Laut Polizei hatte der 66-jährige Taxifahrer die Fahrertür geöffnet, der Senior prallte dagegen, stürzte und verletzte sich schwer am Kopf.

    Was für Formulierungen. Immer diese höhere Gewalt... So geht Sensibilisierung für Unfallursachen. <X

    "Auf der Straße kann man doch nicht fahren!" Grundschüler mit dem Fahrrad? "OhGott Nein!" Diese Fahrradständer sind "lebensgefährlich!" Der Bezirksbürgermeister wird sie versetzen. (Wohin denn? Die sind doch schon auf dem Gehweg.). Und sie waren so teuer. 50 Bügel für 15.000 Euro!!! (macht 150 Euro pro Stellplatz. Was kostet wohl einer der KFZ-Parkplätze nebenan?)

    Also manchmal... :S

    Ich habe folgende Ergänzungen angefügt:
    "Bei den Abbildungen der verschiedenen Radverkehrsanlagen ist es m.E. unmöglich eine generelle Bewertung insbesondere der möglichen Behinderungen abzugeben. Dieser Faktor hängt extrem von der örtlichen Situation und damit dem Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern und Behörden ab. So ist ein Radfahrstreifen in Kiel so gut wie immer benutzbar, in Hamburg kann man hingegen davon ausgehen, dass man schnell auf den ersten Falschparker trifft. Oder man steht auf unterdimensionierten Radwegen im Radler-Stau.

    Bei den Radfahrschutzstreifen im Bild, kommt es für eine Beantwortung der Frage auf die Fahrtrichtung an. In Blickrichtung ist der Fahrbahnrand leer und gerade. Hier könnte man in allen Kategorien Bestnoten geben (wenn man unberücksichtigt lässt, dass auf dem Schutzstreifen legal von KFZ gehalten werden dürfte.) In der Gegenrichtung führt der Schutzstreifen zu eng an geparkten KFZ vorbei. Hier ist es weder empfehlenswert, noch erlaubt mit dem Rad zu fahren (Stichwort "Dooring"). Es wäre somit in allen Kategorien die schlechteste Note zu vergeben. Ich hab nur die Blickrichtung bewertet. "

    Achja, ich bin Genussradler. ^^

    Zitat

    Ich darf damit also gar nicht auf dem Radweg fahren.

    Ja, sehr schade aber auch...

    Das kann ein vernünftig denkender Mensch nicht ernsthaft wollen, oder?

    Zitat

    Was, wenn man damit doch auf Radwegen fahren dürfte (wie in der Schweiz)? (...) Wäre ein S-Pedelec dann nicht das perfekte Fahrzeug?

    Oh man ||

    Die Staatsanwaltschaft ist Exekutive.

    Eben. "Würde" und "käme" ist etwas anderes als "hat" (geringe Schuld o.ä.) Es drückt aus, dass eine tiefere Prüfung überhaupt nicht stattgefunden hat. Und wenn man schon nicht prüft, kann man auch nicht freisprechen, weil es nichtmal einen geringen Schuldvorwurf gibt.

    Ich begrüße diese Art der Einstellung des Verfahrens gegen den Radfahrer. Wäre ja noch schöner, wenn man sich plötzlich dauernd juristischen Beistand holen müsste, weil man auf einem Gehweg herumsteht.

    So geht das halt als Laie auch ganz schnell. Ohne Urlaubstag einplanen, Anwaltskosten (Malte schrieb ja oft genug davon) und weitere Auseinandersetzung (Adressübermittlung u.a.) mit dem sich im Recht wähnenden Kraftfahrer vor Gericht, am besten noch mit entspechender "Dieser böse Kampfradler"-Presse.


    das ist wieder mal typisch.
    eine Einstellung. Keine Auseinandersetzung mit der Situation und "keine Schuld". Nein, "nur geringe Schuld" und "kein öffentliches Interesse". Anders ausgedrückt: "wir haben keine Lust, das jetzt richtig zu begründen und stellen ein. Freuen Sie sich doch!"

    Der Schuldvorwurf ist keiner, weil im Konjunktiv verfasst. Schuld stellt bei uns die Judikative fest und nur die. Es wurde somit keine (geringe) Schuld festgestellt. -> Volle Unschuld wegen der Unschuldsvermutung.

    Das kann ich so nicht stehen lassen.

    Selbst wenn man sich aus gestrichelten Furtmarkierungen im Kreuzungsbereich einen Radweg herbeifantasieren könnte, wäre dieser noch lange kein Sonderweg im Sinne der StVO.Dass Du außerdem ihm mit einem "klarstellenden" Vz 205 die Vorfahrt nehmen willst, wo die Radverkehrsführung der Vorfahrtstraße folgt(!), kann ja hoffentlich nicht ernst gemeint sein.

    Mooment. Diese Furt schließt an an einen Hochboard-Radweg an, oder nicht? Dies ist ein Sonderweg. Dieser nimmt zwar an der Vorfahrt ggü. der untergeordneten Straße teil, aber ggü. der Fahrbahn bleibt Nachrang. Nur darauf würde ich mit dem VZ205 hinweisen wollen. Wer weiter Hochboard fährt, würde nicht tangiert.

    Wäre auch Murks, aber es wäre wenigstens auf den ersten Blick klar, welchen Mehrwert man den Radlern an der Stelle geschaffen hat. Nämlich garkeinen.

    Wie man es eigentlich machen sollte habe ich bereits beschrieben. Da sind wir uns möglicherweise sogar einig. Aber "gefährlicher Unsinn", das lasse ich keinesfalls gelten. Denn die Dooring-Zone hast du auch auf dem Hochbordradweg. Und wenn du den Hochbordradweg an Stelle des Straßenrandes zum Parken freigeben würdest, dann hast du die Radler gegen dich aufgebracht, die sich auf der Straße nicht sicher fühlen und lieber Hochbordradwege fahren, auch wenn die noch zu schmal sind.Dass die Markierung, die zur Straße führt, einen "sicheren" Radweg suggeriert, halte ich ebenfalls für keinen treffenden Einwand. Denn ein Radler, der sich unsicher fühlt wird den Hochbordradweg benutzen, egal ob auf der Straße ein Radweg markiert ist oder ein Schutzstreifen oder gar nichts, wie im vorliegenden Fall.
    Man fährt zwar diagonal auf die Straßenbahnschienen zu, aber der Platz zwischen Schienen und parkenden Autos ist ausreichend, um rechts von den Schienen zu fahren. Es gibt nicht die Notwendigkeit zwischen den Schienen zu fahren. Und wenn es doch mal die Notwendigkeit gibt, dann musst du auch mehr oder weniger diagonal Straßenbahnschienen überfahren, um zum Beispiel zwischen den Schienen weiterzufahren, wenn rechts davon ein Auto in zweiter Reihe hält.
    Den Einwand mit den Dickstrichmarkierungen habe ich nicht verstanden. Die Markierung ist doch nur im Bereich der Einfädelung auf die Straße, auf dem folgenden Streckenabschnitt ist auf der Straße keine Markierung. Die Markierung soll deutlich machen: Achtung Autofahrer ab hier müsst ihr verstärkt mit Radlern rechnen, die jetzt vom Hochbordradweg runterfahren, weil der ab dieser Stelle sehr schmal wird und deshalb nicht mehr als benutzungspflichtig ausgeschildert ist.
    Würdest du denn eine Fortsetzung des Hochbordradweges als benutzungspflichtiger Radweg gutheißen? Auch dann, wenn er dafür zu schmal ist? Die gewählte Lösung ist eine gute Zwischenlösung, bis die Bereitschaft gewachsen ist deutlich mehr Autos wirklich wirkungsvoll aus der Stadt zu verbannen. Im vorliegenden Fall zum Beispiel durch Auflösen der Parkplätze. Aber mal angenommen, du arbeitetest in der Verwaltung und solltest hier eine Verbesserung für den Radverkehr herbeiführen, weißt aber genau, für den Parkplatzrückbau gibt es keine politischen Mehrheiten, was würdest du dann besser machen?

    Die Dooring-Zone auf dem Hochboard ist schlimm genug, da muss man nicht auf der Fahrbahn denselben Fehler machen und dort fahren. Folge ich der Markierung bin ich aber genau dort. Natürlich kann ich dann noch zwischen die Schienen hoppeln und hoffen, nicht mit den Reifen dort einzufädeln und zu stürzen. Ich könnte aber aus der Einmündung heraus direkt zwischen die Schienen und dort fahren.
    Zusätzlich tauche ich selbst für einen sich umschauenden Autofahrer aus dem toten Winkel hinter der Ecke des Fahrzeuges auf. Denn hinten aus dem Auto zusätzlich werden noch weniger Fahrer nach Radlern Ausschau halten, als einen Schulterblick zu machen vorm Türöffnen.

    DieDie auf die Fahrbahn herausgezogene Dickstrichmarkierung kennzeichnet einen Radweg. Dieser ist ein Sonderweg, aka anderer Straßenteil. Dadurch, dass dieser endet, gilt für mich als Radler Paragraph 10 der StVO. Das bedeutet Anhalten, sämtlichen Fahrbahnverkehr vorlassen, weiterfahren. Das kann ich aber nicht erkennen, weil die Dickstrichmarkierung hinter dem Auto verschwindet, bevor sie aufhört. Man könnte meinen, dass dort ein Radfahrstreifen weitergeht. Dieser wäre wiederum als Sonderweg nicht Teil der Fahrbahn, ich dürfte als Radler weiterfahren, denn Autos dürften diesen nicht befahren. Für sie würde die Fahrbahn enger, sie müssten an der Engstelle hinter dem Radler warten, bis der Gegenverkehr aufhört und sie die Engstelle passieren können. Im jetzigen Zustand müsste dort mindestens ein klarstellendes Vorfahrt gewähren aufgestellt werden.

    Natürlich hat der Hochboard-Radweg hier keine Grundlage für eine Benutzungspflicht. Wer meine Beiträge hier liest, weiß wohl auch, dass ich gegen jede Form Blauschild bin. Nur, unter absolutem Nachrang an dieser Einmündung in die Fahrbahn einordnen ist der Normalfall. Auch ohne diese Markierung.

    Was würde ich besser machen?
    Zunächst die Furtmarkierung wieder den Vorschriften entsprechend ausführen (von Hochboard zu Hochboard.) Oder sie ganz entfernen. Dann dürfen die Piktogramme mit den Pfeilen gerne bleiben. Diese haben ja keinerlei Rechtswirkung und können damit auch nicht falsch gedeutet werden, als das, was sie wirklich sind. Ein Hinweis, wo man fahren darf. Evtl, würde ich auf der Fahrbahn noch Fahrrad-Piktogramme zwischen die Schienen malen.

    Andererseits bin ich persönlich auch ein entschiedener Gegner davon, die bestehende Rechtslage durch solche Spielereien darzustellen, nur weil manche sich nie weiterbilden. Das lenkt von wichtigen Schildern ab und kann garnicht flächendeckend funktionieren, sodass die ungebildeten weiterhin davon ausgehen, dass man z.B. ohne Piktogramm nicht auf Fahrbahn radeln darf. Genau aus diesem Grund sind nicht zwingende Verkehrszeichen auch durch die StVO verboten.

    Wenn man ausgerechnet dort auf die Fahrbahn soll, dann muss man in meinen Augen mindestens eine verpollerte Abfahrt in den Fahrbahnraum schaffen. Sodass Radler und Autos im Längsverkehr aufeinander treffen. Das wäre wegen der 10er-Problematik zwar auch rechtlich nicht ganz sauber, funktioniert aber in der Praxis wenigstens etwas konfliktfreier. Wahrscheinlich weil es intuitiver ist. Allein, weil sie irgendwo aufhören und man sie nicht sauber einfädeln kann (Reißverschluss ist mit der momentan Rechtslage nicht möglich) sind Radwege schon doof.

    Gefährlicher Unsinn, was da markiert wurde.

    -Man wechselt von einem Radweg auf die Fahrbahn -> Nachrang Die Markierung suggeriert aber, dass dort ein Radweg weitergeht und damit eine völlig andere Situation.
    -Man wird direkt in die Dooring-Zone geleitet. Bei dem hintersten Auto auf dem Parkstreifen sogar aus einem toten Winkel heraus.
    -Man fährt diagonal im gefährlichen Winkel auf Straßenbahnschienen zu.
    -Bei Dickstrichmarkierungen wird man deutlich öfter zu eng überholt.

    Es ist dort rechtlich dieselbe Situtation, als wenn dort garkeine Markierung existieren würde. Bloß, dass das nicht mehr auf den ersten Blick zu erkennen ist.